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Tageblatt für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, Bernsdorf, Wüstenbrand, Mittelbach, Ursprung, Kirchberg, Erlbach, Lugau, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf re. Der.Hohenstein-Ernstthciler Anzeiger" erscheint niit Ausnahme der Sonn- und Festtage täglich abends niit dem Datum des folgenden Tages. Vierteljährlicher Bezugspreis bei freier Lieferung ins Haus Mk. 1.60, bei Abholung in den Geschäfts stellen Mk. 1.26, durch die Post bezogen (außer Bestellgeld) Mk. 1.60. Einzelne Nummern 10 Pfg. Bestellungen rühmen die Geschäfts- und Ausgabestellen, die Austräger, sowie sämtliche Kaiser!. Postanstalten und die Landbriefträger entgegen. 4l» e'.lage erhalten die Abonnenten jeden Sonntag das „Illustrierte Sonntagsblatt". — Anzeigengebühr für die 6gespaltene Korpuszeile oder deren Raum 12 Pfg., für auswärts 16 Pfg.; im Reklameteil die Zeile 30 Pfg. Die Lgespaltene Zeile tm amtlichen Teil 60 Pfg. Anzeigen-Annahme für die am Abend erscheinende Nummer bis vormittags 10 Uhr, größere Anzeigen werden am Abend vorher erbeten. Bei Wiederholungen wird entsprechender Rabatt gewährt, jedoch nur bei alsbaldiger Zahlung. Die Aufnahme von Anzeigen an vorgeschriebenen Tagen und Plätzen wird möglichst berücksichtigt, eine Garantie jedoch nicht übernommen. — Für Rückgabe unverlangt eingesandter Manuskripte macht sich LGGGGGDGTGTGGTGGGGST-GGSGOGGGGGGGGGGGGDOD die Redaktion nicht verbindlich. GGGGGGGGDGDGGDDGDTGTGGGGGGDGGGDDDDGTDDDL Nk. 254. Fernsprecher Nr. Ul. NMg, KtN 31. Oktl>kkk 1913. Geschäftsstelle Bahnstraß- S. 40. IühWIlg Einkommens- und ErgSnznngssteuer-Ieklarationen zur Einschätzung für 1914 können diejenigen Steuerpflichtigen, die eine besondere Aufforderung hierzu nicht erhallen haben, bis zum 10. November 1913 hier einreichcn. Deklarationsvordrnckc werd.n unentgeltlich beim Stadtstcucramte, Nathans, Zimmer Nr. 5 — der Annahmestelle für Deklarationen — auf Verlangen abgegeben. Alle Vertreter von Personen, die unter Vormund- — oder Pflegschaft stehen, sowie alle Vertreter von juristischen Personen (Stiftungen, Anstalten, eingetragenen Vereinen, eingetragenen Genossenschaften, Aktiengesellschaften, Kommandügesellschasten auf Aktien, Gesellschaften mit be schränkter Haftung usw.) und die Vertreter von sonstigen, mit dem Rechte des Vermögenerwerbs ausgestatlelcn Personenvercinen und- Vermögensmaffen werden gleichzeitig aufgefordert, für die Ver tretenen, soweit sie ein steuerpflichtiges Einkommen haben oder crgänzuugSsteucrpflichtiges Vermögen besitzen, Deklarationen cinznreichen, auch wenn ihnen keine besonderen Aufforderungen zugcgangen sind Hohenstein-Ernstthal, am 30. Oktober 1913. Der Stadtrat. Nach 6 der Ordnung des Ziehkindern), seus in der Stadt Hohenstein-Ernstthal vom 14. Februar 1911 sind die der Aufsicht des Stadiraies unterstehenden noch nicht schulpflichtigen Kinder jährlich zweimal durch einen Arzt zn umersncheu. Der Aussicht des Surdtrates unterstehen alle Kinder unehelicher Geburt und die gegen Entgelt bei fremden Personen untergebrachten ehelichen Kinder. Die zweite diesjährige Ntttcrfuctnnlg soll in der Z st vom bis mit 8. No vember Ittlg erfolgen. Die Pflegeclteru, Mütter und Ziehmütter werden