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WWMnstAlerAnMr Tageblatt für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, Bernsdorf, Wüstendrand, Mittelbach, Ursprung, Kirchberg, Erlbach, Rüsdorf, Lugau, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf rc. Der.Hnhenstcui-Erostthalcr Anzeiger" erscheint mit Ausnahme der Sonn- und Festtage täglich abends mit tum Datum des folgenden Tages. Vierteljährlicher Bezugspreis bei steter Lieferung ins Haus Mk. 1.50, bei Abholung in den Geschäfts-' pellen Mk. 1.25, durch die Post bezogen (außer Bestellgeld) Mk. 1.50. Einzelne Nummern 10 Pfg. Bestellungen n-hmcn die Geschäfts- und Ausgabestellen, die Austräger, sowie sämtliche Kaiser!. Postanstalten und die Landbriefträger entgegen. A> etlage erhalten die Abonnenten jeden Sonntag das „Illustrierte Sonntagsblatt". — Anzeigcngebühr für die 6gespaltene Korpuszeile oder deren Raum 12 Pfg., für auswärts 15 Pfg.; im Reklameteil die Zeile 30 Pfg. Dir Lgespaltene Zeile im amtlichen Teil 50 Pfg. Anzeigen-Anuahme für die am Abend erscheinende Nummer bis vormittags 10 Uhr, größere Anzeigen werden am Abend vorher erbeten. Bet Wiederholungen wird entsprechender Rabatt gewährt, jedoch nur bet alsbaldiger Inblung. Die Ausnahme von Anzeigen an vorgeschriebenen Tagen und Plätzen wird möglichst berücksichtigt, eine Garantie jedoch nicht übernommen. — Für Rückgabe unverlangt eingesandter Manuskripte macht sich LGTGGTGTGGDTGGSSGGSGGGGGGGGTGTGGTGGGTTOG bie Redaktion nicht verbindlich. TDGDGGGDGDGDDDTDDGGDGTTGGDGDGDGTDDDTDGDA Ak. 4. F-r„,pr°ch°r R- lbl MOMg, dttl 8. IMMt 1811. G-schästsst-k B°hnst-°ß- S 4s. IghMUg Krankenversicherung. I. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Der Krankenverstcherungspsticht neu unterworfen sind vom 1. Januar 1914 an: Arbeiter, Gehilfen, Gesellen und Lehrlinge, auch soweit diese keinen Lohn erhalten, in nicht gewerbsmäßigen Betrieben, z. B. Aufwartungen, Wirtschafterinnen, Schneide rinnen und Näherinnen, die in der Wohnung ihrer Kunden arbeiten und Lohnarbeiter regelmäßig nicht beschäftigen, Kraftwagenftthrer und Kutscher in Pcivatdiensten, Kranken pfleger und -Wärter, Arbeiter und Arbeiterinnen in Erziehungs- und sonstigen Anstalten, Dienstboten, Betrievsbeamte, Werkmeister und andere Angestellte in ähnlich gehobener Stellung, sämtlich, wenn diese Beschäftigung ihren Hauptberuf bildet, z B. Inspektoren, Privatsekretäre, Hausväter an Wohltätigkeitsanstaltcn und Rettnngshänsern, Kinderfräuleins, Gesellschafterinnen, Hausdamen, Handlungsgehilfen und -lehrlinge, Gehilfen und Lehrlinge in Apotheken, Bühnen- und Orchestermitglieder ohne Rücksicht auf den Kunstwort der Leistlingen, Lehrer und Erzieher (einschließlich der Musik- und Sprachlehrer), Hausgewerbetreibende. II. s. Die vorstehend unter 1—7 genannten Personen, soweit sie keiner Betriebs- oder Innungskrankenkasse anzugehören haben, sind durch den Arbeitgeber innerhalb 3 Tagen nach Eintritt in die Beschäftigung, erstmalig bis spätestens zum 15. Januar 1914 bei der Allgemeinen Ortskrankenkasse, hier, mittelst des vorgeschriebenen Formulars anzumelden, b. Die im Wandergewerbe Beschäftigten, soweit solche von Ort zu Ort mitgeführt werden, hat der Arbeitgeber ibrer Zahl nach bei der Ortskrankenkasse des Ortes anzumelden, bei dessen Polizeibehörde die Ausstellung des Wandergewerbescheines beantragt wiro. o. Unständig Beschäftigte und Hausgewerbetreibende haben sich und ihre hausge werblich Beschäftigten zur Eintragung in das Mitgliederverzeichnis bei der Allgemeinen Orts krankenkasse, hier, erstmalig bis zum 15. Januar 1914 selbst anzumclden. Unbeschadet dieser