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für Hnhenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, Bernsdorf, Wüstmdmnd, Mittelbach, Urfpmng, Kirchberg,, Erlbach,. Rüsdorf, Lugau, Langenberg, Falkm, Langenchursdorf, Meinsdorf rc. Der.Hnhenstciii-Ernstthnler Aiizci«er" crschciii! mit Aiisnnhme der Sonn» und Festtage täglich abends mit dem Datum des folgenden Tages. Vierteljährlicher Bezugspreis bei freier Lieferung ins Haus Mk. 1.80, bei Abholung in den Geschäfts stellen Mk. 1.28, durch die Post bezogen sanfter Bestellgeld) Mk. 1.50. Einzelne Nummern tOPsg. Bestellungen n-hmen die Geschäfts« und Ausgabestellen, die Austräger, sowie sämtliche Kaiser!. Postanstalten und die Landbriefträger entgegen. A> - eilage erhallen die Abonnenten jeden Sonntag das »Illustrierte Sonntagsblatt'. — Anzeigen« ebllhr für die ögespaltene Korpuszeile oder deren Raum 12Pfg., für auswärts 16 Pfg.; im Reklameteil dir Zeile 30 Pfg. Die 2gespaltene Zeile kn amtlichen Teil i» Pfg. Anzeigen Annahme für die am Abend erscheinende Nummer bis vormittags 10 Uhr, größere Anzeigen werden am Abend vorher erbeten. Bet Wiederholungen wird entsprechender Rabatt gewährt, jedoch nur bei alsbaldiger Zahlung. Die Aufnahme non Anzeigen an vorgeschriebenen Tagen und Plätzen wird möglichst berücksichtigt, eine Garantie jedoch nicht übernommen. — Für Rückgabe unverlangt ringesandter Manuskripte macht sich LGGGGGDDGGTGTGS-GGGDGT^TGDGDGDGTGDGDDDDDD die Redaktion nicht verbindlich. TGGDDDDDGGDGGDDDGDDDDGDDDGDGDGGDDDDGDVGK Str. M. Fernsprecher Nr. 151 SmtilS, de« 30. AWst 1014. S-MDst-ll- B°h»ftr°b- z. 41, Iahrgaug Unterstützung an Angehörige von Kriegsteil nehmern und an Arbeitslose. 1. Ueber die Unterstützungen an Angehörige von Kriegsteilnehmern ist im Reichsgesetz vom 28. Februar 1888 i. d. F. der Nov. vom 4. August 1914 folgendes bestimmt: 8 1- Die Familien der Mannschaften der Reserve, Landwehr, Ersatzreserve, Seewehr und des Landsturms erhalten, sobald diese Mannschaften bei Mobilmachungen oder notwendigen Verstärkungen des Heeres oder der Flotte in den Dienst eintrcten, im Falle der Bedürftigkeit Unterstützungen nach näheren Bestimmungen dieses Gesetzes. Das Gleiche gilt bezüglich der Familien derjenigen Mann schaften, welche zur Disposition der Truppen- (Marine-) Teile beurlaubt sind, derjenigen Mann schaften, welche das wehrpflichtige Alter überschritten haben und freiwillig in den Dienst eintreten, sowie des Untcrpersonals der freiwilligen Krankenpflege. 8 2. Auf die nach 8 1 zu gewährenden Unterstützungen haben Anspruch: a) die Ehefrau des Eingetretenen und dessen eheliche und den ehelichen gesetzlich gleich stehende Kinder unter 15 Jahren, sowie b) dessen Kinder über 15 Jahre, Verwandte in aufsteigender Linie und Geschwister, in sofern sie von ihm unterhalten wurden oder das Unterhaltungsbedürfnis erst nach erfolgtem Diensteintritt desselben hervorgetreten ist. o) dessen uneheliche Kinder, insofern seine Verpflichtung als Vater zur Gewährung des Unterhalts fcstgestellt ist. Unter den unter b bezeichneten Voraussetzungen kann den Verwandten der Ehesrau in aus steigender Linie und ihren Kindern aus früherer Ehe eine