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MWil-GOWelAnzetzer Tageblatt für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, Bernsdorf, Wüstenbrand, MMeWucy, Ursprllng, äNrchbeW^ Rüsdorf, Lugau, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf rc. Der »Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger" erscheint mit Ausnahme der Sonn- und Festtage täglich abends mit dem Datum des folgenden Tages. Vierteljährlicher Bezugspreis bei freier Lieferung ins Haus Mk. 1.50, bei Abholung in den Geschäfts stellen Mk. 1.25, durch die Post bezogen (außer Bestellgeld) Mk. 1.50. Einzelne Nummern 10 Pfg. Bestellungen n-hmen die Geschäfts- und Ausgabestellen, die Austräger, sowie sämtliche Kaiser!. Posianslalten und die Landbriefträger entgegen. A> eilage erhalten die Abonnenten jeden Sonntag das „Illustrierte Sonntagsblatt". — Anzeigengebühr für die 6gespaltene Korpuszelle oder deren Raum 12 Pfg., für auswärts 15 Pfg.; im Reklameteil die Zeile 30 Pfg. Die ^gespaltene Zeile im amtlichen Teil uO Psg. Anzeigen-Annahme für die am Abend erscheinende Nummer bis vormittags 10 Uhr, größere Anzeigen werden am Abend vorher erbeten. Bei Wiederholungen wird entsprechender Rabatt gewährt jedoch nur bei alsbaldiger Zahlung. Die Anfnahmc von Anzeigen an vorgeschriebenen Tagen und Plätzen wird möglichst berücksichtigt, eine Garantie jedoch nicht übernommen. — Für Rückgabe unverlangt ctngcsandter Manuskripte macht sich LTGGGGGGTGDGGGCGGGDGGGTVDGGTGGGGGGDGGGOG die Redaktion nicht verbindlich. GGGGGDGGTGDTTGDGTDGGGGDGGGTGDTDGGTDDGGDK USV» Rr. 58. Fernsprecher Nr. 151. Svnntag, den 8. Mrz 1814. Geschäftsstelle Bahnstraße 3. 41. ÄhMUg toigo^all! L Kakel' L1-1 k/jkll 1"«EEE- Laste und billiASls LsruAsqusIIs kür Kleiäeneloffe o Konfektion Lnaulausslattungen ^Vtzi88^ar6u, öiuimvvoll^ron, Oarämon, loppiebv ^8lllng8au88la11ungen LI o o ^sfofm-VollslsIIvn. f ponTellan-^afel^esekik-re s Kossutdsl-, Uutsobsursutirsr-, 3iiz-sr-, '1'komas-k'abrilesto A ^j'istgllWSioAlässi" 3t. l_oui8 l<öeh6o-03k'oitui6ti z W380bA68ebil'!'6, !<3ff66§S80bil'I'6 in grosser Auswahl ! I^ouis Kaumann, Lkemnitr, j vor Nor N»rI.1I»«lI«, / Okiim^. Marvil Krononstrssso 17. ^k. 8.S0 uvct biassiilvicisu . tsussnttkuok bovväbrt. tui »8ttim»lei0en0o unentbsbrliok. krospokts Arktis und trauleo. Ersatrtoils ru Orixinslprsissa. Uvi n»ai»lN ^IrppL, I'anors's Inkalatoi' B i»oo«K MoNoN TTs.slLSxiS'bSr Xr. ZZ. I»j«pkon Xr. 42L. Nloolktl-Orlloliö 1 u- nkrn /vdr-okkdurg j «r°- Krössts 8p8i8vivirt8e>iLft mit eigener Süklävktsrsi, köokerel unä Konllitorei. WöcökoU. Umsstr ca. 7 ttullsu, 50 Lodvoills, 15 LLIdsr. Die diesjährige Musterung der Militärpflichtigen der Stadt Hohenstein-Ernstthal findet im Logenhause statt und zwar haben sich zu stellen: Montag, den 23. März 1914, früh 7 Uhr die Mannschaften aus dem Jahrgänge 1892, deren Familiennamen mit ch bis mit dl anfangen, aus dem Jahrgange 1893, deren Familiennamen mit .1 bis mit 0 anfangen, und aus dem Jahr gange 1894, deren Familiennamen mit 4. bis mit 11 beginnen; Dienstag, den 24. Marz 1914, früh 7 Uhr die übrigen Mannschaften aus den Jahrgängen 1892 bis 1894. Alle in Hohenstein-Ernstthal aufhältlichen Militärpflichtigen werden angewiesen, zu den festgesetzten Zeiten an dem bezeichneten Orte persönlich in reinlichem und nüchternem Zustande vor der Königlichen Ersatz-Kommission sich einzustellen. Wer zu spät, betrunken oder in schmutzigem Zustande zum Musterungstermine erscheint, hat eine Geldstrafe von 10 Mark oder eine Hafistcasc von 2 Tagen zu erwarten. Im übrigen wird noch folgendes bcinerkt: 1. Durch Krankheit am Erscheinen im Masterungstermine behinderte Militärpflichtige haben ein ärztliches und, sofern dec ausstellende Arzt nicht amtliche Eigenschaften hat, von der Polizeibehörde beglaubigtes Zeugnis bciin Zwilvorsitzendcn der Königlichen Ersatz Kommission zu Glauchau einzureichen. Gemütskranke, Blödsinnige, Krüppel rc. können auf Grund eines derartigen Zeugnisses von der Gestellung überhaupt befreit werden. 