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Börsenblatt siir bcn Deiltslhc» Buchbanbel. Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Erscheint täglich außer Sonn- und Festtags und wird nur an Buchhändler abgegeben. Jahrespreis für Mitglieder des Börsenvereins ein Exemplar 10 weitere Exemplare zum eigenen Gebrauch je 1b für Ntchtmitglieder 20 bei Zusendung unter Kreuzband (außer dem Porto) b mehr. Beilagen werden nicht angenommen. Beiderseitiger Erfüllungsort ist Leipzig. Anzeigen: die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum 30 Psg.; Mitglieder des Börsenvereins zahlen für eigene Anzeigen 10 Pfg., ebenso Gehilfen für Stellengesuche. Die ganze Seite umfaßt 252 dreigespültene Petitzeilen. Die Titel in den Bücherangeboten und Büchergesuchen werden aus Borgis gesetzt, aber nach Petit berechnet. Rabatt wird nicht gewährt. Nr. 71. Leipzig, Donnerstag den 26. März 1908. 75. Jahrgang. Amtlicher Teil. An die Vorstände der Areis- und Ortsvereine. Aus dem Vereins-Ausschuß scheidet von den vier Vertretern der Kreis- und Ortsvereine Ostermesse 1908 aus: Herr Ernst Stahl-München. Infolgedessen ist die Wahl eines Vertreters der Kreis- und Ortsvereine für den Vereins-Ausschuß erforderlich. Herr Ernst Stahl ist satzungsgemäß wieder wählbar. Im Amte verbleiben die Herren: Alexander Ganz-Köln a. Rh., N. L. Prager-Berlin, Heinrich Roemer-Wiesbaden. Die Wahl erfolgt nach den Bestimmungen der ZZ 15—19 der Geschäftsordnung in der Sonnabend, den ib. jVlai 1908» vormittags 9 dkr im kleinen Saale des Deutschen Buchhändlerhauses zu Leipzig (Eingang Portal I) stattfindenden Wahlmänner-Versammlung. Der Unterzeichnete Wahl-Ausschuß fordert die verehrlichen Vorstände auf, hierzu 1) den Wahlmann ihres Vereins zu bestimmen; 2) die Vollmacht für diesen bis spätestens den 9. Mai 1908 an die Geschäftsstelle des Börsenvereins zu Leipzig, Hospitalstraße 11 einzusenden; 3) sich dazu des versandten Formulars zu bedienen; 4) ein Verzeichnis der Mitglieder ihres Vereins nach dem neuesten Stande beizufügen. Vereine, welche keinen Wahlmann entsenden oder ihn nicht vorschriftsmäßig und rechtzeitig beglaubigen, gehen für dieses Mal des Wahlrechts verlustig. Göttingen und Leipzig, den 21. März 1908. Hochachtungsvoll Der Wahl-Ausschutz des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler ru Leiprig vr. Wilhelm Ruprecht, Vorsitzender. (Nr. 3432.) Übereinkunft zwischen Deutschland und Italien, betreffend den Schuh an Werken der Literatur und Kunst und an Photographien. Vom 9. November 1907. (nach: Reichsgesetzblatt Nr. 13, ausgegeben zu Berlin den 21. März 1908.) (Übersetzung.) Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen, im Namen des Deutschen Reichs, und Seine Majestät der Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 7K. Jahrgang. König von Italien, gleichmäßig von dem Wunsche beseelt, in wirksamerer Weise in beiden Ländern den Schutz an Werken der Literatur und Kunst zu gewährleisten, haben den Abschluß einer neuen besonderen Übereinkunft zu diesem Zwecke beschlossen und zu Ihren Bevollmächtigten ernannt, nämlich: Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen: Seine Exzellenz den Grafen Anton von Monts, Allerhöchstihren außerordentlichen und bevoll mächtigten Botschafter bei Seiner Majestät dem Könige von Italien, und 451