Vorschrift haben Hausgewerbetreibende, die regelmäßig wenigstens zwei hausgewerbliche Versicherungspflichtige, abgesehen von den zur Familie gehörigen Hausgenossen, beschäftigen, sich und alle Beschäftigten mittelst des vorqeschriebenen Formulars bei der Allgemeinen Ortskrankenkasse, hier, zur Eintragung in das Mitqliederverzeichnis innerhalb 3 Tagen nach Beginn der Beschäftigung 317—319 der Reichsversicherungsordnunq) anzumelden. Die erstmalige Anmeldung hat ebenfalls bis zum vorbezeichneten Termine zu erfolgen III. Für die von ihm beschäftigten Hausgewerbetreibenden hat der Auftraggeber in der ersten Woche jeden Monats s. zwei vom Hundert des von ihm an die Hausgewerbetreibenden gezahlten Entgeltes an die Allgemeine Ortskrankenkasse, hier, einzuzahlen, b. eine Liste der von ihm im verflossenen Monat beschäftigten Hausgewerbetreibenden bei der unter Illa genannten Kasse einzureichen. In dieser Liste ist der Name und eigene BetricbS- sitz der Hausgewerbetreibenden, sowie der Betrag des Entgeltes anzuqebcn. Werden Hausgewerbetreibende durch eine Zwischenperson, wie Ausgeber, Faktor, Zwischen- meister im Auftrag eines Gewerbetreibenden (Auftraggebers) beschäftigt, so tritt die Zwischenperson an die Stelle des Auftraggebers. Insbesondere liegt ihr die Pflicht zur Einreichung der Lifte (llld) und zur Einzahlung der Zuschüsse ob (lila). Beteiligt sich die Zwischcnperson selbst an der haus- gewerblichen Arbeit, so hat sie sich auch selbst in die Liste als Hausgewerbetreibender aufzunehmen, auch hat sie den Zuschuß einzuzahlen, soweit er sich mit dem Entgelt bemißt, der auf die von ihr selbst geleistete Arbeit entfällt. Der Auftraggeber hat ihr die aufgelegten Zuschüsse zu erstatten. Neben der Zwischenperson bleibt der Auftraggeber gegenüber der Kasse für die Zuschüsse haftbar. Der Auftraggeber hat unverzüglich der Ortskrankenkasse, hier, mitzuteilen, daß die Pflichten des Auftraggebers durch eine Zwischenperson erfüllt werden, und hierbei deren Namen, Stand und Wohnort anzirgeben. IV. Die unständig Beschäftigten und die Hausgewerbetreibenden haben für ihre eigene Person die Beiträge allein zu tragen und bei der Allgemeinen Ortskrankenkasse hier zu bezahlen. Für seine hausgcwerblich Beschäftigten hat der Hausgewerbetreibende ein Drittel, die Be schäftigten selbst haben zwei Drittel der Beiträge zu leisten. Sind Hausgewerbetreibende dauernd nur für denselben Auftraggeber beschäftigt, so kann er, wenn sie znstimmcn, auch ihre Beiträge einzahlen. V. Die Mitgliedschaft der unständig Beschäftigten, der Hausgewerbetreibenden und ihrer hausgewerblich Beschäftigten beginnt mit der Eintragung in das Mitgliedcrverzeichuis bei der Allgemeinen Ortskrankenkasse, hier, und bleibt auch während der Zeit bestehen, in der sie vorüber gehend i icht gegen Entgelt beschäftigt werden. Hohenstein-Ernstthal, am 29. Dezember 1913. Der Stadtrat — Verstcherungsamt. Wasserrohrbrüche betr. Um zu vermeiden, daß die in der jetzigen Jahreszeit häufig auftrctenden Wasserrohr- brüche einen größeren Umfang annchmcn, werden alle Hausbesitzer gebeten, etwaige Störungen in ihren Wasserleitungen unverzüglich dem Stadtbauamte, Rathaus, Zimmer Nr. 7 - Fern sprecher Nr. 337 — mitzuteilen. Hohenstein-Ernstthal, den 5, Januar 1914. Der Stadtratz 'In der städtischen Gasanstalt ist eine Lastfuhrwerksmage von 7500 kg Tragfähigkeit auf gestellt. Die Lastfuhrwerkswage kann auch von Privaten von früh 7 Uhr bis abends 6 Uhr be nutzt werden Für jedesmalige Benutzung der Wage und Ausstellung eines Wiegeschcines wird eine Gebühr von 1 Mark erhoben. Hohenstein-Ernstthal, am 5. Januar 1914. Der Stadtrnt. Mittwoch, den 7. 