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WWMOlMAnMr TügeblM für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, Bernsdorf, Wüstenbmnd, AtttteLdach, Ursprung, Kirchberg, Erlbach, Rüsdorf, Lugau, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf rc. Der»Hahenstcin-Ernstthaler Anzeiger" erscheint niit Ausnahme der Sonn« und Festtage täglich abends mit dem Datum des folgenden Tages. Vierteljährlicher Bezugspreis bei freier Lieferung ins Haus Mk. 1.50, bei Abholung in den Geschäft»-- pellen Mk. 1.25, durch die Post bezogen (allster Bestellgeld) Mk. 1.50. Einzelne Nummern 10Psg. Bestellungen n-hmen die Geschäfts- und Ausgabestellen, die Austräger, sowie sämtliche Kaiser!. Postanstalten und die Landbrtefträger entgegen. A^ eilage erhalten die Abonnenten jeden Sonntag das »Illustrierte Sonntagsblati". — Anzeigengebühr für die Sgespaltene Korpuszeile oder deren Raum 12 Pfg., für auswärts 15 Pfg.; im Reklameteil die Zeile 30 Pfg. Dit 2gespaltrne Zeile im amtlichen Teil .OPfg. Anzeigcn-Annahme für die am Abend erscheinende Nummer bis vormittags 10 Uhr, größere Anzeigen werden am Abend vorher erbeten. Bet Wiederholungen wird entsprechender Rabatt gewährt jedoch nur bei alsbaldiger Zahlung. Die Aufnahme von Anzeigen an vorgeschriebenen Tagen und Plätzen wird möglichst berücksichtigt, eine Garantie jedoch nicht übernommen. — Für Rückgabe unverlangt cingesandter Manuskripte macht sich LGDTDTDDGGDTGGkDVDGTGGDGGDGGGGDDGDDTDDGOD die Redaktion nicht verbindlich. GGDDDDDDGTDGDTDDGGDDGGGDDGDDDGDDGGDTVGTK '"ANMXMr NIIM NNN II Rr. 138. g-r„spr«h°r Nr. LSI. DitNStU den 18. Zllni 10U. B-schSMr-- B°h»ftroß° z. 41. Jahrgang Bekanntmachung. Nachstehender I!. Nachtrag zum Anhang I des Regulativs für die Benutzung der städtischen Wasserleitung zu Hohenstein-Ernstthal vom 20. April 1909 wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Der Nachtrag tritt mit dem Tage seiner Bekanntmachung in Kraft. Hohenstein-Ernstthal, am 12. Juni 1914. Der Stadtrat. II. Nachtrag zam Aahaag I des Regulativs für die VeaWag der städtischen Wasserleitung zn Hohenstein- Ernstthal oom 20. April 1000. Punkt 1, Absatz 1 erhält folgende Fassung: „Die Privatleitungen sind vor ihrer Verzweigung im Innern der Grundstücke und zwar an der tiefsten Stelle, die sofort und jederzeit zugänglich sein mutz, mit einem Absperrhahn, einer Entleerungsvorrichtung und einem abzunehmenden (vom Hauswirt aufzubewahrenden) Schlüssel zu versehen. Von der Grundstiicksgrenze bis zu diesem Absperrhahn mutz das Rohr eine Länge von l Meter haben, um die Einsetzung des Wassermessers an dieser Stelle zu ermöglichen. Insoweit demnach die Wassermesser bei Gebäuden, die nicht an der Grundstücksgrenze liegen, außerhalb der Gebäude zu stehen kommen, ist unmittelbar hinter der Grundstücksgrenze ein mindestens l:0,60 Meter grotzer frostsicher abgedeckter Schrot zur Aufnahme des Wassermessers und des Hauptabsperrhahns anzulegen. Ausnahmsweise und auf besonderen Antrag des Besitzers kann aber auch in Grund stücken mit nicht mehr als 10 Meter breiten Vorgärten nachgelassen werden, den Wassermesser in das der Strotze nächstgelegene Gebäude einzubauen. In derartigen Fällen hat sich der Antragsteller ausdrücklich zu verpflichten, für das bei Rohrbrüchcn innerhalb des betreffenden Grundstücks vor dem Wassermesser aus der Leitung entweichende Wasser Bezahlung nach dem jeweiligen geltenden Einheitssätze und nach der Wassermenge zu entrichten, die vom Wasserwcrksamtc schätzungsweise festgestellt werden wird. Weiter hat er sich zu verpflichten, auf alle etwaigen Schädenansprüche zu verzichten, die ihm durch einen Wasserrohrbruch innerhalb