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für Hnyenstein-ErnsUyal, Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, Bernsdorf, WWendrand, Mittelbach, Ursprung, Kirchberg, Erlbach». Rüsdorf, Lugau, Langenberg, Falken, Langcnchursdorf, Meinsdorf re. Der .Hohtnstein-Lrnstihaler Anzeiger" erscheint mit Ansmchme der Sonn, und Festtage täglich abends mit dem Datum des folgenden Tages. Vierteljährlicher Bezugspreis bei freier Lieferung ins Haus Mk. 1.60, bei Abholung in den Geschäft».' stellen Mk. 1.25, durch die Post bezogen solcher Bestellgeld) Mk. l.50. Einzelne Nummern 10 Pfg. Bestellungen nehmen die Geschäfts, und Ausgabestellen, die Austräger, sowie sämtliche Kaiser!. Postanstalten und die Landbrtefträger entgegen A> eilagc erhalten die Abonnenten jeden Sonntag das „Illustrierte Sonntagsblatt'. — Anzeigengebühr fiir die «gespaltene Korpuszeile oder deren Raum 12 Pfg., für auswärts 15 Pfg.; im Reklameteil die Zeile 30 Pfg. Dir ^gespaltene Zeile im amtlichen Teil M Pfg. Anzeigcn-Aunahme für die am Abend erscheinende Nummer bis vormittags 10 Uhr, größere Anzeigen werden am Abend vorher erbeten. Bet Wiederholungen wird entsprechender Rabatt gewährt jedoch nur bei alsbaldiger Zahlung. Die Aufnahme von Anzeigen an vorgeschriebenen Tagen und Plätzen wird möglichst berücksichtigt, eine Garantie jedoch nicht übernommen. — Für Rückgabe unverlangt eingesandtrr Manuskripte macht sich LDTGDGGGGDGGGGGGGGDGGDGSDDGGGGDGGGGGDDDD die Redaktion nicht verbindlich. GDGDGDGGGTGGGD<SGGDDDDGDDGDDGDGGDDD<DDDD<SK Rr. 184. F-wsmech-r Nr. rsu Irkitüg, den 21 August 1814. G-schistSstelle Bahnftr-ß- z 41, IghrgW Infolge der Mobilmachung macht sich eine anderweite Musterung und Aushebung der Militärpflichtigen nötig. Es werden daher alle in Hohenstein-Ernstthal wohnhaften 1. Militärpflichtigen der Jahrgänge 1894 und 1893, die beim diesjährigen Musterungs- und Aushebungsgeschäft 1 Jahr zurückgestellt worden sind, 2. Militärpflichtigen der Jahrgänge 1894, 1893, 1892 und ältere, die beim diesjährigen Musterungs- und Aushebungsgeschäft nicht zur Vorstellung gekommen sind, 3. alle von den Truppen-(Marine-) Teilen abgewiesenen einjährig Freiwilligen, sowie auch diejenigen einjährig Freiwilligen, deren verfügte Zurückstellung infolge Mobilmachung als erloschen gilt, angewiesen, Smmbeiid, de» 22. August 1M, srSH 7-7 Ur im hiesigen Logenhause persönlich vor der Königlichen Ersatzkommission sich einzustellen. Losungs scheine lMusterungsausweise) bezw. Berechtigungsscheine zum einjährig-freiwilligen Dienst sind mit zur Stelle zu bringen. Militärpflichtige, die zu spät, betrunken oder in unreinlichem Zustande zur Musterung erscheinen oder sich Ungebiihrlichkeiten irgendwelcher Art, insbesondere Ungehorsam gegen Anordnungen der Aufsichtsorgane beim Musterungsgeschäft zu schulden kommen lassen, werden, sofern nicht gerichtliche Bestrafung einzutreten hat, mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Im übrigen wird noch auf folgendes aufmerksam gemacht: a) Durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstcrmine behinderte Militärpflichtige haben ein ärztliches und, sofern der anszustellende Arzt nicht amtliche Eigenschaft hat, von der Polizeibehörde beglaubigtes Zeugnis hier einzureichen. Gemütskranke, Blöd sinnige, Krüppel usw. können auf Grund eines derartigen Zeugnisses von der Ge stellung überhaupt befreit werden — tz 62, 4 der Wehrordnung —. d) Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten spätestens im Musterungs termine drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen oder ein amtliches Protokoll über deren Anhörung oder das Zeugnis eines beamteten Arztes beizubringen. o) Gestellungspflichtige, welche auf einem oder beiden Augen nicht gut sehen können und deshalb Augengläser (Brille oder Klemmer) tragen, haben zur leichteren und sicheren Feststellung der Sehschärfe ihre Augengläser i» den Musterungsterminen mitzubringen. Stadtrat Hohenstein-Ernstthal, am 17. August 1914. Freibank