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Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger : 19.04.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914-04-19
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1841177954-191404192
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1841177954-19140419
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1841177954-19140419
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Bemerkung
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- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger
-
Jahr
1914
-
Monat
1914-04
- Tag 1914-04-19
-
Monat
1914-04
-
Jahr
1914
- Titel
- Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger : 19.04.1914
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Ms» WSst«»«»». Ouasimodofikni» — IS. April 1914. Vorm, 9 Uhr Predtgt^olttSdienst. Borm, halb ll Uhr kiichltch« Unteritdung. Ad«ndS halb 8 Uhr Bersammtung dt» eo. JüngltngS» verein- tm Pfarrhaus«. Mittwoch, abend« V«d Uhr Bersammlung de« ev. Jung« frauenvereinS im Pfarrhaus«. Donner-tag, abend« '/«> Uhr Bibelftunde der lande«« kirchlichen Eemetnschafl im Pfarrhaus«. Aus -er Seslhilhte »sn SteMMiK. Bon Oberlehrer Hommel. ll. Lit Frondienste der Oberlungwitzer. Die Bewohner von O.erlmigwih waren früher einander nicht gleichgestellt Sie unter schieden sich in Frei-, Pftrdefxon- und Hand- srorrbauern, sowie in Häusler. Zu den erste ren gehörten die Beisitzer des Eduard Noßis- Gutes (der herrschaftlichen Schenke, Nr. 522) und dec herrschaftlichen Gärten von Hermann Kahnes (Nr. 508—521) als Inhaber des ehe- inaligen sogenannten Rittergutes, sowie die Besitzer der zwei Freigüter im mittleren Dorfe Gustav Müller (Nr. 200) und Bruno Birger (Nv. 187). Von 1710 ab waren auch die Nutzunger frei. Von den übrigen Bewohnern muhten die Aüteier wenigstens bis 1592 nach Gr uham, die Oberlungwitzer der Herrschaft Lichtenstein Frondienste leisten. Ueber die letz teren wird berichtet: „Seit langen Jahren ha ben die Oberlungwitzer Bauern chs zur Herr schaft Lichtenstein gehörige Untertanen und Fron'auern ungemeßene Dienste und Fronen auf sich gehabt und die herrschaftlichen Güter befrönen/ Die Bauern muhten den Ackerbau völlig bestellen, alles Brennholz und Reitzig zur Hofstatt und zur Schenke in Oberlungwitz fahren, hatten Netze vorzutragen beim Jagen, der Reihe nach die zur Landwirtschaft not wendigen Fuhren und anderen Arbeiten zu leisten, auch sonstige Herrschaftsfuhren zu über- nehmen. Die Häusler hatten an gewissen Ta gen Fronarbeit auf den Feldern zu über nehmen." Aus dem Jahr 1595 liegt noch ein Brief vor, der auf diese Dienste Bezug nimmt. Er lautet wörtlich! „Lieber Richter! Ob mir wohl ganz zu wider ist, das meine Amtsbeuohlene gestrafft und in Schaden gebracht werden sollen, so dwinget mich doch davtzu, das die gehorsamen mit den wiederwertigen zu Straffe gezogen, Vnd M. G. Herrn daraus Viel Vntreue be wiesen werden. Jnndem izt allein von den Holtzfuhren geredet, das man dieselben nicht uff die geordneten Tage zusammen dring kann, dcrohalben so wollet Ihr semptlich euers ge'.