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WnstM-GOW Anzeiger Tageblatt für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, Bernsdorf, Wüstenbrand, Mitteldach, Ursprung, Kirchberg, Erlbach, Rüsdorf, Lugau, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf rc. Der.Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger" erscheint mit Ausnahme der Sonn- und Festtage täglich abends mit dem Datum des folgenden Tages. Vierteljährlicher Bezugspreis bei freier Lieferung ins Haus Mk. 1.50, bei Abholung in den Geschäft».' pellen Mk. 1.25, durch die Post bezogen chuszer Bestellgeld) Mk. 1.50. Einzelne Nummern lO Pfg. Bestellungen nchmen die Geschäfts« und Ausgabestellen, die Austräger, sowie sämtliche Kaiser!. Postanstalten und die Landbriesträger entgegen. A>- eilage erhalten die Abonnenten jede» Sonntag das „Illustrierte Sonntagsblatt". — Anzeigengebühr für die 6gespaltene Korpuszeile oder deren Raum 12Pfg., für auswärts 15 Pfg.; im Reklameteil die Zeile 30 Pfg. Die ^gespaltene Zeile im amtliche» Teil ^>0 Pfg. Anzcigen-Annahme für die am Abend erscheinende Nummer bis vormittags 10 Uhr, größere Anzeigen werden am Abend vorher erbeten. Bei Wiederholungen wird entsprechender Rabatt gewährt jedoch nur bei alsbaldiger Zahlung. Die Aufnahme von Anzeigen an vorgeschriebenen Tagen und Plätzen wird möglichst berücksichtigt, eine Garantie jedoch nicht übernommen. — Für Rückgabe unverlangt eingesandter Manuskripte macht sich LDGGTGTGTTGGGGTGGGTGGGGGDGGGGTGTGGGGVTOT die Redaktion nicht verbindlich. GTTGDGGGGDGDDDDDEDGDDDGDDGDDGGDDGGDTDDDA Rr. 104. Fernsprecher Nr. 151. Slnmerrtiig, dm 7. Mi 1014. Geschäftsstelle Bahnstraße 3. 41. Jahrgang Die öffentlichen Impfungen in Oberlungwitz erfolgen im oberen Ort im Gasthaus „Reichels neue Welt" um 3 Uhr nachmittags Montag, den 11. Mai d. I. für die Kinder deren Familiennamen mit U anfangen, Dienstag, den 12. Mai d. I. für die Kinder, deren Familiennamen mit dl—X anfangen, und im unteren Ort im Gasthaus „Forsthaus" um 3 Uhr nachmittags Mittwoch, den. 13. Mai d. I. für die Kinder, deren Familiennamen mit kl anfangen und Freitag, den 15. Mai d. I. für die Kinder, deren Familiennamen mit dl—2 anfangen. Jmpfpflichtig sind alle 1013 und früher geborenen hier aufhältlichen Kinder, die noch nicht mit Erfolg geimpft worden sind. Aus einem Hause, in dem ansteckende Krankheiten, wie Scharlach, Maseru, Diphtherie, Keuchhusten, rosenartige Entzündung usw. herrschen, dürfen die Impflinge zum allgemeinen Termine nicht gebracht werden. Jedes Kind, das an einem der vorbezeichneten Termine geimpft worden ist, muß 8 Tage später im Jmpflokale zur Nachschau dem Jmpfarzte vorgestellt werden. Im übrigen ist den Verhaltungsvorschriften, die den Eltern der Impflinge ausgehändigt werden, streng nachzukommen. Hinterziehung der Impfung wird nach 8 14 des Jmpfgesetzes mit Geldstrafe bis zu 30 Mk. oder Haft bestraft. Oberlungwitz, am 2. Mai 1914. Der Gemeindevorstand. MMNWlan VI Innere Stadt". Der Bebauungsplan VI „Innere Stadt" (Planzeichnung und Bauvorschriften) ist unterm I. April d. I. von der Königlichen Kreishauptmannschaft Chemnitz, zufolge Ermächtigung des Königlichen Ministeriums des Innern, genehmigt