Volltext Seite (XML)
WnW-GOIM Anzeiger Tageblatt für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, Bernsdorf, Wüstenbrand, Mittelbach, Ursprung, Kirchberg, ErKmG Rüsdorf, Lugau, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf rc. Der„Hohenstein-Ernsllhaler Anzeiger" erscheint mit Ausnahme der Sonn« und Festtage täglich abends mit dem Datum des folgenden Tages. Vierteljährlicher Bezugspreis bet freier Lieferung ins Haus Mk. 1.50, bei Abholung in den Geschäfts stellen Mk. t.25, durch die Post bezogen (außer Bestellgeld) Mk. 1.50. Einzelne Nummern 10 Psg. Bestellungen n-hmen die Geschäfts- und Ausgabestellen, die Austräger, sowie sämtliche Kaiser!. Postanstalten und die Landbrtefträgcr entgegen. A> . eilage erhalten die Abonnenten jeden Sonntag das »Illustrierte Sonntagsblatt". — Anzeigengebührfür die llgespaltene Korpuszeile oder deren Raum 12 Pfg., für auswärts 15 Pfg.; im Reklameteil die Zeile 30 Pfg. Die ^gespaltene Zeile im amtlichen Teil ^0 Pfg. Auzeigen-Annahme für die am Abend erscheinende Nummer bis vormittags 10 Uhr, größere Anzeigen werden am Abend vorher erbeten. Bei Wiederholungen wird entsprechender Rabatt gewährt jedoch nur bet alsbaldiger Zahlung. Die Aufnahme von Anzeigen an vorgeschriebenen Tagen und Plätzen wird möglkhst berücksichtigt, eine Garantie jedoch nicht übernommen. — Für Rückgabe unverlangt eingesandter Manuskripte macht sich LDGGDDGGGDTGGTGGGTTGGTTGDTDTVGDDGDDDDTOD die Redaktion nicht verbindlich. GGGDGDDDDDDDDDGGDDDDDGTDDGDDDGGDDGDGDGDK Rr. 118. Fernsprecher Nr. 151. SmnerstW, de« 21. Mai 1S14. Geschäftsstelle Bahnstraße 3. 41. Jahrgang ^sisr Lss QslsiLr'tzs'bs.ASS 8r.HLsH.TTsn.iIS T^risä.rislr^n.IVl.s'd findet am Montag, den ÄS. Mat, abends 8 Uhr im Gasthof „zum Lamm" in Oberlungwitz ein — — statt. Alle vaterländisch gesinnten Einwohner nebst Angehörigen sind dazu herzlich eingeladen. Osr Lür irr Olssrl^rrg-vv-ii^. ZihmM i« Wenstm-ErnWl Montag und Dienstag, den ÄS. und 26. Mai 1814. Am Sonntag, den 24. Mai 1914, ist das Auspacken und der Warenverkauf von 11 Uhr vormittags an gestattet. Hohenstein-Ernstthal, dcu 17 Mai 1914 Der Stadtrat. Jahrmarkt. I. Anläßlich des Jahrmarktes ist Sonnlag, den 24. Mai 1914, der Betrieb des Handels- gcwerbcS und die Beschäfngnng von Geyilfen, L. Magen und Arbeitern in offenen Verkaufsstellen zulässig a) beim Handel mit Brot und weißen Bäckerwaren von 6—'/,9 Uhr vormittags und von 'F1—8 Uhr nachmittags; b) beim Handel mit Fleisch und Fleischwaren, Kolonial- und Materialwaren, Tabak und Zigarren, Butter, Sahne, Käse, Eiern, Grän- und Delikateßwaren, sowie son stigen Eßwaren und Getränken, denn Kleinhandel mit Heizungs- und Beleuchtungs material von 'M—V-9 U)r vormittags und von 11 Uhr vormittags bis 8 Uhr nachmittags; ch beim Handel mit allen anderen Waren von 11 U.)r vormittags bis 8 Uhr nach mittags, mit Ausnahme des Milchhandels, der auch an diesem Tage von 6—0,9 Uhr vormittags, von 'Ml Uyr vormittags vis 12 Uhr mittags und von 6—7 Uhr nachmittags zulässig ist. In den auf Straßen und Plätzen aufgestellten Verkaufsständen wird der