üets Morgen Sonntages Antzeigen, das, Weil sie Zwantzigk groschen nicht erschrecken will, Ein Jeder förderhin ein jeden Holzfuhr- tag', wenn er Außenbleibet, oder zu geringe Klafften; brnget Vmb ein Neuschock mmach- letzlich solle gestrafft werden», darumb Auch dieses Ambtsgeboths Zettels, ein Abschrift in der Amtsstuben Angeschlagen worden ist, Vnd wierde sich ein Jeder Vor schaden zu bewach ren, Ihr euch auch sechsten, das; es gewißlich aufgerichtet werde, Vorzusshe» wissen. Aktum den 29- Novembris Anno 1595. Ambt Lichtenstein. Günt er von Bernsdorf, Hauptmann. Nm 1630 wurden die Frondienste neu ge ordnet, aber schon 1654 empören sich die Ge meinden, weil ihnen zuviel aufgebürdet wor den war. Nach Verkauf der Herrschaftlichei; G tter und Grundstücke wurden diese Dienste über flüssig und wurden 1705 in Frongelder um- gewandelt. Damals leisteten die Frone die „ganzen" Pferdebauern Gottlieb Päßler (Hirsch), Andreas Müller (Gustav Walther, 595), Mi chael Rüdel (Fr. Louis Steinbach, >592), Da niel Lasch, Hans Zill, Hans Lasch, Hans Schneiders Witwe, Hans Aurich, Georg Kretzschmar, Hans Abendroth, Michael Selb mann, Joh. Christian Gottschaldt, Michael Sonntag, Georg Herold sen., Esaias Wolf, der obere Gastwirt (Beruh. Heinig, Nr. 254), Georg Bahner (Arno Speck, 475), Andreas Schubarth (Moritz Landgraf, 474), Erdmann Dittrich (Erdmühle), Samuel Gruhner, Chri stoph Schindler, Christian Wolf, der niederste Müller (Aegpdimühle). Für ihwe Frondienste, wenige ausgeschlossen, waren sie 24 Gulden jährlich zu geben schuldig (in Gersdorf die Ganzbauern nur 22), und zwar jeden Monat 2. Die übrigen Ganzbauern, meist Oberdör fer, hatten die Schenke zu befronen- Sie hat ten vor Ablösung der Frondienste den Acker bau der Schenkgiiter völlig zu bestellen, mutz ten früh 8 Ubr dort oder auf dem Felde ein- treffen, batte zu arbeiten bis 11 Uhr und be kamen dann 2 Stunden Mittagspause. Dar nach dauerte ihr Dienst bis 6 Uhr. Zu Mit- tag durften sie ihre Pferde oder Kühe in die Schenke, in den Hof oder in die Schasställe ziehen und füttern. Hatten die Pferdebauern 2 Tage hinter einander zu arbeiten, so war ihnen zugelassen, Pflug und Egge mich des Nacbts in der Schenke zu lassen. Alle Bau-, Meilen« und Klöppelfuhren mutzten der Reihe nach verrichtet werden. Das Getreide war nach Lichtenstein zu fahren. Angelnden wurden 5 bis 6 Scheffeln. (Meilcnbuhren — 1 Meile; Klöppelfuhren — Strohfuhren.) Stroh mutzte vou Gersdorf nach' Oberlungwitz gebracht wer den. Bei den Düngerfuhren hatten je 2 Bau ern zufammenzuspannen, einen Wagen hatte jeder selbst mitzubringen. 