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WeM-ErOWMiM A. c'lagc erhalte« die Abonucntcii jeden Sonntag das „Illustrierte Sonntagsblatt". — Anzeigengebühr für die 6gespaltene Korpuszeile oder deren Raum 12 Pfg., für auswärts 15 Pfg.; im Reklameteil die Zeile 30 Pfg. Die Nr. 2 Sombeild, den 3. Jamar 1S14 41. Jahrgang Fernsprecher Nr. 151. Geschäftsstelle Bahnstraße 3. Der.Hohensteiu-Ernstthulcr Anzeiger" erscheint mit Ausnahme der Sonn- und Festtage täglich abends mit t»m Datum des folgenden Tages. Vierteljährlicher Bezugspreis bei freier Lieferung ins Haus Mk. 1.50, bei Abholung in den Geschäfts- stellen Mk. 1.25, durch die Post bezogen chußer Bestellgeld) Nik. 1.50. Einzelne Nummern 10 Pfg. Bestellungen n-hmcn ßle Geschäfts- und Ausgabestellen, die Austräger, sowie sämtliche Kaiserl. Postanslalten und die Landbrtesträger entgegen. Lgespaltene Zeile im amtlichen Teil 50 Pfg. Anzeigen-Annahme für die am Abend erscheinende Nummer bis vormittags 10 Uhr, größere Anzeigen werden am Abend vorher erbeten. Del Wiederholungen wird entsprechender Rabatt gewährt, jedoch nur bei alsbaldiger Zahlung. Die Ausnahme von Anzeigen an vorgeschricbenen Tagen und Plätzen wird möglichst berücksichtigt, eine Garantie jedoch nicht übernommen. — Für Rückgabe unverlangt eingesandter Manuskripte macht sich LGTGTTDTGGGTGSSGSGGLDSGOT-GGTTTTTGGGGGGOD die Redaktion nicht verbindlich. GGGGTGTTGDDGTGDDWGTDGTDGTTGGGGDDDDMGDDDK Tageblatt für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, Bernsdorf, Wüstenbrand, Mittelbach, Ursprung, Kirchberg, Erlbach, Rüsdorf, Lugau, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf rc. Alle im Jahre 1894 geborenen Wehrpflichtigen, welche im hiesigen Stadtbezirke ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz haben, ferner die hier aufhältlichen Zurückgestellten früherer Jahrgänge werden hierdurch aufgefordert, sich zur Aufnahme in die Rekrutierungsstammrolle in der Zeit vom Ä. bis 15 Ja mar 1914 an Natsstelle — Zimmer Nr. 1 — zu melden. Die Meldepflichngen aus dem Jahre 1894 haben, soweit sie nicht im hiesigen Ort geboren sind, eine Geburtsurkunde (sogenannten Militärgcburtsschein), die Melbepfuchngen aus früheren Jahrgängen den im ersten Militaroflichtjahre ausgestellten Losungsschein vorznlegen. Der Mil tär- gebultssmein w-rd von dm zuständigen Standesämtern kostenfrei erteilt. Zeitweilig von hier abwesende Militärpflichtige (auf der Reise befindliche Handlungs gehilfen, auf See befindliche Seeleule usw.) sind durch ihre hierdurch verpflichte m Eltern, Vor münder, Lehr-, Brot- oder Fabrikherreu innerhalb der obenbezeichmten Frist rmzmnelden. Militärpflichtige, die nach Anmeldung zur Stammrolle ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz von hier nach einem anderen Orte verlegen, haben dies zur Berichtigung zur Stammrolle sowohl beim Abgänge der unlerzeichneten Behörde, als auch nach Antunft am neuen Orte bei der Octs- behörde spätestens innerhalb dreier Tage zu melden. Versäumnis der Meldefrist entbindet nicht von der Meldepflicht. Wer die vorgeschriebenen Meldungen zur Stammrolle oder ihre Berichtigung unter läßt, wird mit Geldstrafe bis zu 30 M. oder mit entsprechender Host b.st,afi. Gleichzeitig werden die hier zugezogeuen Zmückgestellien veranlaßt, sieh nach 8 