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Tageblatt für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, Bernsdorf, WÜstendrand, Mittelbach, Ursprung, Kirchberg, Erlbach, Rüsdorf, Lugau, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf rc. Der »Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger" erscheint mit Ausnahme der Sonn- und Festtage täglich abends mit t^m Datum des folgenden Tages. Vierteljährlicher Bezugspreis bet freier Lieferung ins Haus Mk. 1.50, bei Abholung in den Geschäfts stellen Mk. 1.25, durch die Post bezogen (außer Bestellgeld) Mir. 1.50. Einzelne Nummern 10 Pfg. Bestellungen n-hmen die Geschäfts- und Ausgabestellen, die Austräger, sowie sämtliche Kaiser!. Poftanstalten und die Landbriesträger entgegen. Ar eilage erhalten die Abonnenten jeden Sonntag das ..Illustrierte Sonntagsblatt'. — Anz e i g e n g e b ü hr für die 6gespaltene Korpuszeile oder deren Raum 12 Pfg., für auswärts 15 Pfg.; im Reklameteil die Zeile 30 Pfg. Die ^gespaltene Zeile im amtlichen Teil 50 Pfg. Auzeigen-Annahme für die am Abend erscheinende Nummer bis vormittags 10 Uhr, größere Anzeigen werden am Abend vorher erbeten. Bet Wiederholungen wird entsprechender Rabatt gewährt, jedoch nur bei alsbaldiger Zahlung. Tic Aufnahme von Anzeigen an vorgeschriebenen Tagen und Plätzen wird möglichst berücksichtigt, eine Garantie jedoch nicht übernommen. — Für Rückgabe unverlangt eingesandter Manuskripte macht sich LGGGGGGGGGGDGGOEDÄGL'GE-GGDGGGGDDGDGGDGGOG die Redaktion nicht verbindlich. GDGGGGGGGDDGGDDGDGGGGTGDTDGTGGDGGTTGDGGK Rr. M. Fernsprecher Nr. 151. Dienstag, den 23. Dezember M3. B°hchr°ß°» 4«. Jahrgang Angestelltenoersicherung betr. Die in tz 2 des Versicherungsgesetzes für Angestellte vorgeschriebene Festsetzung der Osts- preise für die Berechnung des Wertes von Sachbezügen ist, soweit Wohnung, Verpflegung, Feuerung und Beleuchtung in Betracht kommen, für den Bezirk der Stadt Hohenstein-Ernstthal in der aus dem nachstehenden Verzeichnisse ersichtlichen Höhe erfolgt. Die Festsetzung tritt mit dem Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt bis 31. Dezember 1914. Für andere Sachbezüge erfolgt die Festsetzung im einzelnen Falle. Hohenstein-Ernstthal, den 16. Dezember 1913. Der Stadtrat. Verzeichnis der Ortsprcise für den Wert von Sachbezügen. (tz 2, Abs. 2 des Versicherungsgesetzes für Angestellte, verb. mit H 2 der Sachs. Aussühr.-Verordnung hierzu) Gruppe der Versicherten (tz 1 des Gesetzes und L 2 Abs. 4 der Auss.-V.-ö. Wohnung Verpflegung Botte . -r teilweise » für die Person « < sür die Person Z mit Familie Z Beleuch tung sk A-Z Sonstige Sachbezüge l für die Person >, für die Person mit Familie : für die Person c, für die Person j mit Familie für die Person für die Person mit Familie Frühkassce Frühstück Mittag Abendbrot Frühkaffec Frühstück Mittag Abendbrot i-i hrlich jährlich täglich täglich jährlich jährlich 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 I1jI2 13 14 j 15 16 j 17 18 I. Angestellte in leitender Slellung. (Betriebsdirektoren, Vermalter größerer Landgüter usw.) :b >, > 400 7on 1000 20 25 80 40 50 Msi25 80 50 j 100 j 15 j 30 Festsetzung erfolgt von Fall zu Fall. II. Betriebsbcamte, Werkmeister und andere Angestellte in einer ähnlich gehabenen oder höheren Stellung, Bu- reauangestellte, Handlungsgehilfen und Gehilfen in Apotheken, Bühnen- und Orchcftermitglieder, Lehrer und Erzieher. 