Suche löschen...
Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger : 25.06.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914-06-25
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1841177954-191406253
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1841177954-19140625
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1841177954-19140625
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger
-
Jahr
1914
-
Monat
1914-06
- Tag 1914-06-25
-
Monat
1914-06
-
Jahr
1914
- Titel
- Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger : 25.06.1914
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
11. öffentliche Stadlverordnetenfitz««- -» H»tze»stei»-Gr«stth«l am 23. Juni 1914. Vorsitzender: Stellvertretender Vorsteher Krumbiegel. Am Ratstisch smd Bürgermeister Dr. Potz und die Stadträte Lange und Schneider er schienen; vom Sladtverordnetenkollegium sind 18 Mitglieder anwesend, es fehlen die Stadw. Vorsteher Lohse, Ebersbach, Bohne, Wächter, Bennewitz, Meyer und Terpe. Nach Verlesung der Niederschrift über die letzte Sitzung wird in die Tagesordnung ein getreten. 1. Seaut-itz-ahmm. Der Vorsitzende gibt bekannt, das: der bis herige Hilssexpedient Sela aus Geithain als Expedient angestellt wurde. Ein Dankschreiben des Bürgermeisters wegen Aufstellung der Ge- haltsstassel wird verlesen. 2. Gtiftimg der Kran Geheimrat Wittgenstein geb. K-lcke. Die hier geborene und kürzlich in Leisnig verstorbene gebürtige Hohensteinerin hat der Altstädter Schule durch letztwilliges Vermächt nis 5000 Mk. hinterlassen, das lei der Haus- i.altungsschule oder zu Schulgeld erlas, zwecken Verwendung, finden soll. Die edle Stiftung, die von hochherzigem Gedenken der alten Va terstadt gegenüber zeugt, wurde mit großem Dank angenommen. 3. Nachprüfung bau 2 Rechnungen. Die Anleihekassenrechnung für 1912 wurde Stadtv. Held und die Schulkassenrechnung für 1912 Stadtv- Fankhänel zur Nachprüfung übergeben. 4. Richttgfprechnng einer Rechanag. Die vom Stadtv. Ebersbach nachgeprüfte Gasanstaltskassenrechnung für 1912 wurde rich- tiggesprochen. 5. Rensaffung der Gemeiudesteuerordnung. Zu den Steuerordnungen war vom B ü r- zermeister folgendes aktenkundig gemacht worden: 1. Bei der bürgerlichen Ge meinde kommt ein Gesamtsteuerbedarf von 126 248 Mark in Frage, und zwar bei Zu grundelegung des 1914er Haushaltes. Dieser Betrag ergibt sich wie folgt: 235 056 Mk. Ge samtdeckung durch die Zentralanlagen vom Ein- kommen; davon ab 136 908 Mk., nämlich 110408 Mk. Schule und 26 500 Mk. Kirchen, zusammen 136 008 Mk., sodaß 98 048 Mark verbleiben. Hierzu kommen 11000 Ml. Befitz- wechselabgaben, 6400 Mk. Biersteuer, 1000 Mk. Zuwachssteuer, 700 Mk. Betriebssteuer, 9400 Mark Grundsteuer, zusammen 126 248 Mark. Hiervon sind 7)^ Prozent — 9468,60 Mk. durch Grundsteuer zu decken, während diese Steuer im 1914er Haushalt mit 9100 Mari veranschlagt ist. Beim Wachstum der Grund steuereinheiten dürfte auch weiterhin ein Zu- schlag von 4 Pfg. zur Staatsgrundsteuer ge nügen. Durch Einkommensteuer deckt der 1914er Haushalt 77,66 Prozent, sodaß der gesetzlich« Höchstprozentsatz von 85 Prozent noch- nicht erreicht ist. 2. Der Bedarf der Schulgemeinde beträgt 1914 110 400 Mack. Hiervon würden nach dem Gesetze 7s^ Prozent durch Grundsteuer, d. s. 8280 Mark, gedeckt werden müssen. Erhebt man von den vorhandenen 227 996,17 Grundsteuereinheiten 4 Pfg. von der Einheit, so ergibt sich ein Be trag von 9119,55 Mk. Der Rest würde durch Einkommensteuer zu decken sein. Die Erhebung einer Besitzwechselabgabe erscheint bei der Be lastung des Grundbesitzes durch die neuen Grundsteuern nicht ratsam. 