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Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger : 19.08.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914-08-19
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1841177954-191408198
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1841177954-19140819
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1841177954-19140819
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger
-
Jahr
1914
-
Monat
1914-08
- Tag 1914-08-19
-
Monat
1914-08
-
Jahr
1914
- Titel
- Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger : 19.08.1914
- Autor
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Sie müssen ihre eigenen, wenigstens 1V, Stein starke Umfassungen, sowie eine ebensolche Sohle erhalten. Alle Umfassungsmauern sind durch einen wenigstens 50 ein starken Lehmumschlag von der Umgebung zu isolieren und innerlich mit einem 2 em starken Zemenipntz zu überziehen. Die Abtrittgruben sind zu überwölben und mit einer Reinigungsöffnung zu ve» sehen, die mit eisernen Platten oder mit sicherem, gut schließenden eichenen Bohlenbelag luftdicht abgcd ckt werden muß Infolge der Mobilmachung macht sich eine anderweite Musterung und Aushebung der Militärpflichtigen nötig. Es werden daher alle in Hohenstein-Ernstthal wohnhaften 1. Militärpflichtigen der Jahrgänge 1894 und l893, die beim diesjährigen Musternngs- und Aushebungsgeschäft 1 Jahr zurückgestellt worden sind, 2. Militärpflichtigen der Jahrgänge 1894, 1893, 1892 und ältere, die beim diesjährigen Musterungs- und Aushebungsgeschäft nicht zur Vorstellung gekommen sind, 3. alle von den Truppen-(Marine-)Teilen abgewiesenen einjährig Freiwilligen, sowie auch diejenigen einjährig Freiwilligen, deren verfügte Zurückstellung infolge Mobilmachung als erloschen gilt, angewiesen, Sonnabend, den 22. August t»l4, srsth 7-7 Wr im hiesigen Logenhause persönlich vor der Königlichen Ersatzkonunission sich einzustellen. Losungs scheine lMusterungsausweise) bezw. Berechtigungsscheine zum einjährig-freiwilligen Dienst sind mit zur Stelle zu bringen. Militärpflichtige, die zu spät, betrunken oder in unreinlichem Zustande zur Musterung erscheinen oder sich Ungebührlichkeiten irgendwelcher Art, insbesondere Ungehorsam gegen Anordnungen -er Aufsichtsorgane beim Musterungsgeschäft zu schulden kommen lassen, werden, sofern nicht gerichtliche Bestrafung einzutretcn hat, mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Im übrigen wird noch auf folgendes aufmerksam gemacht: a) Durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstcrmine behinderte Militärpflichtige haben ein ärztliches und, sofern der auszustellende Arzt nicht amtliche Eigenschaft hat, von der Polizeibehörde beglaubigtes Zeugnis hier einzureichen. Gemütskranke, Blöd sinnige, Krüppel usw. können ans Grund eines derartigen Zeugnisses von der Ge stellung überhaupt befreit werden — 8 62, 4 der Wehrordnung —. b) Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten spätestens im Musterungs termine drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen oder ein amtliches Protokoll über deren Anhörung oder das Zeugnis eines beamteten Arztes beizubringen. o) Gestellungspflichtige, welche auf einem oder beiden Augen nicht gut sehen können und deshalb Augengläser (Brille oder Klemmer) tragen, haben zur leichteren und sicheren Feststellung der Sehschärfe ihre Augengläser in den Mustcrungsterminen mitzubringen. Stadtrat Hohenstein-Ernstthal, am 17 August 1914. Die am 21. Februar 1914 in Leipzig verstorbene Frau Johanne Marie Virginie vcrw. Geheime Regierungsrat Wittgenstein geborne Falcke hat der Altstädter wchulc hier letztwillig den Betrag von 5000 Mark zugewendet. . Das Stiftungskapital oder auch die Stiftungserträgnisse sollen zur Errichtung einer Koch- - schule in der Altstädter Schule oder zu Schulgelderlassen Verwendung finden. Die städtischen Kollegien haben hocherfreut über diesen Beweis hochherziger Gesinnung die Annahme der Stiftung beschlossen und bringen für