3mmr 1814, nachmittagr 3 Uhr sollen in Wüstenbrand 1 Spazierschlittcn, 1 kleiner Leiterwagen, 1 Kumt und 1 Grammophon versteigert werden. Bieterversammlung: Gasthof Wüstenbrand. Limbach, den 3. Januar 1914. Der Gerichtsvollzieher des Königl. Amtsgerichts. Städtische Sparkaffe Hohenstein-Ernstthal. Verkehr im Monat Dezember 1913. 915 Rückzahlungen in Höhe von 440 777 07 H 1249 Einzahlungen in Höhe von 222679 „ 46 „ Mehr-Rückzahlungen 218097-^ 61H Das Einlagen-Guthaben betrug Ende November 10924225 ^97 H Ende Dezember 10706128^36^, Der Gesamt-Umsatz betrug 1048716.^63-9, Eröffnet wurden 153 und erloschen sind 78 Konten. Der Reservefonds beträgt 590480-^29^, Verkehr im Jahre 1913. 17395 Einzahl, in Höhe von 253743796H 8936 Rückzahl, in Höhe von 2520970 „ 69 „ Mehr-Einzahlungen 16467 -// 27 H Das Einlagen-Guthaben betrug Ende 1912 10689661 °^09H Ende 1913 11000000°// —H Dec Gesamtumsatz betrug 7 776236°Zk 92 H Eröffnet wurden 1498 und erloschen sind 1115 Konten. Einlagen-Zinsfuß Tägliche Verzinsung. Sperrungen gegen Kontrollmarken. Gemeinde-Giro-Verkehr. Ausleihungen gegen Hypothek und Lombard. Geschäftszeit: vorm.8—12 u. nachm. 2—5 Uhr, vor Sonn- u. Festtagen von 8—2 Uhr. Geschäftszimmer: im Stadthause am Nenmarkt. Tagesgeschichte. Im Befinden des Prinzen Johann Georg von Sachsen, der seit einigen Tagen an einer leichten In fluenza ertrankt ist, hat sich noch nichts ge ändert. Der Prinz ist immer noch gezwungen, das Zimmer zu hüten. Ter Rücktritt des sächsischen Gesandten Freiherr« v. Friesen. Ter bisherige sächsische Gesandte an den süddeutschen Häsin, Wirkt. Geh. Rai Frhr. v. Friesen, tritt, wie nunmehr amtlich bekannt gemacht wird, am 1. April 1914 in den Ruhe stand. Zn seinem Nachfolger ist der gegen wärtige Gesandte an den t stiringischen Höfen und siühere erste Geh. Legationsrat im säch sischen Ministerium des Auswärtigen, Dr. von Stieglitz, ernannt. Wer der Nachfolger des Herrn v. Stieglitz wird, ist noch nicht bekannt. Es werden hierfür mehrere Namen genannt. Tie Trauerfeicr in Sigmaringen. In Sigmaringen hat die Beisetzung der Fürstinmntter von Hohenzollern-Sigmaringen am Sonnabend stattgefunden. Der Kaiser war im Sonderzug am frühen Morgen dort ein- getrofsin. Kurz vor 10 Uhr betraten der Kai ser und der Fürst von Hohenzollern sowie die übrigen Allerhöchsten und Höchsten Herrschaf ten die Kirche und nahmen die für sie be stimmten Plätze ein. Unter den Anwesenden bemerkte man den Prinzen Ferdinand von Rumänien, den König von Sachsen, Prinzes sin Mathilde und Prinz Max von Sachsen, Erlonig Manuel von Portugal nebst Gemah lin, den König der Belgier und den Fürsten Hohenlohe-Langenburg. Nach der Einsegnung der Leiche wurde der Sarg von 8 fürstlichen Lakaien unter großem Vortritt in die Gruft getragen und an der Seite des verblichenen Oiemahls der Fürstin Leopold beigesetzt. Der Leiche folgten nur die Anverwandten der Ver storbenen. Nach Beendigung der Feier ersilgte die Abfahrt zum Schlosse, wo dann Defilier- conr stattfand. Die Standeserhöhungen und Auszeichnungen im Königreich Bayern. Das bereits von uns angekündigte Dank geschenk des Königs von Bayern an seine Minister und Ratgeber ist Ereignis geworden, lieber die Auszeichnungen selbst, die noch so manchen Anlaß zu Kommentaren geben wer den, wird amtlich gemeldet: König Ludwig empfing am Sonntag vormittag die Staats minister Freihervn von Hertling-, Freiherrn von Sodcn-Fraunhofen, von Thelomann, von Breunig und den Kriegsminister Freiherrn von Kreß, sowie die ersten Präsidenten der beiden Kammern des Landtages in Audienz, um hierbei die aus Anlaß