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Tageblatt für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, Bernsdorf, Wüstendrand, Mittelbach, Ursprung, Kirchberg, Erwach» Rüsdorf, Lugau, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf rc. Der.Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger" erscheint mit Ausnahme der Sonn» und Festtage täglich abends mit dem Datum des folgenden Tages. Vierteljährlicher Bezugspreis bei freier Lieferung ins Haus Mk. 1.50, bei Abholung in den Geschäft» pellen Mk. 1.25, durch die Post bezogen (außer Bestellgeld) Mk. 1.50. Einzelne Nummern lO Pfg. Bestellungen n-hmen die Geschäfts« und Ausgabestellen, die Austräger, sowie sämtliche Kaiser!. Postanstalten und die Landbrtefträger entgegen. A> cilage erhalten die Abonnenten jeden Sonntag das »Illustrierte Sonntagsblatt'. — Anzeigengebühr für die Ogespaltene Korpuszeile oder deren Raum 12 Pfg., für ausivärts 15 Pfg.; im Reklameteil die Zeile 30Pfg. Dit rgespaltene Zeile im amtlichen Teil 50 Pfg. Anzeigcn-Annahme für die am Abend erscheinende Nummer bis vormittags 10 Uhr, größere Anzeigen werden am Abend vorher erbeten. Bei Wiederholungen wird entsprechender Rabatt gewährt, jedoch nur bei alsbaldiger Zahlung. Die Ausnahme von Anzeigen an vorgeschriebenen Tagen und Plätzen wird möglichst berücksichtigt, eine Garantie jedoch nicht übernommen. — Für Rückgabe unverlangt eingesandter Manuskripte macht sich LDDTDSDTGGGGGTGTGGDGGGTGDGGGTTGDGGGGDTOD die Redaktion nicht verbindlich. GGGGDDGGGGGGDDDDVGDDDGSGGVDDGDGTGDDDDDGK Rk. M. F-rnsPr-ch°r Nr Ibl. MtWlh, di!ll ZI. JeMN 1S1Z. G-MBst-»- B-hnstr-ß° g 40. ZllhkWg Krankenversicherung. I Der Krankenversicherungspflicht neu unterworfen sind vom 1. Januar 1914 an: 1. 2. 3' 4. 5. 6. 7. 8. Arbeiter, Gehilfen, Gesellen und Lehrlinge, auch soweit diese keinen Lohn erhalten, in nicht gewerbsmäßigen Betrieben, z. B. Aufwartungen, Wirtschafterinnen, Schneide rinnen und Näherinnen, die in der Wohnung ihrer Kunden arbeiten und Lohnarbeiter regelmäßig nicht beschäftigen, Kraftwagenfährer und Kutscher in Pcivatdiensten, Kranken pfleger und -Wärter, Arbeiter und Arbeiterinnen in Erziehung?- und sonstigen Anstalten, Dienstboten, Betriebsbeamte, Werkmeister und andere Angestellte in ähnlich gehobener Stellung, sämtlich, wenn diese Beschäftigung ihren Hauptberuf bildet, z. B. Inspektoren, Privatsekretäre, Hausväter an Wohltätigkeitsanstalten und Rettungshäusern, Kinderfräuleins, Gesellschafterinnen, Hausdamen, Handlungsgehilfen und -lehrlinge, Gehilfen und Lehrlinge in Apotheken, Bühnen- und Orchestermitglieder ohne Rücksicht auf den Kunstwerl der Leistungen, Lehrer und Erzieher (einschließlich der Musik- und Sprachlehrer), Hausgewerbetreibende. II. «. Die vorstehend unter 1—7 genannten Personen, soweit sie keiner B.triebs- oder JnnungSkrankenkasse anzugehören haben, sind durch den Arbeitgeber innerhalb 3 Tagen nach Eintritt in die Beschäftigung, erstmalig bis spätestens zum 15. Januar 1914 bei der Allgemeinen Ortskrankenkasse, hier, milt.