Gewerbe betrieb von 3—10 Uhr nachmittags gestaltet. Auf den Straßen und Plätzen, wo der Hausierhandel fceigegeben ist — vgl. unter II — ist dieser am 24. Mai 1914 ebenfalls nur von 3 -10 Uyr nachmittags zulässig. Am Jahrmarktsmontag, den 25. Mai, können die Berkaufsstellen für den geschäftlichen Verkehr dis 10 Uhr abends geöffnet sein; bis zur gleichen Stunde ist an diesem Tage auch dec Hausierhandel gestaltet. >1. Ferner wird bekannt gegeben, daß das Ausrufen oder Anpreisen von Waren oder Gegenständen aller Art mittels Trompeten oder sonstigen Instrumenten und der Handel im Umherziehen mit Waren aller Art auf den für den Marktverkehr bestimmten Straßen und Plätzen innerhalb und außerhalb der Häuser und Schankwirtschaften verboten ist. Diese Siraßeu und Plätze sind folgende: Altmarkt, Karl-, Friedhof-, Llchlensteiner-, Bis marck- bis zur Schiller-, Moltkestcaße, Kunzegäßchm, Weinkeller-, Conrad Clauß-, innere Dresdner-, Schul-, Landgrafs-, Breite Straße, Zill- und Teichplatz, Pfarrhain, Waisenhaus-, Schubert- und Lungwitzer Straße. III. Der nachfolgende ß 17 der Marktordnung wird erneut in Erinnerung gebracht: „Nie mand ist berechtigt, zu verlangen, daß der Platz vor seinem Hause von Buden oder Ständen frei bleibe oder daß nach seiner Haustür oder seinem Verkaufslokal ein besonderer Durchgang durch die Budcnreihe offen bleibe." Den Weisungen des Marktmeistcrs ist unweigerlich Folge zu leisten. Hohenstein-Ernstthal, den 20. Mai 1914. Der Stadtrat. Der nächste Wochenmarkt wird wegen des Montag den 25. Mai 1914 auf dem Altmmkte stattfindcnden Jahrmarktes nach der Moltke- und Bismarckstraße verlegt. Hohenstein-Ernstthal, am 20. Mai 1914. Der Stadtrat. Schule Oberlungwitz. Der Geburtstag Sr. Majestät des Königs wird Montag, den 25. Mai, 1V Uhr vorm. im Saale des Postrestaurants durch eine öffentliche Feier begangen, bei der Herr Lehrer Seidel die Festrede hält und zu deren Besuche alle königslreuen Einwohner crgebenst einladet Oberlungwitz, den 20 Mai 1914. daS Lehrerkollegium. Die Nacheichung der Matze, Gewichte, Wagen vnd Metzwerkzenge findet hier: Mittwoch, den 27. Mai d. I. und Donnerstag, den 28. Mai d. I. im Restaurant „ForsthiM-*, Freitag, den 29. Mai d. I. im Restaurant „zur Börse" und Mittwoch, den 3. Juni d. I. und Donnerstag, den 4. Juni d. I. im Gasthaus „Kasino* von vorm. 8—12 und nachm. von 2—0 Uhr statt. Alle Gewerbe- und Handelsgewerbetreibende, sowie diejenigen Landwirte, die Maße, Ge wichte, Wagen und Meßwerkzeuge im öffentlichen Verkehr benutzen, haben diese zur Vermeidung ihrer Zurückweisung in reinlichem Zustande in der angegebenen Zeit in einem der bezeichneten Lokale dem Eichbeamten zur Prüfung vorzulegen. Sind Wagen und Maße an ihrem Gebrauchs- orl befestigt, so haben die Besitzer dies rechtzeitig dem Etchungsbeamten oder im Gemeindeamt — Registratur — zu melden, damit diese Gegenstände auch während der obigen Zeit vollständige Erledigung finden können. Der Eichungsbeamte hat außer der Prüfung der nachzueichenden Gegenstände diejenigen Be richtigungen vorzunehmen, die sich ohne erheblichen