2. Jeder Militärpflichtige, dem an einer alsbaldigen Einstellung gelegen ist, kann, gleichviel, ob er sich im 1., 2. oder 3. Militärpflichljahre befindet, im Mustcrungstermine einen entsprechenden Antrag stellen. Dadurch erwächst ihm zwar nicht ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffen- gattung oder des Truppenteils; er gelangt aber infolgedessen in erster Linie zur Aushebung, sodaß er weder als überzählig zurückgestellt noch als Nachersatz ausgehoben wird. 3. Diejenigen Militärpflichtigen, welche bei der Musterung als tauglich zum Militärdienst befunden werden, werden darauf aufmerksam gemacht, daß die von der Königlichen Ersatz-Kommission ausgesprochene und im Musterungsausweise vermerkte Entscheidung über die Truppengattung, zu welcher sie vorläufig ausgehoben worden sind, nich> endgültig ist, sondern daß die entscheidende Bestimmung darüber erst von der Königlichen Ober-Ersatzkommission getroffen wird. 4. Etwaige ZurUklstellungsanträge wegen bürgerlicher Verhältnisse können gemäß Z 63, 7 der Wehrordnung nur dann berücksichtigt werden, wenn die Beteiligten solche vor dem Musterungs geschäfte oder spätestens bei Gelegenheit desselben anbringen. Spätere Reklamationen können nur dann Berücksichtigung finden, wenn die Veranlassung zu denselben erst nach Beendigung des Musterungsgeschäfts entstanden ist. 5. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten spätestens im Muste rungstermine drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen oder ein amtliches Protokoll über deren Ab hörung oder das Zeugnis eines beamteten (Bezirks-, Gerichts-, Polizei- oder Armen-) Arztes bei zubringen. 6. Gestellungspflichtige, die auf einem oder beiden Augen nicht gut sehen können oder deshalb Augengläser (Brille und Klemmer) tragen, haben zur leichteren und sicheren Ermittelung der Sehschärfe ihre Augengläser zum Musterungstermine mitzubringen. 7. Eine Losung der Mannschaften findet nicht mehr statt. Stadtrat Hohenstein-Ernstthal, den 3. März 1914. Freibank Hohenstein-Ernstthal. Montag, den 9. März, gekochtes Rindfleisch, Pfund 40 Pfg Zur Vermeidung von Strafe nach Z 26, 7 der Wehrordnung werden die in Oberlungwitz wohnhaften Militärpflichtigen der Jahrgänge 1892 und 1893, fowie 1894 Anfangsbuchstaben bis mit k beordert Sonnabend, den 2t. März 1914, früh 7 Uhv und die des Jahrganges 1894 Anfangsbuchstaben 8 bis mit 2 Montag, den SS März 1914, früh 7 Uhr im „Logenhaus" in Hohenstein-Ernstthal zur Musterung pünktlich, nüchtern und rein zu erscheinen. Durch Krankheit behinderte Militärpflichtige haben ein ortsüblich beglaubigtes ärztliches Zeugnis cinzurcichen. Die von der Kgl. Ersatzkommission ausgesprochene und im Musterungsausweise vermerkte Entscheidung über die Truppengattung, zu welcher Militärpflichtige vorläufig ausgehoben werden, besitzt keine endgültige Kraft, eine entscheidende Bestimmung darüber erfolgt erst später durch die Kgl. Oberersatzkommission. Jeder Militärpflichtige, dem an einer alsbaldigen Einstellung gelegen ist, kann, gleich wohl ob er sich im 1., 8. oder 3. Militärpflichtjahre befindet, im Musterungstermin einen ent sprechenden Antrag stellen. Dadurch erwächst ihm zwar nicht ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffen gattung oder des Truppenteils; er gelangt aber infolgedessen in erster Linie zur Aushebung, sodaß er weder als überzählig zurückgestellt noch als Nachersatz ausgehoben wird. Zuruckstettungsanträge wegen bürgerlicher Verhältnisse werden berücksichtigt, wenn sie vor oder späiestens bei der Musterung gestellt werden. Spätere Reklamationen können nur dann be rücksichtigt werden, wenn die Veranlassung