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Ne MlSHÄmg Lon Pferden sowie die GesteLMg so« Fahrzeagen uB Geschirre« mbst Hubchör für den Bedarf der Armee -etc. Nachdem die Evtzilwachung brr DWl. Sachs. Avwee aitbefuhlen »vurden ist, wbid die NuShebtMfi der erforderlichen Pferde nach Maßgabe deS nachstehenden GrschäftsplaneS O erfolgen. Der Aushebungskommission sind vorzuführen: ») alle bei letzter Bormusterung als kriegsbrauchbar bezeichneten Pferde (an den Halftern sind auf der linken Seite die Bestimmungstäfelchen zu befestigen), k) die beider letzten Dormusterung als „vorübergehend kriegsunbrauchbar" bezeichneten Pferde, e) alle seit der letzten Vormusterung in Zugang gekommenen Pferde (Händ ler haben ihre sämtliche» Pferde vor zufühlen), insbesondere auch die Foh len, welche seit der letzten Musterung 4 Jahre alt geworden sind, und ! ä) die von den OrtSvehSrde« zur Vor führung bestimmten Fahrzeuge nebst Geschirren. ' Befreit von der Gestellung find - 1. die Fohlen unter 4 Jahren, 2. die Hengste, 3. die Stuten, welche entweder hochtragend sind (d. h. deren Abfohlen innerhalb der nächsten 4 Wochen zu erwarten steht) oder noch nicht länger als 14 Tage ab gefohlt haben, 4. die Vollblutstuten, die im Allgemeinen, Deutschen Gestütbuche oder Iden hierzu j gehörigen offiziellen — vom Anionklub I geführten — Listen eingetragen und von einem Vollbluthengste laut Deckschein be legt sind, auf Antrag des Besitzers, 5. die Pferde, welche auf beiden Augen blind sind, 6. die Pferde, welche in Bergwerken dau ernd unter Tage arbeiten, 7. die Pferde unter 1,50 Meter Bandmaß. Von der Verpflichtung zur Vorführung ihrer Pferde find ausgenommen 8. Beamte im Reichs- und Staatsdienste hinsichtlich der zum Dienstgebräuche sowie Aerzte und Tierärzte hinsichtlich der zur Ausübung ihres Berufes notwendigen Pferde und 9. die Posthalter Hinsichtlich derjenigen ' Pferdezayl, welche von ihnen zur Beför- : derung der Post 'kontraktmäßig gehaltenl werden mutz. Der Verkauf eines Pferdes vor erhaltener j GestellungSaussorderung entbindet nicht von: dessen Gestellung, sichern die Ablieferung an ' den neuon Erwerber noch nicht erfolgt ist. Eine 'Ausnahme findet nur statt, wenn nach weislich der Verkauf an die Militärbehörde, an Offiziere, Sanitätsoffiziere oder Militärbe amte, welche sich die Pferde für ihre Mobil machung selbst beschaffen, erfolgt ist. Nur die besonders schweren Pferde sind br-' schirrt, alle übrigen Pferde aber blank, d. h. ohne Geschirr und Sattelzeug, oorzuführen, müssen aber von dem Besitzer mit Halfter, Trense, zwei mindestens 2 m langen Stricken und gutem Hufbeschlage ' versehen sein. Der Wert dieser Stücke ist in, der Taxe mitenthalten. Bis zur Abnahme, haben die Besitzer die Pferde zu beaufsichtigen und auf eigene Kosten zu verpflegen. Wenn. die Besitzer den vorstehenden Verpflichtungen § nicht genügen, werden die dadurch entstehen-, den Kosten bei Auszahlung der Taxsumme in Abzug gebracht. Bei der Abnahme werden den Besitzern Anerkenntnisse über die ihnen zustthenden Tax summen ausgestellt, die Auszahlung erfolgt durch das Kriegszahlamt gegen Ablieferung > der Anerkenntnisse und Ouittungleistung. Pferdebesttzer, welche ihre gestellungspflich- Agen Pferde nicht oder nicht rechtzeitig oder nicht vollzählig, sowie überhaupt nicht ord- mmgSgemiitz vorfuhren, haben außer der ge setzlichen Strafe bis zu 150 Mark zu gewär tige«, daß auf ihre Kosten eine zwangsweise Dotführung der nicht gestellten Pferde erfolgt. Gleichzeitig wird die Ausführung von Pfer den aus dem amtShauptmannfchäftlichen Be zirke bis nach beendeter Pferdeaushebung Jedermann unter Androhung einer Geldstrafe von 180 Mark für jeden einzelnen Zuwider handlungsfall untersagt. Die Vertreter der Gemeinde- und Gutsbe zirke sind für die vollzählige und rechtzeitige Gestellung der Pferde verantwortlich und ver pflichtet, persönlich