Unterstützung gewährt werden. Entfernteren Verwandten und geschiedenen Ehesrauen steht ein solcher Unterstützungsan spruch nicht zu. - w., 8 5. Die Unterstützungen sollen mindestens betragen: a) für die Ehefrau im Mai, Juni, Juli, August, September, Oktober monatlich 9 Mark, in den übrigen Monaten 12 Mark) k) für jedes Kind unter 15 Jahren sowie für jede der im 8 2 unter b und o bezeichneten Personen monatlich 6 Mark. Die Gewährung der Unterstützung setzt also voraus, das; Hilfsbediirftigkeit vorliegt. Die Entschließung hierüber steht dem Bezirksausschuß der Kgl. Amtshauptmannschast zu. Die Auszahlung der Unterstützung erfolgt beim hiesigen Stadtrate. Außerdem werden die Angehörigen von Kriegsteilnehmern aus den beim Stadtrate ge sammelten Liebesgaben, von der durch die städtischen Kollegien errichteten Nahrungsmittelstelle und aus Stiftungsmitteln unterstützt werden. Namentlich sollen Bedürftigen Mietbeihilfen gewährt werden. Alle diese Unterstützungen gelten nicht als Armenunterstüstungen. Gesuche um der artige Beihilfen können bei den Herren Bezirksvorstehern und Pflegern sowie beim Stadtrate ange bracht werden. 2. Einwohner der Stadt, die durch den Kriegsausbruch arbeitslos geworden sind, sollen, soweit angängig, mit den von der Stadt eingeleiteten Notstandsarbeiten beschäftigt, und falls dieses nicht möglich ist, aus den von den städtischen Kollegien bereitgestellten allgemeinen^Hilfsgeldern, sowie von der unter 1 erwähnten sstädtischen Nahrungsmittelstelle unterstützt werden. Auch diese Unterstützungen sind nicht als Armenunterstützungen anzusehen. Gesuche um ihre Gewährung sind gleichfalls bei den unter 1 genannten Stellen anzubringen. 3. Ob und inwieweit auf die Unterstützungen an Kriegsteilnehmerangehörige Zuwendungen von privater Seite anzurechnen sind, wird noch der Bezirksausschuß zu entscheiden haben. Auf die Barunterstiitzungen, die den Arbeitslosen nach Ziffer 2 durch die Stadtgemeinde zukommen, werden private Zuwendungen und Arbeitsverdienste nur dann angerechnet werden, wenn sie wiederholte sind und keinen höheren Betrag erreichen. 4. Die zuständigen Herren Bezirksvorsteher und Pfleger sind folgende: I. Bezirk. Vorsteher: Karl Feldmann, Trichinenschauer, Dresdner Straße 79; Stellvertreter: Hermann Meinelt, Deckenfabrikant, Karlstraße 7; Friedrich Hermann Müller, Materialwarenhändler, König Albert-Straße 31, Wilhelm Gläßer, Expedient, Altmarkt 6, Friedrich August Dietrich, Stellmachermeister, Bismarckstraße 13, Hermann Emil Thierfelder, Privatmann, Schönburgstraße 11, Gotthilf Emil Hausmann, dir. Lehrer, Talstraße 86, August Weiße, Bleichereibesitzer, Hüttengrundstraße 5. II. Bezirk. Vorsteher: Paul Held, Privatmann, Weinkellerstraße 21; Stellvertreter: Emil Uhlig, Drogist, Schubertstraße 1; Gustav Gläßer, Webermeister, Weberstraße 1, Wilhelm Kirchner, Posamentenfabrikant, Breite Straße 29, Paul Ferdinand Garbe, Buchhändler, Herrmannstraße 7, Ernst Gustav Michael, Strumpfwirker, Schützenftraße 13. 