seines Grundstücks erwachsen sollten. In jedem Falle hat die Legung der Leitung bis zum Wassermesser die Stadt auf Kosten des Grund stücksbesitzers auszuführen." Punkt 4 erhält folgende Fassung: „Spülaborte, Badewannen, Wasch- und Spülbecken und sonstige aus der städtischen Wasser leitung gespülte und gespeiste Anlagen sind derart einzurichten, das; aus ihnen ein Rückfüeßcu oder Rücksaugen von Flüssigkeiten oder anderen Stoffen in die Reinwasserleitung unter keinen Umständen cintreten kann. Der Einbau von Klosettspülapparaten in die städtische Wasserleitung unterliegt in jedem einzelnen Falle der Prüfung und Genehmigung des Stadtrates. Die Kosten dieser Prüfung trägt der Antragsteller und hat derselbe aus Verlangen des Stadtrates einen Apparat kostenlos zur Prüfung zur Verfügung zu stellen. Für die Einholung der Genehmigung zum Einbau der Abort-Spülapparatc ist sowohl der betreffende Hausbesitzer als auch der die Anlage ausführcndc Installateur verantwortlich. Bestehende Anlagen, welche obigen Anforderungen nicht entsprechen, sind binnen einer Frist von einem Vierteljahr, vom Tage der Bekanntmachung dieses Nachtrages ab, sachgemäß abzuändern." Hohenstein-Ernstthal, a n 7. April 1914. Der Stadtrat. Die Stadtverordneten. (1.. 8.) gez. Patz, (1- 8.) E. Lohse, Bürgermeister. Vorsteher Heute ist Herr Franz Arthur Sela aus Geithain als RatSexpedient in Pflicht genommen worden. Hohenstein-Ernstthal, den 13 Juni 1914. Der Ltadtrat. Freibank II Oberlungwitz. Von morgen vormittag 8 Uhr ab rohes Rindfleisch, Pfd. ZH Pfg. Zugendpflege Gersdorf. UnerWUmNU. Zur Feststellung des Mitgliederbestandes werden alle Mitgliedcr unserer Jugendpflege, die ihr als Fvrtbildungsschüler, Milglieder des Turnvereins I, Steuographeuverems, Jünglingsvercius, ehemalige Fvrtbildungsschüler im Alter von 14 bis 20 Jahren angchöreu, für Montag, den 22. Juni, abends ' ,S Uhr zu einer Generalversammlung in die Aula der Zentralschule eingeladen. Mitgliederkartc milbringen! Unentschuldigt Fehlende gelten als Nichtmitglieder! Nach Erledigung des Geschäftlichen Lichtbildervorfiihrnng der schönsten Punkte Deutschlands. Der Vorstand der nationalen Juqcndpfleqe. Pfeifer. Der Plan über die Errichtung einer oberirdischen Telegraphenlinie an der Nutzung in Oberlungwitz liegt bei dem Postamt in Oberlungwitz auf die Dauer von 4 Wochen öffentlich aus. Chemnitz, 10. Juni 1914. Kaiserliche Ober-Postdirektion. NMreich io Nöte«. Man hat nach dem Sturze des Eintags-Ka- biuetts Ribot durch die Kammer von einer drei fachen Krise der Republik gesprochen, derjenigen im Kabinett, derjenigen in der Präsidentschaft der Republik und der im Zweibund. Mag der Sturz Ribots immerhin zum Teil aus persönlichen Be weggründen erfolgt sein; die Hauptsache war doch das Verlangen der vereinigten Radikalen und Sozialisten nach einer Einschränkung des Drei- jahrsgesetzcs. Da das Kabinett Ribot mit dem Präsidenten der Republik Poincaree entschieden au der dreijährigen Dienstzeit im Interesse der Wehrfähigkeit festhielt, so war sein Sturz be siegelt, zugleich aber auch die Stellung des Staats oberhauptes ernstlich erschüttert. „Auf nach Ver sailles!" hatten sozialistische Abgeordnete in der Kammer nach dem mit unerwartet großer Mehr heit beschlossenen Mißtrauensvotum gegen Ribot gerufen. Tatsächlich ist es schwer, abzuschcu, wie der im Februar 1913 auf sieben Jahre zum Prä sidenten der Republik gewählte Herr Poincaree sich aus der schwierigen Lage herausfinden und den Widerspruch zwischen seiner Ansicht über die dreijährige Dienstzeit und derjenigen des Parla ments überbrücken soll. Den peinlichsten Ein druck aber hat der Pariser