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UiiM iim HchkiAkin-LlnWIkr AmriM Tageblatt. Nr. S87. Donnerstag, den 11 Dezember IVIS TO. Jahrgang MMssM-Ma«»-»QI> 111 I!E««WWWWWWW»WWWDMWWWSWWW Bon den im Amtsgecichtsbezirk Hohenstein-Ernstthal erscheinenden Blättern die in Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Langenberg, Falken, Meiasdorf, Langenchnrsdorf, Wttstenbrand, Mittelbach, Erlbach, Kirchberg, Ursprung, Bernsdorf, Msdorf usw. MM- Einzige Zeitung tm Bezirk, die eine ständig steigende Abonnentenziffer nachweisen kann. Jie WWe Aussiihriiligsver- or-nung zum MhlMrsgsM. Nach dem Gesetz über einen einmaligen außerordentlichen Wvhrbeitrag vom 3. Juti 1913 und den Ausführungsbestimmungen zu diesem Gesetz vom 8. November 1913 (Be- lanntmachung des Reichkanzlers) ist am 21. November auch die sächsische ^lusführungKver- ordnung vom siäsischeu Finanzministerium er lassen worden. Sie um saßt 67 Paragraphen. Den In ast der wichtigsten geben wir nach stehend wieder: Die Berantagung zum Wchrbettrag erfolgt durch die Königlichen Bezirkssteuerein nahmen. Die Feststellung des Vermögens der Beiragspflichtigen für die Veranlagung des Wehrbeitrags wird den nach dem Ein kommensteuergesetz für die Feststellung des Ein- kommens zuständigen Einschätzungskommis sionen übertragen. F r die Berechnung des WchrbettragS vom Eiukommen ilt die Einschätzung zur sächsischen Einkom mensteuer aus das Jahr 1914 derselben Ein- schätzungskommissionen maßgebend. Die Bezirkssteuereiunalmen haben für jeden Ort oder für jeden Distrikt besondere Wehrbei- tragSlisten, A für natürliche Personen, B fH Aktiengesellschaften und Kommanditgescllfchaf- tcn aus Aktien bis zum 28. Dezember 1913 anzulegen und bis zum 1. Januar 1914 in den Amtsblättern eine öffentliche Aufforde rung zur Abgabe der Bermögenserlläruugen zum Zwecke der Veranlagung des Webri ei- trags zu erlassen. Die Bezirkssteuereinnahmen l aben die Weärbeiiragslisten sofort nach Fer tigstellung der Gemeindebehörde zu übersenden, damit diele gleichzeitig mit dem Erlasse der äste etlichen Bekanntmachung und noch vor dem 10. Januar 1914 den Personen einen Vordruck zur Vermögenserklärung nebst einem Abdruck der öffentlichen Bekanntmachung über- fei'den kann, von denen sie annimmt, dal' sie ein Vermögen von mehr a^s 20 000 Mark oder bei einen: Einkommen von mehr als 4000 Mar. ein Vermögen von mehr als 10 000 Mark haben. Die Gemeindebehörde bat die Wehrbeitragsliste zu prü en. Findet sie, das: Personen in der Wehr eitragsliste weg gelassen sind, die aufzunehmen gewesen wären, so lat sie diese Personen am Schlüsse der Liste nackzutragen und die Listen spätestens bis zum 15. Januar 1914 an die Bezirks steuereinnalM zurückzugeben. Die Vermögenserklärungen sind innerhalb der zu ihrer Abgabe gestellten Frist (mindestens 2 Wochen) unterschriftlich vollzogen an die Gemeindebehörden abzugeben. Die Gemeinde- behörde kann die Frist zur Abgabe der Er- lörung um eine Woche verlängern, weitere Fristverlängerungen kann nur die Bezirks steuereinnahme bewilligen. Die eingegangenen Vermögenserllärungen sind von den Gemeinde behörden mit einer Anzeige derjenigen Per sonen, die der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe der Vermögenser lärung nicht nach- ge ommon sind, spätestens bis zum 5- Februar 1914 an die Bezirkssteuereinnahme einzurei chen. An die Personen, die keine Vermö- genserklärung eingereicht haben, erläßt die Bezirkssteuereinnalme alsbald eine nochmalige An forderung unter Androhung einer ange messenen Geldstrafe. Bleibt auch diese Aufforderung erfolglos, so at die Bezirkssteuereinnahme die verwirkte Geldstrafe (bis 500 Mark) festzusetzen und ein- zuziehen. Gleichzeitig mit der Zahlungsauf orderung ist dem Säumigen unter aberma liger Strafandrohung eine angemessene wei tere Frist zur Abgabe der Vermögenserklärung zu setzen; hierbei ist ihm zu eröffnen, daß die Geldstrafe solange