3. Für die Kir chengemeinden gilt, daß 7)^ Prozent des Be darfs aus Grundsteuer und nicht mehr als 85 Prozent aus der Einkommensteuer zu decken sind. Der dazwischenliegende Betrag ist also auf andere Weise, z. B. durch Besitzwechsel abgaben, Gebühren ufw. auszubringen. Diese Bestimmungen auf die hiesigen Kirchgemeinden anqewendet, ergibt folgendes Bild: A) Trinitatisgemeinde. 13 000 Mark Gesamtbedarf (genau 12 905,52 Mk.). 975 Mk. — 7ßr Prozent — Deckung durch Grundsteuer, 11 050 Mk. — 85 Prozent — Deckung durch Einkommensteuer. Staatsgrundstener-Einheiten — 68 208,15, Erhebung von 2 Pfg. ans die Einheit — 1364,16 M'. Der fehlende Betrag würde anderweitig aufzubringen sein. Die von der bürgerlichen Gemeinde zugesagte Un terstützung würde neben einer Barleistung darin bestehen können, daß auf eine Einnehmerge : hr verzichtet wird. Ki. St. G. 27, Zifs 2. B) C h r i st o p h o r i - G e m e i n d e. 13 600 Mark Gesamtbedarf'. 1020 Mk. — 7ßz Prozent -- Deckung durch Grundsteuer, 11 560 Mk. — 85 Prozent — Deckung durch Einkommensteuer. Staatsgrundstener-Einheiten ---- 174 122,21, Er hebung von 1 Pfg. auf die Einheit — 1741 Mark. Bei Erhebung von 2 Pfg. auf die Einheit ist der Gesamtbetrag reichlich gedeckt. Die Deckung selbst ist zulässig, da die 7s^ Pro zent nur den M i n d e stnicht den zulässigen Höchstbetrag darstellen. Die Erhebung einer Grundsteuer nach dem Ertragswert erscheint mir das Richtigste. Zur Vereinfachung des Schätzungsgeschäftes können vielleicht 3jährige Perioden festgelegt werden. Um Steuerhinter ziehungen durch unnötige Hhpothekenaus,nahmen vorzubeugen, müßte aber außerdem bezüglich des Schuldzinsenabzuyes in der neuen Steuer ordnung etwas ähnliches bestimmt werden, wie in § 37 Abs. 2 des G. G. G. hinsichtlich der F-orcnferbesteuerung nachgelassen ist. (Abzug von mehr als der Hälfte des Grundstiicksertra- ges ausgeschlossen.) Nach Verlesung und Erläuterung durch' den Vorsitzenden wurde in die Beratung der einzel nen Steuerovdnungen eingetreten. Den Anfang machte die E i n k o m m e n st e u e r, für die zumeist die Mustert estimmung des Ministe riums als Vorlage gedient l-at Stadtv. Grießbach befürchtet, daß die Bestimmung in tz 2, wonach juristische Personen (Konsum- Verein rc.), die Ueberschusse an die Mitglieder verteilen und nicht nur mit diesen Ueberschüß sen, sondern auch mit den Beträgen, die sie aus dem Reingewinn zur Tilgung der Schul den oder des Grundkapitals zur Ver esserung oder Geschäftserweiterung' sowie zur Bildung von Zweckvsrmögen verwenden, heraugezogen werden können, eine Doppel esteuerung im Ge folge haben Redner wünscht die Worte „zur Verbesserung' oder Gesch ftserweiterung" gestri chen. Der Vorsitzende entgegnet, daß ein solches Verfahren nicht