die reiche Zuwendung hiermit ihren herzlichsten Dank zum Ausdruck. Hohenstein-Ernstthal, an, 18 August 1914 Der Stadtrat. Allgemeine Ortskrankenkasse Hohenstein-Ernstthal. Nachdem laut unserer Bekanntmachung vom 13. August 1914 für die Dauer des gegen wärtigen Krieges die Vorschriften der Reichsversicherungsordnung über die hausgewerbliche Krankenversicherung außer Kraft gesetzt worden sind, machen wir die hiervon Betroffenen darauf aufmerksam, daß sie nach 8 12 der Kassensatzung das Recht haben, Mitglied der Kaffe zu bleiben, wenn sie ihre dahin gehende Absicht binnen drei Wochen, von dem Erscheinen dieser Bekannt machung an gerechnet, bei der Kassenverwaltung anzeigen. Es ist jedoch zu empfehlen, von der Bestimmung in tz 12 Absatz II der Satzung Gebrauch zu machen lind die Ummeldung schon in der l. Woche, das ist bis 25. August, zu besorgen, weil dadurch eine Unterbrechung in den AnspiUchen auf Unterstützung nicht eintritt. Hohenstein-Ernstthal, 18. August 1914. Der Vorstand. E. Schulze, Vorsitzender. Oberlungwitz. Musterung Md Aushebung Militärpflichtiger. Infolge der Mobilmachung werden hiermit alle in Oberlungwitz wohnhaften Militärpflichtigen 1. der Jahrgänge 1894 und 1893, die beim diesjährigen Musterungs- und Aushebungs geschäft 1 Jahr zurückgestellt worden sind, 2. der Jahrgänge 1894, 1893, 1892 und ältere, die beim diesjährigen Musterungs- und Aushebungsgeschäft nicht zur Vorstellung gekommen sind, 3. die von den Truppen- (Marine-) Teilen abgewiesenen einjährig Freiwilligen sowie auch diejenigen einjährig Freiwilligen, deren verfügte Zurückstellung infolge Mobilmachung als erloschen gilt, zur Vermeidung ihrer Bestrafung nach 8 26 Ziffer 7 der Wehrordnung angewiesen, zur Musterung und Aushebung Smma-end, den 22. AuW IM, pünktlich früh 1-7 Uhr im LWnhnus in Hohenftein-Erasilhal zu erscheinen. Militärpflichtige, welche in nnreinlichem »der trunkenem Zustande zur Musterung er scheinen oder sich Ungebührlichkeiten irgend welcher Art, insbesondere Ungehorsam gegen An ordnungen der Aufsichtsorgane beim Musterungsgeschäft zuschulden kommen lassen, werden, so fern nicht gerichtliche Bestrafung einzutreten hat, mit Geldstrafe bis zu 150 M. oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Durch Krankheit am Erscheinen im Mnsterungstermine behinderte Militärpflichtige haben ein ärztliches und, sofern der ausstellende Arzt nicht amtliche Eigenschaft hat, von der Polizeibehörde beglaubigtes Zeugnis hier einzureichen. Gemütskranke, Blödsinnige, Krüppel rc. können auf Grund eines derartigen Zeugnisses von der Gestellung überhaupt befreit werden — 8 62, 4 der Wehrordnung. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten spätestens im Musterungs termine drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen oder ein amtliches Protokoll über deren Abhörung oder das Zeugnis eines beamteten Arztes beizubringen. Gestellungspflichtige, welche auf einem oder beiden Augen nicht gut sehen können und des halb Augengläser (Brille oder Klemmer) tragen, haben zur leichteren und sicheren Feststellung der Sehschärfe ihre Augengläser in den Musterungsterminen mitzubringen. Oberlungwitz, den 18. August 1914. Der Gemeindevorstand. Warm wird der Laudsturui einberoseu? Aus Berlin wird amtlich das folgende ver breitet: Wie schon amtlich mitgeteilt, gehört das Auf gebot des Landsturms zu den planmäßigen, von der allgemeinen Mobilmachung untrennbaren Maßnahmen. Sein Zweck ist in erster Linie, die sämtlichen zur Verwendung im Felde geeigneten Kräfte für die Einstellung in mobile Formationen freizumachen. DaS geht naiürlich nur, wenn man ihnen den weniger anstrengenden, aber gleichwohl unentbehrlichen militärischen Dienst im Heimntgebiei abnimmt und andere Leute mit ihm betraut. In den zunächst vom Feinde be drohten Grenzgebieten muß das schon sehr früh zeitig geschehen; denn hier kommt es darauf au, so schnell wie möglich Schutzmaßreqcln gegen feindliche EinbruchSvcrsuche zu treffen, und damit nicht nur Leben und Eigentum der Landesein