9 Wagen waren immer unterwegs, 7 Bauern luden auf, und 2 machten den Dünger breit. Beim Einfah ren des Getreides wurde ein Schock Garben I aufgeladen. Grumt und Heu mutzte vor; Mit- I Pserdebauer 2 Handbauern — 12—16 (gcz.) PH. V!chl. Bad MUnstcr a. Stein, I-. Juli I»I2. der Kuhhirte 12. Auch wurde der Magd I X Sipmas Lein mitgesät. Nachdem die I Schenke verkauft worden war, n urden die I welche mit a 9 Pfg. zur Steuer gen wurden und einen Ertrag von 8 Pfg. berechnet 1790 waren sie und trachten mo- Pfg. In Ober- Luostvolls MombisrunL-en in ttols, Ooillsmst^sm, korrsUan sto. — Oollltcronsn unä 8tiktr»vns. üeeeissenkskto, sodonenllste Heksnlllonx la 2»kn-vpsr»1ion«n »ledere lok ru. — Uedsnllis selbst. berangezo- 16 Schock erbrachten. Schock da- Pfg- 982)6 Häuslern. Später scheinen 1 Bauer —4—6 Häuslern gleich gewesen zu sein. Da man sehr häufig mit der Verteilung der Steuern nicht einverstanden war, entstanden oft Strei tigkeiten, die zeitweise eine Aenderung herbei- fiihrlen. Der Gemeindezins verbunden mit dem Jo hannisbier. Er bestand in einigen Groschen Zins, die auf jedem Hause lagen und' war 'ebenfalls eine sehr alte Abgabe- denn beide Gemeinden brachten ihn gemeinsam aus. Jn- lolge Zwistigkeit trat später eine Trennung ein, so daß die untere Gemeinde für sich, die mittlere mit Abtei zusammen und die obere für sich gingen. Das Geld wurde ge wöhnlich am Johannistage zu einem Essen (Brot, Butter und Käse) und zu Frei ier ver wendet. Die Essen fanden erst jährlich wech selnd im „Lamm" und in der „Post" statt, später trat an letztere Stelle der obere Gast hof (Heinig Nr. 485). 1783 entzweiten sich auch Abtei und mittlere Gemeinde, da man über die Verwendung des Geldes verschiedener Ansicht war. Das Remser Gericht bestimmte als zuständige Behörde für die Abteier, datz nur noch ein Drittel vertrunken werden durste, die anderen zwei Drittel mutzten in eine Feuerlöschkasse und in die Armenkasse fließen. Doch sanden auch hernach noch Verteilungen der Ueberschüsse an die Bauer» statt. Im Hauptorte werden wohl später ähnlich« Be stimmungen Geltung gehabt haben. In den 50er Jahren des vorigen Jahrhunderts wurde der Gemeindezins mit dem Machen Betrage abgelöst. Kost und Wohnung 4, letzterer 2 Gulden Loh» und 1 Groschen Dienstgeld. Außerdem bekam jede Magd jährlich 16 Elle» Leinwand, Mil dem Einnehmen von Scotts Emulsion geht die Gewichtserhöhung Hand in Hand und damit eine Stärkung des Körpers. Der Appeiit und die Verdauung werden angeregt, ebenso die Lebensfreudigkeit. Dabci nehmen die Kleinen Scotts Emulsion gewöhnlich mit Wonne, kein Zwang und Schrecken, wie beim gewöhnlichen Lebertran. Freilich die Marke Scott, Schutz marke Fischer mit dem Dorsch, muß es sein, denn das Kaufen von billigeren Nachahmungen ist eine nutzlose BeldauSgabe. Stets nur Scotts Emulsion! Scott« Emulsion wird »on un» ouUchlteittch tm ,roten »«rk-uft, und zwar nie lose nach Lcwtcht oder Masi, sondern nur tn versiegelten vriginalflaschen tn »arton mit unserer Schutzmarke «Fischer mit dem Dorsch). Scott S Boone, S. m d. H., Frankfurt a. M. Schalt, ca : Feinster Medizinal.Lebertran iso.o, prima Eltzzeri» d0,o, unlerphoiohortgsaurcr jkalk «.Z, untertzhoiphoriftsaure« Natron r,o, pul». Tragant 3.o, feinster arad. Summt pul», r.o, Wasser iro/a Alkohol >1,0. Hierzu aromatische Emulsion mit Zimt-, Mandel- und Saulthcriaöl je 2 Tropfen. l'isher