gantz dienstlich zu überreichen schuldig be funden. Als gelanget hiemit an E.WohhEdl.Geftr- Best- und Herrligt.mcin fleissiges bitten/ Dre- selbige belieben dieses wenige in Gunsten auf- nnd den Willen für das Merck anzunehmen/ meine Großgünstige Patronen und Beförde rer zu seyn und verbleiben. Thuc hiemit Ew. WohlEdl. Gestr. und Herrligk-nebenst Wimschung eines Glücksee- A 4 ligen