wohner, sondern auch den ungestörten Verlauf der Mobilmachung und des Aufmarsches zu sichern. Gegenüber diesen dringenden militärischen Erfordernissen muß die Rücksicht auf volkswirt schaftliche Interessen in den Hintergrund treten. Wer sonst noch waffenfähig ist, muß sich am Schutz der gerade in jenen Gebieten besonders stark bedrohten Verkehrseinrichtungen und sonstigen militärisch wichtigen Bauten und der Vorräte beteiligen. Es ist aber klar, daß man eine Maßregel, die den bürgerlichen Berufen so plötz lich gerade die besten Arbeitskräfte entzieht und dadurch große wirtschaftliche Nachteile verursacht, solange wie möglich aufzuschieben sucht. Darin liegt auch ein Grund dafür, daß die innerdeutschen Provinzen länger von ihr verschont geblieben sind, als die übrigen, wo es nach dem oben Gesagten nicht möglich war, das Aufgebot des Landsturms in einen späteren Zeitabschnitt der Mobilmachung zu verlegen. In den inneren Provinzen konnte man die auf Schonung der Wirtschaftsinteressen abzielende Rücksicht auch schon deshalb verantworten, weil es einer Reihe von Tagen bedurfte, bis die mobilen Truppen in die Aufmarschgebiete abgeflossen waren, und weil sie daher viel länger als in den Grcnz- bezirken für die Zwecke verfügbar blieben, die ihrer ganzen Natur nach Sache des Landsturms sind. Dieser Zeitabschnitt nähert sich aber nun dem Ende, und deshalb muß die Ablösung des noch im Landesiunern vorhandenen Restes von mobilen Formationen durch solche des Landsturms ei, geleitet werden. UebrigenS bedeutet das Aufgebot des Land sturms durchaus noch nicht die Einstellung sämt licher Landsturmpflichtigen in militärische Forma tionen. Man will zunächst vielmehr nur einen Ucbcrblick über die Zahl der verfügbaren Mann schaften gewinnen, die ja bekanntlich in Friedcns- zeiten keiner militärischen Kontrolle unterliegen. Die Einberufung wird erst nach Bedarf unter Berücksichtigung oller wirklichdringendenJnteressen von Landwirtschaft, Handel und Gewerbe erfolgen und mit den jüngsten Jahreskiassen beginnen. Niemand braucht also leine bürgerliche Berufs tätigkeit aufzugeben oder seine Stellung zu kündigen, bevor ihm ein besonderer Gestellungs befehl zugeht. Aus alledem geht hervor, daß es völlig unbegründet wäre, wenn ängstliche Naturen ctrva aus der Ausdehnung des Landsturmanfglbots über das gesamte Reichsgebiet den Schluß ziehen wollten, daß die militärische Gesamtlage weniger I , günstig geworden sei. Mit den Vorgängen im j Opercuiousgrbiet hat das Aufgebot des Land sturms unmittelbar nicht das geringste zu tun. Es ist vielmehr, wie nochmals wiederholt sei, nichts weiter als e u planmäßiges, schon in der Friedensvorocrcitung von langer Hand vorge sehenes Mittel, um in dem Kampf um Sein oder Nichtsein die völlig selbstverständliche Aus nutzung der gesamten Wehrkraft des Volkes zur Niederwerfung unserer Feinde durchzusetzen. * Belgiens Starrköpfigkeit. Nach Per Einnahme von Lüttich hat die deutsche Regierung in Brüssel Mitteilen lassen, daß, nachdem die belgische Armee ihre Waffcn- chre auf daS glänzendste gewahrt habe, d.e deutsche Regierung zu jedem Abkommen mit Belgien bereit sei, daS sich irgendwie mit dem Kampfe gegen Frankreich vereinigen lasse. Bel gien solle geräumt werden, sobald die Kriegs lage cS gestatte. Tie Antwort Belgiens giug am 13. August ein. Belgien wiederholt seine frühere Ablehnung. Einen ausführlicheren Bericht über die ab lehnende Haltung Belgiens enthält die gestrige „Norddeutsche Allgemeine Zeitung". Das amt liche Organ schreibt: Nach der Einnahme von Lüttich hat die deutsche Regierung durch Ver mittlung einer neutralen Macht in Brüssel fol gendes mitleilen lassen: Die Festnng Lüttich ist nach tapferer Gegenwehr im Sturm genommen worden. Die deutsche Regierung bedauert es auf das tiefste, daß es infolge der Stellungnahme der belgischen Negierung gegen Deutschland zu blutige« Zusammenstößen gekommen ist. Deutsch land kommt nicht als Feind nach Belgien, nur unter dem Zwange dm Verhältnisse hat es an gesichts der militärischen