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Hohnstein- LWWer Anzeiger Tageblatt für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, Bernsdorf, Wüstenbrand, Mittelbach, Ursprung, Kirchberg, Erlbach, Rüsdorf, Lugau, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf rc. Der.Hohensiein-Ernslthalcr Anzeiger" erscheint mit Ausnahme der Sonn- und Festtage täglich abends mit dem Datum des folgenden Tages. Vierteljährlicher Bezugspreis bei freier Lieferung ins Haus Mk. 1.50, bei Abholung in den Geschäfts«' stellen Mk. 1.25, durch die Post bezogen (außer Bestellgeld) Mk. 1.50. Einzelne Nummern 10 Psg. Bestellungen n-hmen die Geschäfts- und Ausgabestellen, die Austräger, sowie sämtliche Kaiser!. Postanstalten und die Landbriefträger entgegen. Ar erläge erhalten die Abonnenten jeden Sonntag das „Illustrierte Sonntagsblatt". — Anzeigengebühr für die 6gespaltene Korpuszeile oder deren Raum 12 Pfg., für auswärts 15 Pfg.; im Reklameteil die Zeile 30 Pfg. Die Lgespaltene Zeile Im amtlichen Teil öO Pjg. Anzeiaen-Annahme für die am Abend erscheinende Nummer bis vormittags 10 Uhr, größere Anzeigen werden am Abend vorher erbeten. Bei Wiederholungen wird entsprechender Rabatt gewährt, jedoch nur bei alsbaldiger Zahlung. Die Ausnahme von Anzeigen an vorgeschriebenen Tagen und Plätzen wird möglichst berücksichtigt, eine Garantie jedoch nicht übernommen. — Für Rückgabe unverlangt eingesandter Manuskripte macht sich LTTGGTTGGGGGGGGGGSGDGTGGGGGGGGGTGGGGTDOD die Redaktion nicht verbindlich. TGTTGGGGGGGDDDDDGDGDDGVGGGDGTDDDGGDGGGDT> Ar. 5. Fernsprecher Nr. 151. IMerrtW, de« 8. 3«««ar 1S14. Bahnte41. Jahrgang Alle im Jahre 1894 geborene» Wehrpflichtigen, welche im hiesigen Stadtbezirke ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz haben, ferner die hier aufhältlichen Zurückgestellten früherer Jahrgänge werden hierdurch aufgefordert, sich znr Aufnahme in die Rekrutierungsstammrolle in der Zeit vom 2. bis 15 Januar 1914 au Natsstelle — Zimmer Nr. 1 — zu melden. Die Mcldepflichtigen aus dem Jahre 1894 haben, soweit sie nicht im hiesigen Ort geboren sind, eine Geburtsurkunde (sogenannten Militärgeburtsschein), die Meldepfnchngeu aus früheren Jahrgängen den im ersten Militäroflichtjahre ausgestellten Losungsschein vorzulcgeu. Dec Militäc- geburtsswein wird von den zuständigen Standesämtern kostenfrei erteilt. Zeitweilig von hier abwesende Militärpflichtige (ans der Reise befindliche H.mdlungs- gehilfen, auf See befindliche Seeleute usw.) sind durch ihre hierdurch verpflichten,, Eltern, Vor- miiilder, Lehr-, Brot- oder Fabrikherren innerhalb der obenbezeichnetcn Frist a-Iumelden. Militärpflichtige, die nach Anmeldung zur Stammrolle ihren dauernden Aufeulhali oder Wohnsitz von hier nach einem anderen Orte verlegen, haben dies zur Berichtigung zur Stammrolle sowohl beim Abgänge der unterzeichneten Behörde, als auch nach Ankunft an, neuen Orte bei ter Octs- behörde spätestens innerhalb dreier Tage zu melden. Versäumnis der Meldefrist entbindet nicht von der Meldepflicht. Wer die vorgeschriebenen Meldungen zur Stammrolle oder ihre Berichtigung unter läßt, wird mit Geldstrafe bis zu 30 M. oder mit entsprechender Hast tu straft. Gleichzeitig werden die hier zugezvgcnen Zurückgestelllcn