den Gärtnern. Von der Schaftrifst (Ab bitten der Bauernfelder durch herrschaftliche Scbafsherden) wurden die Oberlungwitzer auch befreit, mutzten aber für jeden Scheffel Feld uud Holz 3 Pfg., für Wiese und Weide 6 P'g. zahlen. Bis 1705 durften die Bauen; keine andere,; Schafe aus ihren Fluren leiden als nur die herrschaftlichen. Von Walpurqis Vs Jakobi wurden die Fördergüter gehegt, damit die Bauern für ihre Tiere selbst etwas hatten. Im Herbst wurden die herrschaftlichen Hammel 4 Wochen nachRüsdorf in die Aecker gebracht. Unbeschadet der bisherigen Frondiechte wa ren sämtliche Einwohner von Oberlungwitz verpflichtet, ihre erwachsenen Kinder um ge wissen Lohn in der Schenke dienen zu lassen. Gebraucht wurden jedes Jahr 2 Viehmägde und ein Kuhhirte. Erstere erhielten außer Steuer gelegt. Die Steuer stieg aber bis 60 Pfennige — 9 Termine zu je 6 Pfg. und 2 Termine zu je 3 Pfg. Man sprach daher von SechSpsennig- und Dreipfennigsteuer. Erstere erbrachte in Oberlungwitz 52 Taler 7 Gr. 6 Pfg., letztere 26 Taler 3 Gr. 10^ Pfg. Davon kam ein Drittel an Sachsen, das übrige zu den gemeinschaftlichen Auslagen, z. B. zur Erhaltung der Reichsarmee (Schönburg hatte 4 Mann zu Roß und 16 Mann zu Fuß). Später wurden 3 neue Schock — ein altes gerechnet. Die Schocksteuer bestand bis 1843 und wurde durch andere, sächsische agelöst (Grund-, Branntwein-, Schlacht-, Geweroe-, Personal-, Stempel-, Salzsteuer). Die Zinsen. Sie wurden teils in Geld, teils in Materialien gezahlt, z. B. in Ge- trelde, Wachs, Eiern und Hühnern. Die Personalsteuer. Zu ihr waren um 1795 in- A tei die Bauern bis mit 3 Gro schen, die Auszügler mit 1 Groschen 6 Pfg., die Knechte aus früher genannten Gründen mit 6, die Mägde mit 2 und die Hirten mit 1 Groschen herangezogen. Die Bedürfnisse für die Gemeinde wurden in Oberlungwitz nach den 3 Ortsteilen ge trennt eingenommen und verwendet. Die untere Gemeinde begann beim Hirsch, die mittlere ein Haus unterhalb Henn. Köhler (Nv. 541) und die obere bei Albert Vieweg. Nutzung und Steinberg gehörten zur mitt leren Gemeinde. Ein Bauer wurde gleich 6 Häuslern gerechnet. In Abtei war ein tüt' modsknsn VUkMUri, keststrass« SS. — Ivi. 2968. 24s»brigc« LsrukstLtijxtceit. — Losten» slnsekiibrt» kr»»i» in »Uen Lroiseo. — 2ivil« krei»«. Herabsetzung etwas später erfolgt zu sein, denn un; 1635 gab es dort 1345 Schock, lag 2 bis abend 8 Uhr eingefahren werden. Es spannten auch hier immer 2 zusammen, die Handfroner hatten alles zurecht zu legen. Von der großen Wiese unter der Bernsdorfer Mühle waren jährlich 9 Fuder Heu zu holen Im Herbste waren die Rüben einzufahren, des gleichen der Flachs. Nach dem Dreschen wurde das Getreide nach Lichtenstein befördert. Zu den entsprechenden Zeiten wurden der Reihe nach Samengetreide, Bretter, Schindeln und Bauholz gefahren- Es waren auch- der herrschaftliche Pächter, der zugleich immer der Richler war, der Hammelknecht und der Vollst zu holen. Bet solcher Gelegenheit erhielten Bauer und Pferd wenigstens die Kost. Beim Brennholz- und