bei der Aushebung zu er scheinen. Tw haben der Aushebungskommis sion die km der letzten Musterung ausgefüllte Vorführuugsliste, in welcher die zur Aushe- j bung vorgcsührten Pferde durch Unterstreichen > kenntlich gemacht sind, sowie ein Verzeichnis > der in Zugang gekommenen Pferde (einschl. s der 4jährigen Fohlen) und der zur Vorfüh- : rung 'bestimmten Fahrzeuge vorzulegen. Wegen der Gestellung von Fahrzeu - z gcn mnd Geschirren werden die Per-' treter der Gemeinde- und Gutsbczirke aus die ihnen bereits im Frieden zugegangene Verfü gung verwiesen. Glauchau, den 1 August 1914. Die Königliche AmtShauPtmannschaft. Zur Aushebung sind zu gestellen nach «be reits erfolgter besonderer Anordnung: die Pferde aus ») am 3. August 4«U» 7 Uhr vormittags auf der Lindenstraße in Glauchau t(Wohikdi-t) Albertsthal, Gesau *, Glauchau * mit Gutsbezirk, Lobsdorf*, Meerane*, Nie derschindmaas * , Oberschindmaas * , Schön börnchen * , Seiferitz * , Q h) am 4. August LSI 4 7 Uhr vormittags auf der Lindenftratze in Glauchau (Wehrdigt) die 'Pferde aus «Eauritz, Crotenlaide, Dennheritz, Gesau * , Götzenthal, Glauchau*, Höckendorf, Röbs dorf*, Meerane*, Niederlungwitz mit Etzenberg, Niederschindmaas'* , Ober schindmaas * , Rothenbach, Schönberg, < Schönbörnchen*, Seiferitz*, Voigtlaide, Waldsachsen und Wernsdorf mit Hölzel und Schäferei. ») a«3. Mugust TALL 7 Uhr vormittags auf dem Marktplatze m Eallnberg die Pferde aus Bernsdorf * , Eallnberg * , St. Egidien * , Gersdorf * , Hermsdorf * , Hohndorf * , Lichtenstein * , Mülsen St. Jacob * , Mül- sen St. Micheln* , Mülsen St. Niclas * , Niedermülsen, Röblitz * , Stangendors, d) am 4. August 4844 7 Uhr vormittags auf dem Marktplätze in Eallnberg die Pferde aus Eallnberg*, St. Egidien*, Falken*, Gersdorf *, Hohenstein-Ernstthal*, Kuhschnappel * , Langenberg * , Lichten stein * mit Gutsbezirk, Meinsdorf*, Oberlungwitz * , RUsdorf mit Gutsbezirk, Schlunzig*, Thurm*, e) am S. August 4844 7 Uhr vormittags auf dem Marktplätze in Eallnberg die Pferde aus Bernsdorf * , Berthelsdorf, Falken * , Gersdorf*, Grumbach mit Gutsbezirk, Heinrichsort, Hermsdorf*, Hohenstein- Ernstthal*, Hohndorf * , Kuhschnappel * , Langenberg * , Meinsdorf * , Mülsen St. Jacob*, Mülsen St. Micheln*, Mülsen St. Niclas * , Oberlungwitz * , Reichen bach, Röblitz*, Schlunzig*, Thurm* mit Gutsbezirk, Tirschheim und Wulm. ») am 3. August 4844 7 Uhr vormittags auf dem Gchützenplatze in Waldenburg die Pferde aus Altwaldenburg mit Eichlaide, Schloß- und Gutsbezirk Waldenburg*, Callenberg*, Franken, Langenchursdorf * , Lipprandis, Neukirchen * , Oberwiera, Oberwinkel * , Reinholdshain mit Kleinbernsdorf *, Rems«, Schwaben * , Waldenburg * , Wei densdorf, b) am 4. August 4844 7 Uhr vormittags auf dem Wthützenplatze tu Waldenburg die Pferde aus Altstadt Waldenburg mit Grünfeld, Schloß- und Gutsbezirk Walderrburg *, Breiten- lbach mit Vorwerk, 'Callenberg* mit Guts bezirk, Dittrich, Dürrenuhlsdorf, Ebers bach, Gähsnitz, Harthau, Jerisau, Kertzsch, Kleinchursdorf, Langenchursdorf *, Neu kirchen * , Niederarnsdorf, Niaderwinkel, Oberdorf, 'Gutsbezirk Oberwiera, Ober winkel * , Oertelshain, Pfaffroda, Rein holdshain mit Kleinbernsdorf * , Gutsbe zirk Remse, Schwaben *, Tettau, UHI- mannsdorf, Waldenburg * , Wickersdorf, Wünschendorf und Ziegelheim mit Frohns dorf, Hoyersdorf und Thiergarten. Anmerkung: Die mit * aufgcführten s Orte haben Pferde an mehr als einem Tage zu stellen. Unter Bezugnahmr auf vorstehende amts- hauptnmunphaftltche Bekanntmachung, die Aus hebung von Pferden usw. betr., wird ergänzend folgendes bestimmt: M hiesige» Pserdebefitzer werden aufgefordert, ihre Pferde am 3 und am 4. Mobilmachung-tage, dgsist M 4. Md M 8. AWst M4 WrmitWs 4 Uhr pünktlich auf dem hiesigen Altstädter Schützenplatze vorzuführen. Der Tag, an welchem die Vorführung zu er folgen hat, wird jedem einzelnen Besitzer schrift