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3680 Nichtamtlicher Teil. 96, 27. April 1904. Industrieller Verlag G. m. v. H. in Berlin. 3701 August Lax in Hildesheim. 3690 Magazin-Verlag Jaegues Hcgner in Berlin. 3693 u. 3703 10 ^ 11—3o0^6 ^E^l—500 50 0/ Carl Meyer (Gustav Prior) in Hannover. 3696 Münchmeyer, Der deutsche Erbnachweis. Ca. 4 ^ 50 H. Kley, Die Ausbildung unserer Töchter. 1 ^ 50 -H. Löwe, Wie erziehe und belehre ich mein Kind bis zum 6. Lebens jahre? 2. Ausl. Ca. 1 60 -Z. Fricke, Vibelkunde. 2. Ausl. 2 Werner, Allgemeine Musiklehre. Geb. 1 ^ 25 Gebrüder Paetcl in Berlin. 3697 C. Pierson s Verlag in Dresden. 3700 Max Sängewald in Leipzig. 3690 Pupikofer, Die Reform des Volksschulzeichenunterrichts. 2. Ausl. 1 Schuster «L Loefflcr in Berlin. 3693 A. Stnber'S Verlag (C. Kabitzsch) in Würzburg. 3702 öoitrüAS 2ur LIinilc äor IndsrlculoZe. L6. II, Lekt 3. 2 ^ 50 IZä. II, Hott 4. 4 ^ 50 Richard Taendler in Berlin. 3700 Potapenko, Ein Stern. 2 geb. 3 Franz Vahlen in Berlin. 3692 Jaeckel, Reichsgesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung vom 24. März 1897. Textausgabe. 3. Ausl. Geb. 1 50 <Z. Kroschel, Die Abfassung der Urteile in Strafsachen. 4. Ausl. Kart. 2 Reier, Das Pflichtteilsrecht der Enkel nach Bürgerlichem Gesetzbuch. 1 20 Stölzel, Deutsches Eheschließungsrecht als Anleitung für die Standesbeamten. 4. Ausl. Kart. 2 ^ 50 H. Verlagsanstalt vorm. G. I. Manz in Regensbnrg. 3709 Berchois, Die Rolle des Klerus in der modernen Gesellschaft. Ca. 40 Verlagsbuchhandlung Leih L Schauer in München. 3691 Der Kots krsus-k'reunü 1905. 60 H. Leopold Vos; in Hamburg. 3690 Hermann Walther in Berlin. 3694 lis^Ltröw, va.8 068ebl6elit8l6b6ll. 5 Nichtamtlicher Teil. Erklärung. Dem Antrag des Herrn Robert von Bötticher in Danzig und Genossen auf Änderung der HZ 1. 2, 3, 4. 5. 6. 7, 8. 11. 12. 16. 17. 23. 33. 3S und Hinzufiigung eines H 36 der buchhändlerischen Verkehrsordnung (abgedruckt in Nr. 81 des Börsenbl.) schließen sich an (gez.) H. Pollakowsky, i/Fa. Gräfe L Unzer. ., Hermann Fischer. i/Fa. C. Th. Nürmbergers Buchhandlung. .. Eugen Heinrich. i,Fa. Ferd. Raabe's Nachf. .. Beruh. Teichert. i/Fa. Beruh. Teichert. .. Fr. Grunwald, i/Fa. Bruno Meyer L Co. .. Benno Kittel, i/Fa. Wilh. Koch. .. G. Stybalkowski. i/Fa. Hübner L Matz. Königsberg i/Pr., den 23. April 1904. Zum Urhrberrechtsschutz deutscher Werke in den Vereinigten Staaten von Amerika. (Bergl. Börsenblatt 1904. Nr. 30. 37. 49. 83 u. 90.) Bekanntlich darf die Veröffentlichung der Werke, die in den Vereinigten Staaten geschützt werden sollen und dort (durch Vermittlung der Amtlichen Stelle in New Jork) zur Erlangung des Copyright an den I-ikrsrisu ok vonxross st VsslünAtou eingeliefert oder angemeldet werden müssen, in Deutschland nicht eher geschehen, als bis der Verleger von der erfolgten Einsendung der Pflichtexemplare nach Washington Gewißheit und Bestätigung hat. also bei der Benutzung der Amtlichen Stelle in New Dark von dieser brieflich oder telegraphisch davon benachrichtigt ist. Das Copyright ist nur dann rechtsgültig, wenn die Einlieferung der zu schützenden Titel und Exemplare an den lübrsrisn ok Oonxrsss oder ihre Übergabe an eine Postanstalt innerhalb des Gebiets der Vereinigten Staaten mindestens an demselben Tage, an dem die Veröffent lichung in Deutschland stattfindet, oder an einem früher» Tage erfolgt ist. Diese Bestimmungen sind für deutsche Verleger sehr lästig, werden aber wohl so bald eine Änderung nicht erfahren. Neuerdings hat die »Berliner Musikalien- Druckerei in Bcrlin-Charlottenburg- in einem Schreiben an die Amerikanische Handelskammer in Berlin, die sich schon früher für einen bessern Schutz der deutschen Urheber in Amerika bemüht hat (vgl. Börsenbl. 1904, Nr. 30). die ungeheuren Schwierigkeiten geschildert, die durch die eingangs erwähnten Vorschriften dem deutschen Musikalienverlag be reitet werden. Sie erhielt darauf folgende Antwort, die wir der Zeitschrift »Musikhandel und Musikpflege- Nr. 30 vom 23. April entnehmen: 7^6 Xmerioa» 6oMriALt Dea-us (Durch Georg S. Altmood, Sekretär der Handelskammer.) Auszugsweise Übersetzung. .Berliner Musikalien-Druckerei'. Charlottenburg. »Durch Herrn A. empfingen wir Ihre Anfrage be treffend gewisse Erfordernisse des augenblicklichen Urheber rechts der Vereinigten Staaten, deren Erfüllung für die deutschen Musikverleger Schwierigkeiten bereitet. Ich sehe daraus, daß Sie sich auf das Erfordernis beziehen, daß die Veröffentlichung eines Werkes in Deutschland nicht erfolgen darf, bevor nicht die Bestätigung vorliegt, daß es innerhalb der Vereinigten Staaten zur Erlangung des Schutzes eingereicht worden ist. -Diese Vorschrift ist mit der englischen identisch und bereitet uns hier für dieses Land die gleichen Schwierig keiten. welche Ihr Bericht schildert und wir erachten daher diesen Punkt ebenfalls für eine Änderung geeignet. -Die Urheberschutzvereinigung der amerikanischen Ver leger beabsichtigt augenblicklich gemeinsam mit interessierten Mitgliedern des Kongresses eine Kommission zur Vor-