wiederholt wird, bis er seiner Verpflichtung nachgekommen sei. Die Bezirkssteuereinnahme hat die Ver- mögenserklärungen einer vorläufigen Prüfung zu unterwerfen und auf Beseitigung der wabr- genommenen Lücken und Mängel hinzuwirken und dann die Wehrbeitragslisten iamt den da zugehörigen Unterlagen an die Einschätzungs kommission abzugeben, die mit Benutzung aller ihr zu Gebote stehenden Unterlagen und unter sorgfältiger Prüfung der eingegangenen Vermögenserklärungen den Betrag des Ver mögens der Beitragspflichtigen zu ermitteln hat. Das Veranlagungsgeschäft ist von den EinfchätzungK'ommissivnen bis spätestens zum 25. März 1914, an Orten mit mehr als 40 000 Einwohnern bis spätestens zum 5. April 1914 zu beenden. Nach dm Ergebnis sen der Wehrbeitragsliste sind den Veranlag ten sofort Vcranlagungs- und Atststellungsbescheide durch die Gemeindebehörde verschlossen und kostenfrei zuzustellen. Gegen die Veran- lagungs- und Feststellungsbescheide ist das Rechtsmittel der Reklamation zulässig. Sie ist l innen 3 Wochen, von der Zustellung an ge rechnet, bei der Bezirkssteuereinnahme schrllt- Die Herren von Dieskau Original-Roman von Franz Treller. 10. Iorlsetz^ng (Nachdruck verboten.) Während die beiden den Waldweg ent lang schritten, jagte Harald von Dieskau die Straße entlang. Kurz vor dem Dorfe holte er Hilda ein. So grimmig seine Laune war nach diesem für ihn so wenig rühmlichen Zusammentref fen mit Holtau, sagte er sich doch, daß es nickst gut sei, das Mädchen zu erbittern. Die Wirkung des Frübstücksweines hatte auch nach gelassen. „Sei nicht wütend, Kleine, wenn ich etwas rauh war. aber cs ist doch ärgerlich, daß Du Dich so in Deine eigene Welt zurückziehst, wo wir Gäste laben." „Ich tauge unter Eure Gäste wenig." „Wer war cs denn eigentlich, mit dem Du da Plaudertest? Ich werde kurzsichtig, ich habe ilu nicht genau angesehen." „Ach, eine Reisebekanntschaft." „So? Schien aber ein hochmütiger Pa tron zu sein." „Mich dünkt, Herr Holtau", sie betonte diese Worte, „ließ cs an Höflichkeit nicht fehlen." „Aber ich natürlich! — na, ich must schon so verbraucht werden. Du solltest in der Tat diese einsamen Ritte au,geben, besonders in einer Zeit, wo man Dich als weibliche Re- präsentantin des Haufes zu sehen wünscht. Sei wieder güt', Kleine, wir sehen uns nur so kurze Zeit im Lause des Jahres — warum sollen wir uns zanken? Schlecht meine ich es ja nicht mit Dir." Als sie am Schlosse anritten, trafen sie dort den Varon, der in Gesellschaft des Herrn von Sakal aust und abschritt. Herr von Sakal war ein nach neuester Wiener Mode gekleideter eleganter Herr. Die magere Gestalt des wohl vierzigjäh rigen Mannes trug einen wobllrisierten Kopf, dessen liefdunkles Haar dem Kenner die Vor züge eines guten Färbemittels verraten hätte. Das bleiche und schmale Gesicht war trotz der zwischen den dunklen Brauen geierartig her vortretenden Nase nicht iibel geformt und hatte den Ausdruck von Klugheit und Schlauheit. Als Hilda heranritt, funkelte sein Auge legehrlich auf. Die Reiterin bot allerdings einen äußerst anmutigen Anblick. Eilig, niit geschmeidigem Lächeln, ging er auf sie zu, um ihr beim Absteigen behilflich zu sein, doch Hilda gewahrte dies sofort, schnell winkte sie einen Diener zur Hilfe herbei und befreite so Herrn Schal von dem beabsichtigten Ritter dienst. Dafür sagte er: „Es ist uns so selten vergönnt, Fräulein von Dieskau zu begrüßen, daß wir uns zu diesem Augenblick beglück wünschen dürfen." Sic neigte dankend den Kopf, und rasch fiel der Freiherr ein: „Nun, Here, wo waren wir denn wieder?" „Ich hatte meinen gewohnten Ritt in den Lkald gemacht, Papa." „Du solltest nicht sc allein reiten, Kind." „Fräulein von Dieskau scheint nicht zu wissen, wie glücklich sie den Kavalier machen würde, dessen Schutz sie sich auf solchen Aus flügen anvertraute", äußerte Sakal mit zu dringlicher Artigkeit, während sein Auge das ihre suchte. „Ich