Maßnahmen Frankreichs den schweren Entschluß fassen müssen, m Belgien einzurücken und Lüttich als Stützpunkt für seine weiteren militärischen Operationen besetzen müssen. Nachdem die belgische Armee in heldenmütigem Widerstand gegen die große Ueberlegcnheit ihre Waffcnehre auf das glänzendste gewahrt hat, bittet die deutsche Negierung Seine Majestät den König und die belgische Regierung, Belgien die weiteren Schrecken des Krieges zu ersparen. Die deutsche Negierung ist zu jedem Abkommen mit Belgien bereit, das sich irgendwie mit der Rück sicht auf ihre Auseinandersetzung mit Frankreich vereinigen läßt. Deutschland versichert nochmals feierlich, daß es nicht von der Absicht geleitet gewesen ist, sich belgisches Gebiet anzueignen, und daß ihm diese Absicht durchaus fernlicgt. Deutschland ist noch immer bereit, das belgische Königreich unverzüglich zu räumen, sobald die Kriegslage cs ihm gestattet. — Die darauf am 13. August cingcgangene Antwort Belgiens hat folgenden Wortlaut: Der uns von der deutschen Negierung unterbrenele Vorschlag wiederholt die in dem Ultimatum vom 2. August formulierte Forderung. Getreu seiner internationalen Ver pflichtung kann Belgien mir seine Antwort auf dieses Uttimatum wiederholen, um so mehr, als seit dem 3. August seine Neutralität verletzt und ein schmerzvoller Kriea in sein Gebiet getragen worden ist und die Garantiemächtc loyal und unverzüglich seinem Hilferuf entsprochen haben. * * * Kaiser Wilhelm im Hauptquartier. Kaiser Wilhelm verließ amtlicher Meldung zufolge am Sonntag morgens Berlin in der Nichtung'.auf Mainz, d. h. nach dem westlichen Kriegsschauplatz zu. Dort geht es jetzt also los! — Der „Berl. Lokalanzeiger" schreibt: Jedem Soldaten, den wir in dem grauen Kleide zum Bahnhof ziehen sahen, drückten wir eine Blume in die Hand. Uns ist, als müßten wir dem Kaiser auf seinem blutigen Wege anch einen Strauß von Blumen mitgeben, nicht welkende Rosen, nicht Lorbeeren, die wir ihm bei seinem Wiederkommen reichen wollen, nein, ehrliche, offene Worte, die ihm in der schweren Stunde sagen sollen, was er uns ist, heute uns allen — jedem Deutschen, der in Liebe zum Reiche dessen siegreiche Größe ersehnt. So soll er wissen, daß das deutsche Volk ihn in das Feld mit allem gläubigen Vertrauen begleitet, das nur jemals von einem Volke seinem berufenen und auser wählten Führer im Kampfe dargebracht worden ist. So soll er wissen, daß das deutsche Volk ihm me vergesstn wird, mit welch getreuem und unerschütterlichem Verantwortungsgefühl er in den 26 Jahren seiner Regierung ein fester Hüter und Sachverwalter unseres Friedens war, und daß wir alle ihm in der Stunde der Gefahr aus tapferen Herzen dafür danken, daß er uns in den Jahren dieses Friedens das stolze Schwert zum Kampfe geschmiedet und scharf gehalten hat. Wir wissen heule, daß keine Faust im ganzen Reiche dieses Schwert kühner, sicherer und be dachter schwingen wird, als die seine, die cs alle zeit hegte zum Friedensschutz und die nun zu ihm greifen mnßie, weil deutscher Ehre der Frie den nicht mehr möglich war. Wir wollten einen Strauß Blumen für ihn pflücken Es sind eiserne Blumen geworden, die werden nicht welken zwischen ihm und uns. Gewaltig mar der Auftakt bei Lüttich und Mülhausen. Das neue größere Reich pocht mit Kanonenschlägen an unsere Tage, wir wollen ihm mit frohem Mut cntgegcnschreiten: Der Kaiser kommandiert! Deutsche Bundessürsten und Prinzen im Felde. Nach den bis zum 14. d. M. in Berlin vor liegenden amtlichen Ansagen nehmen 64 deutsche Prinzen und 18 Bnndesfürstcn an dem Feld zug teil. Grenzkämpfe im südwestlichen Elsaß. Amtlich wird gemeldet: Das Gefecht bei Mülhausen war ein Gciegenheitsgefecht. 