worden. Die Bauvorschriften sind nachstehend abgcdruckt. Die Planzcichnung liegt gemäß 8 25 des Allgemeinen Vaugesetzes vom 1. Juli 1900 während der Geschäftsstunden zu jedermanns Einsicht im Stadtbauami, Nathans, Zimmer Nr. 15, aus. Stadtrat Hohenstein-Ernstthal, am 4. Mai 1914. BmMristen zm MmiWM VI „Innere Stadt" der Stadt Hohenstein-Ernstthal. Vorbemerkung: Soweit nicht in diesem Ortsgesetz etwas anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften der Ortsbauordmmg für die Stadt Hohenstein-Ernstthal vom 1. Oktober 1906. 8 1. Umfang des Plangebietes. Das Plangebiet umfaßt das von der Dresdner-, Limbachcr-, Lungwitzer Straße, dem Bahn körper der Königlich Sächsischen Staatscisenbahn und der Weinkcllerstraße umschlossene Land. 8 2. Fluchtlinien. Für die Fluchten der innerhalb des Plangcbietes gelegenen Straßen werden die in der Planzeichnung rot eingezeichneten und, wo solche nicht vorhanden sind, die zur Zeit in der Natur vorhandenen und auf der Planzeichnung schwarz eingetragenen Linien festgesetzt. Dies gilt ins besondere auch für beide Seiten der Dresdner-, Limbacher-, Lungwitzer- und Weinkellerstraße, dagegen gelten die Bestimmungen dieser Bauvorschriften über die Bauweise (8 3) und über die Zulässigkeit gewerblicher Anlagen (H 4) für die au der Westseite der Wemkellcrstraße, an der Nord seite der Dresdner Straße und an der Ostseitc der Limbachcr- und der Lungwitzer Straße gelegenen Grundstücke nicht. 8 3 Bauweise. Die Bebauung der einzelnen Grundstücke hat nach den in der nugcfügtcn Uebcrsicht ent haltenen Bestimmungen zu erfolgen. 8 4. Gewerbliche Anlagen. Gewerbliche Anlagen, die unter K 16 der Reichsgewcrbeorduuug fallen, dürfen innerhalb dieses Bebauungsplanes nicht errichtet werden. Ferner ist auf den Flurstücken Nr. 163, 164, 168, 169, 170, 173, 174, 178, 332, 333, 336, 337, 340, 341, 344, 345, 348, 349, 352, 353, 354 des Flurbuches für Hohenstein-Ernstthal, Flurteil Hohenstein, die Errichtung von Dampfschornsteinen, die Anlegung von Dampfkesselanlagcn und die Errichtung von Anlagen verboten, deren Betrieb mit ungewöhnlichem Geräusch verbunden ist. 8 5. Rnliegerbeiträge. Zu den Kosten der Herstellung (chauffierte Fahrbahn, erhöhter Sandfußweg mit 40 am breitem Granitbmd sowie Hauptschlcusc) der Wetlinstraße haben die Besitzer der anliegenden Grund stücke 40 Mk. — Pfg für jeden Meter Anliegelänge zu entrichten. Werden die Eckgrundstückt au der Wettin- und Waisenhausstraßc ncugebaut, so werden die an die Stadtgcmeinde zu entrichtenden Anliegerbciträge nur nach der Anlicgerlänge des Bau- grundstückes an der erstgenannten Straße berechnet. Für die endgültige Herstellung der Fußwege und ihre Unterhaltung gilt das Ortsstatut, die Herstellung und Unterhaltung der Fnßwege in der Stadt Hohenstein-Ernstthal betreffend oom 14. April 1896 mit Nachtrag. Wegen des Zillplatzes bewendet es bei tz 19, Absatz 2 der Ortsbauordnuug vom 1. Oktober 1906. 8 6. Inkrafttreten. Gegenwärtiges Ortsgesetz tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft. Hohenstein-Ernstthal, den 20. Mai 1913. Der Stadtrat. Die Stadtverordnete«. (I> 8.) Nr. Patz, Bürgermeister. (U. 8.) Edm. Weigert, stellvertr. Vorsteher Genehmigt zufolge Ermächtigung des Königlichen Ministeriums des Innern. Lhemnitz, am 1. April 1914. Die KreiShanptmannschaft. (I,. 