-lst des vorgeschriebenen Formulars anzumelden, b. Die im Wandergewerbe Beschäftigten, soweit solche von Oct zu Ort mitgeführt werden, hat der Arbeitgeber ihrer Zahl nach bei der Ortskrankenkasse des Ortes anzumeldcn, bei dessen Polizeibehörde die Ausstellung des Wandergewerbeschetnes vecktNcagt wird. o. Unständig Beschäftigte und Hausgewerbetreibende haben sich und ihre hausge werblich Beschäftigten zur Enitragung in das Mügliederverzelchuis bei der Allgemeinen Ons- krankenkasse, hier, erstmalig bis zum 15. Januar 1914 selbst anzumelden. Unbeschadet dieser Vorschrift haben Hausgewerbetreibende, die regelmäßig wenigstens zwei hausgewerbliche Versicherungspflichtige, abgesehen von den zur Familie gehörigen Hausgenossen, beschäftigen, sich und alle Beschäftigten mittelst des vorgeschriebenen Formulars bei der Allgemeinen Ortskrankenkasse, hier, zur Eintragung in das Mitgliedervcrzeichnis innerhalb 3 Tagen nach Beginn der Beschäftigung (Htz 317—319 der Reichsversicherungsordnung) anzumelden. Die erstmalige Anmeldung hat ebenfalls bis zum vorbezeichneten Termine zu erfolgen. III. Für die von ihm beschäftigten Hausgewerbetreibenden hat der Auftraggeber in der ersten Woche jeden Monats » zwei vom Hundert des non ihm an die Hausgewerbetreibenden gezahlten Entgeltes an die Allgemeine Ortskrankenkasse, hier, einzuzahlen, b. eine Liste der von ihm im verflossenen Monat beschäftigten Hausgewerbetreibenden bei der unter Illa genannten Kasse einzureichen. In dieser Liste ist der Name und eigene Betriebs sitz der Hausgewerbetreibenden, sowie der Betrag des Entgeltes anzugeben. Werden Hausgewerbetreibende durch eine Zwischenperson, wie Ausgeber, Faktor, Zwischen- meister im Aliftrag eines Gewerbetreibenden (Auftraggebers) beschäftigt, so tritt die Zwischenperson an die Stelle des Auftraggebers. Insbesondere liegt ihr die Pflicht zur Einreichung der Liste (Illb) und zur Einzahlung der Zuschüsse ob (lila). Beteiligt sich die Zwischenperson selbst an der haus gewerblichen Arbeit, so hat sie sich auch selbst in die Liste als Hausgewerbetreibender aufzunehmcn, auch hat sie dcn Zuschuß einzuzahlen, soweit er sich mit dem Entgelt bemißt, der auf die von ihr selbst geleistete Arbeit entfällt. Der Auftraggeber hat ihr die ausgelegten Zuschüsse zu erstatten. Neben der Zwischenperson bleibt der Auftraggeber gegenüber der Kasse für die Zuschüsse haftbar. Der Auftraggeber hat unverzüglich der Ortskrankenkasse, hier, milzuteilen, daß die Pflichten des Auftraggebers durch eine Zwischenpecson erfüllt werden, und hierbei deren Namen, Stand und Wohnort anzugeben. IV. Die unständig Beschäftigten und die Hausgewerbetreibenden haben für ihre eigene Person die Beiträge allein zu tragen und bei der Allgemeinen Ortskrankenkasse hier zu bezahlen. Für seine hausgewerbllch Beschäftigten hat der Hausgewerbetreibende ein Drittel, die Be schäftigten selbst haben zwei Drittel der Beiträge zu leisten. Sind Hausgewerbetreibende dauernd nur für denselben Auftraggeber beschäftigt, so kann er, wenn sie zufffmmen, auch ihre Beiträge eiuzahlen V. Die Mitgliedschaft der unständig Beschäftigten, der Hausgewerbetreibenden und ihrer hausgewerblich Beschäftigten beginnt mit der Eintragung in das Mitgliederverzeichnis bei der Allgemeinen Ortskrankenkasse, hier, und bleibt auch während der Zeit bestehen, in der sie vorüber gehend nicht gegen Entgelt beschäftigt werden. Hohenstein-Ernstthal, am 29. Dezember 1913. Der Stadtrat — VerstcherungSamt. Hundeanmeldung. Die schriftliche Anmeldung der Hunde hat bis zum 1v Januar 1814 in der Stadtkasse — Rathaus, Zimmer Nr. 5 —, wo auch die Vordrucke hierzu entnommen werden können, zu erfolgen. Die erste Hälfte der Steuer von 5 Mark nebst 30 Pfg. Gebühren für die Steuermarke ist bis zum 31. Januar 1S14 an die Stadtkasse zu bezahlen. Für Hunde, die zum Ziehen verwendet werden, beträgt die halb jährliche Steuer 4 Mark. Unterlassung der schriftlichen