Zeitverlust und mit den ihm zu Gebote stehenden Hilfsmitteln au Ort und Stelle ausführen lassen. Hierunter ist in der Regel nur die Berichtigung der gußeisernen Gewichte durch Zulegen oder Wegnehmen von Blei- und Eisenschrot zu verstehen. Ist die Berichtigung des nachzucichenden Gegenstandes nach der Ansicht des Eichungsbe amten zwar möglich, jedoch am Orte der Nacheichung nicht ausführbar, so ist der Gegenstand an das Staatseichamt Chemnitz zur weiteren Behandlung einzusenden. Die nicht zu berichügenden Gegenstände werden durch Vernichtung des Eichstempels für den Verkehr untauglich gemacht. Werden nach Beendigung des Nacheichnngsgeschäftes Maße, Gewichte, Wagen oder Meß werkzeuge oorgcfunden, die das Nacheichungszcichen nicht tragen, so tritt nach § 369,2 des Reichs strafgesetzbuches Bestrafung der Eigentümer und nach Umständen Einziehung der betr. Gegenstände ein. Oberlungwitz, am 20. Mai 1914. Der Gemeindevorstand. Untere Freibank, Oberlungwitz^ Freitag, den 22. Mai, von vorm. 8 Uhr an rohes Rindfleisch, Pfund 50 Pfg. Tagesgeschichte. Kaisertelegramm an die Jouraalisten. Deutsche, englische und amerikanische Jour nalisten, die die erste Amerikafahrt der „Vater land", des größten Schiffes der Welt, mit- machen, hatten dem Kaiser ein Huldigungs telegramm geschickt. Der Monarch ließ seinen Dank dafür aussprechen in der Hoffnung, daß dns Schiff „ein neues Freundsckjaftsglied in der Kette bilden möge, die die verschiedenen L uder verknüpft". Englische Arbeiter in Berlin. Gestern abend kurz nach 7 Uhr trafen auf dem Lehrter Bahnhof 100 englische Arbeiter, zumeist Mitglieder der Trade-Union, im Auf trage einer großen Zahl englischer Arbeiter als Friedensdeputation ein. Sie wurden von einer se'r zahlreichen Deputation der Hirsch-Duncker- scheu Gewer.'vereine und der christlichen Ge- werkscha/f-en empfangen. Ter Führer der De putation, Parteisekretär Erkelenz von den Hirsch-Dunckerscheu Gewerkvereinen, richtete an die Gäste eine Ansprache, die in ein lebhaft aufgenommenes Hoch auf die englischen Gäste ansklang. Die Gäste wurden in Automobilen nach dem nahe gelegenen Ausstellungspark ge leitet. General von Lindenau. Als im vorigen Jahre General v. Linde nau starb, wurden von der gesamten bürger lichen Presse, auch der weit links stehenden, dem Verstorbenen se'r ehrende Nachrufe ge widmet; allgemein hieß es, daß General von Lindenau ein äußerst tüchtiger Soldat und als Mensch eine liebenswürdige Persönlichkeit ge- we en sei. Jetzt liegen die unwidersprochenen Enthüllungen des Abg. Liebknecht über Or denshandel des stark verschuldeten Generals vor. Daß kleine Leute, Handwerker, Kauf leute, Kleiulieferanten, durch die Schnlden- macherei geschädigt sind, verschlimmert die Sache. „Es steht einem der Verstand still," sä reiben die „Leipz. N. N." Es ist sclbstver- st ndlich-, dost das Verhalten des verstorbenen Generals, wenn er wirklich Titelschacher ver sucht liaben sollte, nicht nur die schärfste Miß- : Mgung, sondern eine sittliche Verurteilung verdienen und finden wird, wie sie schlechter dings schwerer garnicht