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WWMOWerAnzetzer Tageblatt für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, Bernsdorf, Wüstenbrand, Mittelbach, Ursprung, Kirchberg, Erltmch, Rüsdorf, Lugau, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf rc. Der »Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger" erscheint mit Ausnahme der Sonn- und Festtage täglich abends mit dem Datum des folgenden Tages. Vierteljährlicher Bezugspreis bei freier Lieferung ins Haus Mk. 1^0, bei Abholung in den Geschäft»" stellen Mk. 1.25, durch die Post bezogen saus,er Bestellgeld) Mk. 1.50. Einzelne Nummern 10 Pfg. Bestellungen n-hmen die Geschäfts- und Ausgabestellen, die Austräger, sowie sämtliche Kaiser!. Postanstalten und die Landbrtefträger entgegen. Ar eilage erhalten die Abonnenten jeden Sonntag das »Illustrierte Sonntagsblatt". — Anzeigengebührfür die Sgespaltene Korpuszeile oder deren Raum 12 Pfg., für auswärts 15 Pfg.; im Reklametell die Zeile 30 Pfg. Die Lgespaltene Zeile im amtlichen Teil .-O Pfg. Auzeigcn-Anuahme für die am Abend erscheinende Nummer bis vormittags 10 Uhr, größere Anzeigen werden am Abend vorher erbeten. Bei Wiederholungen wird entsprechender Rabatt gewährt, jedoch nur bet alsbaldiger Zahlung. Die Aufnahme von Anzeigen an vorgeschriebenen Tagen und Plätzen wird möglichst berücksichtigt, eine Garantie jedoch nicht übernommen. — Für Rückgabe unverlangt eingesandter Manuskripte macht sich LDDGDGDGGTGDGGGGGGDDGGGTDGGGGGDDDDDDGGOD die Redaktion nicht verbindlich. DDGGGDDDVDDGGDGDDDDDGDDDDDDGGDGTDDDDDDDK Rr. 11S. F°n.spr.cher Nr IN. Mittwoch, dto 2V. Mai 1814. A-,ch«st-M° B-hnstr-ß- g. 41. Jahrgang Freibank Hohenstein-Ernstthal. Gekochtes Rindfleisch, Pfund 40 Pfg, gekochtes Schweinefleisch, Pfund 45 Pfg. Untere Freibank, Oberlungwitz. Mittwoch, den 20. Mai, von Vorm. 9 Uhr an gekochtes Rindfleisch, Pfund 35 Pfg Tagesgeschichte. Der Kaiser, der heute Dienstag zu längerem Aufenthalt wieder in Berlin emtrifft, stattete am Montag dec Saalburg einen Besuch ab, um die neuesten Funde zu besichtigen. Bei den Ausgrabungen hat man u. a. eine römische Mähmaschine ge funden. Auch eine römische Mühle wurde dem Kaiser im Betrieb vorgeführt. Kronprinz Georg von Lachst« bei der Jahrhundertfeier der Berlin«! Gardeschützen. Die Hundertjahrfeier des Berliner Garde- schützenbalaillonS wird am 27. Mai in Gegen wart des Kronprinzen von Sachsen gefeiert werden. In seiner Begleitung werden sich Geneialadjutant Generalleutnant von Carlowitz und Oberleutnant Gras zu Münster-Langelage in Berlin befinden. Ferner mrden das sächsi sche Infanterieregiment „Kronprinz" Nr. 104 und das sächsische SchützewFüsilicr-Negiment „Prinz Georg" Ne. 108 eine A vrdnnng zu der Feier entsenden. Keine Wahlnsorm in Preußen. Im preußischen Abgeordnetenhaus« erklärte der Minister des Jnncui v. LocbeU, daß er die » ihn gerichtete Frage, ob er beabsichtige, dein ->mz,'^idlage „eiie Wahlrechtsvorlagc zu untcr- ^Äcüen, mit „Nein" bcanrworten müsse. Hur ReichstagSstichivahl in Osterburg-Ltendal fordern die Organe der Sozialdemokralie Snmmeucnthollung ihrer Parteiangchörigen. Wird diese Parole berücksichtigt, dann ist der Wahlsieg des bisherigen konservativen Vertreters des Kreises Hoesch über den nationalliberalen