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für Höhenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, Bernsdorf, WWendrund, Mitteldach, Ursprung, McchdeM Rüsdorf, Lugau, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf rc. Der.Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger" erscheint mit Ausnahme der Sonn- und Festtage täglich abends mit dem Datum des folgenden Tages. Vierteljährlicher Bezugspreis bei freier Lieferung ins Haus Mk. 1.50, bei Abholung in l en Geschäfte pellen Mk. 1.25, durch die Post bezogen (außer Bestellgeld) Mk. 1.50. Einzelne Nummern 10 Pfg. Bestellungen n°hmen die Geschäfts- und Ausgabestellen, die Austräger, sowie sämtliche Kaiser!. Postaustalten und die Landbriesträger entgegen. A. e'.lage erhalten die Abonnenten jeden Sonntag das »Illustrierte Sonntagsblatt". — Anzeigengebühr für die «gespaltene Korpuszeile oder deren Raum 12 Pfg., für auswärts 15 Pfg.; im Rcklameteil die Feile 30 Pfg. Dir 2gespaltene Zeile im amtlichen Teil ^O Pfg. Anzeigen-Annähme für die am Abend erscheinende Nummer bis vormittags 10 Uhr, größere Anzeigen werden am Abend vorher erbeten. Bet Wiederholungen wird entsprechender Rabatt gewährt jedoch nur bet alsbaldiger Zahlung. Die Aufnahme von Anzeigen an vorgeschriebenen Tagen und Plätzen wird möglichst berücksichtigt, eine Garantie jedoch nicht übernommen. — Für Rückgabe unverlangt eingesandter Manuskripte macht sich LDGGGGGGGGGGGVGGTTTGGTTDGGDGGGTGGGGTDGOD die Redaktion nicht verbindlich. GDDDGDGDGDGDDGDDGDDTGGDDDTDGDTDGDGKGDDDK Nr. 124. Fernsprecher Nr. 151. Sonntag, de« 31. Mai 1814. Geschäftsstelle Bahnstraße 3. 41. 3WWg 33. »I-. 422. «l. «50. 6rö88ts 8pvi8vvirtsckLft mit eigener Zoklsobterei, ksekerei unä Konäitorei. ^Vöobsotl. Umsatz c». 7 Nulls», 50 8okvsins, 15 KLIber. ?or»on»I: oa 75 1'sraonsv. poi-rellan-^ÄLel^escttii'i-e Kosentbüi-, Uuteodsnreutksr-, OL^sr-, TkowLS-bsbriksts ^f-istsl! ^6inAlä86s' 8t. l_ooi8 -Oamitusso W38eb§68ebl!'j'6, t<Aff66§68obil'I'6 in §ro886r ^.u8zvLk! k^. I^ouis Kaumann, Lkemnitr, 1'anoro's Intialator L 14 lr. 8.S0 xvxsu Hals- uvädilasonloiäsn tsuosnäkaok bsväkrt. rür ^»tkmalelltsnils unentdebrilok. ?rospslcts gratis nnä krsuko. LIrsstLtsils ru Ori^ioslprsiesn. KTt i mann Okirur^. ti^arsn. llronenstraeee 17. L ^31861' . L t-I 1^ ^arftt, Loks ^lanklLsti»»ek6n -—««M Sssts unci billiLsts Ss^ussquSsis Kr Xisillspstoffe ° XonfsXlion öfau1au88lattungtzn * ^tziW^areo, ^6ppi«;'w kf8tling8au88lattungsn L> o ksf0fM-8s1l8i6Ü8N. Aebernahme des elektrischen Niederspannungsnetzes. Am I. Juni d I. übernimmt dic Stadtgeuicinde Hohenstein-Ernstthal von der Sächsischen Elekirizitäts-Lieferuiigsges Uschajt, Aktiengesellschaft, Elektrizitätswerk an der Lung witz das gesamte auf Hohenstein-Ecnsttoaler Gebiet bestehende NicderspannungSnctz nebst allen Hausanschlüssen einschließlich der Elektrizitätszühler. V n diesc:n Zeitpunkte an bedürfen Aenderungen, Erweiterungen oder Umlegungen bestehender Anlagen und aller Einrichtungen vor ihrer Ausführung der ausdrücklichen Ge nehmigung des StadtrateS. Eigenmächtige Aenderungen jedweder Art am städtisch'N Netz samt Zubehör ein schließlich der Elcktciziraiszählec werden bestraft und haben unter Umständen Schaden ersatzansprüche zur Folge. Die Bedingungen für die Lieferung von elektrischem Strom sowie die Ausführungsvorschriften für elektrische Hausinstallationen im Anschluß an daS städtische Leitungsnetz liegen zu Jedermanns Einsicht bis zum «7. Juni d. I. im Rat hause, Zimmer Nr. 2S — Elektrizitäts-Abteilung — ans Im Ucbrigen erkält jeder Stromabnehmer ein stück der erstgenannten Bedingungen in den