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Lugau, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf rc„ Der.Hohcnsiein-ElnsUhaler Anzeiger" erscheint mit Ansiwhme 5er Svnn- und Festtage täglich abends mit dem Datum des folgenden Tages. Vierteljährlicher Bezugspreis bei freier Lieferung ins Haus Mir. 1.50, bei Abholung in den Geschäfts, stellen Alk. 1.25, durch die Post bezogen (außer Bestellgeld) Mk. l.50. Einzelne Nummern 10 Pfg. Bestellungen n-hmen die Geschäfts- und Ausgabestellen, die Austräger, sowie sämtliche Kaiser!. Postansialten und die Landbriefträger entgegen M eilage erhalten die Abonnenten jeden Sonntag das „Illustrierte Sonntagsblatt". — Anzeigengebühr für die ögespaltene Korpuszeile oder deren Raum 12 Pfg., für auswärts 15 Pfg.; im Reklamcteil die Zeile 30 Pfg. Die 2gespaltcne Zeile im amtlichen Teil 50 Pfg. Anzeigen-Annnhme für die am Abend erscheinende Nummer bis vormittags 10 Uhr, größere Anzeigen werden am Abend vorher erbeten. Bei Wiederholungen wird entsprechender Rabatt gewährt, jedoch nur bei alsbaldiger Zahlung. Die Ausnahme von Anzeigen an vorgeschriebenen Tagen und Plätzen wird möglichst berücksichtigt, eine Garantie jedoch nicht übernommen. — Für Rückgabe unverlangt eingcsandter Manuskripte macht sich LGGGGTTGTGGGGGGG^DTDGGVDDGGGGGTTTGTGGGOG die Redaktion nicht verbindlich. GGGGGGTGGGGGTGDGDTGVGGGGGGGGNTTTGTKGTTGL Nr. 250 40. Jahrgang Sonntag, den 20. Oktober 1013 Geschäftsstelle Bahnstraße 3. Fernsprecher Nr. 151. kik. 8.S0 Danors's Inkalatoi? 8 »«a«8 NlaüvII I AS^en Hals-und dlosovloickon I tausonäkoob boväkrt. für HstkmsU^enöe unsntbeiirNok. Urospskts gratis und frsoko. LIrs-ltrtsits ru Origiualprvissn. Okiruex;. ^arsn. Xronen»trs»8e 17. Die Neuwahlen der Beisitzer des Gewerbegerichts für die Stadt Hohenstein-Ernstthal finden Dienstag, den 4. November 1913, von vormittags 11 bis nachmittags 2 Uhr im Rathause, Zimmer Nr. 8 statt. Die Arbeitgeber a) der Strumpfwaren- und Trikotaaenindustrie wählen 1 Beisitzer, b) der Weberei „ 1 „ c) der Maschinen- und Nadelfabrikation „ 1 „ d) alle übrigen Arbeitgeber „ 3 „ Die Arbeiter zu a, b uns c wählen je t Beisitzer, Hausgewerbetreibende wählen mit den Arbeitgebern, dafern sie außer ihrein Ehegatten und ihren weniger als 14 Jahre alten Kindern regelmäßig mehr als drei Lohnarbeiter beschäftigen sonst wählen sie mit den Arbeitnehmern. Zur Teilnahme an den Wahlen ist nur berechtigt wer, 1. Deutscher ist, 2. das 25. Lebensjahr vollendet und 3. in der Stadt Hohenstein-Ernstthal Wohnung oder Beschäftigung Hai, dafern 4. gegen ihn mchls vorliegt, was zum Amte eines Schöffen unfähig macht. Unfähig zum Amte eines Schöffen sind a) Personen, die die Befähigung infolge strafgerichtlicher Verurteilung verloren haben, b) Personen, gegen die das Hauptversahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens eröffnet ist, das die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann, c) Personen, die infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind. Wählbar ist, wer 1. Deutscher ist, 2. das 30. Lebensjahr vollendet, 3. in dem der Wahl vorangegangenen Jahre für sich oder seine Familie Armcmmtcr- stützung aus öffentlichen Mitteln nicht empfangen oder die empfangene Armenuntcr- stützung erstattet hat, 4. in Hohenstein-Ernstthal seit mindestens 2 Jahren wohnt oder beschäftigt ist und 5. gegen