hierzu erst nach der Musterung entstanden ist Die Be teiligten sind berechtigt, ihre Anträge durch behördlich beglaubigte U künden, durch Zeugen oder Sachverständige zu unterstützen. Außerdem hat die Person, für die reklamiert worden ist, sich per sönlich der Ersatzbehörde vorzustellen oder ein von einem beamteten Arzt ausgestelltes Zeugnis beizubcingen. Militärpflichtige, die an Epilepsie zu leiden behaupten, haben ebenfalls auf eigene Kosten ein Zeugnis eines beamteten Arztes zur Musterung einzureichen oder 3 glaubhafte Zeugen zu stellen, und die Militärpflichtigen, die wegen Augenschwäche Brille oder Klemmer tragen, haben diese zur leichteren und sicheren Feststellung der Sehschärfe zur Musterung mitzubringen. Oberlungwitz, am 26. Februar 1914. Der Gemeindevorstand. Nutz- und BrennholMsteigemng auf Oberwaldenburger Revier. Im Hotel „Gewerbehaus" in Hohenstein-Ernstthal sollen am Montag, den 16. März 1914, ca. 1 Rm. Lbh.- und 17 Rm. Na.-Brennscheite, 3 Nm. Lbh.- und 180 Rm. Ra.-Brennrvllen, 1 Rm. Lbh.- und 276 Rm. Na.-Brennäste (schwache Rollen) und 261 Rm. Kieferschneidelreisig, sowie am Mittwoch, den 18. März 1914, ca. 2206 Stck. Na.-Klötzer 8/15 em, 13 Stck. 16/22 er», 20 Stck. 23/29 om und 10 Slck. 30,36 em Oberstärke, sowie 0,20 Na.-Stangen b/2 ew, 84,90 °° 3/4 em, 34,70 °° 5/6 am, 29,40 7/9 om, 8,70 °° 10/12 om, 185 °° 13/15 em Unterstärke, aufbereitet in den Abteilungen 2, 3, 7, 16, 25,26, 29, 34, 36, 37, 41, 49, 50, 53, 57, 59 und 62 unter den üblichen Bedingungen meistbietend ver steigert werden. Fürstliche Forstverwaltung Oberwald. Tagesgeschichte. Der Kaiser ist wieder in Berlin eingetroffen. Die beab sichtigte Fahrt von Wilhelmshaven nach Hel goland mußte wegen schlechten Weilers archge- geben werden. Der Kaiser begab sich am Frei tag nachmittag über Bremerhaven nach Bre men, wo er im dortigen Rathaus dem Senat einen Besuch abstattete. Die Kaiserin in Braunschweig. Die Kaiserin ist Freitag nachmittag in Braunschweig eingetrofsen, wo sie etwa 4 Wo chen bei ihrer Tochter weilen wird. Aus dem Bahnhof batten sich der Herzog und die Her zogin mit Gefolge zum Empfange eingefunden. Nach kurzer Begrüßung fuhren die fürstlichen Herrschaften, von freudigen Zurusen begrüßt, zum Schloß. Tie Rcichstagsersatzwahl im Wahlkreise Braunsbertz-Heilsberg findet am 24. April statt. Der Wahlkreis ist alter, unbestrittener Besitz des Zentrums und winde bisher durch den unlängst verstorbenen Gvmnasialdire'tor Prof. Preuß i n Reichstag vertreten. Die Unfallversicherung hat auch im jüngsteu Berichtsjahre wieder mehr Ausgaben als Einnahmen gehabt, im Unter schiede zu der Alters- und Jnvaliditätsver- sicherung, die ungezählte Millionen ausspei- chert. Die Berufsgenossenschaften, d. h. also die Unternehmerverbände für die Unfallver sicherung, hatten in dem Berichtsjahre über 207,5 Millionen Ausgaben bei noch nicht ganz 206,5 Millionen Einnahmen. An Unfallent- schädigungen wurden 153 gegen 150 Millionen im Vorjahre gezahlt, an Kosten der Fürsorge für Verletzte wahrend der gesetzlichen Wartezeit etwas über 1,75 Millionen. Die laufenden Verwaltungskosten betragen bei einem Heere von 38 749 Verwaltungsbeamten, Vertrauens personen usw. über 17 Millionen Mark. Die riesigen Verwastungskoste» verteuern das Ver sicherungsgeschäft außerordentlich. Der Geschäftsbericht der deutschen Bank betont, daß das deutsche Wirtschaftsleben in die Periode der Konsolidierung eingetreten sei. Daß eine neue Auswärtsbewegung sich nicht überstürze, sonder» sich nur allmählich und langsam vollziehe, sei Vorbedingung für die Nachhaltigkeit der Wiodererstarkung. Der Be richt führt u. a- weiter aus, daß der Kurs inert sämtlicher au der Berliner Börse Ende 1912 gehandcl en Papiere 108,42 Milliarden Mark betrug, der Kurswert hat sich durch Kursrückgänge im Berichtsjahr um 3060 Mil-