47 Ziffer 8 Absatz 5 der Wehrorduung bei der Behörde des letzten ständigen Aufernhal Sones abzunulden nnd die Bescheinigung hierüber vorzulegcn. Hohenstein-Ernstthal, den 2. Januar 19 l4. Der Stadtrat. Herr Karl Konrad Krauße aus Gnu a ist als Ratsexpedient und H r, O to Walther rus Ehrenfriedersdorf als Steuerkassenassistent heule in Pflicht genommen worben. Hohenstein-Ernstthal, am 2. Januar 19-4. Der Sladtrat. i Rodeln IM SWWWM betr^ ! Nachstehend werden die Bestimmungen der Slraß-npolizeiordnnng über das Rodeln, ! Schlittschuhlaufen u. s. w. erneut bekannt gegeben Die Schutzmannschaft ist angewiesen worden, unnachsichtlich Anzeige zu erstatten. Jeder Aagezeigte hat strenge Bestrasnug zu gewärtigen; eine Abstrafung kurzer Hand findet nicht mehr statt. An Eitern, Pfleger und Erzieher geht das Ersuchen, wegen Beachtung des Verbotes auf die Kinder in geeigneter Weise einznwirkcn. K 60. Das Rodeln nnd Fahren mit Kinderschliiten, das sogenannte Schindern und das Sä littschuhlaufen der Kmder auf den Suaßen und Fußwegen ist verboten. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen sind die Eltern für iure Kinder verantwortlich. Hohenstein-Ernstthal, den 2. Januar 19l4. Der Ltadtrat. Anmeldung zur Militär-Stammrolle. Die hier aufhältlichcn Militärpflichtigen und zwar: die in diesem Jahre das 20. Lebens jahr vollenden und die älteren Jahrgängen ang>hörrnben Mannschaften, über die eine endgültige Entscheidung durch die Ersatzbehördcn noch nicht erfolgt ist, weiden hiermit anfgcfvrdert, sich in der Zeit vom 2. bis 15 d I im Rathaus — Registratur — zur Nekruticrungsstammrolle a izumelden. Auswärts Geborene haben Geburtsschein, die Zurückgcstellten ihren Losuugsschein bei der Anmeldung avzugeben. Bou hier nur vorübergehend abwesende Militärpflichtige (auf der Reise begriffene Handlungsgehilfen usw.) sind von den Eltern oder dem Vormund innerhalb obiger Frist zu melden. Zur Stammrolle Gemeldete, die im Laufe eines ihrer Militärjahre von hier fortziehen, haben sich vor ihrem Wegzüge ab- und zur Stammrolle des neuen Aufenthalt-ories unmrzüglich ' anzumelden. Nichtbefolgung dieser Vorschriften wird mit Geldstrafe bis zu 30 M. oder Haft bestraft. Oberlungwitz, den 30. Dezember 1913. Der Gcmeindevorstand. Bekanntmachung! Die Hundebesitzer hier werden auf .efordert, sänulichc in ihrem Besitze befindlichen Hunde j späteuS bis ö. Januar 19l4 hier anznmelöen zur Vermeidung der nach K 7 de? Hundcsteuerge- jetzeS man i8. 8 1898 wegen Steuerhinterziehung drohenden Strafe. Oberlungwitz, am 2. Januar 1914. Der Gcmeindevorstand. Der 4. Tu nun Lnndrenten ist spätestens bis den 6 Jn-rnirr 1914 bei Vermeidung j. fertiger Zwangsvollstreckung an die hiesige Ortssteuercinuahmc — Rathaus j links, 1. Zimmer — zu entnchlen. Oberlungwitz, am 31. Dezember 1913 Der Gemeindevorstand. > Wegen Rechnungsabschlusses werden die Lieferanten und Gewerbetucibeuden veranlaßt, die ! noch außenstehenden Rechnungen sofort oder spätestens bis Mitte Januar 1914 einzureichm. Gersdorf (Bez. Chtz.), den 30. Dezember 1913. Der Gemeindevorstand. In Vertretung: A. Obel, Gemeindeältester. Tagesgeschichte. NeujahrSempfang am sächsischen Hofe. Die Neujahrsfeier am Königshofe hielt sich in pEge des Ablebens der Fürstin zu Hohen- zollern-Sigmaringen diesmal in