Anmeldung ist strafbar. Hinterziehung der Steuer wird mit dem dreifachen Betrage der Jahresstener bestraft. Hohenstein-Ernstthal, am 30. Dezember 1913. Der Stadtrat. Pachtfrei wird zu Michaelis 1914 das an das Fuchsgrabengrundstück angrenzende 60,5 » große vormals Layritzsche Grundstück Pachtgebote werden im Rathause, Zimmer Nr. 16, entgcgengenommen. Hohenstein-Ernstthal, am 29. Dezember 1913. Der Stadtrat. Neihalten der Waffermeffer, VereitleWS der AMngMiher. Beim Ablesen der Wassermesser ist als überaus störend und zeitraubend empfunden worden, daß die Messer oft durch Kohlen, Kisten, Gerätschaften usw. so zugesetzt worden sind, daß es erst umfangreicher Aufräumungsarbeiten bedarf, um zum Messer zu gelangen und ihn ablesen zu können. Die Wassersteuerquittungsbücher, in die das Ergebnis der Ablesung einzutcagen ist, sind ebenfalls in vielen Fällen ecst nach langem Suchen zu erlangen. Gemäß Z 8 des Regulativs über die Benutzung dec städtischen Wasserleitung vom 20. April 1909 ergeqt dauer an alle Gcundstücksbesitzec hiermit die Aufforderung, die im Grundstücke eingesetzten Wassermesser jederzeit so zugänglich zu erhalten, daß ein Ablesen ohne weiteres und ohne Schwierigkeiten möglich ist und Ouittungsbücher bereit zu legen, daß das Ergebnis der Ablesung sofort eingetragen werden kann. Hohenstein-Ernstthal, am 29. Dezember 1913. Der Stadtrat. Bekanntmachung, die Anmeldung zur Militärstammrotte betreffend. Die hier dauernd aufhältlichen Militärpflichtigen, und zwar: a) diejenigen, welche im Laufe dieses Kalenderjahres das 20. Lebensjahr vollenden, und b) die älteren Jahrgängen angehörigen Mannschaften, über welche eine endgültige Ent scheidung bezüglich ihres Militäcverhältnisses durch die Ersatzbehörden noch nicht erfolgt ist, werden in Gemäßheit von 56' der Wehr-(E:satz-)Ocdnung hiermit aufgcfordert, sich in der Zeit vom Ä. bis 15. Januar 1914 an unterzeichneter Stelle zur Rekrutierungsstammrolle anzumelden. Auswärts Geborene haben Geburtsschein, die älteren Mannschaften dagegen ihre Losungs- ichein^ bei der hekben 0er mroron Jahrgänge seit ihrer früheren Anmeldung etwa eingetretene Veränderungen in Betreff ihres Wohn sitzes, Gewerbes oder Standes anzuzeigen. Von dem hiesigen Orte zeitig abwesende Militärpflichtige (auf der Reise begriffene Hand lungsdiener, auf See befindliche Seeleute, in Straf- oder sonstigen Anstalten Unterqebrachte usw.) sind von deren Eltern, Vormündern, Lehr- oder Arbeitsherren innerhalb der gesetzten Anmeldungs frist zur Stammrolle anzumelden. Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Mllitär- pflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem anderen Aushebungsbezirk oder Musterungsbezirk verlegen, haben dieses beim Abgänge der Behörde, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach der Ankunft an dem neuen Ort der die Stammrolle führenden Behörde daselbst spätestens innerhalb dreier Tage zu melden. Die Nichtbefolgung der in Vorstehendem enthaltenen Vorschriften wird mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Wüstenbrand, den 29. Dezember 1913. Der Gemeindevorstand. Helbig. Tagesgeschichte. Das Rüftungsjahr liegt hinter uns. Was es forderte, ist von den bürgerlichen Parteien des deutschen Volkes einmütig be willigt worden. Die Lasten, die es auferlegte, werden bei der Entrichtung des einmaligen Wehrbeitrages im neuen und den beiden kom menden Jahren noch empfunden werden. Das deutsche Volk trägt sie willig, erwartet dafür aber mit