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Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger : 21.01.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914-01-21
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1841177954-191401218
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1841177954-19140121
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1841177954-19140121
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger
-
Jahr
1914
-
Monat
1914-01
- Tag 1914-01-21
-
Monat
1914-01
-
Jahr
1914
- Titel
- Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger : 21.01.1914
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Nach kurzer Begründung des Dekret« durch StaatSminister Dr. Beck beantragt Abg. Dr. Schanz (Kons.), da« Dekret der Gesetzgebungsdeputation zu überweisen. Abg. Kleinhempel (Natl.) regt einige Ver besserungen an, steht aber dem Entwürfe sym pathisch gegenüber. Abg. Frttzdorf (Soz.): Wir lehnen den Ent wurf ab. Sollte er Gesetz werden, so würde ich einen Prozeß gegen die Stadt anhängig machen. Wir vermissen in dem Entwürfe Maßnahmen betr. die Krankenpflege und Familienhilfe. Redner geht auf eine Reihe von Einzelheiten ein. Abg. Dr. Löbner (Natl.) äußert ebenfalls Bedenken gegen den Entwurf. Man solle die Lehrerschaft nicht schlechter stellen als die Ver sicherten. Die Vorlage aber sei ein zweifelhaftes Geschenk an die Lehrerschaft. Nach kurzen Erklärungen der Herren Staats minister Dr. Beck und Abg. Bär (Fortschr.) wird das Dekret der Gesetzgebungsdeputation zur wei teren Beratung überwiesen. Nächste Sitzung: Dienstag, den 20. Januar, nachmittags 2 Uhr. — Tagesordnung: Etatkapitel. Vortrag über dea Wehrbeitrag. Der vom Band der Landwirte Montag nachmittag in, Hotel „Drei Schwanen" in Hohenstein-Ernstthal veranstaltete Vortrag über den Wehrbeilrag war außerordentlich gut be sucht. Landwirte aus allen Orten der Um- gebung und der Stadt, Handel- und Gewerbe treibende rc. waren vertreten und fMien den Schwanensaal bis aus den letzten Platz. Der Hauptdelegierte des 17. Reichstags wahlkreises, Herr Gutsbesitzer Paul Schu bert-Falken, führte einleitend aus, daß sich Deutschland, veranlaßt durch die politische Lage und die Stärkeverhältnisse seiner voraus sichtlichen Gegner, im Vorsahre zu einer Hee- resvcrmehrung verstehen mutzte, wie sie bisher in diesem Matze noch nicht verlangt wurde. Die großen Kosten dieser Heeresverstärkung sol len durch einen einmaligen Wehrbeitrag — zahlbar event. in drei Jahresraten — gedeckt werden, über den man indessen geteilter Mei nung sein könne. So einfach die Sache auch aussehe, so enthalten die Ausführungsbestim mungen und mannigfachen Paragraphen des am 3. Juli 1913 beschlossenen Gesetzes manche Klippe und verzwickte Frage, zu deren Auf klärung bezw. Lösung die Versammlung bei tragen soll«. Redner erteilte sodann Herrn Kanzleirat Werner aus Freiberg das Wort, der von Januar 1866 bis Herbst 1913 bei der Amtshauptmannschast Freiberg beschäftigt war und in dieser Tätigkeit hauptsächlich die In teressen der Landbevölkerung kennen lernte. Der Referent bezeichnete die Landwirtschaft als das Rückgrat des Reiches, deren Bestehen erst dem ganzen Staatsgebilde das feste Gefüge gebe und ohne die es Deuischland nicht mög lich sei, seine heutige Existenz zu behaupten. Der Beruf eines Landwirtes, so schön er fei, biete neben Opfern auch ein gerütteltes Maß von eigener Arbeitsleistung, die oft verkannt werde. Von Feinden ringsum umgeben, mutzte die Heeresverstärkung, wie sie am 3. Juli 1913 beschlossen wurde, erfolgen. Das hierdurch für den Frieden des deutschen Volkes gebrachte Opfer ist zwar groß, es mußte aber geschehen, denn nur im