einem etwas engeren Nahmen als sonst, insofern, als die Mend'estlichkeiten im Residenzschlosse in Weg- fall kamen. Dagegen fanden die Gralulatio-ns- couren wie üblich statt. Zuerst gratulierten dem Könige, vor dessen Gemächern die Hv- trompeter die herkömmliche Morgenmusik dar- gebracht batten, seine Kinder und Prinzessin Mathilde, woraus die königliche Familie ge meinsam an dem Gottesdienste in der Hos- kirche teilnahm. Nachdem dann die Mitglie der des engeren persönlichen Dienstes, dieOler- lwmeisterin und der Leibarzt ihre Glätt wich - säe dargebrachk hatten, begannen- um Ast Uhr in den Festsälen des Schlosses die Gratula tionscouren. Die Auffahrt zu diesen hätte vor dem Schlosse wie gewöhnlich ein zahlreiches Publikum l erbeigelockt, das trotz leichten Schnee treibens und Frostes geduldig aushielt. Zuerst erschien der gesamte königliche große Dienst zur Veglückiviinßl'ung, der sich im Marmorsaale versammelt hatte. Ihm folgten um 1 Uhr und gleich nach 1 Ul-r die Munster, die Her ren des diplomatischen Korps und die in Dres de-- anwesenden Mitglieder der beiden Stände kammern, für die der Banketstaal als Ver- sammlungsraum gedient halte. Um lUhr erschien, wie gewohnt, eine besondere Abord mmg der Armee, bestehend aus dem Kriegs minister, den Stellvertretern der kommandie renden Generale der beiden sächsischen Armee korps (die Generale d'Elsa un-d v. Laffert selbst waren nach Berlin zum Neusahrsemp- fang be m Kaiser gefahren) und Vertretern der Offizierkorps des Leibgrenadier-Regiments Nr 100, des Gardereiter-Regiments, des 1. Hu faren-Reg'ments „König Albert" Nr. 18, des 1. Feldarnllerie-Regiments Nr. 12, des 3. T - 'darßllcr i e -N echments Nr. 32 nnd der Lech kompagnie, die in der Reitschule zusammenge treten waren. Ihnen folgten die am könig- ttch'en HKe vorgcstellten einheimischen und remden Herren vom Zivil, sowie die Militärs z. D. nnd a. D., nnd den Beschluß macktteu die Generalität und Abordnungen der iibriaen Offizierkorps, die sich ebenfalls in der Reit- schnle versammelt hatten. Etwa nm 2 Ulr waren die Eouren beendet. Ein neues Mitglied der ersten sächsischen Ständekammer. Anstelle des am 12. November 1913 ver storbenen Kawmerlerrn v. Bocherg ans Gr^ß- wel-'o sat König Friedrich August aus Grund der Bestimmnng in 8 63,14 der Verfassungs- urttmde den Oberst z. D. Rittergutsbesitzer und Konunerherrn Marimittan Sensit von Pilchch ans Reinhardtsgrimma und Böhlen zum Mitglied der 1. Kammer der Ständever- sammlnng ernannt. Tie Beisetzungs-Feierlichkeiten in Sigmaringen. Morgen Sounah-eud findet in dem feier- ütten Tra-uerschmnck tragenden Ligmaringen tue Bestattung der Fürstin Leopold von Ho- enzollern statt. An der Seite des Fürsten Wilbelm von Hobenzollern schreitet der Kai ser, dann folgen die Brüder des Fürsten, der Thronfolger von Rumänien nnd Prinz Karl von Hobenzollern. An den Tranerfe-erlichtti- ten nehmen ferner teil: die Großherzoginwitwe von Baden, Exkönig Manuel von Portugal und Gemahlin, der König von Belgien, der Groß'erzog von Oldenburg, Herzog Robert von Württemberg als Vertreter des Königs von Württemberg, der König von Sachsen mit feiner Schwester Prinzessin Mathilde und die Prinzessin Therme von Bayern. Die Bestat tung findet von- der Erloserkirche zu Hedingeu aus statt. Priuz Wilhelm