Reißigolen für die Beamten wurde nur Klafter aufgeladen. Das Schaf scheren mußten die 18 Bauern in Gersdorf verrichten. Außerdem hatte jeder jährlich 1 Klas'er Holz zu fällen und zu zerkleinern. Andere Arbeiten bezogen sich aus das Heu- und Grumtmähen, Kornschneiden (dabei erhiel ten sie 2 Viertel Kofent — siel Regen, gingen sie nach Hause, mußten aber am nächsten schö nen Tag wieder zu derselben Stunde kommen), Getveiderechen, Kornbänder machen (gegen gewissen Lohn), Jagdfolge leisten. Wurde vom Bauer bei der Frone von seinem Eigentum« etwas zerbrochen, so bekam er für diesen Tag frei (den Schaden trug er selbst), desgleichen wenn er krank wurde. Frondienste waren im Sommer 2 bis 3 Tage, im Winter 2 Tage in der Woche zu leisten. Hatte der Bauer in seinen Gütern einen Bau vor, so bekam er auf „gütlich anhalten" etliche Wochen frei, ebenso wenn Krankheit oder Tod in der Fa milie war. Wenn ein Tag versäumt wurde, so mußten um 1630 drei Groschen Strafe ge zahlt werden, welche die übrigen Fröner ver- tranken. Für ihre Frondienste bekam ein je der Bauer 1 Sipmas Korn am Martinstage (11. November) zur Aussaat. 1706 wurden diese Frondienste für die oberen Bauern auch in Geldleistungen umgewandelt. Die Besitzer der Frongüter waren Christoph Barth, Samuel Gruhner, Christoph Bahner, Simon Spindler, Peter Reichel, Georg Schreiber, Hans Richter, Hans Landrock, Georg Wendler, Andreas Wagner, Michael Abendroth (Paul Bruno Claus;, 292), August Sonntag, Georg Mün nich, Martin Wolf, Martin Spindlers Witwe, Michael Spindler, Jakob Pfüllers Witwe und Sannrel Wolf (weil. Esaias Herold und Ge org Herold). Weil llre Fronstätte (die Schenke) nicht soweit abgelegen war als jene der an deren Bauern, hatten sie nur 22 Gulden zu zablen, und zwar 11 Monate je 2 Gulden. Der Fe ruar war frei. Handfröner waren 13. sie hießen Michael Granitz, Jakob Spindler, Martin Sonntag, Michael Martin, Hans Barth, Andreas Schindler, Michael Vogel, Georg Sonntag, Peter Wols, Michael König, An dreas Banner, Heinrich Müller und Adam Vogel. Sie hatten jährlich 8 Gulden zu zah- ! len, und zwar einen Monat um den andern 1 Gulden uud 7 Groschen. Ein jeder hat« außerdem 6 Klaßen; Hofholz zu schlagen oder 18 Groschen an Geld zu entrichten. Für die I gebliebenen wenigen Frontag« traten für je I «inen Hau- und Kornschneidetag 3 Groschen, I «inen Rechentaa 2 Grössten, einen Tag Schaf- I feeren 2 Groschen, einen Tag Mistsahren oder I Breite;; 2 Groschen, ingleichen 8 Groschen 6 I Pfg. zusammen für das Dreschen und Svin- I nen. Von HauSleüten mußten Eheleute jähr- I ttst je einen Tag mit der Sichel und einen I Tag mit dem Rechen arbeiten. Eine einzelne l Verton batte einen Tag mit der Sichel zu I fronen. Doch konnten diese Tage auch abge- i löst werden. Nicht abgelöst wurden und blie- I 'm für jeden Dauer jährlich 15 Groschen 9 I Die Marke „Scott". Da mein Töchterchen Dina mit einem halben J;hre kaum sechs Pfund woo. so lief; ich eS eine Zeitlang Scotts Leb-rtran-Emulnon nehmen Ich gr-ff zur N'arke „ scott", weil