11k. Bezirk. Vorsteher: Richard Egerland, Oberlehrer, Bismarckstraße 39; Stellvertreter: Emil Hermann Türke, Materialwarenhändler, Hohe Straße 10; Friedrich Gotthilf Müller, Kartenschläger, Gartenstraße 2, Karl Hermann^Espig, Strickereifabrikant, Oststraße 34, Ernst Richard Prebitzer, Bäckermeister, Chemnitzer Straße 17, Mar Wilhelm Wetzel, Expedient, Marktstraße 6, Paul Hötzsch, Buchhalter, Feldstraße 79. Die vorgenannten Herren Bezirksvorsteher und Pfleger werden hiermit ermächtigt, zu den von ihnen anzustellenden Erörterungen auf eingehende Unterstützungsgesuche sich Hilfspersonal hiuzu- zuwählen. 5. An alle Einwohner der Stadt ergeht die Bitte, ihnen bekanntwerdende Fälle der Hilfs bedürftigkeit dem Stadtrate oder den unter Ziffer 4 genannten Herren mitzuteileu. 6. Alle Personen, die Unterstützung nachsuchen, werden darauf hingewiesen, daß sie sich durch etwaige unwahre Angaben gegenüber der Behörde oder ihren Beauftragten des Betrugs schuldig machen und einer gerichtlichen Bestrafung aussetzen. Hohenstein-Ernstthal, den 29. August 1914. Der Stadtrat. Freibank Hohenstein-Ernstthal. Gekochtes sowieZgepöteltes Schweinefleisch, Pfund 45 Pfg Neuer Sieg über die Ruffen. Berlin. W. T. B. meldet: Unsere Truppen in Preußen unter Führung des Generalobersten von Hindenburg haben die von Narew vorgedrnngene russische Armee in der Stärke von 5 Armeekorps und 3 Kavalleriedivisionen in dreitägiger Schlacht in der Gegend von Gilgenbnrg nnd Ortelsburg geschlagen und verfolgen sie über die Grenze. Generalquarttermeister von Stein, Von her Nordsee bk zu den Vogesen. Jetzt wissen wir's I Nachdem die Franzosen und ihre englischen und belgischen Verbündeten im Kampfe gespürt haben, wer ihnen gegenüber steht und von wem sie so jämmerlich verdroschen worden sind, gibt die deutsche Heeresleitung die Namen der Führer der Armeen bekannt. Und welche Reihe von Namen. Im Norden hat Ge neraloberst von Kluck — lange Jahre Kom mandeur des ersten Armeekorps, das jetzt bei Gumbinnen dem Herandrängen der russischen Armee so heldenmütigen Widerstand leistet —, die Engländer bei Maubeuge geworfen, nnd sie am Donnerstag unter Umfassung erneut ange griffen. Und jetzt kommt die Nachricht, daß die ganze englische Armee, der sich drei französische Territorialdivisionen (theoretisch unserer Laudwehr gleichbedeutend, ihr aber durchaus nicht gleich wertig) angcschlossen haben, bei St. Quentin ge schlagen worden ist. Auch dieser Sieg ist von dem Generalobersten von Kluck erfochten worden. Eine Waffentat, die gerade, weil hier der prah lerische Engländer unterlegen ist, in Deutschland Stürme der Begeisterung erweckt. Die Stadt St. Quentin, wo August von Goeben in den bitterkalten Wintertagen 1871, am 18. und 19. Januar, den General Faidherbe schlug, erhält damit eine neue herrliche Bedeutung in der deutschen Kriegsgeschichte. Damals vereitelte Goeben den Entsatzzug des Feindes auf die be lagerte Hauptstadt, just an dem Tage, da im Spiegelsaale des Schlosses von Versailles König Wilhelm von Preußen zum. Deutschen Kaiser ausgerufeu wurde. Mit dem letzten Hauch von Mann und Roß warf Goeben in der Winternacht den Feind auf Cambrai zurück, von wo aus jetzt Generaloberst von Kluck die Engländer auf St. Quentin zurückgeworfen hat. Auch ihnen mag das sumpfige Tal der Somme jetzt zum Verhängnis geworden sein. Maubeuge, die