veranlaß,, sich nach H 47 Ziffer 8 Absatz 5 der Wehrordnung bei der Behörde des letzten ständigen Aufenthaltsortes abznmelden und die Bescheinigung hierüber vorznlegen. Hohenstein-Ernstthal, den 2. Januar 1914. Der Stadtrat. Ser Prozeß Wo Lterslo. Reutter. Nächst den Krupp Prozessen im Herbst v. F. hat wohl keine Gerichtsverhandlung das Interesse Deutschlands so lebhaft in Anspruch genommen wie die am Montag vor dem Kriegsgericht der 30. Division in Straßmrg begonnene. Oberst v. Reu ter steht jetzt im 54. Leuensja' re, er sieht dem Ende des Prozesses mit Ruhe entgegen und gibt seine Antworten in ruhigem, aber militärisch-bestimmtem Ton. Der zweite Angeklagte, Leutnant Schadt, ist ein 22jähriger Offizier, der sich bei Ausfüh rung der ihm zur Last gelegten Straftaten an die Instruktionen durch seine vorgesetzten Stel len hielt. Der Zuschauerraum des kleinen Kriegsge richtssaales ist, wie schon kurz gemeldet, über füllt. In der Hauptsache sind es die Vertre- 1er der Presse, die ihn füllen, für das übrige Publikum stehen nur wonige Plätze znr Ver fügung. Im Korridor drängt und schiebt sich die Menge der Zeugen, nicht weniger als 120. Die Vernehmung des Obersten. Oberst v. Reutter schickte seiner Darstellung von den Vorgängen nnd seiner Rechtfertigung voraus, daß alles, was von seinen Unterge c non getan worden sei, lediglich ans seinen Be fehl geschehen sei, er übernehme die volle Ver antwortung dafür. Diese Erklärung gab der Oberst mit fester, lauter Stimme ab. Er führte daun aus, wie, als er vor etwa einem Ja r das Regiment in Za 'ern übernahm, das Ver hältnis zwischen dem -Oftizierlorps und der Bevölkerung sehr gut geweseu sei. Aus Grün den, d.e ihm heute noch schleierhaft seien, sei es plötzlich schlechter geworden. In einem Blatt erschien ein Spottgedicht auf einen Offi zier, der einen Soldaten wegen unterlassener Ehrenbezeugung lacke sestnehmen lassen. Ein Hauptmann wurde heftig deswegen angegrif fen, weil er seinen Unmut darüber aussprach, daß iu den Restaurants srauzösische Bezeich nungen, selbst bei Streichhölzern, gang nnd gäbe waren. Als ein Flieger nach Zgbern am, hieß cs, das Regiment stehe der Aviatik kühl und ablehnend gegenüber, trotzdem er, der Oberst, selber eine Fahrt mit dem Aero- plau unter-nal in. Das Verhältnis der Unter offiziere nnd Mannschaften zn den Zivilbehör den schien nie gut zu sein. Ihm sei ausge fallen, daß bei den gerichtlichen Aburteilungen von Schlägereien die Soldaten stets bestecht, die Zivilisten stets freigesprochen wurden. Die Sache ging so weit, daß die Soldaten abends lieber in der Kaserne oleiben wollten, um nicht in Ungelegonheiten zu- kommen. Unhaltbare Verhältnisse entstanden, als nach dem letzten Manöver die Beschimpfungen ge gen Leutnant v. Forstner und andere Offi ziere einsetzten. Im Manöver, so führte der Oberst ans, hat sich das Regiment gut gct.w teu, und besonders zeichneten sich die jungen Leninanls ans. Trotz großer Anstrengungen lagsücer waren sie ans den nächtlichen Pro rrouillen frisch rind munter. „Es war eine Lust, das zu sehen," rief Oberst v. Ren er aus, „und ich kam mit dem Ge uh< aW dem Manöver zurück, daß man niit diesen Lent nants alles machen ^ann, daß sie so sind, wie inan sic im Kriege braucht." Die Hänseleien