Frieden kann ein Volk gedeihen. Ans diesem Gesichtspunkte heraus haben mich die Fürsten ihren Wehrbeitrag in Aussicht ge stellt'. Zu dem Gesetz übergehend, betonte der Redner, daß die niederen Vermögen und ein Teil der mi tleren Einkommen völlig befreit blieben. Zu zahlen ist der Wehrbeitrag nach dem Stande vom 31. Dezember 1913. Bei tragspflichtig ist sämtliches Vermögen, das in Grundstücken, Betriebskapital und sonstigen Wer ten (Kapital) vorhanden ist. Das bei Aktien-, Kommaudit- und offenen Handelsgesellschaften sichende Kapital wird von diesen Gesellschaften direkt versteuert und nicht durch den einzelnen Teilhaber. Das abgabenpflichtige Grund-, Be triebs- und Kapitalvermögen gilt nun genau zu ermitteln. Tas Betriebsvermögen ist beim Landwirt mit im Erlragswert einbegriffen. Als Kapitalvermögen sind verzinsliche und un verzinsliche Kapitalforderungen jeder Art anzu geben, ebenso Geschäftsanteile, Kuxen, Wert papiere, Genossenschaftsanteile, auch das bare Geld und Kassengutlaben — soweit sie nicht zur Bestreitung von lausenden Ausgaben für drei Monate dienen, ferner der Kapitalwecr der Rechte auf Renten, noch nicht fällige Ansprüche aus Lebens- und Kapitalversicherungen oder Rentenversicherungen mit Ausnahme der An sprüche an Witwen-, Waisen- und Pensions tassen, aus Kranken- und Unfallversicherung und Renten an treuverdiente Dienstboten. Als Vermögen gelten nicht Möbel und Hausrat, soweit sie nicht zum Betriebe gehören bezw. Zubehör eines Grundstückes sind. Luruspferde und -Wagen sind z. B. steuerfrei, die zum Betriebe notwendigen Pferde und Wagen da gegen nicht. Frei sind auch Sammlungen von Kunstgegenständcn, Münzen, Marken rc. Der Versteuerung ist der Ertragswert oder aber der gemeine Wert, also der Verkaufswert zugrunde zu legen. Als Ertragswert gilt bei landwirt schaftlichen Grundstücken das 25sache des Rein ertrags, den sie nach ihrer wirtschaftlichen Be stimmung bei ordnungsmäßiger Bewirtschaftung mit entlohnten fremden Arbeitskräften nachhal tig gewähren können. Die Betriebsmittel sind frei bei der Landwirtschaft. Redner präzisierte sodann den Begriff land- und forstwirtschaft liche Grundstücke und hob hervor, daß es empfehlenswert für den Landwirt sei, das Grundstück nicht nach dem Ertrags-, sondern nach dem Verkaufswert einzustellen, besonders bei Landwirten ohne Buchführung sei ein sol ches Verführen angebracht. Bei Ermittlung des Reinertrags bleiben Mißernten aus irgend welchen Ursachen rc. völlig unberücksichtigt, an ders ist es bei der Deklaration des Einkom mens, wo es abzugsfähig ist. Der Frage- bogen des Landwirtschaftlichen Kreisvereins im Erzgebirge bringe u. a. eine Spalte: Einkom men aus Jagd- Fischereipacht. Nach Ansicht des Redners kann von einem Einkommen aus der Jagdpacht garnicht gesprochen werden. Die Einnahme hieraus habe höchstens als Entschä digung für den durch das Wild verursachten Schaden zu gellen; anders liege die Sache beim Fischereipacht, da stelle die Pachtsumme tatsächliches Einkommen dar. Wer bei der jetzigen Deklaration sein Grundstück absichtlich niedrig einschätze, schneide sich selbst ins eigene Fleisch; das am 1. Januar 1917 in Kraft tretende Besitzsteuergesetz (Vermögenszuwachs) werde dann erheblich mehr verlangen, als der Wehrbeitrag Kosten verursache. Korrekt und nach billigem Ermesseil müßten die Werte fest- gestellt werden, ebenso natürlich auch die Schuldbeträge, woöei solche an Bäcker, Schnei der, Schuhmacher usw. nicht abzugsfähig sind. Leistungen und Gegenleistungen m ässen genau abgewogen werden und sind sonstige Kapital- iorderuugen oder Schulden nach dem Nennwerte einzustellen. Bei Lebensversicherungen ist zwei Drittel der eingezahlten