Bestimmtheit, daß jetzt eine Pause in dem Rüsten wie in der sozialpolitischen Ge setzgebung eintritt. Darüber herrscht diesseits wie jenseits des Mains die gleiche Auffassung. Sie wird namentlich im Süden des Reiches mit Entschiedenheit vertreten. Die „Münch. N. N." weisen in einem besonderen Artikel darauf hin, daß die schwebende Schuld der europäischen Staaten vom April 1912 bis Ok tober 1913 von 4 auf 7,5 Milliarden Mark anschwoll, daß der russische Friedensstand von 1,2 auf 1,6 Millionen Mann hinaufgeschraubt wurde, daß Oesterreich auch im letzten Jahre wieder 200 Millionen für den Ausbau seiner Wehrmacht auswendete, nachdem es die gleiche Summe bereits imJabre 1912 geopfert hatte, daß Frankreich durch seine Rüstungen, die nur aggressiven Zwecken dienen können, in ernste ßnanzielle Schwierigkeiten geriet, und daß Deutschland für 1913 bis 1915 sein Heeres- budget um 1300 Millionen Mark erhöhte. Solche Lasten wirkten aus die Dauer wie ein Krieg. Die Hoffnung auf Erleichterung gründe sich vornehmlich ans die Tatsache, daß Frank reich demnächst am Ende seiner Leistungs fähigkeit angelangt sei. Während Rußland jährlich 0,40, Italien 0,41, Deutschland 0,46 Prozent stellt, stellt Frankreich jährlich 0,63 Prozent seiner Bevölkerung an Rekruten. Das ist im Zusammenhang mit dem Geburtenrück gang auf die Dauer ein unhaltbarer Zustand. Der Friede zwischen Aerzten und Krankenkassen ist durch den Beschluß der Kassen und Aerzte aus zehn Jahre gemäß den Bestimmungen festgelegt worden, die kurz vor Weihnachten von der Konferenz im Reichsamt des Innern beschlossen wurden. Von dann ab kann das Friedensabkommen erst gekündigt werden, ge schieht es von keiner der beteiligten Parteien, so läust es stets spontan ein Jahr weiter. Die Einigung im Krankenkassenstreit ist das ver söhnende Moment am Ausgang des Jahres 1913, das nach so erhebenden Tagen infolge des iunerpolitischen Haders nicht ohne Mi - töne ausklang. Die Arbeitslosen in Berlin. Im November waren nach der Zählung der Gewerkschaften in Groß-Berlin rund 25 000 Arbeitslose zu verzeichnen. Diese Zahl ist im Dezember auf 30 000 gestiegen. Vor dem Ar beitsnachweis in der Germannstraße kam es in den letzten Tagen zu unliebsamen Auftrit ten. Besonders der Andrang der Arbeitslosen aus der Holzindustrie ist außerordentlich stark. Vergangenen- Montag meldeten sich allein über 1320 neue Holzarbeiter. Die Zahl der arbeits losen Tischler ist aus über 6000 gestiegen. Zur Zabern-Affäre. Der „Straßb. Post" zufolge hat der Kreis direktor von Zabern ein Disziplinarverfahren gegen sich selbst beantragt, um gegenüber den Angriffen wegen Versagens der Zivilbehörde den wahren Sachverhalt auszuklären. Dem An trag ist stattgegeben worden. — Auf Aufforde rung, des preußischen Ministers des Innern hat der Berliner Polizeipräsident v. Jagow dem Stavtsministerium eine eingehende schrift liche Darlegung über seine bekannte Presse äußerung zur Verurteilung des Leutnants von Forstner zugehen lassen. — Daß das 167. In fanterie-Regiment aus Kassel nach Zabern ver setzt werden soll, ist nach der „Magd. Ztg." vollkommen unbegründet. Es haben nicht ein mal Erwägungen in der Sache stattgefunden. Die ersteKlcischeinfuhr aus Deutsch-Lüdwestafrila. Vor kurzem wurde zur Beseitigung des Fleischmangels im Mutterlande eine Fleisch- konservena>brik in Karibik eröffnet. Die erste Probesendung von Rindfleischkonserven im Ge wicht von 1000 Kilogramm ist von dieser Fa brik soeben nach, Deutschland abgesandt wor-