und Beschi-mpfungeu der Offiziere auf vs euer Straße wurden gröber und gröoer Das Re gimeni wandie sich um Schub an die Zivi' Verwaltung, die Potizei veriagte jedoch dau ernd. Er habe darum deu Beseht gegeben, 'ei neu-en Ausschreitungen shari vorzngehen, Ivas auch geschah. Er Hale sich gesagt, es 'ci seine Pflicht, seine Offiziere zu schützen, eben so sei es seine Pflicht, Ruhe berzuftellen, un bedingte Ru r. Er habe sich alle Veslinuunn gen genau angesehen nnd auch hö.ere Stellen halten die Beüiminnngen einem genauen Stu dium unterzogen. Ec habe schließlich die lieber zeugnng gewonnen, daß es feine Pflicht ge wesen sei, einzugrcften, wenn die Ziviwer- waltnng ver agc. Der Verhaidlnngsleiter ragte lier den Oberst, ob er keine Zweiset hinsichtlich der Giltigkeit der aus dem Jahre 1820 stammen- dcu Kabinot.Sorder, auf die er sich stütze, l a e. Der Oberst verneiute diese Frage. Sein Ver teidiger fragte, ob denn überhaupt Zweife. über die Gültigkeit dieser Kabinettsorder be ständen, worauf dec Verbaudluugsleücr auu wortete, darüber werde im Plädoyer zu reden fein. Er labe den festen Vorsatz geba t, suhr der Oberst fort, Ernst zn machen, uötigeu'alls vor dem Aenßcrsten nicht znrü kznschrecken und feuern zu lassen, wenn die iob'.eudc Menschen menge auf dem Zaverner Marktplatz nicht cms einandcrgegangen wäre. Die Menge verlies sich jedoch rechtzeitig. W'hreud dieser Vor gänge sei von den verantwortlichen Per'önlich keilen der Zivilbehörde,' niemand in Zubern gewesen, mit Ausnahme des Bürgermeisters, der aber krank im Belt lag Sehr empört seien die Landrichter gewesen, a's sie verhaft tet wurden. Einer derselben habe ihm jedoch selber gesagt, daß er sich geweigert habe, wei terzugehen, als ihn der Leutnant dazu auf forderte. Er habe ihm darauf eutg"guet, dann sei natürlich der Leutnant mit der Verhaf tung im Recht gewesen. Mit besonderer Be tonung hob der Oberst daun hervor, er sei der festen Ueberzougung, daß nur dadurch, daß er die Verhafteten die Nacht über im Paudureu keller bebielt, weiteren Ausschreitungen vorgc beugt wurde. Der Oberst erklärte weiter, dlaß er dem Kreisamtmann gegenüber die Drohung, schie ßen zu lassen, absichtlich angewandt habe, weil er die lleberzeugung hatte, daß die Regie rung, deren Autorität erschüttert war, die Zü gel am Boden schleifen lasse, und daß, wenn das Militär nicht energisch austrete, es weiter verhöhnt worden wäre. Leutnant Schadt sei seiner Meinung nach berechtigt gewesen, in Häufer einzudringen, wenn aus deu Häusern geschimpft wurde. Auf die Frage, ob er sich nicht bewußt gewesen sei, rechtswidrig zu han deln, als er die Leute feftbielt, antwortete Oberst v. Reutter: „Nein. Ich war dem Kai ser dnüir verantwortlich, daß Schlimmeres verhütet wurde. Dazu aber war erforderlich, daß ich die Leute nicht herausließ. Ich mußte sie dabehalten nach den Bestimmungen des Gesetzes." Als später ihm Juristen von der Unhaitbarkeit seines Standpunktes sprachen, ha e es ihm auf der Zunge gelegen zu sa gen: „Hier hört alle Juristerei auf, Mars re giert die Stunde!" Der Per!