von Sachsen-Weimar-Eisenach ' at mit seinem ältesten Sohn Hermann, der bekanntlich den Namen eines Grafen v. Oft- heim mhrt, eine längere Reise angetreten, de ren Ziel u. a. das Königreich Siam ist. Man darf annehmen, daß der Prinz in fernen Län dern Ablenkung suchen will von dem schweren Verluste, den er vor einigen Monaten durch das tragische Ende seiner einzigen Tochter, der Prinze'sm Sofia, in Heidelberg, erlitt. Es ist nicht das erste Mal, daß er einen fremden Weltteil aufsuchk. In jungen Jahren diente Prinz Wilhelm ans Veranlassung seiner Taute, der Großherzogin Sötte von Sachsen, die eine niedcrläubisch-e Prinzessin war, längere Zeit unter angenommenen Namen in der nieder- !' ndi-ck en Fremdenlegion. Eine Kanzlerlrise? Das Organ des nationalliberalen Partei- sütrers Bassermann, der „Mannheimer Gene- ralanz.", schreibt: Kundige Beurteiler der Men schen und Dinge nehmen an, daß eine schwere politische Krise herausziehe. Die konservative Partei ist im Anfruhr gegen die Regierung, weil diese es zugelassen hat, daß der Leut nant v. Forstner die gesetzliche Strafe erhalten lat. Polizeipräsident von Jagow, der bei Ho'c beliebt ist, hat mir seinem Briefe an die „Kreuzzeitung" die Führung des Ansturmes der Konservativen gegen den Reichskanzler übernommen. Dieser besuchet sich in einer überaus peinlichen Situation. Die Art der jüngsten Betrachtung der „Nordd Allg. Ztg.", mit der vielleicht Eindruck bei den Konserva tiven gemacht werden sollte, wird vom gesam ten Liberalismus abgelehnt. Der Reichskanz ler stKe in offener Feindseligkeit mit den Kon- seioativcn, obne den Versuch zu machen, die verlorenen S mpatlüen des liberalen Bürger tums wiederzugewinnen. Der Artikel schließt: Sollte der Reichskanzler im polittschen Duell mit Jagow erliegen, so würde sein Fall vom liberalen Bürgertum recht kühl ausgenommen werden, so schmerzlich auch ein neuer Triumph des altpreußischen Konservatismus berühren müßte. DaS deutsch-englische Afrikaabkommcn, das endlich nach monatelangen Verhandlungen zum Abschluß gebracht wurde, regelt nur die wirtscha tttchen Interessen der beiden Kontra henten in den portugiesischen Kolonien Süd afrikas, olne an eine Erwerbung oder Ver teilung dieser Schutzgebiete zu denken. Es wird mir dem Abkommen auch nur ein ganz kleiner T eil der die l eiden Großmächte interessierenden Attikafragen erledige, sodaß die Länge der Zeit auffällt, die man znr Einigung gebrauchte. Von den beiden großen vortugiesischen Kolo nien, nm deren wirttchastfiche Erschließuna es sich bandelt, liegt Angola an der Westküste Südafrikas, seine langgestreckte Südgrenze wird durch Deutsch-Südwestafrika gebi'dci, während Rhodesien oder Britisch-Zentralafrika noch lange nicktt die Hälfte der Ostgrenze Angolas bildet, der weitaus größte Teil des östlichen Angola vielmehr an den belgischm Kongostaat stößt. Es war da'er natürlich und bei einem In teressenausgleich selbstverständlich, die wirtschaft liche Ersckili-eßu-ng dieses an Naturschätzen rei chen westlichen Kolonialbesitzes Portugals Deutschland zu überlassen. 8aek8!8vkv8 varäsrobs-llLuis Vvl8llttr i. ——o Its (Vorletzt, 8t»tion). H r»ki xZilnnx. — ^6k'k'6n-0l8l6i'n, ?3l6tot8, trügen, slSNgntsi' süngttn98- untt Knsben- Kleiäunof, Duetten unct 8uoI<8i<M8, Mten unä IVlütren. --