Kammerbeschluß auf die russische Regierung gemacht, die der verbün deten Republik erklären ließ: „Rußland ist be reit, Frankreich muß es ebenfalls sein." Viviani soll wieder der Retter sein. Der frühere Arbeitsminister Viviani, ein An gehöriger der radikalen Partei, der am 6. Juni seinen Auftrag, für das zurückgetretene Kabinett Doumergue ein neues Ministerium zu bilden, als undurchführbar in die Hände des Präsidenten der Republik hatte zurücklegen müsfen, wurde ge nau eine Woche später züm zweiten Male mit der Neubildung eines Ministeriums von Herrn Poincaree betraut. Nach Unterredung mit dem Kammerpräsidenten Deschanel, der das Parla ment für durchaus arbeitsfähig und bereit er klärte, das Ribotsche Programm im wesentlichen durchzuführen, hatte Präsident Poincaree eine eingehende Besprechung mit Viviani, der sich an heischig machte, das neue Kabinett bis zum heu tigen Montag zustande zu bringen und sich mit ihm dem Parlamente vorzustellen. Beinahe noch mehr als in Rußland jammert man in England über den Sturz Ribots und die Absage der Kammer an das Dreijahrsgesctz, durch die Frankreich seinen Bündniswert für das Ausland verliere. Jie griechisch-türkische SMNW besteht in unverminderter Schärfe fort. Die Sorge vor dem Ausbruch eines neuen Balkan krieges und vor der Möglichkeit ernster europäi scher Verwicklungen übt auf die Börsen einen lähmenden Einfluß aus: sie verliefen bei großer Zurückhaltung unter weichenden Kursen und stillem Geschäft. Auf den einstimmigen Beschluß eines Athener Ministerrats erhielt der griechische Gesandte in Konstantinopel, Panas, "die An weisung, von der türkischen Regierung nicht nur die Einstellung der Verfolgung auf türkischem Boden siebender Griechen zu fordern, sondern auch eine angemessene Sühne für das begangene Unrecht, Wiederaufnahme sämtlicher Flüchtlinge in die alten Verhältnisse und Rückgabe ihres Eigentums. Eine bestimmte Frist für die Er füllung dieser Forderungen wurde nicht gestellt, jedoch angekündigt, daß Griechenland einer etwaigen Verschleppung der Angelegenheit durch einen Waffengang zur See zuvorkommen würde. Griechenland verkündigte durch ein könig liches Dekret die Annexion der Inseln Chios und Mytilcne. Damit ist die Türkei vor die Alternative gestellt, entweder nachzugeben oder zu den Waffen zu greifen. Die beiden genann ten Inseln waren von den Großmächten Griechen land zugcsprochen worden. Die Türkei protestierte gegen den Beschluß, dessen Ausführung ein Lebensinteresse des osmanischen Reiches berühre. Eine Möglichkeit zu gütlichen Verhandlungen böte noch der Austausch der den Dardanellen vorgelagerten Inseln Lemnos und Samothrake gegen den Dodekanesos, die zwölf Inseln, die Italien an die Türkei zurückgcgcben hat. Nach Lage der Dinge wird der Türkei nichts anderes übrig bleiben, als, dem Ratschlage der Mächte gemäß, die Forderungen Griechenlands zu er füllen. Griechische Drohungen in Konstantinopel. In der durch die griechische Gesandtschaft an die Pforte übermittelten Note wird keine Frist festgesetzt, sondern erklärt, wenn nicht rasch ein Ende gemacht werde, lehne Griechenland die Verantwortung für die Folgen ab. Die Pforte hat noch keine Antwort erteilt. TageSgeschichte. Der Kaiser ist von Konopischt, hochbefriedigt von den dort gewonnenen Eindrücken, nach Potsdam zurück gekehrt. Am Mittwoch wohnt nun der Kaiser der Eröffnung des Großschiffahrtsweges Berlin— Stettin bei, am Freitag ist der Monarch in Hannover, um die Ausstellung der Deutschen Landwirischaftsgcsellschaft zu besuchen und die Parade des Königs-Ulanen-Regiments abzuneh men, am Sonnabend wohnt der Kaiser dem Stapellauf des dritten Hapag-RiesendampferS