denkbar :st. Der bekannte Kaiserdeletzierte Ludwig Schröder, der seinerzeit in dem großen Meineidsprozeß Schroder und Genossen zu mehrjähriger Zucht hausstrafe verurteilt worden war, dann aber vor zwei Jahren im Wiederaufnahmeverfahren unter Zubilligung einer Entschädigung ne st den übrigen Genossen aus dem Meineidsprv- zeß freigesprochen wurde, ist in Essen, 65 Jahre alt, gestorben. DaS Ergebnis des Wehrbeitrages in Vaden. In der gestrigen Sitzung der Ersten badi. sehen Kammer erklärte Finanzminister Dr. Rbeinboldt, daß der Wehrbeitrag in Baden nach den neuesten Feststellungen nur den Be trag von 31,5 Millionen Mark ergebe. Der Wehrbeitrag Krupps beträgt, wie man aus Essen meldet, 8 607 000 Acar . Davon entfallen 6 900 000 Mark auf das E'epaar Krupp v. Bohlen und Halbach, 817 000 Mark auf die Firma Krupp und 860 000 Mark ans Frau Geheimrat Krupp. Insgesamt zahlt Krupp 57 vom Hundert des Wehreitrages des Stadt- und Landkreises Essen. Die Königsberger Landcsverratsaffäre, die anfangs dieses Jahres vielfach- erörtert wurde und bei der auch ein Angestellter des russischen Konsulats in Königsberg angeblich beteiligt war, hat mehrfache gerichtliche Ver fahren zur Folge gehabt. Ueber den Ausgang einer aufsehenerregenden, hiermit in Zusani- menhang stehenden kriegsgerichtlichen- Ver handlung wird aus Königsberg gemeldet: Der Vizewachtmeistcr und Regimentsschreiber Do- binskp von der 5. Schwadron des Kürassier- regiments Nr. 3 wurde vom Kriegsgericht Königsberg wegen Verrats militärischer Ge heimnisse zu der Höchststrafe von 15 Jahren Zuchthaus, 10 Jahren Ehrverlust, Ausstoßung aus dem Heer, Polizeiaufsicht und 30000 Mk. Geldstrafe verurteilt. Aufstand in Albanien — Essad Pascha gefangen. In Albanien ist eine Aufstandsbewegung gegen die Regierung des Fürsten Wilhelm im Gange, nicht gegen den Fürsten selbst. Die Bewegung brach in Mittelalbanien in dem Augenblick aus, als im Süden die Ruhe durch weitgehende Zugeständnisse an den Ep iroten - sichrer Zographos wiederhergestellt war. Die mittelalbanischen 'Ausständischen verlangen den Rücktritt Turkhan und Essad Paschas da beide schlecht wirtschafteten. Sie verlangen ferner ihre Befreiung vom Militärdienst und die Ein führung der türkischen Sprache in den Schu len. Stark bewaffnete Banden die von musel manischen Fanatikern geführt werden, besetzten die zwei Stunden von Durazzo entfernte Ort schaft Stak und- vertrieben den dortigen Ovts- vorsteher. In Durctzzo wurden Verteidigungs- maßnahinen getroffen. Zum Schutze der Hauptstadt traf ein italienischer Kreuger da selbst ein. — Essad Pascha soll gefangen ge nommen und- mit seiner Frau an Bord eines österreichischen Kriegsschiffes gebracht worden sein, wo er vorläufig zur Verfügung des Für sten bleibt. Einzelheiten über diese an sich dunkle Meldung bleiben abzu-warten. — Die österreichische Dreadnought-Division, die den englischen Flottenbesuch in Malta erwidern sollte, erhielt Order, nach Durazzo und Va- lona zu gehen. Ja Mexiko ist die Lage unverändert, nur glaubt man in Washington nickst mehr an die freiwillige Ab-