nächsten Tagen auSgehändigt. Die Elektrizitäts-Abteilung befindet sich im Hintergebäude des Rathauses, Zimmer Nr. 2K (Telephon Nr. 19 und AS), das Magazin und die Expedition des Elektromonteurs in Zimmer Nr. 23, wo auch sämtliche HauSinstallationSmate- rialien abgegeben werden. Dec städt. Elektromonteur wohnt Badegrssc l und ist iuncrhalo der Dienstzeit für gewöhnlich durch Telephon Nr. 19 und 35 und auch nachts telephonis h erreichbar. Hohenstein-Ernstthal, den 30. Mai 1914. Der Stadtrat. Schweinezählung. Am 2. Juni 11114 hat eine Zählung der Schweine stattznfindcn. Zählpflichtig sind sämt liche an diese». Tage in den einzelnen Grundstücken (Häusern, Gehöften, Anwesen und Viehhöfen) und den dazu gehörigen Nebengebäuden vorhandene Schweine. Die Zählung erfolgt durch die hiesige S hutzmannschast. Die Besitzer von Schweinen werden hiermit angewiesen, den nachfcagenden Beamten ge naue Auskunft zu geben und ersucht, durch bereitwillige Unterstützung das Zählgeschäft zu erleichtern und so zu fördern, daß es noch.an demselben Tage beendet werden kann. Hohenstein-Ernstthal, den 30. Mai 1914. Der Stadtrat. Megenbekämpfung^ Laut Verfügung der Königlichen Amtsbauptmannschaft Chemnitz lenkt die vielerorts mit Erfolg begonnene Bekämpfung der Mückenplage die Aufmerksamkeit auf die nicht minder gefährliche und schädliche Fliege. Es erscheint umso gerechtfertigter, neben anderen hygienischen Forderungen auch die Bekämpfung der Fliegcnplage zu fordern, als eingehende wissenschaftliche Untersuchungen in England die in kurzer Zeit erfolgende enorme Vermehrung der Fliegen als auch die von einer einzelnen Fliege verbreitete Menge von Krankheitserregern fcstgestellt haben. Ebenso haben in neuerer Zeit angestellto Untersuchungen speziell auf die Fliege als Mitursache für die Weiter. Verbreitung des Äyphns hingewiesen. Bei der Bekämpfung der Flicgenplage kann zunächst viel durch Erfüllung der hygienischen Grundfordcrung. Reinlichkeit in HauS und Hof, erzielt werden. Besondere Aufmerksamkeit ist ferner sowohl im Haushalt wie vor allem in den NahrungSmittel- geschäften einer einwandfreien Aufbewahrung von Nahrungsmitteln, in erster Linie der Milch, zu schenken. Weiterhin gilt es aber, die Fliegenbrut rechtzeitig zu vernichten. Als geeignete Jahres zeit kommt hierfür das Frühjahr in Betracht, während unter den Bekämpfungsmittcln dem Petro leum zur Bedeckung und Uebergießung der Brutstätten der Fliegen der Vorzug zu geben ist. An Stellen, wo diese Mittel nicht zur Anwendung kommen können, ist auf wiederholte mechanische Reinigung der mutmaßlichen Brutstätten großer Wert zu legen. Wenn sich nicht nur die Behörden, sondern auch private Kreise der zwar mühevollen, aber nutzbringenden Aufgabe unterziehen, so wird damit der öffentlichen Gesundheitspflege ein wertvoller Dienst erwiesen werden. Wir ersuchen daher im Interesse der Allgemeinheit, der Bekämpfung der Fliegenplage die volle Aufmerksamkeit zu widmen. Wüsteqbrand, am 28. Mai 1914. Der Gemeindevorstand. Die Nacheichung der Maße, Gewichte, Wagen nnd Meßwerkzeuge findet hier noch Mittwoch, den 3. Juni d. I. und Donnerstag, den 4. Juni d. I. im Gasthaus „Kastno* von vorm. 8—12 und nachm. von 2—6 Uhr statt. Alle Gewerbe- und Handclsgewerbetreibende, sowie diejenigen Landwirte, die Maße, Ge wichte, Wagen und Meßwerkzeuge im öffentlichen Verkehr benutzen, haben diese zur Vermeidung ihrer Zurückweisung in reinlichem Zustande in der angegebenen Zeit in einem der bezeichneten Lokale dem E chbcamten zur Prüfung vorzulegeu. Sind Wagen und Maße an ihrem Gebrauchs ort befestigt, so haben die Besitzer dies rechtzeitig