aufgefordert, alle noch nicht schulpflich tigen Ziehkinder zu der angegebene« Zeit währe! d der üblichen Sprechstunden einem der hiesigen Aerzte znzuführcn Die Kosten der Umeisuch» ng trägt der Stadlrat. Hohenstein-Ernstthal, am 20 Oktober 1913 Der Stadtrat. Pneumatische Grubenräumung. Nach 4, letzter Aos itz des Ortsgcsetzes über Gcubenräumung und Düngerabfuhr in Hohenstein Ernstthal hat die Räumung der Düngergruben, soweit sie auf pneumatischem Wege zu entleeren sind, jährlich mindestens einmal zu erfolgen. Nachdem nunmehr sc l Einführung der pneumatischen Grubeuräumuug ein Jahr verflossen ist, sind nach einer Ausstellung des Hausbesitzer-Vereins eine große Anzahl von Hausbesitzern zn verzeichnen, die die mindestens einmalige jährliche Räumung der Gruben noch nicht haben aus- führen lassen. An die Säumigen ergeht hiermit die Aufs aderung, umgehend die Räumung ihrer Gruben in der Geschäftsstelle des Hausbesitzer-Vereins zu beantragen. Bei weiterer Sämmüs wird sich dec Ztadtrai veranlaßt sehen, zu bestimmen, in welcher Reihenfolge die Gruben zu räumen sind, ohne Rücksicht darauf, wie weit sie gefüllt sind. Hohenstein-Ernstthal, den 30. Oktober 1913. Der Stadtrat. Zur Vermeidung der ZwangsroUstreckm g lst bis zum 20 November 1911! der 1V. Termin Gemeindeeinkommenfteuer zu bezahlen. Hohenstein-Ernstthal, am 30. Oktober 1913. Der Stadtrat. Städtischer Fischmarkt im Nathaufe für alle hiesigen Einwohner Sonnabend, den 1. November 1913, von vorm. 8 Uhr ab. Es werden verkauft: Schellfisch ä Psd. 20 Pfg., Kabeljau ä P d 22 Pfg. TageSgefchichte. DaS Kaiserpaar in Nathcuow. Beim Prinzen Ernst August uud Gemah lin weilten am Mittwoch abends der Kaiser und die Kaiserin, um dem jungen Paare persönlich ihre Wünsche zum Bundesratsbe- sch<u': über die braunschweigische Frage und die darau hin demnächst erfolgende Thron e- steigimg in dem Herzogtum auszusprecheu. Gleichzeitig mit dem Kaiserpaar erschienen die Königin von Griechenland, Prinzessin Friedrich Karl von Hessen, Prinzessin Irene und Prinz Christoph von Griechenland. Um 7 Uhr fand ein Diner beim Herzogspaar statt, au dem die loben Gäste teilnahmeu. Die Rückkehr nach Potsdam erfolgte gegen 10 Uhr in Automobilen. Neber die bayerische Köuigsfrage, soweit sie ihrer Zuständigkeit unterstellt wurde, trifft die zweite Kammer des Königreichs am heutigen Donnerstag ihre Entscheidung. Sic wird den ihr vorliegenden Regierungsentwurf annehmen, d- h. ans Grund des ärztlichen Gutachtens die darin enthaltene Frage be jahen, daß der Köu g Otto dauernd regie- rnugsunfähig ist- Auf Grund dieses Beschlus ses, dessen Bestätigung durch die erste Kam mer gesichert ist, wird der Prinzrcgent die Regentschaft für beendigt erklären, um sich alsdann nach seinem freien Ermessen als Kö nig von Gottes Gnaden die Krone aufs Haupt zu setzen. Die Beendigung der Regentschaft und die Annahme der Königswürde durch den Regenten hätte schon 1896 erfolgen können, da damals schon der König Otto zehn Jahre lang unheilbar geisteskrank war, wenn der greise Prinzregent Luitpold nicht jeder Ver fassungsänderung grundsätzlich abgeneigt ge wesen wäre und sein Nachfolger, der Prinz regent und demnächstige König Ludwig lll., die Aenderung nicht unmittelbar nach dem Regcntschastswechfel im Dezember