fühle mich allein am glücklichsten, Herr Baron." „Zu unserm tiefsten Bedauern." Die Schleppe des Reitkleides in der Hand schritt sie auf die Tür zu, als i'r der Frei herr noch nachrief: „Wenn Du Dich umge- kleidet hast, möchte ich Dich sprechen, Hilda." Sie nickte und verschwand im Schlosse. lich anzubringen. Reklamationen, die für ver säumt zu erachten sind, werden von der Be- zirkssteuereinnahme zurückgewiesen. Hiergegen steht dem Reklamanten binnen 3 Wochen, von der Eröffnung des Zurückweisungsbeschlusses an gerechnet, eine bei der Bezirkssteuereinnahme anzubringende Beschwerde an die Reklama tionskommission zu. Ueber Rechtsmittel gegen eine von der Einschätzungskommission bewirkte Veranlagung entscheidet die Ein schätzungskommission, von der die angefoch tene Veranlagung herrührt. Die Entscheidung der Einfchätzungs''ommission wird dem Rekla manten durch die Bezirkssteuereinnahme be kannt gemacht und kann innerhalb 3 Wochen durch eine Ne'lamation an die Reklamations- kommission angefochten werden. Wird eine Reklamation von der Reklamationskommission für unbegründet erachtet, so sind dem Rekla manten die durch das Rechtsmittel verursachten Kosten aufzuerlegen. Sie sind nach einem Pauickalsatze von 3,50 Mark zu bemessen, der, wenn durch den Reklamanten unnötige Wei terungen verursacht worden sind, bis auf 100 Mark erhöht werden kann. Gegen die Ent« sebeidung der Rsstamationskommission kann die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts durch Erhebung der Anfechtungsklage ange- rrOen werden. Das Rechtsmittelver'ahren ist also genau so geregelt wie im sächsischen E i nkomme nsteuergesetz. Die Erhebung deS WehrbeitragS erfolgt durch die Gemeindebehörden. Der Welrb eitrag ist nach 8 51 des Wehrbeitrags gesetzes zu einem Drittel mit der Zustellung des Veranlagungsbescheides fällig und binnen 3 Monaten zu entrichten. Das zweite Drittel ist bis zum 15. Februar 1915, das letzte Drittel bis zum 15. Februar 1916 zu be zahlen. Ueber Gesuche um Stundung oder um Bewilligung anderer als der gesetz lichen Teilzahlungen entscheidet die Bezirks steuereinnahme. Zur Stundung von Beträgen von mehr als 500 Mark oder für länger als sechs Monate nach der Fälligkeit der einzelnen Teilbeträge bedarf es der Genehmigung des Kreissteuerrates. Stundungen oder Teilzah lungen sollen in der Regel nur gegen Sicher heitsleistung bewilligt werden. Wer nach Ab lauf der Zahlungsfrist mit seinem Wehrbei trag noch im Rückstand ist, erhält durch die Gemeindebehörde eine schriftliche Mahnung, binnen acht Tagen zu zahlen. Alsdann wird das Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet. Deutscher Reichstag. 185. Sitzung vom 9. Dezember. Haus und Tribünen sind dicht besetzt. Auf der Tagesordnung stehen zunächst kurze An fragen. Auf die Anfrage des Abg. Basser mann (natl.): Was gedenkt der Reichskanz ler gegenüber der Tatsache zu tun, daß eng lische Unternehmer in Arabien, Syrien und Mesopotamien bedeutende Potroßeumkonzessio- nen von der Türkei erwarben und sich ver- pflichteten, das gewonnene Rohöl der eng lischen Admiralität zu verkaufen, erwidert Staatssekretär v. Iagow: Die Meldungen über englische monopolartige Petroleumkonzes- fronen in der Türkei sind in dieser Form un richtig. Dagegen wird mit einer deutschen und mit einer englischen Jnteressentengruppe in der Türkei über den Erwerb von Petro- leumkonzefsionen, namentlich in Mesopotamien, verhandelt. Da die Verhandlungen noch schweben, kann ich Einzelheiten nicht mittei len. Ich kann aber sagen, daß das deutsche Interesse gewahrt wird. Die Regierung un terstützt alle deutschen Unternehmungen, die darauf hinarbeiten, Deutschland einen Teil der Petroleumkonzefsiouen in der Tür'ei zu sichern. Auf eine weitere An'rage Bassermanns bestä tigt der Staatssekretär, daß bei dem Abkom men zwischen England und China vom 5. November d. I- dem Deutschen Reiche die Meistbegünstigung gewahrt wurde. Auf