richtig sei, denn auch der Geschäftsmann müsse das verdiente, zur Ver esserung und Geschästserwei'crung ver- wendete Kapital, zur Anschaffung neuer Ma schinen ufw. zunächst versteuern. B rgermeister Dr. Patz betont, daß man sich an den Vor- schlag' des Ministeriums gehalten ha e. Nicht nur die angcdeutete juristi che Person komme in Frage, sondern auch andere. Die Verbesse rung im Geschäft versteuere jeder Geschäfts mann; nicht angängig sei cs, das: Einzelfälle Ausnahmen erfaljren. Irgendwelche lestimmte Tendenz habe bei Ausstellung des Entwurfs 'erngelegen. — Stadtv. Grießbach hält dem entgegen, daß das Gesetz cs freilätzt, ob man auf eine solche Handha ung zukommen wolle, denn es Heiße dort u. a.: die Gemeinde kann, von einem m üsse n sei keine Rede. Andere Gesellschaften würden einstweilen nicht getroffen und hätte er lie er gesehen, wenn erst a wartende Stellung hierzu eingenommen wor den wäre. — Stadtv. Rudelt hegt ähnliche Befürchtungen hinsichtlich der Kreditgenossen schäften rc., die gesetzlich gezwungen seien, Re servefonds anzulegen. Wolle man diese der Besteuerung unterzie'cn, so würden die Anteil schein-Inha er ans jede Dividende verzichten müssen. — Der Vorsitzende hält das für ganz in der Ordnung, dmn bevor man Rück lagen machen könne, müßten sie ja auch ver dient worden sein. Was dem einen rechts müsse dem andern Illig sein. — Die Bestimmung wird darauf einstimmig angenommen. — Von einer Umsatzsteuer nach Eyemnitzcr Muster glaubt man a sehen zu können, da genügend Handhaben geboten sind, um gelverbliche Fo- renser zum richtigen Satz heranzuziehen. Be freit von der städtischen Einkommensteuer blei- ben wie bisher die Veteranen, die beim Staate nicht mehr wie 1250 Mk. Ein'ommen zu ver steuern haben — Stodlv. Kreisel bean- tra it, gleich dem Beispiel andwer Gemeinden die unteren Steuerklassen von den Anlagen zu oesreien, daß also in Zukunft Steucrpslichtigc, die 400—600 Mk. verdienen und für eine un terhaltungspflichtige Person zu sorgen Haien, von der städtischen Einkommensteuer befrei' sind. — Stadtv. Grießba ch schließt sich dem an und hebt hervor, daß nach dem Gesetz eine solche Handhabung möglich, da die Grenze reigegeben morden sei. — Vom idealen Stand- p n-n t bezeichnet Bürgermeister Dr. Patz ein solches Verlangen als gewiß gut, doch warne er, etwas zu reschließen, l cvor man den finan ziellen Effekt nicht kenne. Wer nur 400—600 Marl verdiene, habe gewiß nicht viel übrig, doch werde schon jetzt in dieser Klasse viel ab- gezpgcn bezw. nachgelassen. Redner empsiehlt, erst das Erge mis der 1915er Einschätzung a - Maarten Nicht falsch sei es, wenn man sage, daß die Steuern auch einen gewissen pädago gißten Wert cesitzen, daß der Steuerpflichtige für die Wohltaten bestimmter Einrichtungen auf der einen Seite auch Pflichten bezw. Ab gaben auf der anderen zu übernehmen ha e. - S tadtv. Griepbach meint, daß in An e- tracht der vielen Abzüge und in Bcr ckßchti guag der Ar eit eine solche Steuerfreiheit nach den Worten des Vorredners nur ange rächt erscheine. Wenn der Betrag nicht groß sei, so könne man ruhig auf ihn verzichten. Auch die niedrigen Steuersätze würden das Einkorn men svichn Personen, die