8.) Roch. B. Lfd Nr Straßen-Bezeichnung. Straßen-Breite. Bauweise. Höchste Ge schoßzahl. ,Haupt sims höhe. i>Vorgar- > tentiefe. Besondere Bestimmungen. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. i 14. ! 15. Breite Straße. Dresdner Straße. Limbacher Straße. L. Von der Dresdne Straße bis Parz. 23" und vom Petrigäß chen bis Parz. 240. b. Von Parz. 238 bil Parz. 248. Lungwitzer Straße. a. Von der Waisenhaus str. bis mit Parz. 42? d. Bon der Schubertstr bis mit Bahnkörper Meisterhausgasse. a. Südseite. b. Ost- und Westseite. Perrigäßchen. Pfarrhain. A. Von der Schulstr. bis an die Parz. 330. b. Von der Parz. 330 bis mit Parz. 319. Schubertstraße. Schulstraße, von der Dresdner- bis zur Schubertstraße. Teichplatz. Verbindungsstraße. Zwischen Pfarrhain und WaisenhauSstr. (Westseite). Waisenhausstraße. Weinkellerstraße. r. Vom Altmarkt bis zum Teichplatz. ,. Vom Teichplatz bis zur Staatsbahn. Wetlinstraße. Von der Schubertstraße bis zur Waisenhausstr. Mplatz. 8,60—32 w 10,95—12 m c 10,50—13 m k 7,70—11 m I. 18,25—18,70 n - 5'/r m 4-7'/z m Am Grundstück Parz. Nr. 315 12 m 5,50—7 m 10,50—12,50 m 8—14 m 7,1 m 10,50—12 w 10,80—14,40 w 10,95 m — Geschloffen Geschlossen Geschloffen Geschloffen zu n. offer zu b. ge schloffen. Offen. Offen. Geschlossen. Geschlossen. Geschlossen. Geschlossen. Geschlossen. Geschlossen. Offen. Geschlossen. < Geschloffen, - Einzelbau. Offen. ( r Geschloffen, l L . Erdgeschoß 2Obergesch Dachaus bau. . Erdgeschoß 2Obergesch Dachaus bau. Erdgeschoß . 2Obergesch Dachaus bau. . Erdgeschoß lObergesch Dachaus bau. l. Erdgeschoß LObergesch Dachaus bau. Erdgeschoß lObergesch. Dachaus bau. Erdgeschoß, lObergesch. Dachaus bau. Erdgeschoß, 2Obergesch., Dachaus bau. Erd- und l. Obergesch., Dachaus bau. Erdgeschoß. 2Obergesch., Dachaus bau, vergl. jed.Spalt.8. Erdgeschoß, 2Obergesch., Dachaus- üau. Erdgeschoß, 2Obergesch., Dachaus bau. Erdgeschoß, LObergesch., Dachaus bau. Erdgeschoß, lObergesch., Dachaus bau. Erdgeschoß, LObergesch., Dachaus bau. Erdgeschoß, lObergesch., Dachaus bau. Erdgeschoß,! 'Obergesch., Dachaus bau. Erdgeschoß, Obergesch., Dachaus bau. Bis zv , 12 w Stra- ßenbr. 12 m, darüb hinaui 14 in 12 m 12 m , 8 m , 14 m 8 m 12 m 12 m 8 m 12 m 12 m 12 bis 14 m 14 m 8 m 12 in 12 m 12 in 14 m — — e c f r i ! Der Uebergang in die andere Bau weise ist auf Par zelle 248 und 238 herzuftellen. Eine selbständige Bebauung der Nordseite ist un zulässig. Es gelten für sie die Vor- chriften in 8 28 der Ortsbauord nung Zone 1 über Hinterlands bebauung. Auf der Parzelle Nr. 282 wird eine Neubebauung nicht gestattet. Die Fläche ist zur Er weiterung des freien Platzes bestimmt. Die Parzelle Nr. 319,320,321,322, 328, 329 dürfen neu nur an der Waisenhausstr. bebaut werden, und nur, wenn die alten Häuser am Pfarrhain abge tragen werden. Bezüglich der Ostseite verbleibt >s bei den Bestim- nungen bei d der Anmerkung zu Ziffer 7. Bei Errichtung nies Neubaues der Anbaues auf cm Flurstück 401 ür Hohenstein ist mch Süden zu der n ß 96 des All gemeinen Bauge- etzeS vorgesehene Abstand einzu- halten.