Hohenstein-Ernstthal. Morgen rohe- Rindfleisch, Pfund 4» Pig, gelochtes Rindfleisch, PId. z« Psg. Oberlungwitz. MstllW md Whedum MiliMMchtiger. Infolge der Mobilmachung werden hiermit alle in Oberlungwitz wohnhaften Militärpflichtigen 1. der Jahrgänge 1894 und 1893, die beim diesjährigen Musterungs- und Aushebungs geschäft 1 Jahr zurückgestellt worden sind, 2. der Jahrgänge 1894, 1893, 1892 und ältere, die beim diesjährigen Musterungs- und Aushebungsgeschäft nicht zur Vorstellung gekommen sind, 3. die von den Truppen- (Marine-) Teilen abgewiesenen einjährig Freiwilligen sowie auch diejenigen einjährig Freiwilligen, deren verfügte Zurückstellung infolge Mobilmachung als erloschen gilt, zur Vermeidung ihrer Bestrafung nach 8 26 Ziffer 7 der Wehrordnung angewiesen, zur Musterung und Aushebung Connadend, de« 22. AuM M4, Wittlich früh 1-7 Uhr ini Logen-m in Hohenstein-Ernstthal zu erscheinen. Militärpflichtige, welche in unreinlichem oder trunkenem Zustande zur Musterung er scheinen oder sich Ungebiihrlichkeiten irgend welcher Art, insbesondere Ungehorsam gegen An ordnungen der Aufsichtsorgane beim Musterungsgeschäft zuschulden kommen lassen, werden, so fern nicht gerichtliche Bestrafung einzutreten hat, mit Geldstrafe bis zu ISO M. oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine behinderte Militärpflichtige haben ein ärztliches und, sofern der ausstellende Arzt nicht amtliche Eigenschaft hat, von der Polizeibehörde beglaubigtes Zeugnis hier einzureichen. Gemütskranke, Blödsinnige, Krüppel rc. können auf Grund eines derartigen Zeugnisses von der Gestellung überhaupt befreit werden — Z 62, 4 der Wehrordnung. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten spätestens im Mustcnings- termine drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen oder ein amtliches Protokoll über deren Abhörung oder das Zeugnis eines beamteten Arztes beizubringen. Gestellungspflichtige, welche auf einem oder beiden Augen nicht gut sehen können und des halb Augengläser (Brille oder Klemmer) tragen, haben zur leichteren und sicheren Feststellung der Sehschärfe ihre Augengläser in den Musterungsterminen mitzvbringen. Oberlungwitz, den 18. August 1914. Der Gemeindevorstand. Aich Japan im Mordschuhverband. Berlin, 19. Ang. Der hiesige Manische Geschäftsträger hat im Auftrage seiner Regierung dem Auswärtigen Amt eine Note übermittelt, worin unter Berufung auf das englisch-japanische Bündnis die sofortige Zurückziehung der deutschen Kriegsschiffe ans den japanischen und chinesischen Gewässern oder die Abrüstung dieser Schiffe, ferner bis znm 15. September die bedingungslose Uebergabe des gesamten Pachtgebietes von Kiautschon an die japanischen Behörden und die unbedingte Annahme dieser Forderungen bis znm 23. dss. Mts. verlangt wird. Die Meldung von dem Ultimatum Japans hat in Berlin nicht überrascht. Ob mit einem Eingreifen Amerikas zu rechnen ist, läßt sich im Augenblick weder sagen noch abseheu. Interessant ist jedenfalls, was der frühe, e amerikanische Botschafter Henry White, der zurzeit in Berlin weilte und gestern Uber Holland nach Washington zuiückkehrte, einem Mit arbeiter des „B. T." erzählt: „Die Bereinigten Staaten," sagte der Botschafter, „werden natürlich diese Wendung der Dinge mit ganz besonderer Aufmerksamkeit verfolgen", und nach den Er klärungen des Botschafters liegt es ganz und gar nicht im Interesse der Vereinigten Staaten, daß Japan und Rußland sich im fernen Osten auf Kosten Deutschlands bereichen: und zu allein gebietenden Mächten werden. Mit aufrichtiger Bewunderung sprach er von dem Eindruck, den das geeinte Deutschland in diesen ernsten Tagen auf ihn gemacht habe „Es sind unvergleichliche Eindrücke von der sittlichen Größe des deutschen Volkes," sagte er, „die ich mit mir nach Hause nehme. Ich bedauere, daß ich Berlin verlassen muß, das uns in diesen Tagen so viele Beweise hilfsbereiter Sympathie gegeben hat. Ich glaube, nirgends in Europa ist man heute so geborgen, wie in dieser Stadt, die trotz der