e en nicht viel ver dienen, f r die 1 oder 2 M . schon sehr viel ,-edeule en, clasten. Nur der könne da mit sprechen, der solche Lage aus eigener Eg ah rung kenne ezw. eine große Familie ei gc ringom Verdienst zu unter alten ha c. In unzähligen Gemeinden ha c man solche Be sä lussc ereits gesaß-, so z- B. in Glauchau. Demjenigen mit geringem Einkommen würden auch trotzdem noch genügend Pflikten übrig olei en. — Stadtv. Sekretor K retzsch m a r spricht sich gleichfalls für Befreiung der unteren Sleuerklassen aus, zumal ja auch die Kosten nicht im Vergleich zur Arbeit ständen. — Stadtv Held empfiehlt gleichfalls Berücksich tigung, wenn jemand mit 400 -600 Mk. Ein kommen auch noch unterhaltungspflichtige Per sonen' ha-e. — Auf Vorschlag des Bürger meister s formuliert Stadtv. Kreisel sei nen Antrag dahin: Befreit von der Steuer leiden Personen, die einen selbständigen HauS- a t führen (bezw. gemeinsamen mit der Mut ter rc.-, die für eine unterhaltungspflichtige Person zu sorgen haben und deren Lohn- bezw. byewerbceinlommen 400—600 Mk. nicht über steigt. Diese drei Voraussetzungen müssen zu- s a m nu entrefsen , um eine Befreiung er^eiführen zu können. — Stadtv. Grieß- !> a ch' empsiehlt, die Termine der Steurrerhe- ung so zu legen, daß beim Austragen der Zettel nicht gleich zwei Termine fällig sind. Die Steuerordnung wird sodann einschließlich des Kreise Ischen Antrages einstimmig ange nommen. Die Grund st euer soll im Wege gleichmäßiger Zuschläge zur Staatsgrundsteuer erhoben werden. Durch sie sind 7^ Prozent des Steuerbedarfs zu decken; der hiernach auf die staatlich)« Grundsteu«reinh«it entfallende Steuersatz wird alljährlich bei Feststellung des Haushaltplanes bestimmt. Bisher wurden 4 Pg. für die Einheit erhoben und hofft man, auch in Zukunft mit diesem Satze auszutonu men. Stadtv. Sekretär Kretzschmar hält es für verkehrt, wenn die Grundsteuer im Wege gleichmäßiger Zuschläge erhoben werde. Die Nachteile für die bebauten Grundstücke wären in diesem Falle überaus stark, während die un bebauten aber fast garnicht getroffen würden. Hausbesitzer und Mieter würden die Kosten tragen, nicht aber auch der, dessen Bauland durch Ausbreitung der Stadt einen erhöhten Wert bekommen habe. Hausbesitzer und Mieter tragen erhöhte Lasten, zu denen die glücklichen Besitzer von Bauland nicht in dem Maße bei tragen, dagegen aber die erhöhten Einnahmen beim Verkauf einheimsen. Oft handele es sich da ei auch um auswärtige Besitzer, in vielen Fällen um Spekulanten. Die Verschiebung der Bodenwerte sei auch an Hohenstein-Ernstthal nicht spurlos vorllbergegangen, das sei aus den gestiegenen Bodenpreisen ersichtlich. Redner tritt warm für eine B e st e u e r u n g nach dem gemeinen Wert ein, da nur dadurch der wirkliche Wert besteuert und u. a. auch den Angehörigen der Trinitatisgemeinde die Steuer zahlung erleichtert werde. Regierung und Landtag hätten die Besteuerung nach dem ge meinen Wert als eine gerechte, Härten ausglei chende bezeichnet. — Auch Stadtv. Grieß- a ch ist für Schaffung eines Ausgleichs im Sinne der Kretzschmarschen Ausführungen und leantragt, bebaute Grundstücke nach dem' Er- lragswert, uiueaute Grundstücke dagegen