Bnuernbündler Wachhorst de Wrnte gesichert. Der deutsche ArbeitSmarlt zeigt im jüngsten Venchtsmvnal nach amtlicher Feststellung eine weitere leichte Besserung, die allerdings ui der Houp.suche nur bei einigen Saisongewcrbcn Platz gegriffen hat, während wichtige andere Gewerbe keinerlei Belebung, ja zum Teil sogar einen Rückgang aufweiscn. Frankreich ist vom TtaatSbankerott bedroht, so erklärte der Finanzbenchterstattcr des Senats, Aimond, da cs außer dem Defizit von 800 Millionen für Heeres- und Marinezwecke 1400 Millionen Franks zu decken habe. Mit 5,5 Milli arden überstiegen die Ausgaben die Einnahmen um 500 Millionen Franks. Gleichwohl brauchte Frankreich nichl zu verzweifeln, wenn cs in den i ächsten sechs Monaten 500 bis 600 Millionen aufbrächte und dann durch die Aufnahme von Staatsanleihen, durch Vermögens-, Einkommens- und Nachlaßsteucr sowie durch Erhöhung der indirekten Steuern weitere Mittel flüssig machte. In Albanien ist die Herstellung der Ruhe mit erheblichen Zu geständnissen an die Epiroten in dem südlichen Teile des Fürstentums erkauft worden. Das nördliche Epirus wird nach dem Ergebnis der Kvrfiotcr Verhandlungen in Zukunst nahezu unabhängig von der Negierung des Fürsten Wilhelm und eine selbständige Provinz in Al banien sein. Für Mexiko crivartet niemand von der in Niagara Falls zusammeugetretenen Friedenskonferenz einen ge rechten Ausgleich der Interessen. Die Abgesandten Huertas haben von diesem überhaupt keine An weisungen entgcgcngenommen, Dafür hoben sie alle ihre mexikanischen Besitzungen zu barem Gelde gemacht, um für den Fall, daß Huerta, dessen Ansprüche sie nicht im geringsten vertreten, sich wider Erwarten doch noch länger behaupten sollte, in Nordamerika zu bleiben, von dem sie für ihr Wohlvcrhalten klingenden Lohn erwarten. — Präsident Huerra soll schwer erkrankt sein. Es war sogar das Gerücht verbreitet worden, er habe Selbstmord verübt. Bei den Straßen unruhen, die infolge des falschen Gerüchtes in der Hauptstadt entstanden, dachte daS Militär garnicht daran, die Polizei in deren Kampf mit den Tumultuanten zu unterstützen. In Washing ton glaubt man, Huerta werde sein Heil in der Flucht suchen, wenn die Rebellen gegen die Hauptstadt anmarschieren. — Wegen Schädigung holländischer Petroleumgesellschaften in Tampico durch die Rebellen führte der holländische Ge sandte in Washington beim dortigen Marineanrt Beschwerde. Es wurde eine Untersuchung ein- gcleitet. Entgegen irrtümlichen Meldungen wurde festgestellt, daß holländische Marinesoldaten in Tampico nicht gelandet wurden. Deutscher Reichstag.^ 261. Sitzung vom 18. Mai. Zunächst werden die Anleihe und die Denk schrift für die Schutzgebiete erledigt. Darauf folgt die zweite Lesung der Novelle zum Milüärstrafgcfetz. Die Kommission hat an- der Novelle erhebliche Aendcrnngen vorgenommen, die die Regierung bereits für unannehmbar erklärt l at. So sollen nach dem Kommissions- beschlufse bei Koutrhllversammlungen die Mann schaften des Beurlau tenslaudes nur während der Dauer der Kontrollversainmlung dein Militärstrafgcsetzbuch unterstehen, nicht mehr w hrend des ganzen Tages der Kontrollvcr sammlung. Ferner ist der strenge Arrest ab- gcschafft worden. Kriegsminister von Falkenhayn: Die Heeresverwaltung wollte mit