lich bekannt gegeben werden. Alsbald nach Aufstellung auf dem Schützenplatze wird Weitertransport nach Eallnberg stattfinden, fodafi um 7 Uhr auf dem dortigen Marktplatze eine Vor führung vor der AuShcbungSkommiffion erfolgen kann. Die vorzuführenden Pferde müssen von ihren Besitzern, soweit nicht eine Beschirrung besonders angeordnet ist, mit Halfter, Trense, zwei min destens 2 Meter langen Stricken und mit guten Beschlägen versehen sein; auch ist Futter für einen Tag mitzugeben. Die Hufe sind nur zu reinigen, aber nicht einzufetten oder zu schmieren. Links an der Halfter des Pferdes ist der jedem Pfeirdebesitzer zugestelltc Nummernzettel zu befestigen. Bei Pferden, die bereits bei einer frühe ren Musterung als kriegsbranchbar bezeichnet wurden, sind außerdem an derselben Stelle die gleichfalls zugestelltcn Bestimmungstäfel chen anzubringen. Die Verwendung von unerwachfenen, fchwächlichcn oder zu alten Leuten als Pferdeführer ist nicht statthaft. Die Aufstellung und Vorführung der Pferde hat mit mindestens 6 Schritt (5 Meter) Zwi schenraum öder 6 Schritt Abstand (gerechnet vom Schweif des vorhergehenden bis zur Nase des nachfolgenden Pferdes) zu erfolgen; die Pferdenasvn sind nicht tiefer, als bis zur Schulterhöhe des Führers herunter zu lassen; die Zügel sind eine Handbreit unter dem Trensenmundstück festzuhaltcn. Unruhige oder bösartige Pferde sind nötigenfalls durch zwei Mann zu führen. Den Weisungen der zur Aufrechterhaltung der Ordnung ausgestellten Beamten ist unbe dingt Folge zu leisten. Hohenstein-Ernstthal, den 1. August 1911. Der S t a d t r a t. MBestimmiigen Mr die Soontagsriihe werden für den r. MM Mehlt«. Hohenstein-Ernstthal, den 2. August 1914. Der Stadtrat. Der Mllitärverein „Albertbund" in Oberlungwitz wird^die zu den Fahnen einberufenen Mannschaften Mittwoch früh unter Musikbegleitung zum Bahnhof geleiten. Abmarsch I16 Uhr von Mchlers Restaurant. Die Militärvereinsmitglieder werden gebeten, sich zahlreich zu beteiligen. Der Vorstand. Otto Götze. Der Krieg im Gange. Ms heute mittag erhielten wir folgende Telegramme: Berlin. NeWlind Hal Rußland «Well den Krieg Et. Merlin. Amtlich wird bekaMgegebm: Heute nacht fand ein Angriff einer russischen Patrouille Ugm die Eifmbchnbrücke Mr die Warthe auf der Strecke Jarotschin—Wreschen stattH Der Angriff wurde ^gewiesen. Ans deutscher Seite wurden 2 Leichtverletzte fest gestellt. Die Verluste der Russen sind nicht bekannt. Eine von den Russen gegen den Bahn hof Myloslaw eingeleitete Unternehmung ist von unseren Truppen abgewiesm worden. Uris. ÄMreith hat udilisiert. Berlin. Dein Vernehmen nach ist der preußische Landsturm zu den Folhnen gerufen worden. Berlin. Die in Umlauf gebrachten Gerüchte von einem Attentat auf den deutschen Kronprinzen sind grundlos. Petersburg. Die Gerüchte von der Ermordung des Zaren werden dementiert. HoheusttiuoGruftkhal, 2. Hlug. Heute abertd 6 Uhr findet 'in der St. TrinitatiSktrche Gottes dienst mit Abendmahlsfeier statt. — Oberlungwitz, 2. Aug. Vor überfüllter Kirche fand heute vormittag ein4Aottesdtenst der Gemeinde statt, an dem der cemsten Stunde in würdiger Weise gedacht wurde. Bis auf weiteres finden jeden Tag in der Kirche und auch in Privathäusern Abendmahlsfeiern statt: zu jeder Stunde, bei Dzguttd Nacht, stehen die Geistlichen, wie wir mitzuttilen gtbeten werden, zur Verfü gung. Die Kirchen sind Tag und Nacht geöffnet. * Hohensteiu-Grustthal, 2. Aug. Die Kirchen waren heute überfüllt. Nach den Gottesdiensten fandenPatriotische Kundgebungen an den Krieger denkmälern statt, wobei Fabrikant Gaam und Schuldirektor Galster Ansprachen hielten. Oberlungwitz, 2. Aug. Heute Sonntag abends 7 Uhr Gottesdienst mit Beichte und Abendmahls- feier. DrM WeXchg: Hv« >u. LH-mmm. Bvrantwotütch Ptr HieGchvtstlettuTpg: EmU Hvin; IfÜL Lokale«, F»>ecute uüd RSSum«: L»g»b«rt Culp, sämtlich in Hohenstein-Exnstchal.