Prämien oder der Be trag, den die Gesellschaft als Rücktäusswert be zeichnet, in Ansatz zu bringen. Renten junger Leute werden bis zum 18fachen Wert der ein jährigen Nutzung, bei alten nur bis zum zwei fachen Wert angenommen. Als Verzinsung gelten 4 Prozent, falls nichts anderes ausge- macht. Vermögen, dessen Erwerb von dem Eintritt einer aufschiebenden Bedingung ab hängt, bleibt bei der Feststellung unberücksich tigt, wie Schenkungen unter bestimmten Vor aussetzungen, zu späteren Terminen usw. Ver mögen, das unter einer auslösenden Bedingung erworben ist, wird unbeschadet der Vorschriften iwer die Berechnung des Kapitalwertes der Nutzungen von unbestimmter Dauer wie unbe dingt erworbenes gehandhabt, z. B. bei event. Todesfällen, Heiratsvoraussetzungen rc. So lange man in solchen Fällen noch nichts be sitzt, braucht nichts versteuert zu werden. Eben so braucht man uneinbringliche Forderungen nicht in Ansatz zu bringen. Als Einkommen gilt das auf Grund der Landeseinkommen steuergesetze zuletzt festgestellte steuerpflichtige Einkommen. Von dem f e st g e st e l l t e n Einkommen wird ein Betrag ab gezogen, der einer Verzinsung von 5 vom Hundert des abgabe pflichtigen Vermögens ent spricht. Abgabefrei sind die Einkommen, die den Betrag von 5000 Ml. nicht überstei gen, sowie die nach Abzug des abgabesreie» Teils des Einkommens verblei enden Restbe träge unter 1000 Mk. Ein Wehrbeitrag wird nicht erhoben von solchen Vermögen, die 10 000 Mark nicht übersteigen. Die beiiragsfreie Ver mögensgrenze erhöht sich bei einem Einkommen von nicht mehr als zweitausend Mark auf 50 000 Mk. und bei einein Einkommen von mehr als 2000, aber nicht mehr als 4000 Mk. auf 30 000 Mk. Das Vermögen zusammen- lebeuder Ehegatten ist geineinsam bezw. zusann men zu verrechnen. Beitragspflichtige, die Kin- der zu unterhalten haben, und ein Vermögen umcr 100 000 Mk. lind ein Einkommen unter 10 000 Mk. haben, wird der Beitrag für das 3. und jedes folgende minderjährige Kind um 5 vom Hundert seines Betrags ermäßig', bei höheren Vermögen komnu als ac-zugsfähig 10 Prozent für jeden 3. lind jeden weiteren Sohn, der seiner gesetzlichen Militärpflicht genügt hat, hinzu. Zur Abgabe einer Vermögenserkl wuug ist verpflichtet, wer ein Vermögen von mehr als 20 000 Mk. oder wer bei mehr als 4000 Mar. Einkommen mehr als 10 000 Mk. Ver mögen hat. Ob der Antrag des sächsischen Landtages betr. die Fristverlängerung bei der Deklaration von Erfolg beim Bundesrat sein wird, bleibt abzuwarten; sonst bleibt es beim 3l. Januar. Jeder Gcmeindevorstand ist je doch berechtigt, auf Ansuchen eine Nachfrist von 8 Tagen zur Abgabe der Permög-enser- l. rung zu gewähren. Genügt auch diese Friß noch nicht, so kann die Bezirtssteuereinna./Me wcuere Frist gewähren. Behörden, die sich mit der Verwahrung bezw. Verzinsung von Vermögen (Geld rc.) befassen, dürfen keinerlei Auskunft über Einlagen geben, dagegen ist der Besser selbst verpflichtet, der Steuerbchlördc alles anzugeben. An Hand einer Vermögens- erllärung bespricht Redner sodann eingehend die verschiedenen Positionen des Dellarations- sormulars. An einigen Beispielen west Red ner hierauf die praktischen Folgerungen nach. — A. hat ein Zinscneinkommen von 4000 Mk. bei lOOOOO Mk. Vermögen; sein Erwerb aus der Landwirtschaft beträgt 1800 Mk. ----- ins gesamt 5800 Mk. Von dem 100 000 Mk. be tragenden Vermögen sind 5 Prozent ----- 5000 Mark abzugsfähig, sodaß ein Rest von 800 Mark verbleibt, der steuerfrei ist. — B. hat ein Vermögen von 100 000 Mk. aber kein Ein kommen. Er muß 250 Mk. Wehrbeitrag vom Vermögen bezahlen. — C. hat 4000 Mk. Zin seneinkommen vom Vermögen und 2400 Mk. Einkommen aus dem Erwerb. Abzüglich 