die Kleine die e fte Flasche einer b lligeren Emulsion nicht gerne zu nehmen schien. Scotts Emul sion schluckte sie sofort mit Behagen und der Erfolg blieb nicht aus: Denn nach 4 Flaschen hatte Dina schon Pfund zugenommen und nab we terem Gebrauch sich zu eine»; festen, d ckrunden -v-ädelchen entwickelt das mit in Monaten allein lief und über dessen pröchtlles A..8- sehen und m nteres Wesen sich jedermann f eut. jungen Leute Von diesem Hofdienst befreit, es mußten aber Kitechte und Mägde dafür 3 Groschen, Kuhhirten 2 Groschen zahlen. In Abtei betrug die Abgabe beim Knecht 6, ei der Magd 2 uud beim Kuhhirten 1 Gro- scheu. Die Kinder, die vor dem 15. Jahre in fremden Dienst zogen, sollten von dem Oie- sindegeld frei sein. Zur Zeit der Ablösung der Frauen im Jahre 1705 waren in Ober lungwitz Gerichtspersonen: Jakob Otto, Land richter, Georg Herold sen., Mick>ael Vogel, Esaias Wols, Gerichtsschöppen. Außer den herrschaftlichen Frondienste;; allen die Oberlungwitzer auch der Kirche, der Pfarre und der Schule zu fronen. Da es dieser Dienst« weg«n öfters zu Differenzen kam, wurde in einem Vergleich 1710 bestimm:: 1. So oft bei der Kirche, Pfarre oder Schule ein neu Gebäude aufge^aut werden muß, haben sie hierbei die Handfrone zu ver richten, und zwar so oft es nötig sein wird und sie hierzu geheißen werden. En'gelt gibt es dafür nicht. 2. Bei Ausbessern desgleichen, a^er in 6 Jahren nur einmal der Reihe nach. 3. Bei mehr bekommen sie von Walpurgis bis Michaelis 2 Groschen, von Michaelis bis Walpuvgis 1 Groschen 6 Pf. 4. Beim Nicht- könuen sind tüchtige Stellvertreter zu schicken, nicht Kinder. 5. Die Frone bezieht sich nur auf die Gebäude. 6. Barcherren und Kirchen vorsteher sind frei. Der Viehanbot. Ein altes Recht der Herrschaft war der Viehanbot. Worin er be stand, ersehe» wir aus einem Schreiben, wel ches der Amtsvcrweser Joh. Andreas Lüde mann in Lichtenstein an den Oberlungwitzer Richter im Jahre 1741 sandte. Er forderte im Namen der Herrschaft, daß jeder sein-künf tig zu vertäuendes Vieh dem Hettommen und altem Rechte nach zunächst der gnädigsten Herrschaft anzu ie'en habe, widrigenfalls er mit 5 Talern Strafe belegt werde- Ohne Anehen der Person werde das Geld unnach- sichtlich beig-elrieben, die Widerspenstigen aber durch Gefängnis zum redlichen Gehorsam ge bracht werden. Der amtliche Befehl war am 15. Trinitatissonntag bei einem Schock Strafe vor der Kirche den sämtlichen Gemeindeglie dern vorzulesen. Am 25. Mai 1743 werden der Bauer Gottlieb Barth und der Fleischer Tohann Georg Meyer vor Gericht geladen, da sie dem Gebote zuwider gebandelt haben. Ihre Zeugen Mich. Schneider, AegydiuS Lasch und Georg Barth bekunden, daß die Oberlungwitzer bisher ihr ausgestoßenes Vieh frei verkauft haben. Nur haben si« alljährlich gewisse Reih-ekälber geben müssen. Trotzdem werden die Beklag ten verurteilt, unterwer'en sich aber der Strafe nicht. Sie wenden sich direkt an den Kur- s rsten von- Sachsen und an den Gras«n Otto Wilhelm. Daraus sendet der neu« Amlsver- we,er