nach dem gemeinen Wert zu besteuern. — Der V o r- : itzsnde hält den Musterentwurf der Re gierung für angebracht und empfiehlt die Er- ebung der Grundsteuer wie vorgeschlagen. Un bebaute Grundstücke würden zudem durch die Wertzu'wachssteuer bereits hinreichend getroffen. — Stadtrat Schneider hebt hervor, dap die Schätzungen sehr schwierig seien, ganz ab gesehen davon, daß man damit auch oft nicht das rich tig« treffe. Wie sehr die Grundstücke ohne be sonderes Zutun oft im Werte steigen, glau t Stadtv. K retzs ch m a r an hem Drechsel L Güntherschen Fabrikncubau nachweisen zu kön nen, wodurch die umliegenden Grundstücke ohne Arbeit höheren Wert bekommen hätten- Eine Versteuerung von reinem Acker- oder Wicseu- land bezw. von Gärten, die ständig der Ver schönerung der Stadt dienen, dürfe in diesem Sinne nicht angenommen werden, wie über Haupt mild« Handhabung des Gesetzes ge oten erscheine. Ein großer Apparat sei dafür ni.ht nötig, vielmehr nur eine Kommission, die die Selbsteinschätzungen der Besitzer nachprmfc. An derervr's ha 'e man mit der Besteuerung nach dem gemeinen Wert große Erfolge erzielt. Red ner beantwortet dann die Frage, wer in Ho- brnstein-Ecnßt al die Wertzuwachssteuer reMAe, dahin, daß dies in allen Fällen der .Kaufer sei. Der meist unverdiente Wertzuwachs werde also vom Besitzer nicht versteuert; so sei cs z. B. der Baugenossenschaft als Käufer ergangen. — Stadtv- R udelt schließt sich diesen Ans führungen an, auch er könne Beispiele für die Richtig eit dieser Behauptung bei . ringen. - Bürgermeister Dr. Patz bezeichnet die Aus führungen als vom idealen Standpunkt zutref fend; auch er sei ähnlicher Ansicht gewesen, halte jedoch zurzeit den Zuschlag zur Staals- gruudsteuer f r den gangbarsten Weg. Lchon vom Standpunkt dec Arbeit, die da ei zu lei slcn sei und die viel unierschätzt werde, emp- ehle er, zurzeit von der vorgeschlagencn andec- we.ten Regelung abzusehen. In Ehemnitz, wo inan die Erbe ung nach dem gemeinen Wert eingemhrt ha c, herrsche darob große Erbßtc rung. Auch Limbach habe die Grundsteuer nach- dem gemeinen Wert eingeführt, doch seien dort andere Verhältnisse, wie z. B. eine schnell aufgeblühte Industrie. In Glauchau, wo ähn liche Verhältnisse seien wie hier, erhebe man Zußtzl ge zur Staatsgrundsteuer. Redner ewp- iehlt, erst einmal eine gewisse Erfahrung ab- zuwacten und später auf eine Aenderuug zuzu- lommen. Die Einwohnerschaft werde sonst mit der Beunruhigung über die neuen Steuern gar nickt fertig. Daß später einmal die vorgeschla gene Sleuerart zur Einführung komme, wolle er damit nicht von der Hand weisen. — Stad v. K r e tz s ch in a r bittet, im Interesse der guten Sache das Opfer an Ar-eitzubrin gen. Nur die Spekulationskrcise würden beun ruhigt, nicht aber der solide Hausbesitz. Bei richtiger Handhabung lasse sich jede Härte ver meiden, zum Vorteil der Bürgerschaft- Der Vorsitzende erklärt, nicht erkennen zu kön nen, worin hier der Vorteil liegen- soll. — Stadtv. K retzs ch m a v bezeichnet die Ent lastung' des Hausbesitzes als solchen. Stadtv. Fanktänel verbreitet sich über die Fest stAl-ung des gemeinen Wertes; bei seiner An wendung würde der ganze Grundbesitz des Or