dem Ent wurf eiu technisch-gesetzgeberisch einwandfreies Werk liefern. Sie war dazu durch die unwill kommenen Erfahrungen mit der sogenannten Lex Erfurt im Vorjahre veranlaßt. Nachdem der jetzt zur Behandlung stehende Regierungs entwurf das Feuer der Kommissionsberatung überstanden hat, erkenne ich zwar mein Kind nicht wieder (Heiterkeit. Zuruf: Das soll öfter Vorkommen!), ich kann aber doch mit Genug tuung feststellen. daß die Bemühungen der Heeresverwaltung insofern von Erfolg gekrönt waren, als gegen die Technik keine Einwen dungen erhoben wurden. Leider kann aber selbst ein begeisterter Anhänger des jetzt vor liegenden abgeänderten Entwurfs nicht behaup ten, daß er einwandfrei sei. Dabei will ich a'solut nicht die gute A'ficht der Kommission verkennen. Aber es sind doch eine Reihe von Unstimmigkeiten in den Entwurf hineingekom men. Die Kommission beseitigte den strengen Arrest bei der unerlaubten Entfernung von der Truppe überhaupt. Diese Beschränkung fleht in schroffem Gegensatz zu den an vielen anderen Stellen des Militärstrafgesetzbuches ein- geränmtcn Befugnissen bei gleich schweren Per ge en. Noch angreifbarer ist der Beschluß der Kommission bezüglich der Behandlung der Gehorsamsverweigerung vor versammelter Mannschaft. Auch hier hat die Kommission den strengen Arrest beseitigt und dafür eine Woche Mi telarrest eingessührt, obwohl unmit- tU ar vorher die einfache Gehorsamsverweige rung mit 40 Tagen strengem Arrest belegt wird. Dadurch würden wir in der Praxis zu unhaltbaren Zuständen kommen. Die Kom mission erklärte auf meine Einwendungen- hin, man habe sich, um das Gesetz nicht scheitern zu lassen, von einer Abänderung anderer Para graphen als der im Entwurf enthaltenen zu rückgehalten. Abgesehen davon, daß eine solche zarte Rücksichtnahme keine rechte Erklärung für das Vorhandensein einer solchen Unftünmig- kcit bietet, ist es dann garnicht verständlich, warum die Kommission doch an andere Para graphen gerührt hat. Die Bestimmung, daß die Mannschaften des Beurlaubtenstandes wäh rend des ganzen Tages der Kontrollverfamm- lung der Militärgerichtsbarkeit unterstehen, wurde dahin geändert, daß diese Mannschaften nur während der Dauer der Kontrollversamm- lnng selbst den Militärgesetzen unterworfen sein sollen. Diese Bestimmung beruht aber garnicht auf 8 6 des Strafgesetzbuches-, sondern aus tz 38 des Reichsmilitärgesetzes von 1874. Dieses Gesetz konnte die Kommission natürlich nicht in den Kreis ihrer Tätigkeit ziehen, son dern nur den tz 6 des Militärstrafgesetzbuches ändern und als Konsequenz dieses Beschlusses eine Aenderung des Reichsmilitärgesetzes Vor schlägen. Wer den Tatsachen objektiv gegen- überfteht, wird mir beistimmen müssen, daß es den Verbündeten Regierungen unmöglich sein wird, schon aus rein formalen Gründen, einem mit solchen- Zweifeln behafteten Ent wurf zuzustimmen-. Er müßte, wenn die Hee resverwaltung selbst keine sachlichen Einwen dungen- hät e, während des Sommers von den Unstimmigkeiten befreit und im nächsten Jahre wieder vorgelegt werden. Das könnte sich un ter Umständen mehrmals wiederholen müssen. Die Zeche dabei würden lediglich die armen Sünder zahlen, denen der Negierungsentwurs greifbare Milderungen bringen wollte, und die Milirärjustiz, die gezwungen