-andlungsleiter hielt dem Oberst vor, daß er Verhaftungen habe vornehmen lassen, trotzdem ihm der Kreisamtmann aus- drüa ich erklärt hatte, er werde mit einem vcr- st rckcn Gendarmerieaufgebot für Ruhe und Ordnung sorgen. Der Oberst machte hiergegen darauf aufmerksam, das; die Verhaftungen schon erfolgt waren, als diese Zusicherung ge geben wurde; niemals habe er aber die Po- lizeigewalt an den Kreishaupänann wieder abgegeben, wie er auch die Verhafteten nicht wieder entlassen habe, bevor sie von ihm ver nommen waren, er hatte eben jedes Zutrauen znr Polizei verloren. Lcutnant Schadts Vernehmung. Leutnant Schadts Vernehmung, oft von der Heiterkeit des Publikums begleitet, war rasch beendet. Er gab an, daß die Beoölke rung den Offizieren habe die Straße verbie ten wollen; das Volk habe auf der Straße iol .en und brüllen dürfen, die Offiziere seien völlig schutzlos gewesen. Ans Befehl des Obersten habe er dann Verhaftungen vorge- nommrn. Wenn Mißgriffe bei den Verhaftun gen vorgekommen seien, so liege das daran, da d e chlimmsten Elemente, die Hetzer und Au wiegler, sich unter der großen Menge vcr- -orgen hielten, er sei daher oft nur auf Ver mu'ungen angewiesen gewesen. Tatsache sei, daß Haustüren eingeschlagen worden seien, nm Sckreier festzunehmen. Zeuge Kreisdirekior Mahl bestritt, daß die ,ft U. ebördcu versagt hätten, mußte sich a'er doh vom Perhandlungsleiter vorhalten lassen, nüe aus ullig es sei, wenn jeder Mißgriff von Offizieren sofort zur Kenntnis der Zivilbe! ör- den genommen wurde, während von den Aus- scbreüungon gegen Offiziere die Behörden nie eine Ahnung hacken. Andere Zeugen aus der ZivUvcrwalckmg betouteu stets, man labe die Offiziere nicht mehr auf der Straße sehen wcücn, wenn diese sich nicht mehr verborgen dielten, so sei das eben ihr Fehler gewesen. Von Wichtigkeit waren besonders die Aus- ngen des Staatsanwalts Krause und des ?!mtsgcrickcksrats Spiecker, die bekundeten, sic ölten kein Johlen, Schreien und Preisen vor den Offizieren gehört. Es ergab sich nun ein auffälliger Wider spruch zwischen diesen nnd anderen Zeugen aussagen. Die als Zeugen vernommenen Of- izicre, auch solche, die an den fraglichen Aben den keinen Dienst hatten, also nicht der Menge gegenüberstanden, unter ihnen besonders Haupt mann Voigt, bekundeten, der Staatsanwalt nnd der Amtsgerichtsrat hätten unter allen Umständen den Lärm hören müssen, den die Menge verübte. Hauptmann Voigt erklärte, es sei ein derartiges Geschrei auf der Straße gewesen, daß er sofort ans Fenster ging, u-m zn w' en, was los war. Der Lärm war laut :in Zimmer zu hören. Sein Kindermädchen sei an diesem Abend ganz verängstigt nach Hause gekommen. (Das Mädchen wurde so- ort telegraphisch als Zeugin geladen.) Der Hauptmann erklärte ferner, er habe das be stimmte Gefühl gehabt, daß es sich um eine verabredete Zusammenrottung handle. Es han delte sich nicht etwa um Frauen nnd Kinder, es waren Erwachsene, die den Lärm vollführ- ken. U. a. wurde die Marseillaise gepfiffen. Kriegsgerichtsrat Ossiander rief hier aus: „Es ist ja ein unglaublicher Widerspruch zwischen den Aussagen dieses Zeugen und denen des Herrn Staatsanwalts!" Ter Staatsanwalt fragte Haupnnann Voigt nochmals, ob er seine Auslagen awrecht er- lal:e, Hauptmann Voigt bestätigte klar und unzweideutig, daß die Menge einen außer ordentlichen Lärm auf der Straße verübt habe. Dem Staatsanwalt war dieser Widerspruch unerklärlich. Er habe an dem