tes entlastet, dabei solle die Steuer keinesfalls mehr bringen, als jetzt vorgesehen, nur die Verteilung sei gerechter. — Stadtv- Layritz führt aus, daß der Wert doch erst beim Ver kauf entsteh«. Koste z. B. ein Grundstück 1000 Mark und sei 10 000 Mk. wert, so sei dies doch nur ein imaginärer Wert, den man kei neswegs besteuern könne, bevor ec in Wirklich keit, d. h. durch den Verkauf, gegeben sei. — Bürgermeister Dr. Patz vermißt im Gesetz die scharfe Prägnanz der Feststellung des genuinen Wertes, solange diese fehle, sei eine wirtlich richtig« Besteuerung nicht gut möglich. Bei Eingemeindung des Hüttengrundes habe man mit den Schätzungen, die durch Klasseneintei lung vorgenommen worden sei, schlechte Er fahrungen gemacht. Die Kretzschmarsche Be rechnung von der Freude der Hausbesitzer sei Wohl kaum richtig, der Hausbesitzer würde sich wohl verteufelt umsehen, wenn die Steuerzettel zur Ausgabe kommen. Limbach gestattet z. B. den Abzug der Schuldzinsen nicht. Redner ist der Meinung, niit der Einführung besser noch warten zu sollen. — Stadtv. Wapp ler befürchtet gleichfalls Unzuträglichkeiten aus der Vornahme der Abschätzung, während Stadtv- Kretzschmar nochmals kurz den Sinn seiner vorigen Ausführungen erläutert, die darin gipfeln, daß die Feststellung nach dem gemei nen Wert nicht so schwierig, die Handhabung aber ein Akt ausgleichender Gerechtigkeit sei, da die Wertzuwachssteuer hier lediglich deu- Käuser treffe. — Stadtv. Grießbach be zeichnet den jetzigen Zeitpunkt zur.Einführung der abgeändccten Grundsteuer als sehr pas send; die Wertzu'wachssteuer werde sich immer nach Angebot und Nachfrage regeln. Nach weiterer cedeutungsloser Aussprache wurde die beantragte Bestimmung gegen die Stimmen der stadtv. Kretzschmar, Fankhänel, Grießbach, Bach, Anke, Kreisel, Drescher und Eichler ab gelehnt. Die H u n d e st e u e r soll von 10 auf 12 Mk. erhöht werden; junge Hunde bleiten bis 2 Monate nach der Geburt steuerfrei, ebenso nach dem 9. Januar geworfene Hunde bis zum 9. Juli und nach dem 9. Juli ge worfene bis zum Schlüsse des- Jahres. — Stadtv. Stützner erklärt, als Nichthunde besitzer schon im Ausschuß gegen eine Erhö hung gestimmt zu haben, da sich schwer die Grenze zwischen Wach- und Lucushund ziehen lasse. Bei Beschmutzungen oer Anlagen solle mau die Besitzer bestrafen, nicht wer durch eine Erhöhung auch die kleinen Hunde esitzei treffen«, die an solchen Vorkommnissen auch nicht beteiligt seien. 8—10 Mk. genügten sm hiesige Verhältnisse voll öiumsn; vor 20 Jalnen zahlte man in Ernstthal 3 in Hohenstein 5 Mk. Hundesteuern, cei der Stadtbereinigung, 8 Mn, um schließlich diesen Satz vor einigen Jahren auf 10 Ml. zu erhöhen. Die weitere Erhö hung werde unbedingt zu einer A -schafsung bezw. Verminderung der treuen Haustiere führen und zur Folge haben, daß dis Ein nahmen aus der Hundesteuer nutzt heraus- son dern h-eriintecgehen. — Ler V ersitzend e erinnert an eine Eingabe des Khnologischeu Vereins, die dem Kollegium zugegangen ist und sich gegen verschiedene Bestimmungen dec Ord nung« wendet. — Stadtv. G r i e ß b a ch halt die in der Eingabe vorgebrachten Gr mde für sehr beachtlich; er sei dadurch zu einer anderen