die R«solution des Grasen, der Vieh anbot wird sämtlichen Gemeinden erlassen, ebenso die Strafe». Nur feistes Vieh soll noch angeboten werden. Die Gemeinde be ruhigt sich aber auch jetzt noch nicht. Wie der Streit beendet wurde, ist leider nicht zu erseh-en. Außer den schweren Fronen lagen auf den Oberlungwitzer» noch ein« M«nge anderer Lasten. Namentlich fehlten schon in den ältesten Zelle» die Steuern nicht. Im ^ahre 1588 wurde Christoph Frenzel mit dem Strange hingerichtet, weil er 21 Gulden 7 Groschen Lungwitzer Landsteuern, die er nach Dresden trag«,; sollte, veruntreut hatte. Einig« der aufzubringenden Leistungen waren: Vom Steuerwefen. Die Schocksteuer. Ihre Grundlage war ein« in der Mitte des 16. Jahrhunderts erfolgte Abschätzung des Grund und Bodens »ach der Pfg. Weinfrchr-, Salzftchr- und Mühlsteinfuhr- I damaligen M-nzeinheit — 1 Schock Groschen, geld, für den Halbbauer die Hälfte. Die We- I 1628. also im 30jährigen Kriege, hatte, da ü«r, und die meisten Bauern waren das, hat- I e'n Rückgang des Wertes der Grundstücke er- ten jährlich außer dem sogenannten Zeichen- I folgt war, eine Revision der Steuerfchocke aeld noch 2 Gro chen Wirkgeld zu zahlen (in I stattgesimden, diese Ware» stark a'gemindcrt Gersdorf 3). Nicht abqelöst wurden 1705 die I worden. Die zu versteuernden Erträge hieße» Beteiligung an der hohen und niederen Jagd. I nun „gangbare Schock". In ANei scheint die ßnr lohen Jagd gehörten alle Pferdebauern. Verlangt wurden- ste von der Herrschaft in di« Rosdorfer, Kuhschnappler und Neudölller Re viere. Die .Handbauern und Gärtner mußten Hobe und niedere Jagd besuchen, doch brauch- I 9 Pfg. oder 48 Gulden 9 ten sie bei der niederen nur auf Oberlaa I Um 1700 waren nur »och witzer Flur zu sein. Außerdem hatten alle I selbst. Sie ergaben mit je Tronpflichtigen noch weiter zu leisten die /e- I 27 Taler 13 Gr. 8 Pfg. n"tigte Folge" und Dorfwache, und zwar be- I wieder auf 1039fr gestiegen ''onders bei Abwesenheit der Herrschaft, im I natlich 12 Taler 15 Gr. 4 . Krieg und in Pest- und anderen- gefährlichen I ß'ngwitz Lichtenstciner Anteil betrugen sie Zeiten. Die Gefangenen zu bewachen u-n-d ins I 1734 1718 u-nd mrf den Hohensteiner Lehn- Lichten'steiner Amt zu bringen, verblieb wie I stücken 793fZ Schock. Auf jedes waren 6 Pfg. MM« »M KSMWlM Lios» vorrUxliok pssssucksn 2»tirisr»str ksrtiz» iev in Lsutiokulr, ixsinrs Oodiiss in Lmaills-2»lillüsisck, soll«» Iisio Lrksmisii, ll»s ms» küostlick» trii^. vsr illsslsts 2»stns«s»tr ist llis OolllbrüoLs (adas voll soll llsrjsaijss, dsi llom es llis AunllvsrkLItllisss srlsubs», »iok rnr Sotllvrüolcs ollsr sv. ttotllplstt» »odoo sus st^Aisllisokoii Kücüsioktsu suUicMiosson. — Stmtllekv (lolll- uoll Lsutsokulc- srdsits» vsrllsu in Mowsiu Qsborstoriuill unter meiner tt-situn^ so^skerti^t. Ospsrsluron, so^viv Ksbiss Umsrkvilungon vvorösn odvnfrM «xslcl u pünlclllek »usgssükcl. Ukbvpnkkmv füc gsnausg ?S88Sn, vpauckbL^ksil bsim kggsn vollsis Ksnsnlie!
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