den nichts vorlicgt, was zum Amte eines Schöffen unfähig mach! (siehe oben). Weder wahlberechtigt noch wählbar sini die Mnalieder der Bäcker-(Zwangs-)Jnmmg für Hohenstein-Eenstt,al nnd Umgegend und deren Arbeitnehmer, da für diese ein Jnnungsschiedsgericht besteht. Jeder Wähler hat sich bei der Wahl auf Erfordern über seine Stimmberechtigung ausznweisen. Als Aasweis für die Arbeitgeber genügt die Bescheinigung über die nach 8 14 der Gewcrbevrdmma erfolgte Anmeldung des Gewerbebetriebes, für die Arbeitnehmer eine Bescheinigung des Aeveiigebers, der auswärts Beschäftigte eine Bescheinigung des Polizeimeldeamtes über ihre Wohnung 'm Hohenstein-Ernstthal beiznfügcu haben. Jede Abteilung hat die Beisitzer aus den zu ihr gehörigen Personen zu wählen. Die Wahl erfolgt durch persönliche Abgabe verdeckter Stimmzettel. Die Stimmzettel der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, die den eingangs unter a, b und o genannten ErwcrvS- zwcigen angehören, haben je einen Namen, die übrigen je 3 Namen zu enthüllen. Die zu Wüh lenden sind'so deutlich zu bezeichnen, daß über deren Person kein Zweifel übrig bleibt. Insoweit Stimmzettel dieser Vorschrift nicht entsprechen oder Namen Nichiwähloarcr enthalten, sind sie ungültig. Hohenstein-Ernstthal, am 17. Oktober 1013. Der Stadtrat. 15. öffentliche Dienstag, den 28. Oktober 1913, abends 8/« Uhr im Sitzungssaale des Rathauses. Hohenstein-Ernstthal, am 25. Oktober 19l3. Emil Lohse, Stadtoerordneten-Vorsteher. Tagesordnung. 1. Kenntnisnahmen. 2. Uebertragung der Mittel für Absärben des Altstädtcr Schulgebäudes usw. 3. Anderweitc Mntclocrwendimg bei der Schulkasse. 4. Verwendung des 1912er Feuerlösch kasseuüberschusses. 5. Maler- und Reparaturarbeiten am Waiscnhause. 6. Ucbcrnahme der südlichen Fortsetzung des sog. Gentschgäßchens. 7. Lieferung elektrischen Stromes (Bildung eines Sonder ausschusses und Besoldung der künftigen Angestellten). 8. Aufforstung der vormangen Oberlung witzer Kirchenfelder. 9. Richtigsprechung einer Rechnung. Hierauf geheime Sitzung. I Herr Richard Schulthes, bisher Beisitzer des Kaufmannsgerichts der Stadt Hohenstein- Ernstthal aus dem Slauoe der Handlungsgehilfen, ist als solcher wegen Aufgabe der Beschäf tigung im Vechke des genannten Gerichtes ausgeschieden. An seine Stelle ist der Buchhalter, He-r Max Seidel, hier, getreten. Hohenstein-Ernstthal, am 24. Oktober 1913. Der Stadtrat. Kirchenvorstandswahl. Unter Bezugnahme auf das Kirchcngesetz vom 22. November 1906, die weitere Abänderung der Kirchenvorstands- und Synodalordnung vom 30. März 1868 bctr., wird hierdurch darauf aufmerksam gemacht, daß Anmeldungen zur Wählerliste bis einschl. Sonntag, den 23. November 1913, angenommen werden, und zwar Werktags während der festgesetzten Geschäftsstundcn auf I dem Pfarramte, Sonntags auch nach dem Vormittagsgottesdienst in der Sakristei. Die früher erfolgten Anmeldungen behalten ihre Gültigkeit und brauchen deshalb nicht wiederholt zu werden. Oberlungwitz, den 17. Oktober 1913. Der Kirchenvorstand. Bekanntmachung die Einkommen- nnd EWnznnMnerdedlaration tetr. Ans Anlaß der im Laufe des nächsten Jahres stattfindenden allgemeinen Einschätzung zur Einkommen- und Ergänznngssteuer werden zurzeit Aufforderungen zur Deklaration des steuer pflichtigen Einkommens nnd bez. Vermögens ausgesendet. Denjenigen, welchen eine derartige