5 Prozent verbleibt ein Restbetrag von 1400 Mk., wovon 1000 Mk. wehrbeitragspflichtig sind. — D. hat 42 800 Mk. Vermögen und 5780 Mk. oder abgerundet 5500 Mk. Einkommen aus dem Erwerb, sodaß nach Abzug der 5 Prozent 3400 Mark wehrbeitragspflichtig bleiben. Er hätte hiernach 97 Mk. zu bezahlen. Nachdem der Redner sich bereiterklärt hatte, in der Debatte Fragen nach Möglichkeit zu be antworten, wurde nach einer kurzen Pause die Aussprache mit einer Anfrage des .Herrn Gutsbesitzers Zimmermann - Oberlung- wi.) eröffnet der die Ansicht des Redners dar über wissen will, ob bei Zugrundelegung des Wertes der Ertrags- oder der Verkausswert eingestellt werdeu soll. Herr Kanzleirat Werner hält die beson deren Umstände für beachtlich; er sei für Ein stellung des Verkausswertes, da am 1. Januar 1917 die neue Besitzabgabe (Vermögenszu wachs) sonst noch empfindlicher in die Erschei nung tritt. Nach einer Rechnung in der „Deutsch-. Tagesztg." Hat A. ein Grit im Werte von 650 000 Mä vor 2 Jahren gekauft; jetzt deklariert er und legt dabei den Ertragswert zugrunde, der 450 000 Mk. beträgt. Er spart oei dieser Rechnung, die der Ansicht des Red ners über die Wert^emessung widerspricht, die Versteuerung von- 200 000 Mk. Bei dein In krafttreten der Besitzstener (Permögenszuwachs) muß er allerdings einen erhöhten Prozentsatz abführen. Die Einschätzung eines landwirt- schastlichen Grundstücks nach dem Ertrags-, d. h. wirklichen Wert sei deshalb vorzuziehen, denn beim Verkausswert müsse der Besitzer 200 000 Mk., die er garnicht habe, mehr ver steuern. Redner hält lrotzdem an der Angabe bezw. Versteuerung nach dem Ver au'swert fest. Als dringende und notwendig« Forderung für diese letzte Berechnung bezeichnet Herr Gutsbesitzer Grimm- Meinsdorf die Buch führung. Für hiesige Verhältnisse komme aber der Verkaufswert schon aus dem einfachen Grunde nicht in Frage, weil leider nur die wenigsten Landwirte ein« richtige Bnchfühirung haben. Redner steht auf dein auch vom Land wirtschaftlichen Kreisverein im Erzgebirge ein genommenen Standpunkt, daß die Einstellung des Grundstücks nach dem Ertra-gswert die ein zig richtige Lösung ist, wenigstens für den Landwirt ob, ne Buchführung. Die Steuern schätze man nach dem Pachtertragswert ein, in hiesiger Gegend nieist mit 50 Mk. pro Acker. Hinzu komme ^as Be.riebs'apital, während etwaige Schulden abgezogen, Vermögen hinzu- gez ihlt werden muß. Hagel-, Vieh- und Un fallversicherung könne abgezogen werden. Habe man so den Reinertrag ermittelt, so ne nie man den 25fachen Betrag, um den Ertrags wert nach dem Gesetz festzustellen. Wer in der g'ücklichen Lage sei, Kapital zu besitzen-, müsse dies natürlich dann extra einstellen, die End lumme ergebe das abgabepflichtige Vermögen. Eine solche Rechnung komme für die Mehrzahl aller Landwirte am ehesten in Frage. Der Herr Vorsipe » de hebt hervor, dal nach einem Re'eroh des Herrn Rechtsan walts Dr. Philipp-Dr/ßften im Landwirftchaft tichcn Kreisverein Ch^.mtz es als sehr ge- ährlich bezeichnet wurüe, daß anstelle des Er tragswertes der gemeine oder Verkaufswert in Ansatz gebracht ivird. Der Beitragspstich-tige sei in letzterem Falle auch für die Zu'un-ft an seine Angaben gebunden, während bei Einstel lnng des Ertragswertes Aenderungen späterhin nicht «ls ausgeschlossen zu gelten brauchen. In fast allen Fällen sei auch der Ertragswert uied riger als der Ver äufswert und schon aus die sem Grunde richtiger. Habe z. B. ein Land wirt ein 40—50 Acker großes Gut, das 16 000 Mark Pachtwcrterträgnis habe und stelle er fjür Miete, Wohnung rc. 1300 Mk. uno eigenen Verbrauch 600 Mk. ein, so ergebe sich als Er tragswcrt eine Summe von 17 900 Mk., die Ausgaben