für die englische Armee schon mit englischer Geschütz munition hergerichtete Festung, liegt damit be reits hinter der deutschen Front, und seine Be lagerung dürfte alsbald beginnen. An Maubeuge vorbei aber nach Osten ziehen bereits Tausende von englischen Gefangenen, und acht englische Batterien werden zur Fahrt nach deutschen Stad- ten bereits verladen. O, Herr French batte sich die Fahrt nach Deutschland ganz anders gedacht. Steht die deutsche Armee unter Kluck in St. Quentin — das übrigens bereits ein Drittel- wcgs von der belgischen Grenze nach Paris liegt —, so ist anzunehmen, daß sie sich auch bereits an die Nordseeküste anlehnt und unsere englischen Feinde von dort aus begrüßt hat. Und neben Kluck, der somit den rechten Flü gel hält, stehen die Armeen der Generalobersten von Bülow und von Hausen, die — ein seltsamer Zufall will es — noch im Kaiserma növer 1912 in Sachsen Führer der beiden feind- lichen Armeen waren. Bülow mit seinem harten, eckigen Gesicht und der kluge Stratege Hausen, der schon bei Königgrätz im Feuer stand und sich den Ruf eines außerordentlich scharfen Rechners auf dem Schlachtfelde erworben hat. Wir Sachsen dürfen ganz besonders darauf stolz sein, daß auch wir einen Armeeführer stellen. Beide Ar meen haben den Feind, der ihnen am EemoiS mit starken Streitkräften entgegentrat — acht Armeekorps, also rund 400,000 Mann, ist er stark —, nicht nur vernichtend geschlagen, sondern auch bereits über die Maas zurückgetrieben. So dürften unsere Truppen also auch schon in Sedan eingezogen sein. Auch ein Wiedersehen! Denn manche von denen, die als Jünglinge 1870 ge gen Frankreich zogen, stehen auch jetzt wieder in unseren Reihen, teils in hohen Kommandostellen, teils sind sie wieder als Kriegsfreiwillige einge treten. Und neben den beiden Armeen an der Maas die Armee des deutschen Kronprinzen, der die aus Verdun vorbrechenden Franzosen energisch zurückgewiesen hat und — das genom mene Felsennest Longwy liegt schon weit hinter der Front — weiter vorgedrungen ist. Auch er ist, nachdem er eine Linie feindlicher Feldbefesti gungen genommen hat, im Anmarsch gegen die Maas. Und dann folgt die Armee des Kronprinzen Rupprecht von Bayern, der ebenso wie der deutsche Kronprinz einen Vorstoß französischer Truppen zurückgewiesen hat, die sich nach der Niederlage in der Feldschlacht in den Umkreis des FortSgürtels von Nancy geworfen hatten, und erneut vorgebrochen waren. Auch hier ist der französische Angriff zurückgewiesen worden. Und dem Kronprinzen von Bayern reicht die am weitesten südlich, auf dem linken Flügel un seres Aufmarsches kämpfende Armee des General obersten von Heeringen die Hand, der bis vor kurzem preußischer Kriegsminister war. Er hat die schwere Aufgabe gelöst, den Einmarsch der französischen Streitkräfte über die Vogesen pässe und auf Mülhausen zu parieren und die Franzosen aus dem Elsaß wieder hinauszuwer fen. Wenn heute gemeldet werden kann, daß das Elsaß vom Feinde geräumt sei, so ist das, wie die „Leipz. N. Nachr." hervorheben, ein Er gebnis, das mit ungeheuerem Heldenmut und wahrscheinlich gegen eine erhebliche Uebermacht erreicht worden ist. Was will die zeitweilige