vorigen Jahres hätte vermieden sehen wollen. Demission dcS mecklenburgischen Ministeriums. Aus Aulaff der soeben erfolgten erneuten Ablehnung der mecklenburgischen Verfassungs- re orm hat das Ministerium des Großhcrzog- tums um seine Entlassung gebeten. — In seinem Landtagsabschied schreibt der Groff- Herzog von Mecklenburg-Schwerin die ganze Verantwortung an dem erneuten Scheitern der Regierungsvorlage den Ständen zu, er klärt aber gleichzeitig, dem Lande zurzeit eine Verfassung nicht oktroyieren, sondern dafür einen geeigneteren Zeihpuukt abwarten zu »vollen. „Seit mehr als fünf Jahren," so sagt der Groffherzog in dem Landtagsab schiede, „war ich ernst und eifrig, und viel fach unter Zurückstellung meiner landesherr lichen Interessen bestrebt, in den Vorlagen über die Verfassungsreform die gegensätzlichen Anschauungen« der Ritter und Bürgermeister auszugleicheu. Der jetzige ablehnende Beschluß der Stände hat mich umsomehr aufs schmerz lichste berührt, als die voraufgegaugeneu Ver handlungen ein günstigeres Ergebnis verhie- ffen. Weitere Verhandlungen versprechen zur zeit keinen« Erfolg. Wenn »vir gleichwohl in Ausübung unserer landesherrlichen Gesetzge bungsmacht eine Verfassung aus eigener Ent schließung nicht in Kraft setzen, so geschieht das in der Erkenntnis, daß die augenblick lichen Verhältnisse des Landes einen so schwer wiegenden Schritt noch nicht als unabweis bare Notwendigkeit rechtfertigen, der letzten Endes die gesetzgebenden Faktoren des Rei ches veranlassen könnte, zu bestimmen, welche Verfassung Mecklenburg erhalten soll." Amtliche Erklärung zur Zeppelin-Katastrophe. Die „Nordd. Allg. Ztg." veröffentlicht das Ergebnis der amtlichen Ermittlungen über die Ursachen der Katastrophe des „L. 2" bei Jo hannisthal. Danach sind als Ursachen anzu sehen: Bildung eines luftverdünnten Raumes iu der vorderen Gondel, hervorgerufen durch die bei dieser Konstruktion zum ersten Male angewandte Art des an der Vorderseite der Gondel befindlichen Schutzschirmcs; Anfängen des an der Unterseite des Luftschiffes aus- treteuden Gases; Entzündung des in die Gon del hineingesogenen Gasgemisches durch eineu Funken am Motor. Die Entstehuugsmöglich- keit einer solchen verhängnisvollen Saugwir kung bei diesem neuartigen Schutzschirm ha ben »veder die Konstrukteure der Marine noch die der Zeppelingesellschaft vorausgesehen. Die nunmehr erkannten Gefahrenquellen werden künftig ausgemerzt. Ueber den hierzu einzu- schlagenden Weg besteht zwischen Marine und Zeppelingesollschast völliges Einvernehmen. Der amtliche Bericht tritt dann den über das Unglück verbreiteten Legenden entgegen. So soll der mit dem Luftschiff umgekommene Maschinist Lasch vor dem Aufstieg darauf aufmerksam gemacht habeu, daß die Motoren nicht in Ordnung seien. Die Offiziere aber hätten auf der Fahrt bestanden mit der Be- gründung der Anwesenseit der Abnahmekom mission. Für die Richtigkeit eines solchen, an sich sehr wenig glaubwürdigen Vorganges fehlt nicht nur jede Unterlage, sondern es ist auch festzustellcn geweseu, daß das Verhalten der Motoren vor dem Aufstieg einwandfrei gewoscn ist. Weiter soll die Zcppelingesell- schaft selbst und insbesondere der Lurtschiff- lapitän Glund die schwersten Bedenken gegen die angeblich von der