betragen 13 300 Mk., sodaß der Reinerwag 4600 Mk. ausmachl mal 25 iß 115 000 Mt. Der Wehrceilrag beträgt in die sem Falle 325 Mk. Fehler würden sich bei der Feststellung nach dem gemeinen noch nach dem Ertragswert nicht vermeiden lassen, a er bcrüasichtigen müsse man vor allem, daß man sich mit feinen Angaben für einen linaeren Zeitraum binde. Herr Gutseesitzer Grim m empfiehlt den Erlragswert nicht zu niedrig, vielmehr mög lichß gerecht auszurcchnen; der Unterschied dürft keineswegs zu groß sein. Wer sich jetzt nach dem Verkausswert binde, sei auch 1917 ghon gesegelt. Der Herr Vorsitzende kommt sodann ans die mituwer eigenartige Arbeit der sogen. Vm-ou erenzen für die Steucrcinschätzung zu sprechen. Ganz unangebracht sei es, daß die A sc! ätzungSergebnisse nicht bekannt gege.en werden, ebenso die Pachtwerlbemessung in den einzelnen Orten. In hiesiger Gegend rechne man 50 Mk. als Reinertrag für den Acker und 12-15 Mk. Betriebskapital pro Acker. Rechne mair nun 50 Acker zu je 65 Mk. mal 25, so hau man den Ertragswert, von dem die Schulden abgezogen werden müssen, um die richtige abgabepflichtige Summe zu erzielen. Persönlicher Arbeitsverdienst sei nicht in Ab zug zu bringen, ebenso auch nicht in Ansatz. Herr Gutsbesitzer Max Hartig- Langen berg gib: sodann eine Erllärung für das schwankende Betriebskapital lind erklärt, daß auch er mit Bezug auf die Vorkonferenzen in diesem Jahr etwas enttäuscht sei. So habe man n. a. die schlechten Jahre 1911 und 1912 als normale behandelt und andererseits den Schaden durch die Viehaufgabe und die Ausgaben für vermehrte Zuchtaufnahme nicht richtig zum Ausdruck gebracht. Auf die Anfrage des Red ners, wer die Mitglieder der Vorkonferenzen wähle, gab Herr Kanzleirat Werner be kannt, daß hier zumeist der Bezirkssteuerinspck- tor eine Auswahl dieser Vertrauensleute treffe. Der Vorredner betonte, daß es-nach Belannt- wcrden der Einschätzungen den Mitgliedern die ser Vorkonferenzen oft ohne Ursache oder bes ser eigenes Verschulden „schlecht gehe". Herr Kanzleirat Werner verweist hier auf auf die Bestimmungen bei Gütertrennung, den Generalpardon lind sonst Wissenswertes. Herr Gutsbesitzer Gustav Mülle r-Ober- lungwitz führte aus, daß im niederen Ort von Oberlungwitz meist 55—60 Mark pro Acker als Pachterträgnis für die Steuer berechnet wür den, im oberen Ort dagegen 50—55 Mk. Herr Gutsbes. Emil Wendle »Ob erlungwitz er weitert die Ausführungen dahin, daß mich im oberen Ort wie z. B. ihm sei.st 60 Mk. pro Acker als Erlragswert eingestellt wurden und 12 Mark als Betriebskapital. — Herr Guts besitzer Grimm weist daraus hin, daß Hol zungen zu einem niedrigeren Ertragswert (15 bis 20 Mark pro- Acker) eingestellt werden müßten-, und ohne Betriebskapital. Ein Anfrage des Herrn Gu sbesitzer Ro bert Hartig-Langenberg leantwortet Herr Grimm dahingehend, daß nur der Landwirt berechtigt sei, die eigene Arbeitskraft in An satz bezw. Aozug zu bringen, der fein Ein kommen buchmäßig nachweisen könne. Eine längere Aussprache, an der sich die Herren Gutsbesitzer Schubert, Grim m und Werner beteiligen, entwickelt sich über die vom Kreisverein ansgegebenen Frage o- gen und ihre Ausfüllung in Chemnitz. Herr Guts efitzer Bergmann-Falken empfiehlt die Inanspruchnahme eines Beamten der BnE - führungsstelle direkt in den einzelnen Orten. Grumbach sei dabei sehr gut gefahren und ha'-e nur ca. 2 Mk. Unkosten für jede De klaration gelabt. Der Vorsitz e n d c dankte sodann für den zahlreichen Besuch und die Aufmerksam keit bei dem klaren und trefflichen Vortrag des Referenten, dem er für seine Bereitwillig keit im Namen der Versammlung herzlich dankte. Mit den besten Wünschen für die Zu kunft schloß