Schwere der Zeit nichts von ihrer ruhigen Sicherheit verloren hat. Jedenfalls dürfen Sie sicher sein, an allen Amerikanern, die Deutschland kennen, Freunde zu haben, und besonders an unserem Berliner Bot schafter Gerard, der die wundervolle Organisation bewundern konnte, die sich die Deutschen in ihrem Heere und ihrer Marine geschaffen haben. Ec könne nicht glauben, daß sie überwunden werden könne." Das Ausland und das japanische Ultimatum. Die schwedische Zeitung „Dagens Nyhter" nennt das Ultimatum Japans das Schamloseste, was die Weltgeschichte gesehen hat. „Solch ein unverhüllter Zynismus ist etwas Unerhörtes, er erinnert an den Schakal und den Aasgeier. Wir gestatten uns die Frage," sagt das Blatt, „ob Großbritannien auf einen solchen Waffen bruder stolz sein kann?" Recht bemerkenswert sind die Ausführungen, die der „Manchester Guardian" zu dem Plaue einer Besetzung Kiautschons durch Japan macht. Das englische Blatt machte schon vorige Woche Front gegen diesen Plan und bemerkte u. a.: Unter dem Vorwande, die Bestimmungen des englisch-japanischen Vertrages zu erfüllen und also bundesgenossenschaftliche Hilfe zu leisten, würde Japan sich zum Herrn eines Gebietes machen, wo die japanische Herrschaft für England sowohl wie für China eine Gefahr Hilden kann. Das Blatt meint, England könne in den ostasiati schen Gewässern noch ohne Japan auskommen. Wenn die Rede davon sein sollte, was gegen Kiautschou zu unternehmen sei, stehe da« Recht darauf allein England zu. (I) * * * Wenn auch leider das in den gestrigen Abend stunden verbreitete Gerücht von der Einnahme Nancys ganz unbestätigt blieb, so wurde uns doch ein Lichtblick zuteil durch die Nachricht von zwei hübschen Siegen, die von uns, ! er Kavallerie nicht allzuweit von Namur über eine französische Kavalleriedivision und bei Schlettstadt von baye rischen und badischen Truppen über die 55. fran zösische Jnfanteriebrigade erfochten wurden. Daß unsere Soldaten wiederum ganze Sache gemacht haben, geht deutlich daraus hervor, daß beide Male der Feind schwere Verluste erlitt. In früher Morgenstunde ging schließlich noch die obige Nach richt von dem unerhörten Ultimatum Japans ein. O * * Ueber die Vorgänge in Belgien liegen folgende zwei Telegramme vor: Eine französische Kaoallerie- dioifion WöckgeMgen. Berlin. Eine Wolff-Meldung be sagt: Die französische 5. Kavallerie- Division ist gestern unter schweren Verlusten bei Perwez nördlich von Namur von unseren Truppen zurückge worfen worden. Adener und Bayern werfen eine französische Infanterie-Brigade zorN. Berlin. (Amtlich.) Bayrische und badische Truppen schlugen die bis Weiler, 15 Kilometer nordwestlich von Schlett stadt, vorgedrungene französische 55. In fanterie-Brigade, brachten ihr große Verluste bei und warfen sie über die Vogesen zurück. Rassische Phantasien über die Zertrümmerung Deutschlands. Es ist zeitgemäß, daran zu erinnern, daß schon vor Jahren ein russischer Politiker vom Range des Füfften Sswiatopolk-Mirski in einem Blatte, das unwidersprochen von der russischen Regierung subventioniert wird, nämlich in dem „PeterSburgskija Wjedomosti", das russische Volk zum Kriege gegen Deutschland aufgerufen hat, dessen Endziel die vollständige Zertrümmerung der deutschen Macht sein müßte. Es heißt in dem Artikel, der von der „Schles. Ztg." wieder ins Gedächtnis gerufen wird, u. a.: „Ein Sieg über Deutschland ohne praktische, greifbare Resultate bringt unS außer unbezahl ten Schulden nichts ein. Nur eine vollständige Zerschmetterung der deutschen Macht sichert uns für viele Jahre und bietet uns die Möglichkeit, jene Hunderte von Millionen, die alljährlich für unsere äußere Rüstung und Wehr angewiesen werden, mit Nutzen für das Land zu verwenden. Gegenwärtig können wir uns mit nichts nutz bringend befassen. Für innere Reformen sind vor allem Mittel, Mittel und Mittel nötig — mit Beschlüssen kommt man nicht weit. Wir be finden unS gleichsam in einem Zauberkreise. Ist es nicht besser, den fest zusammengeschnürten