1'/, feindliche Armeekorps waren ins Oberelsaß ein gedrungen, während unsere dort befindlichen Truppen noch in der Versammlung begriffen waren. Trotzdem griffen sie den Feind an und warfen ihn auf Belfort zurück. Darauf setzten sie ihren Ausmarsch wieder fort. Unterdessen hatte eine kleine Fcstungsabtcilung ans Straß burg am 14. d. Mts. eine Schlappe erlitten. Zwei Festnngsbataillone mit Geschützen und Maschinengewehren des Festungsbestandes waren an diesem Tage in einen Vogesenpaß vorgegangen. Sie wurden durch feindliches Artillcriescuer von Donon her überfallen. In der engen Paßstraße wurden die Geschütze und Maschinengewehre ver schossen und sind liegen geblieben. Sie wurden demgemäß von den Feinden erbeutet. Das ganze war ein unbedeutendes Kriegsereignis, das keiner lei Einfluß auf den Gang der Operationen hat. Die wieder versammelte Festungstcuppe hat den Festungsbereich unverfolgt erreicht. DaS Geheimnis von Lüttich. Ein Telegramm des Gcneral-Quartiermeisters von Stein besagt: „Das Geheimnis von Lüttich kann entschleiert werden. Uns war die Nach richt zugegangen, daß beim Ausbruch des Krie ges französische Offiziere und auch Mannschaften nach Lüttich gesandt worden waren, um den belgischen Truppen zu helfen. Vor Ausbruch der Feindseligkeiten war dagegen nichts cinzu- wenden. Mit Beginn des Krieges aber war dies als Neutralitätsverletzung zu betrachten. Wir mußten deshalb schnell handeln. Nichtmobili sierte deutsche Regimenter wurden an die Grenze geworfen und bei Lüttich in Marsch gesetzt. Sechs deutsche Friedensbrigaden mit etwas Kavallerie und Artillerie haben Lüttich eingenommen. Da nach wurden sie erst mobil und erhielten als Verstärkung ihre eigenen Ergänzungsmaimschaf- ten. Zwei weitere Regimenter konnten nachgc- zogen werden. Unsere Gegner waren aber der Annahme, daß wenigstens 120000 Mann deut scher Truppen Lüttich angegriffen hätten. Jetzt erst begann der deutsche Aufmarsch. Die Gegner müssen dabei den Eindruck gewinnen, daß die deutschen Truppen gut verpflegt und wohlgcrnstet in den Kampf ziehen. Der Feind kannte unsere Angriffsmittcl nicht; daher glaubte er sich sicher. Doch schon die schwächsten Geschütze unserer schwe ren Artillerie machten die durch sie beschoss.neu Forts kampfunfähig. Sic wnrden in allerkürze ster Frist in Trümmerhaufen verwandelt. Die Festung Lüttich und ihre Forts sollen dem Feinde nicht mehr dienen, aber dem deutschen Heer ein guter Stützpunkt sein." Ein Patrouillengesecht bei Lüttich. In einer Depesche der Kovenhagener „Politiken" aus Brüsstl vom 13. August heißt es: Die Feindseligkeiten wurden in Hcsbayc zwischen belgischen Patrouillen und deutscher Kavallerie eröffnet. Die Kavallerie nahm eine Untersuchung der Gegend vor. Hesbaye liegt nordöstlich von Lüttich zu beiden Seiten der Maas. Ein englischer Torpedobootzerstörer gesunken. Nach einer Meldung der „Amsterdamer Ztg." ist der englische Torpedobootzerstörer „Bullfinch" in der Nordsee mit dcm holländischen Dampfer „Cinderdye" zusammcngestoßen und gesunken. Ein Teil der Besatzung ist ertrunken, während die übrigen Mannschaften von den Holländern gerettet wurden. Die dritte Verlustliste. Der „Neichsanzcigcr" veröffentlicht die Ver lustliste Nr. 3. Sie umfaßt 11 Spalten. Sie zählt aus an Offizieren: 7 Tote, 4 Schwerver- wundete, 8 Leichtverwundete und 2 Gefangene; an Unteroffizieren, Mannschaften usw.: 147 Titte, 185 Schwerverwundete, 118 Leichtverwundete, 3 Erkrankte, 140 Vermißte, 8 Gefangene. Unter den Gefangenen befindet sich u. a der Unter offizier Richard Fechner aus Radeberg. Unter den Getöteten befindet sich ein Landwchrmann, der durch Unvorsichtigkeit eines Kameraden erschossen winde. Durch Unvorsichtigkeit eines Kameraden wurde ferner ein Musketier schwer verwundet. Bei fünf der Getöteten steht als Todesursache „durch Hauseinsturz". Deutsche Drohung an Rußland. Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung" ver öffentlicht nachstehende deutsche Warnung an Ruß land: Durch Vermittlung der neutralen Mächte ist folgendes zur Kenntnis der russischen Regie rung gebracht worden: Die Meldungen aus unserem östlichen Grenzgebiet berichten übereil stimmend, daß die russischen Truppen, wo sie preußisches Gebiet betreten yaben, gegen Ortschaften und die wehrlosen Einwohner sengend und plündernd vor-
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