Neberzeugung gekommen und nunmehr Gegner der Erhöhung. Es erscheine ihm ange. rächt, die Polizeiorgane anzuweiscn, daß die Hunde auf Straßen, Platzen und in Anlagen scharfer erachtet würden und die Besitzer der Tiere für grobe Verunreinigungen bezw. Zerstörungen bestraft würden. — Der V o r s i tz ende cmp- -je lt die Vorlage schon der - esse um Berech nung wegen, wahrend Stadtv- R adelt sich gegen eine Erhöhung und Besteuerung der Jungtiere wendet; der P orsitzende weist dann noch aw die Nachteile hin, denn nicht jeder sei Hundesreund rc. Die Zur whaltung der Hunde erscheine ihm z. T. sehr c.ngevracht, heat der Bürgermeister hervor; die werde auch durch die Erhöhung der Steuer g mslng be.ün flusch Im übrigen aber sei die Hundesteuer eine Pstichtsteuer. Den wohlgemeinten G: n>> achschen Rat, die Polizeiorgane anzuweisen, gegen Hundeverunreinigungeu scharf vorzuge^en, wlle er ihm eo,t einmal in der Anss chrung vormachcn. Taks chlutz sei die Vemmemigung oft sehr lraß, sie spotte mitunter jeder Be schreibung, ganz abgesehen von den mannig jachen Zerstörungen in oen Anlagen, bei denen ein Besitzer des fraglichen Hundes meist aum sestslelUar sei. Wahrhafte Hundelie. ha.er wm den die 2 Mk. MehrsliMer gewiß gern bezah len. Für Zughunde gelten die fr,«Heren Er leichterungen, die auf Ansuchen gewahrt wer den; bisher habe man hiervon wenig Ge rauch gemacht. Gegen die Stimmen der Stadtv. Stötzner, Lang«, Rudelt und der anwesenden 6 sozialdemokratischen Vertreter wird die E r- höbung so da un beschlossen; da Stimmengleichheit, 9 zu 9 vorliegt, entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, dec für die Er höhung eintritt. Eine ausgedehnte Aussprache entspann sich Üner die Besteuerung der Jung- tierc, die Stadtv. Teri empfahl nnd die gegen die Stimmen der Stadtv. Stützner, Rudelt. Fankhänel, Kretzschmar, Drescher und .Kreisel angenommen wurde. Die B e t r i e b s st e u c c sieht folgende Abgaben vor: für den Weinschank 20 50 Ml., für den Kleinhandel mit Branntwein oder Spiritus 20—50 Mk., sofern sich letzterer nur auf den- Ver auf in versiegc'ten oder verkaspcl ten rc. Fla chen bezieht, 10- 30 Mk., für den Ausschank von Wein, Likör, Grog, Pnnsch rc. bei den Konditoren 10 -50 Mk., für den Ans schank von Mineralwasser, alkoholfreien Ge tränken, Kaffee, Tee rc., 3—75 Mk., für vor- :it ergehenden Ausschank in Bau- und ObsthÜt- ten, in Schankzclten oder Schaubuden, bei be sonderen Gelegenheiten 2- 50 M'. Befreit von der Abgabe sind alle Betriebe, für die der In haber Biersteurr zu entrichten hat. Die Vor lag« findet Annahme, c'ensv die 21 Paragra phe» umfassende -Ordnung für die Besi tz - w e ch s e l a b g a b e , die ohne Aussprache Genehmigung findet. Wer ein im Stadtbezirk gelegenes Grundstück erwirbt, hat 1 Prozent vom Werte des erworbenen Grundstücks als Besitzwechselabga'c an die Stadt zu entrichten. Schul- und Kirchgemeinden sind hiervon be freit. Neber Erlaßgesuche bis zu 50 Mk. ent scheidet der Stadtrat, darüber hinaus ist Mit entschließung dec Stadtverordneten erforderlich. Die Bierste u e r beträgt für Bier mii ein«m Alkoholgehalt von höchstens 1^ vom
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)