150 300 450 700 15 20 60 80 85 i 40 110 70 40: 75 15, 20 ß r Freibank Hohenstein-Ernstthal. Vorzüglich rohes Rindfleisch Pfund 53 Pfg. Vermöge» »ad Einkommen. Zweifel an der Deckung des Wchrvcitrages. — Ter Nährstand zahlt am meisten. — Hänslrcher Luxus und HausyaUungs-Tchuldcn. — Bci- tragsfrcihett. — Ehegatten als Gcsamtschuidaer. — Vcrmögcnsflucht ins Ausland bringt Gefängnis. Bevor der Reichstag sich vertagte, ist von Vertretern der verbündeten Regierungen bereits hevvorgehoben wovd'en, man wisse nichl, ob der neue Wetzrbeilrag die Summe erge.en werde, die man erwarte. Wer die heutigen Verhältnisse genauer betrachtet, wird in die sein Zweifel bestärkt werden, denn verschiedene Umstände begründen ihn: Das Einkommen teidet unter den leneren Zeiten oder den schlech ten Geschäftsverbältnissen, das Kapitalvermögen unlcr den niedrigen Kursen, der Grundbesitz unter den teueren Hypothe.su, und gegen die Erweiterung des Betriebsvermögens spricht die wenig g iwtige Konjunktur. Der Wehrbeitrag umfaßt Leanntlich alle drei genannten Vermögeusarlen sowie das Einkommen. Am kräftigsten wird also auch hier wieder der Nährstand herangezogen, der nicht allein mi: seinem Einkommen und elwai- gom Kapitalvermögen einzustelen bat, sondern auch das in seinem Betriebe stellende Geld, das ihm erst seine Eriäcnz ermöglicht, zu versteu ern hat. Genau genommen hat er doppelt zu leisten, und er wird am peinlichsten herange zogen, weil für seine Einschätzung seine Bü cher gelten, zu deren Führung andere Perso nen nicht verpflichtet sind. Mö el, Hausrat usw. sind steuerfrei. Das ist zu billigen, aber es darf nicht vergessen werden, daß auch in einer Wohnungseinrichtung ein Vermögen stel len und in der Haushaltung viel Luxus ent saltet werden kann. Von einer scharfen Her anziehung des Luxus wollen ja bei uns Reichsregierung und Reichstag noch nicht viel wissen. Das neue Wehrbeitragsge etz gestattet nicht den Abzug von Haushaltungsschulden. Das ist auch eine Bestimmung, die nach zwei Sei ten hin beleuchtet worden muß. Wer großen Lu xus enthaltet, daraushin bedeutende Schulden macht und somit die Welt täuscht, der soll auch dafür bluten. Anders steht ein boscheide- ner Mairn da, der ein zurückgelegtes Kapital s nicht antaslen will und deshalb Schulden ein- gelß die ja auch als Abzahlungen sich dar s steilen lönnen. Allerdings wird ja ein Wehr- beitrag nicht erhoben von solchen Vermögen, die zehntausend Mark nicht übersteigen. Die beitragssreie Vermögonsgrenze erhöht sich bei einem Einkommen von nicht mehr als zwei tausend Mark aus fünfzigtausend Mark und bei einem Einkommen von nicht melr als vier- mn'end Mark ans dreißigtausend Mark. Ehe gatten sind, falls ihr Vermögen zusammenzn rechnen ist, der Staatskasse als Gesamtschuld ner der Abgabe verpflichtet. Der Permögens- bcßand wird nach dem Silvester 1913 berech net. Abgabesrei sind solche Einkommen, welche den Betrag von fün'tau end Mark nicht über steigen Die Vermögensabgabe beträgt bei den ersten 50 000 Mark von jedem Hundert 15 Pfennige, also 1 Mark 50 Pfg. vom Tausend; rei den nächsten augefangenen oder vollen 50 000 kommt sie auf 3 Mark 50 P'g. für das Tausend, um dann nach und nach bis zu 15 Mark für das Taufend bei ganz großen Verwögen emporzustcigen. Die Abgabe vom Einkommen beträgt be. einem solchen bis zu 10 000 Mark 1 Mark vom Hundert, bei 20 OOO Mark Einkommen 1 Mart 60 Pfg. vom Hun dert nnd steigt bei ganz gro en Einkommen ans 8 Mark vom Hundert. Zur Abgabe einer VermögenScrklävung ist nach dem Gesetz verpflichtet, wer ein Vermö gen von mehr als zwanzigtauscnd Mark, oder wer bei mehr als viertausend Mark Einkom men mehr yls zehntausend Mark Vermögen hat. Wer als Beitragspflichtiger oder als Per- trcter eines Beitragspflichtigen wissentlich der Verwaltungsbehörde unrichtige oder unvollstän dige Angaben macht, die geeignet sind, eine Verkürzung des Wehrbeitrages herbcizuführen, wird mit einer Geldstrafe bis zum zwanzig- fachen Betrage des gefährdeten Wehrbeitrages bestraft In schweren Fällen, namentlich wenn der Beitragspflichtige Vermögen aus dem In lande zu dem Zweck ins Ausland gebraM. hat, um es der Steuer zu entziehen, kann aus lechs Monate Ge ängnis erkannt werden. Hin gegen geht, wie schon mitgekeiE, stia rei wis, wer