des Königs Geburts tages verliehenen Auszeichnungen bekannt zu geben- Der erste Präsident der Kammer der Reichsräte Karl Ernst Graf Fugger von Glött wurde in den erblichen Fürstenstand, der Vor sitzende des Ministerrats Dr. Freiherr v. Hert ling in den erblichen Grafenstand erhoben. Staatsminister Dr. von Soden-Fraunhofen er hielt das Großkreuz des St. Michael-Verdienst ordens, Kriegsminister Freiherr von Kreß das Großkreuz des Verdienstordens der bayerischen Krone verliehen. Iustizminister von Thele mann und Finanzminister von Breunig wur den in den erblichen Adelsstand erhoben. Der Präsident der Kammer der Abgeordneten, Dr von Orterer, erhielt den Titel und Rang eines Oieheimen Rates und das Prädikat Exzellenz. Ter deutsche Kronprinz und General v. Deimling. Gerüchte, die unwahrscheinlich klingen und eine amtliche Richtigstellung erwarten lassen, teilt die „Tägl. Rundsch." mit. Danach trat gleich nach dem 28. November in Straßburg mit großer Bestimmtheit die Behauptung auf, der Kronprinz habe dem General v. Deimling telegraphiert, um ibn zu seiner und des Ober sten v. Reutter Haltung zu beglückwünschen und ihn zum Ausharren zu ermutigen. Als dann die plötzliche Versetzung des Kronprin- zen von Danzig nach Berlin in Straßburg bekannt wurde, wollte man darin eine Wir kung jenes Telegramms sehen. Die „Tägl. Rundsch." erklärt, daß sie eine Bestätigung dieser Gerüchte nicht habe erhalten können, be- zeichnet es aber als selbstverständlich, daß die Meldung Pariser Blätter, der Kronprinz habe dem Oberst von Reutter dienstlich seine Zu stimmung kundgegeben, ihren Ursprung ledig lich in jenen unkontrollierbaren Angaben hat. Ein neuer Metzer Gouverneur. Einer Meldung der „Magd. Ztg." zufolge bat der Gouverneur von Metz, General von Oven, sein Abschiedsgesuch eingereicht, dem binnen kurzem entsprochen werden wird. Die Neubesetzung des wichtigen Grenzpostens er folgt zu Kaisersgebnrtstag. Es ist dafür seit längerer Zeit der Kommandeur der 16. Divi sion in Trier, Generalleutnant v. Lindenau, in Aussicht genommen. General von Linde nau hat lange dem Generalstabe der Armee angehört, war Chef der 1. Abteilung des Großen Generalstabes und wurde später Kom mandeur des Großherzoglich hessischen Kaiser regiments in Gießen. Die militärzerichtliche Untersuchung der Znberner Schietzaffäre. Das Generalkommando des 15. Armeekorps in Straßburg teilt mit: „Die Meldung, daß auf einen Wachtposten des Infanterie-Regi ments Nr. 105 im Schloßgarten von Zabern am 26. Dezember 1913 zwei scharfe Schüsse abgegeben worden seien, hat zur militärgericht lichen Feststellung des Tatbestandes geführt. Die Aussagen des Postens und zweier Zivil personen haben zweifelsfrei ergeben, daß zwei scharfe Schüsse ans nicht großer Entfernung vom Posten gefallen sind. Beide Geschosse sind über den Bereich des Postens weggeflo gen. Das eine so nahe, daß der Posten über zeugt war, es wäre auf ihn geschossen. Die Annahme verschiedener Zeitungen, cs handele sich um einen Unfug unter Verwendung einer Schreckpistole, ist nach den angestellten Ver suchen und den Aussagen der Zeugen völlig haltlos geworden. Verfahre« gegen elsässische Rekruten. Gegen 41 Zaberner Rekruten, welche die angeblich beleidigende Aeußerung des Leut nants v. Forstner über die französische Fahne der Wahrheit zuwider bekundet hatten, ist das MitttärgcrichtSverfahren eingeleitet. Der Prinz zu Wied über Albaniens Zukunft. Prinz Wilhelm zu Wied, der künftige Be herrscher Albaniens, empfing am Sonntag in Potsdam die albanische Abordnung, die ihm die Bitte vortrug, die Krone ihres Landes anzunehmen. Am 20. Januar will der Prinz