Aufforderung nicht zugesendet werden wird, steht es frei, Deklarationen über ihr Einkommen bez ihr ergänznngssteuerpflichtiges Vermögen bis zum 19. November 1913 bei dem unterzeichneten Gemeindevorstande einzureichen. Zu diesem Zwecke werden bei letzterem Deklarationsformnlare unentgeltlich verabfolgt. Gleichzeitig werden alle Vertreter von Personen, die umer Vormnndschaft oder Pflegschaft stehen, ingleichcn alle Vertreter von juristischen Personen (Stiftungen, Anstalten eingetragenen Vereinen, eingetragenen Genossenschaften, Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften nnt beschränkter Haftung, Bcrggewerkschaften usw.), sowie die Vertreter von sonstigen mit dem Rechte des Vermögcnserwerbs ausgestatteten Personenvereincn und Vecmögensmassen ausgefordert, für die Vertretenen, soweit dieselben ein steuerpflichtiges Einkommen oder ergänzungssteuerpflichligcs Ver mögen haben bez. in Ansehung der Ergünzimgsstencr der Stcucrpflicht überhaupt unterliegen, Deklarationen bei dem unterzeichneten Gemeindworstandc auch dann einzureichen, wenn ihnen deshalb besondere Aufforderungen nicht zugeheu sollten. Gersdorf, am 24. Oktober 1913. Der Gemeindevorstand. TsLgeSgeschirBM* Kaiser Wilhelm in Konopischt. Die Jagdtage von Konopischt, die nicht nur dem edlen Weidwerk, sondern auch der hohen Politik gewidmet waren, sind harmo nisch verlausen. Die Organe der österreichi schen wie der ungarischen Regierung, betonten in ihren Festartikeln, daß die Begegnung von Konopischt eine Befestigung des Dreibundes bedeute, der das starke und unzerstörbare Boll- werk des europäischen Friedens bilde. Kaiser und Thronfolger waren während der ganzen Besuchsdauer ununterbrochen zusammen und ritten eingehende Aussprachen miteinander. Ter sächsische Gesandtcnposten bei den thüringische» Staaten. Der Posten eines sächsischen Gesandten bei den thüringischen Staaten mit .dem Sitze in Weimar ist bekanntlich seit dem 1. Oktober auf den früheren Geh. Lcgatiousrat im säch sischen Ministerium des Auswärtigen von Stieg litz übcrgegangen. Dieser Posten ist, wie hier ¬ bei erwähnt sein mag, mit festen Bezügen nicht verbunden, da er zu jenen Posten ge hört, für die im Etat keinerlei Mittel ausge- worfen worden sind. Im Etat sind lediglich als „Austvand für sonst notwendige Vertre tungen gegenüber dem Auslande" 12 000 Ml. vorgeseirn, und je nach der Höhe der An sprüche, die an diesen EtatZtitel gestellt wer den, richten sich die finanziellen Zuwendun gen, die den betreffenden Gesandten und son stigen Vertretungen im Auslande für Auf wandsentschädigungen gewährt werden. Eta- tisiert sind lediglich, wie m diesem Zusam mcnhangc erwähnt sein mag, die Gesandten- poste» in Berlin, Wien und München. Die sächsischen Gesandten in diesen drei Städten erhalten je 14 000 Mk. Gehalt pro Jahr, der Berliner Gesandte außerdem noch freie Woh nung. Hierzu kommt noch ein Repräseuta- lionsaufwand, und zwar erhält der Berliner Gesandte 19 300 Mk., der Wiener 16 800 Mk. und der sächsische Gesandte in München 8-300 Mark. »r. 33. r»1vp>wn Xr. 422. HiAsIe 8pei8«vM8kIisfi mil kigkiM KeWelllem. » öekvnttlekor Ilmsnle.: 3—4 Kallen, 20—25 8odvvioo, 6—8 KLIbor. Rests unci biHiZsts SsruAsqusIIs kör L, ILonfvkIion ° ö^aulausslattungsn ^V6i88^lii'6n, Oarämsn, Itzppiotts ^8Mig8au88iattungvn K6fonm-8v1l8lvll6n. «Mi«» Uttrkl, Roks ^lar^toP886d6N