fraglichen Abend sogleich Aufzeichnungen über das Vorgefallene gemacht, auch seine Niederschrift enthalte nichts über ein lärmendes Benehmen der Volksmenge. Ooersl v. Reutter warf hier ein: „Mir ist der Widerspruch zwischen den Zeugenaussagen voll kommen verständlich. Das alles ist immer sehr schnell gegangen. Die Leute sanden sich zu sammen, schimpften, und wenn gegen sie vor gegangen wurde, stoben sie davon. Das hat der Herr Staatsanwalt im einzelnen vielleicht nicht beachtet." Gerichtsassessor Kries betonte energisch, daß von der Menge kein Lärm ver ursacht wurde. Es sei alles sehr ruhig zuge- gangcn. Hauptmanu Voigt konnte demgegen über nur immer wiederholen, daß der Lärm so stark war, daß er sich ans Fenster begab. Auch im weiteren Verlauf der Verhand lung machten sich die starken Widersprüche in den Zeugenaussagen geltend. Die Zeugin Frau Eilis bekundete, daß alles ruhig ge wesen sei; sie habe sich sogar gewundert, wie ruhig die Bevölkerung geblieben sei, in ihrer Heimat, der Pfalz, wäre es jedenfalls nicht 'ö ruhig zugegaugeu. Leutnant Bethke machte Angaben über die Gründe, aus denen er Ver- laitungen vorgenommen habe. Er habe zuerst einen Mann festgenommen, der ihni stets ab sichtlich den Weg vertrat. Er habe im ganzen 7 Männer verhaftet, die „13 Mark-Ofii.ziere! Bestien!" und nicht wiederzugölende Schimpft worte gerufen hatten. Im direkten Gegensatz zu den Aussagen der Frau Eilis standen die der Zeugin Frau Evers. Sie wobttt neben dem Hotel „Zum Karpfen" und Hal an dem fraglichen Abend furchtbaren Spektakel gehört. Die Menge draußen schrie: „Dreizehn-Mark Of izierc, Dreckschwob, Saupreuß, Blutsauger, die Hunde sollen herauskommen, wo ein Schwob hin , wächst kein Gras mehr." Und auch der Oberst sei beschimpft worden wie sonst, mit „Seidenes Kaninchen" „L>chloß- geist" usw. Der Verhaudlungsleitcr fragte die Zeugin: „Diese Schimpfereien waren also in Zabern an der Tagesordnung?" Die Zengin antwortete: „Jawohl, es war einfach ftrrcht- bar. Es wurde auch gerufen: „Pive la France!" Unter den Krakehlern seien auch Za- berner gewesen. Sie habe gehört, wie man sich gegenseitig zum Skandalmachen anfeuerte, man habe Prämien von 10 Mark ausgelobt für die ärgsten Skan-dalmacher, dann hieß es wieder: „200 Genossen müssen aus Mülhausen kommen, die müssen einen Skandal provozie ren!" Ebenso wurde gerufen, es müsse süd ländisches Blut in die Sache Hineinkommen, dann erst wäre sie richtig. Die Zeugin gab an, daß sie diese Bekundungen schon in frühe ren Vernehmungen gemacht habe, sie habe sie aber aus Verlangen des Bürgermeisters zuvück- genommen. Sie habe das nicht aus lieber- zeugung getan, sondern weil sie als allein stehende Frau „nicht in die Zeitung kommen wollte", womit ihr der Bürgermeister gedroht habe. Oberst v. Reutter sei eiu herzensguter Manu. Ein Milchmann in Zchern, der frü her in Köln bei Um gedient hat'e, stellte sich ihm einmal auf der Straße vor, der Oberst freue sich außerordentlich darüber und beglei tete den Marm ein Stückchen. Als ein Kind des Neservemannes starb, schickte der Oberst einen Kranz. Bei der Vernehmung der Musketiere, die die Kr-akehler abführten, erkannten die Sol daten verschiedene Zeugen auf das Bestimm, teste als diejenigen wieder, die Schimpfworte