dem Eichungsbeamten oder im Gemeindeamt — Registratur — zu melden, damit diese Gegenstände auch während der obigen Zeit vollständige Erledigung finden können. Der Eichuugsbeamte hat außer der Prüfung der nachzueichenden Gegenstände diejenigen Be- i richtigungen vorzunehmen, die sich ohne erheblichen Zeitverlust und mit den ihm zu Gebote stehenden Hilfsmitteln an Ort nnd Stelle ausführen lassen. Hierunter ist in der Regel nur die Berichtigung der gußeisernen Gewichte durch Zulegen oder Wegnehmen von Blei- und Eisenschrot , zu verstehen. Ist die Berichtigung des nachzueichenden Gegenstandes nach der Ansicht des Eichungsbe amten zwar möglich, jedoch am Orte der Nacheichung nicht ausführbar, so ist der Gegenstand an das Staatseichamt Chemnitz zur weiteren Behandlung cinzusenden. Die nicht zu berichtigenden Gegenstände werden durch Vernichtung des Eichstempels für den Verkehr untauglich gemacht. Werden nach Beendigung des Nacheichimqsges häftes Maße, Gewichte, Wagen oder Meß werkzeuge vorgefunden, die das Nacheichuugszeicben nicht tragen, so tritt nach § 369, 2 des Reichs strafgesetzbuches Bestrafung der Eigentümer und Einziehung der betr. Gegenstände ein. Die Nacheichungsgebühren sind sofort bei der Eichung zu entrichten. Oberlungwitz, am 20. Mai 1914 Der Gemeindevorstand. Das Verzeichnis nebst der Heberolle der zur land- und forstwirtschaftlichen Berufsge nossenschaft gehörigen Bctriebsuntcrnehmer liegt vom 25 d. M an zwei Wochen lang im Nathause während der gemöhulihen Geschäitsst.mdcn zur Einsicht der Beteiligten aus. Binnen weiteren 2 Wochen nach Nblaui der Frist kann der Unternehmer gegen die Bei- tragsbcrechnung bei dem Genossenschaftsvorstande Widerspruch erheben. Er bleibt aber zur vor läufigen Zahlung verpflichtet Zur vorläufigen Zahluna nicht verpflichtet ist der Unternehmer, soweit der Entgelt schon in dem Lohnnachweis für eine andere Genossenschaft enthalten ist und die Beiträge, die auf diesen Entgelt entfallen, an diese Genossenschaft gezahlt werden. Es wird hierbei bemerkt, daß vom 1. Januar 1913 ab auf Grund der Satzung eine Aenderung in dem Veranlaounqsverfahren insofern eingetreten ist, als neben den Grundsteuerein- beiten noch eine Einteilung in Gefahreubezirke in Frage kommt, auch die Fläche bei der Beitrags- " berechnung für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe und au Stelle der Arbeitstage die im Gärtnereibetrieb verausgabten oder zu berechnenden Löhne berücksichtigt werden. Wie die Gärt- nereibetriebe werden auch die Friedhofsbetriebe und die versicherten Haus- und Ziergärten veranlagt. Für jeden land- und forstwirtschaftlichen Betrieb sind mindestens 2 M. Beitrag zu entrichten. Oberlungwitz, am 23. Mai 1914 Der Gemeindevsrstand. Wegen Massenschüttnng bleibt die hiesige Nutzungstraße vom 2. bis mit 6. Juni für den gesamten Fährverkehr gesperrt. Oberlungwitz, nm 30. Mai 1914. Der Gemeindevorstand. Am 2. Juni 1914 findet hier eine Zwischenzählnng der Schweine durch Umfrage statt. Zu deren geordneten Durchführung werden die Viehbesitzer hiermit ersucht, den mit der Umfrage beauftragten Schutzleuten die nötige Auskunft bereitwilligst und gewissenhaft zu erteilen. Oberlungwitz, am 29. Mai 1914. Der Gemeindevorstand. Sparkasse Gersdorf. (Unter Garantie der Gemeinde.) Zinsfuß: 3V, */«. Tägliche Verzinsung ab 1. 7 1914. Geschäftszeit: Montags bis Freitags 8—1» und 2—5 Uhr, Sonnabends 8—2 Uhr, im Rathause, Zimmer Nr. 3. (Haltestelle der Straßenbahn.) Uebertragungen von Guthaben bei anderen Kassen erfolgen kostenlos und ohne Zinsenver lust. Nachgebühren werben nicht erhoben. Strengste Geheimhaltung.