der Wahrten die Ehre gibt. Der einmalige Wehrbeitrag ist zu einem Drittel mü der Zustellung des Eeranlagungs- leschetdes fällig und binnen drei Moiraten zu einrichten. Das zweite Drittel ist bis zum 15. Februar 1915, das letzte Drittel bis zum 15. Februar 1916 zu entrichten. Den Beitrags pflichtigen steht es frei, die späteren Teilbe träge voraus zu zahlen. Erfolgt die Zahlung mindestens drei Monate vor dem gesetzlichen Zahlungslage, so ist der Steuerzahler berech tigt, 4 vom Hundert Jahreszinsen vom Tage der Einzahlung bis zum gesetzlichen Zahlungs- tage in Abzug zu bringen. TageSgeschichöe Ter Verbund sächsischer Industrieller gegen das Verbot des Haufierhaudels in Stoffen. In der am 11. Dezember abgehaltenen Gefamtvorstandssitzung des Verbandes Sächsi scher Industrieller wurde zu einer dem Land tag vorliegenden Eingabe des Verbandes der Schneider-Innungen Sachsens Stellung genom men, in welcher die sächsische Regierung auf gefordert wird, im Bundesrat dahin zu wir ken, daß der Hausierhandel in Stoffen ver ölen werde. Gegenüber diesen Bestrebungen ist darauf hinzuweisen, daß ein solches Ver bot die Interessen der sächsischen Industrie, namentlich der ohnehin unter ungünstigen Um- si. nden arbeitenden sächsischen Textilindustrie, erpeblich schädigen Wi rde. Der Vorstand de- schlo daher, die sächsische Regierung zu er- mwen, diesem Antrag nilln slatlzugeben. Es wurde in der Aussprache über diese Frage am die große wirtschaftliche Bedeutung bingewie sen, die dem Hausierhandel zu.'omme, indem er das Publikum mit den Forlfchrinen der « dustriellen Produktion bekanntmache und somit ermögliche, daß auch der von schnellen Ein- kaufsmöglich eiten enüerm wohnende Konsu ment seine Bedürfnisse dellen und bisher von ibm noeb nicht geannte Bedürfnisse be'r.ed: gen kamt. Dadurch a"er werde otl der Weg zum Laden des Detaillisien der nächsten Sradr erst geebnet, und nicht den Detaillisien. son dern- den großen Versandgescbäsien werde eine Beschränkung- des Hausierwesens zugute kom men. Der Meinung, als würden durch den Hausierhandel nur minderwertige Sachen ver breitet, müsse cntgegengetrewn werden. Gewiß komme das vor, doch seien das Ausnahmen Tatsache sei aber, da bedeutende sächsische Industrien, die durchaus solide Fabr.kate ver stellen-, wie z. B. die Bürsten-, die Holzwarcn- und die Tenilindusirie einen großen Teil ikrcS Absatzes durch Hausierer vertreiben. Kur neuer Wasserstrahl gegen die Welsen. Die „Rordd. Allg. Zig." schreib: hallamt- ich: Auf einer Generalversammlung des Denlich-Hannoverschen Vereins in Nienburg hat nach Zeirungsmeldungen der ReichStags- abgeordneie Freiherr v. Scheie u. a. gesagt, der Herzog von Enmberland wünsche, daß die Parte, den Kampf um die Wiederherstellung des Königreichs Hannover fort etze. Wenn dabei daran gedacht werden sollte, daß die Welsen die Wiederherslellnng Hannovers von einer freien Tat Preußens erwarten, so hat der Reichskanzler deutlich genug im Reichstage gesagt, das dies leere Hirngespinste sind. Bei einem anders gedachten Kampfe kann sich die Partei nach den Erklärungen, die der Herzog von Enmberland wiederholst dem Reichskanzler gegeben bat, nicht auf den Willen des Her zogs berufen. — Diese Aeußerungen des halb amtlichen Blattes sind recht bemerkenswert. Sollten die Welfen fortfahren, sich auf den Herzog zu berufen, dann dürfte es angebracht jein, daß der Reichskanzler nähere Angaben über die Erklärungen des Herzogs von Cum berland macht. Für die VermögenSerklärung zum Wchrbeitrag wird die Frist bis zum 20. Januar vielfach a's zu kurz angesehen. Die Hanoetskammcr zu Köln beschloß soeben, eine Ausdehnung der Frist bis zum 15. Februar zu beantragen. In der Erörterung wurde erklärt, daß es kleineren Bankgeschäften gar nicht möglich sein werde, Auszüge für die Wcl rflcuerveranlogung recht zeitig fertigzustcllen. Ein