wäre, mit einem durch die Lex Erfurt verunstimmten Gesetz weiterzuarbeiten. Aber die Heeresverwaltung hat nicht nur formelle, sondern auch sehr er- bebliche sachliche Einwendungen gegen die Be schlüsse der Kommission ins Feld geführt. Die Streichung des strengen Arrestes ist gar^ un- l-e^ründct. Er ist notwendig zur Erkaltung der Disziplin. Manche Elemente im Heere müssen scharf angefaßt werden. Wir brauchen unbedingt eine strengere Strafart als den Mit telarrest. Wir l;alten aber den Grundsatz hoch, daß für wahre Disziplin nicht in erster Linie durch Strafe^ sondern durch Erziehung ge sorgt »verden muß. Diese Stechen müssen die Ausbildung möglichst wenig stören, sie dürfen nicht entehrend, sollen aber fühlbar sein. Das güt für den strengen Arrest. Ab le-neu müssen wir auch die Forderung, daß bei Kontrollver sammlungen das Militärgesetz nur für die Dauer der Kontrollversammlung gelten soll. Tie sozialdemokratischen Anträge, die die Straftreiheit einer sofort erwiderten- Beleidi gung oder Körperverletzung fordern, und die die Versetzung in die zweite Klasse des Sol datenstandes beseitigen wollen, sind nicht ernst zu nehmen. Auch der Antrag Müller-Meinin gen, der bei Fahnenflucht im Komplv t die Mindeslzusatzstraje von einem Jahr auf einen Monat verringern will, ist nicht annehmbar. Darum bitten wir Sie, diese Anträge und die Kommissionsbeschlüsse a zulehnen und die Re gierungsvorlage nach dem Anträge des Acge- ordneten van Calcker wieder herzustellen. Tie Verantwortung für eine Verzögerung oder ein Hinausschieben des Zustandekommens des vor liegenden Gesetzes kann niemals der Heeres verwaltung zur Last gelegt werden. A g. Stadthagen (Soz.) begründet die sozialdemokratischen Anträge. Der strenge Arrest ist eine barbarische Strafe, die einzig in der Welt dasteht. Der Soldat muß das Recht der Notwehr haben. Ebenso bedar^ cs der gesetzlichen Festlegung, daß die Soldaten des Beurlaubtenstandes nur während der Dauer der Kontrollversammlung und nicht während des ganzen Tages der Militärgerichtsbarkeit unterstehen. Bleiben Sie wenigstens bis zur dritten Lesung fest. (Heiterkeit.) Abg. Stupp (Ztr.): Der inhümane strenge Arrest wirkt nicht bessernd, sondern ver bitternd; Mittelarrest reicht aus. Der erziehe rische Werr der Kontrollversammlungen bleit erhalten, auch wenn die Militärgerichtsbarkeit sich nur auf die Zeit der Versammlungen selbst beschränkt. Kriegsminister von Falke »Hahn er- widert auf eine Anregung des Vorredners, Geisteskranke werden nicht in die zweite Klasse des Soldatenstandes versetzt. Abg. vgn Calcker (natl): Nach den Erklärungen des Kriegsministers beantrage ich Wiederherstellung der Regierungsvorlage, da mehr nicht zu erreichen ist. Abg. Müller-Meiningen (Vpt.): Was wir beantragen, ist eigentlich nur, was bis 1885 war. Die Regierung übernimmt mit ihrem Starrsinn eine große Verantwortung. So wie der Kriegsminister heute gesprochen hat, ist in diesem Hause wohl noch nie ge sprochen worden. Selbst Offiziere nennen den strengen Arrest eine barbarische Strafe. In der Forderung der Beseitigung dieser Strafe müssen wir fest bleiben. Kriegsminister v. FalkenhaYn: Es handelt sich nicht um Starrsinn der Kom mandogewalt, sondern um eine Vernunfts politik. Wir wollen- das erreichen, was jetzt