Marinevcrwaltuug ge forderte Konstruktion des Luftschiffes, Insbe sondere gegen die Verlegung des Laufganges iu das Schiff selbst, gehabt habeu. Dies trifft nach einer ausdrücklichen Erklärung der Zeppc- lingesellschast nicht zu. Die Verlegung des Laufgauges ist zuerst von der Zeppelingesell schaft angeregt worden. Im Krupp-Prozetz werden die Verhandlungen heute Donnerstag nach eintägiger Pause wieder ausgenommen. Die Pause war nötig, da sieh Staatsanwalt und Verteidiger über die von dem Zeugen v. Metzen überraschenderweise vorgelegren Briese des Kruppschen Direktoriums au ihn informieren mufften. Nach Angabe v. Metzens sollen diese Briefe beweisen, daß das Direk torium gewußt haben muß, daß Brandts Ber liner Berichterstattung nicht auf einwandfreiem Wege zustande kam. Nach einzelnen Briefen, die zur Kenntnis eines Berliner Blattes ge kommen sind, ist dies allerdings nicht ohne weiteres ersichtlich. Versammlung der NnterhaltungSgcnosseaschaft für den Heegerbach. * GerSdors, 30. Okt. Die Unterhal- tungsgenossenschaft für den Heegerbach in Gersdorf hielt gestern abend im Gasthof „gcü nes Tal" eine gutbesuchte Versammlung ab, der u. a. als Vertreter der Kgl. Amts Haupt- Mannschaft Glauchau Herr Regierungsaml- mann von Gehe beiwohnte. Der stellvertre tende Vorsitzende, Herr Bcrgdireklor Kneisel, eröffnete die Sitzung mit einer Begrüßung der Erschienenen und teilte mit, daß Anfang d. I. die übliche Begehung durch die Kgl. Amtshauptmaunschaft stattgefuudeu hat, wobei mau sich überzeugte, daß das Bachbett durch gehend beräumt werden muß. Außer an den für die Gemeinde Gersdorf selbst irr Frage kommenden Stellen des Bachbettes, die in zwischen in Ordnung gebracht worden seien, sei seitens der Anlieger so gut wie nichts ge schehen, die Ausstellungen, die bei der Be gehung gemacht wurden, zu beseitigen. Da die Genossenschaft aber für eine ordnungs gemäße Säuberung und Instandhaltung ver antwortlich sei, schlage der Vorstand vor, für die Arbeiten ein Berechnungsgeld voir 500 Mark zu bewilligen, mit welchem Betrage mau hoffe, bis etwa April 1914 auszukom- men. An der Aussprache hierzu beteiligten sich die Herren Regierungsamtmann v. Gehe, Oberbergrat Scheibner uud Kaufmann Max Herold. Letzterer empfiehlt, ein ganz beson deres Augenmerk auf die häufigen Verun reinigungen des Bachbettes seitens solcher Einwohner zu haben, die nicht Anlieger sind. Heute biete das Bachbett für viele leider eine willkommene Abladestelle für allerlei Unrat, dessen Beseitigung dann dein völlig unbetei ligten Anlieger zufalle. Richtiger sei es, »nenn auch die Allgemeinheit zu den Kosten herau gezogen worden wäre. Der Vorsitzende emp fiehlt in solchen Fällen Anzeige zu erstatten. Herr Gemeindeältester Obel bstont, daß es zwar scheine, als wenn das Gesetz gewisse Härten besitze, die hätten vermieden werden können. Angebracht sei es, daß sämtliche An lieger ein wachsames Auge aus derartige Ver unreinigungen hätten, sämtliche Anlieger müß ten gewissermaßen eine Art Polizeiaufsicht ausüben, da auch ihm bekannt sei, daß viel gesündigt werde. Herr Regierungsamtmann v. Gehe bezeichnete es nicht nur als Recht, sondern sogar als Pflicht der Anlieger, soilche Peruureiniger unnachsichtlich zur Anzeige zu bringen, damit durch Bestrafung dem ver-