Regierungs-Vertreter, der sich bei seiner 2äank habe unterrichten wol len, habe sich dem nicht verschließen können. Es soll die Hinausschiebung des Termins all gemein bis zum 15. Februar nach gesucht wer den. Der Ausschuß des deutschen Handels tages wurde um Unterstützung ersucht. Das Verfahren gegen Oberst v. Renier. Einer Meldung des „B. TA zufolge ist die Voruntersuchung gegen Oberst v. Reutter noch nicht abgeschlossen; der Termin ist in folgedessen noch nicht festgesetzt. Wahrscheinlich wird die Anklage gegen den Obersten unter anderem auf dem 8 149 des Militärstrafgesetz buches sich anshauen, der jeden Soldaten, der feinen Untergebenen zu rechtswidrigem Waffen gebrauch auffordert, mit Gefängnis oder Fe stung bestraft. Der sozialdemolratische Parteitag wird auf Vorschlag des Parteivorstandes, dem der Parwiausschuß am Freitag zustimmte, im Jahre 1914 in Würzburg abgehalten werden. Bor der Revision des deutsch-russischen Handelsvertrages hat die Regierung in Petersburg Maßnahmen getrosten, die sich unmittelbar gegen den deut schen Handel richren. Sie hat zwar nicht die bereits angekündigt gewesene Zurückhalrung russischer Saisonarbeiter angeordnet, wohl aber neue Gekreideein'ubrzölle. Bei der Einfuhr nach Finnland isl Gerreide in Körnern forran mir 4,30, in Mebltr-rm mir 6,50 Mark für den Toppelzemne: zu verzollen. Ern zweiter Erlaß besinren jede Eistubr von Gerreide in Körnern, außer Neis, Ersten und Bonnen, mir 30 Kopeken sic: das Bud Ta der ois znm Jabre 1917 tauende deudw--russische Ver trag crut Gea-enenc-a'en rerudr. io wag: man n-st vergebens naa der Berenn.guna Rußsimds ;u dce'en ecn/eu acn und most als schikanösen Anordnungen.. Tas Erstem der Einmbrscheine, aur das stn e.ne ße.e Geweideeinfukr in das Recß nach Maßgabe c:ner enßprechenden Ans- ubr ertolgen kann, und durch das die erblü hende rui'Üste Landwirsichaft angeblich in ihrer Enrwrlllun.g gedindcrr wird, kann kein Grund sein, da dieses System schon vom Abschluß der .Eandclsvenräge an besteht. Außerdem be geb: Rußland in seinem Handelsverkehr mit Deunchland so häufig Verschleierungen, daß die Proteste der Interessenten dagegen kein Ende nehmen. Delcassecs Rücktritt von: Petersburger Botfchafterpoften wird im Laufe des Januar erfolgen. Gesprochen wird 'clwn seist Monaten davon. ES ist se r frag lich, ob der Deutschenhasser aus eigenem An triebe geht, oder ob er an der Newa in der "urzen Zeit seiner amtlichen Tätigkeit, er ist erst seit dem Februar d. I. Botschafter am Zarenhofe, durch Mißer'olge seine Stellung daselbst unmöglich gemacht hat. Die Wahr scheinlichkeit spricht dafür, daß Herr Theophil Delcassee, der einer der ehrgeizigsten französi schen Politiker ist, in das Kabinett eintritt, das dem jetzigen Ministerium Doumergue in kürzester Frist folgen wird. Möglicherweise hält sich Herr Delcassee ans Grund seiner diploma- mchcn Erfahrungen in Petersburg zur Lei tung des Ministeriums des Auswärtigen für berufen. Erhall er es, so wird der inter nationale Verkehr um eine Note schärfer. Von den Buren, den jetzigen englischen Untertanen, kommt wieder einmal Knude. Frau Steyn, die Gattin des früheren Präsidenten, enthüllte bei Bloemfontein ein Denkmal für die Vurenfraueu und -Kinder, die im südafrikanischen Kriege nmkamen. Botha, Dewek, Delarey und Hertzog hielten eindrucks volle Reden. Botha sagte, die Feierlichkeit lenke die Gedanken der Teilnehmer mit Liebe, Stolz, Wehmut und Trauer zu der dnullststen Periode ihrer Geschichte zurück. Es sei ihre Pflicht, nicht der Bitterkeit oder dem Haß Raum zu geben. Sie sollten jedoch ihre Kinder lehren, ihrer Müt ter, denen das Denkmal geweiht sei, wert zu werden und damit dem Rate zu folgen, den Präsident Krüger seinem Volke gab, nämlich das Vergangene zu prüfen und aus ihm alles Schaue zu nehmen, um darauf die Zukunft aufzubaueu.