Herr Schubert! certlicheS »nd ««chfisch-N. * — Witterungsaussicht für Mittwoch, den 21. Januar: Vorübergehend trocken, Neigung zu Schneefall. * — Fabian Sebastian. Nach einer aften Bauernregel hat wlendermäßig am 20. Januar der Saft in die Bäume zu schie ßen, denn „Fabian Sebastian, fängt der Baum zu saften an". In diesem Jahre wird er sich wo ft noch etwas Zeit nehmen mit dieser nutz bringenden Tätigkeit. " — Di« W e h r st e u e r d e k I a r a - t i o n. Wir machen unsere Leser daraub auf- merlsam, daß sie die ihnen zugesand en For mulare zur Wehrsteuerdetlarat-on unedingt ausgcß llt einzureichcn haben, selftt wenn sie nicht steuerpflichtig sind. Bei nicht rechtzeitiger Einreichung kann Bestrafung erfolgen, ge- gebcnenfalles ein Zuschlag von 5—10 Proz. des We rbeitragcs verfügt werden. Es cmp- ichlt sich, die Deklarationen ungesäumt und nicht erst a-m letzten Tage einzureichen-, um sich vor recht unliebsamen Ueberraschungen zu ich - Hun. * — Gegen das neue Knapp- s chaft s g « je tz. In einer am Sonntag in Zwi.kau staftgcfundenen Protestversammlung der Berusver.wnde der Bergbeamten im Zwickauer und Lugan—OelSnitzer Revier gegen einzelne Bestimmungen im neuen Knappfchaflsgesetzent- wur, d«r u a. auch- Landtagsvizepräsident Vu und -Oberbürgermeister Keil beiwohnten, wurde einstimmig folgende Entschließung ge afft: „Die Verfammtung nimmt mit Bedauern von dem Inhalt des neuen Knappschaftsgesetz entwurfes KcnnftüS, nach dem die Berg- eawlcu in bezug aus Ore jetzt bestehenden Veamtcwran cukaßcn schwere Schädigungen zu erwarten baren und auch hinsichftich ihrer Pension sverhältnisse durch den beabsichtigten Wegfall der Zwangsversicherung im neuen Ge'etz in eine für das spätere Aller weniger geftch-er.e Altersversorgung gelangen. Die Per jammlnng erhebt gegen die bevorstehende Ver schlechterung ilrer jetzt bestehenden sozialen Fürsorge durch das neue Knappscha tsgesetz entsck-ieden Einspruch und erklärt sich mit den seucus des Vorstandes getroffenen Maßnahmen vollständig einverstanden. Sie richtet an die Kgl. Slaatsregicrung ebenso wie an die ge- etzgebenden Körperschaften die dringende Bit'e, den zurzeit bestehende» Beamlen'rankcukasftu i re enrerc Eristeuzmöglichieit dadurch zu er halten, daß an dem Bestand und den Einrich tungen der Kassen nichts geändert wird. Ebenso bittet die Versammlung dringend, außer der freiwilligen Versickerung der Beamten bei den Peusionskassev die bisher bestandene Zwangsversicherung von Beamten mit nicht nftr 2000 Marc Jahresgehalt wieder mit in das neue Knappschaftsgesetz auszunehmen." Entsprechende, in der Hauptsache überein stimmende Petitionen sind sowohl von der Bergbeamlenvereinigun-g, dem Bergoßszianten verein und dem Verein ehemaliger sächsischer Vergfchüler, wie auch vom Bergbaulichen Ver ein und den Porständen der Beamtenkranken kassen an die Ständcvcrsammluug und an die Kgl. Staatsregierung bereits abgesandt worden. * — Das zehnte P e t i t i o » s v er zeich n i s ist sockben in der 2. Kammer Lin gegangen. Es enthält u. cv die Petition belr. Erbauung einer Eiscn.a-n Limbach—Walden burg-Gößnitz. Hohenstein-Ernstthal, 20 Jan E n Winter est, bestehend in einem Sinfoniekonzert der verstärkten Bergkapelle aus Oelsuitz mit anschließendem Ball, veranstaltete am gestrigen Arend die Neustädter Schühen'ompagni« in den Räumen des Neustädter Schützen-Hauses. Mitg jeder und Gäste mit ihren Frauen hatten sich l ierzn zahlreich eingefunden. Das für das Sinfonie ouzert von Herrn Musikdirektor Sei fert zusnmmcngestelltc Programm bot den An wesenden einen außergewöhnlichen Genuß. Mir der Wiedergabe der Mozartschen Symphonie
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