eine Anfrage des Abg. G u n s s e r (Vpt.) wegen der Regelung von Schankkon zessionen im Gastwirrschaftsgewev''e durch die bevorstehende Novelle zur Gewerbeordnung erwidert Direktor im Reichsamt des Innern Caspar: Der Entwurf ist im Reichsamt des Innern ausgearbeitet worden und wird dem Bundesrat vorgelegt. Ueber den Gang der Verhandlungen kann ich zurzeit noch keine Mitteilungen machen. Auf Anfrage des Abg. Blankenhorn (natl.) wegen der überhandnehmenden Fabri- kation der Malzweine, die den Traubenweinen schädliche Konkurrenz machen, erwidert Direk tor v. Ioncquieres: Es ist möglich und angezeigt, durch Ausführungsbestimmun, gen zum Weingesetz der Fabrikation von Malzweinen cntgegenzulreten. Eine Vorlage wird dem Bundesrat in nächster Zeit zu- geheu. Auf Anfrage des Abg. Wurm (Soz.) wegen Verlängerung der Zollerleichterungen bei der Fleischeinfuhr iiber den 31. März 1914 hinaus erklärt Direktor im Reichsamt des Innern Müller: Der Reichskanzler hat nicht die Absicht, dem Reichstage einen „Habt Ihr Euch gezankt?" fragte Herr von Dieskau, dem nicht entgangen war, daß Haralds Laune nicht die beste war. „Gezankt? Unsinn. Wer wird mit dem Mädchen zanken? Aber meine Meinung über ihre einsamen Ritte habe ich ihr gesagt." „Nun, das schadet nichts", lächelte der alte Herr, „ich bin auch nicht damit einverstanden." „Wenn Sie nichts Besseres zu tun haben", wandte Harald sich an Sakal, „lassen Sie uns vor Tisch eine Partie „Ecartee" machen, Hartmann wird ja hoffentlich ausgeschlafeu haben. So geht die Zeit am besten hin." „Ich stehe zu Diensten." Während sie die Treppe hinaufschristen, fragte Sakal leise: „Haben Sie mit Ihrem Vater gesprochen, Dieskau?" „Selbstverständlich." „Und?" „Der Alte hat Sie Persönlich ganz gern — nur —" „Nun?" „Sie müssen ihm das zu Gute halten, er ist noch vom alten Schlage —" „Nun, Inas meint er?" „Ihr Mangel an Almen schreckt ihn zu- rück — bedenken Sie: unsere Vorfahren ritten in den Kreuzzügen ntit." „Mein Stammbaum beginnt freilich erst mit mir — also — abgelehnt?" „Ich wußte den Alten zu überzeugen, daß eS auch noch andere Vorzüge gibt, als den, eine lange Reihe von Ahnen zu besitzen." „Sein Verhalten mir gegenüber während Sie Ihr Fräulein Schwester aufsuchten, ließ mich einen genügenden Grad von Wohlwollen nicht vermissen." „Er ist Ihnen entschieden geneigt." „Also dürfte ich hoffen?" „Hofen Sie, Lieber." „Aber Ihr Fräulein Schwester — haben Sie ihr auch schon Andeutungen gemacht?" „Ich verstehe mich leider nicht darauf, mit Mädchen umzugehen; aber der Alte kann das selbst besorgen, Hilda ist noch ein Kind, ihre Seele ein unbeschriebenes Blatt." „Ich kanu und will mich nicht der Ge fahr aussetzen, mir einen Korb zu holen; aber um so höher werde ich das Mück schätzen, mit Erfolg um das gnädige Fräulein werben zu können." „Lassen Sie den Alten nur machen, ich sage Ihnen, er ist schon halb gewonnen für ihre Sache, auch weiß er, was er einem Ka- Valier schuldig ist." „Und Sie wissen, wie sehr ich Fräulein von Dieskau schätze und verehre." „Weiß ich, Liebster, und freue mich dar über." Bald darauf saßen die beiden Herren mit einem Dritten eifrig beim „Ecartee." Das Dorf Geismar liegt in einem der kleinen mitteldeutschen Staaten unweit der preußischen Grenze. Am Tage nach seinem Erscheinen in dem Dorste Breitenbach am Grabe des ihm so teuren Wesens traf Hormann van Dieskau in Geismar ein und fuhr direkt nach dem P'arrbaus des einsam zwischen den Wäldern liegenden Dorfes. Er traf den Geistlichen zu Haufe an und es wunderte ihn nicht, einen jungen Mann als Inhaber der Pfarrstelle zu sehen, denn der Pfarrer, der ihn einst getraut hatte, war schon damals ein bejahrter Herr gewesen. Hermann von Dieskau stellte sich unter seinem wahren Namen vor und sagte dann: „Ich bin am 21. Juli 1862 hier getraut worden mit Marie Steger und wünsche einen Auszug über den Akt aus Ihren Kirchenregi stern." (Fortsetzung folgt.