der Jmperatorklasse bei, der wahrscheinlich auf den Namen „Bismarck" getauft wird. Zu der Beisetzung de- verstorbenen Grotzherjogs von Mecklenbarg-Strelttz, die am Donnerstag im Mirower Erbbegräbnis zu Neustrelitz stattfindet, hat der Kaiser sein Erscheinen zugesagt. Namens des dem groß herzoglichen Hause verwandten Königs von Eng land wohnt der Herzog v. Teck dem Leichen begängnis bei. Die neue Gemeindeordnung für Reich j. L. angenommen. Im Landtag des Fürstentums Reuß j. L gelangte am Sonnabend der Paragraph 29 der neuen reußischen Gemeindeordnung zur Abstim mung Er wurde gegen die Stimmen der Sozialdemokraten nach der Fassung der Regie rungsvorlage angenommen, so daß sich nunmehr das reußische Gemeindewahlrecht fast gänzlich au das Landtagswahlrecht anlehnt. Eine veschimpfuug PreutzeuS iu Luxemburg. Eine große Volksmenge zog dieser Tage in Luxemburg unter Absingung der Nationalhymne lärmend vor das Schloß und verbrannte eine preußische Osfiziersuniform und eine Pickelhaube. Den Anlaß zu dieser Demonstration gab die siegreiche Kauvidatur des großherzoglichen Kam merherrn Lamoral de Villers bei den Kammer- wahlcn. Laut „Krcuz-Ztg." wird zunächst der Tatbestand festgestcllt werden. Der Preußenhaß der Luxemburger und ihre Sucht, unter allen Umständen eben nur Luxemburger scin und bleiben zu wollen, zeigt sich sehr deutlich in der „Feierwun" genannten und bei jeder Gelegen heit gesungenen luxemburgischem Nationalhymne. Der Refrain aller Verse dieser Nationalhymne lautet: „Mer welle bleiwe, wer mer sin. Mer welle keene Preiße siu." Schon Bismarck hat sich oft über diese Nationalhymne geärgert, aber auch er hat sich sagen lassen müssen, daß man düse Hymne nicht gut umdichtcn könne. Eine Besteuerung per Zündtzolzersatzmittel ist im Reichstage laut „B. T." der Zustimmung unter der Bedingung sicher, daß gleichzeitig eine Ermäßigung der ZUndholzsteuer um ein Drittel, also von 15 auf 10 Pfennige für das Paket von zehn Schachteln, erfolgt. Da die Zündholzsteuer jetzt auf 21 Millionen veranschlagt ist, müßten durch die Ersatzmittclstcuer 7 Millionen Mark aufgebracht werden. Auch die Schachtelfabrikanten, die in große Notlage geraten sind, hoffen auf eine Berücksichtigung ihrer dem Reichstage unter breiteten Wünsche. Mogeleien. In einer Kommission des preußischen Herren hauses wurde zur Sprache gebracht, daß eine Reihe deutscher Großindustrieller einen Teil ihres Vermögens in ausländischen Aktiengesellschaften, und zwar vorwiegend in schweizerischen anlegen, um dadurch Ersparnisse an Steuern zum Scha den von Staat und Gemeinde zu erzielen. In der Margarine-Zadnstrie, die längst stattlichen Umfang angenommen Hal, herrscht zurzeit eine Krise. Die kleineren Fabriken werden von einem Trust der größeren arg be drängt. Es wird behauptet, der Trust habe den Margarine-Absatz seit Wochen künstlich danieder gehalten, um jetzt bei erhöhtem Bedarf allen An sprüchen gerecht werden zu können, waS den kleineren Fabriken nicht gelingen würde, da sie über ein bestimmtes, unter gegenwärtigen Der- hältuisscn nicht genügendes Quantum nicht hin aus produzieren können, denn Margarine kann auf Vorrat nicht hcrgestellt werden. Schwerer Gpionagefall bei einem holländischen Regiment. Beim Regiment 7 in Amsterdam wurde fest gestellt, daß die Mobilisierungs-Vorschriften auf rätselhafte Weise abhanden gekommen sind. Die dunkle Angelegenheit ist Gegenstand genauester Untersuchung. Neber bie Teilrevolutio« in Italien machte Ministerpräsident Salandra vor der Kam- mer die Mitteilung, daß es sich in Mittelitalien um den verfrühten Ausbruch einer wohlvorbe reiteten Verschwörung gehandelt habe. In der