erreichbar ist, ohne das Strafgesetz in Unord nung zu bringen. Vom grünen Tisch aus lassen sich solch« Gesetze nicht machen, sonst entstehen Bestimmungen, wie in der Lex Er furt, die eine Menge unheilvoller Folgen »ach sich ziehen. In- ein solches Aben-tcu-er können wir uns nicht stürzen. Ein Leutnant kann strengen Arrest nur verhängen, wenn er die Stellung eines Kompagniechefs einnimmt. Die Negierung wollte mit ihrer Vorlage jede mög liche Erleichterung gewähren; a er es darf nicht dahin kommen, daß Fahnenflucht auch im Felde mit einer entehrenden Strafe nicht geahndet werden kann. Die Behandlung der einschlägigen Fragen bitte ich mir zu überlas sen. Abg. Müller wollte mit seinen Ausfüh rungen weniger die Regierung als sonst jeman den überzeugen.. (Beifall rechts, Unruhe lin's.) Abg. v. Noehn (kons.) bezeichnet die Ne gierungsvorla^e als das Aeutzerste, was seine Freund« annehmen könnten. Abg. Mertin (Rpt.) wünscht kurze, a'er strenge Strafen. Abg. StückIen (Soz.) fordert Abschaf fung des strengen Arrests, nachdem die Prü gelstrafe beseitigt worden ist. Abg. Fehrenbach (Ztr.) spricht sich für die Regierungsvorlage aus, da mehr jetzt nicht zu erreichen sei. Nach Empfehlung der Kommissionsbeschlüsse durch- den Abg. W a l d st e i n (Vpt ) tritt der Kriegsminister noch einmal für die Regierungs vorlage ein, die auf Antrag Graeber (Ztr.) nach nahezu sechsstündiger Beratung schließlich von der Tagesordnung abgesetzt wurdg. da die Erklärungen des Ministers eine neue Lage ge schaffen- hätten. Die Gebührenordnung f'r Zeugen und Sachverständige wurde nach Ab lehnung mehrerer Anträge in zweiter Lesung erledigt. Es folgt die zweite Lesung der Post dampfersubvention. Die Kommission- bean tragte, die Linie nach Australien bis zum 31. Mai 1917 unter Beihilfe des Reiches ausreckt zu erhalten. Eine Resolution fordert für die Missionare freie Ausreise aus den su. ventio- nierten Linien. Nach ganz unerheblicher De batte wird die Vorlage mit den Kommissions beschlüssen angenommen. Die Vorlage über Förderung von Kleinwohnungen für Reichs und Militärbedienstete wurde unter Ablehnung einer Resolution angenommen, die Bürgschaf ten des Reiches über den Kreis der Reichs und Militärbediensteten hinaus forderte- Außer dem Kompromißantrage lag auch ein Antrag Spahn vor auf Gehaltsaufbesserung der geho benen Nnterbeamten bis 1. April 1916. Schab sekretär K ii h n legte noch einmal den Stand- punft der Regierung dar. Die Vorlage wurde mit dem Antrag Spahn angenommen. Dienstag: Weiterberatung. SLchfischer Landtag. Erste Kammer. 47. Sitzung vom 18. Mai. Dr. Naumann berichtet über den mit Dekret 3 vorgelegten Bericht über Verwaltung und Vermehrung der Königlichen Sammlun gen für Kunst und Wissenschaft in den Jahren 1910 und 1911 und beantragt, sich durch den Bericht für befriedigt zu erklären. Kultusminister Dr. Beck dankt der Depu tation für die wohlwollende Behandlung des Berichts und stellt für den nächsten Landtag einen Gesetzentwurf über Denkmalsschutz in Aussicht. Debattelos wird dann der Deputa tionsantrag angenommen. Ebenso erklärt man sich mit dem Geschäfts bericht der Landesbrandversicherungsanstalt für 1910 und 1911 einverstanden. Oberbürgermeister Dr. Beutler berichtet dann über den Ergänzungsetat und beantvagt,