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WOck-ErMckrAnzeW Tageblatt für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, Bernsdorf, Wüstenbrand, Mittelbach, Ursprung, Kirchberg, Erlbach, Lugau, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf rc. Der „Hohensiein-Lriistchaler Anzeiger" erscheint mit Ausmchme der Sonn- und Festtage täglich abends mit dem Datum des folgenden Tages. Vierteljährlicher Bezugspreis bei freier Lieferung ins Haus Mk. 1.50, bei Abholung in den Geschäfts stellen Mk. 1.25, durch die Post bezogen (allster Bestellgelds Mk. 1.50. Einzelne Nummern 10 Pfg. Bestellungen nehmen die Geschäfts- und Ausgabestellen, die Austräger, sowie sämtliche Kaiser!. Postanstalten und die Landbricfträger entgegen. A. eilage erhalten die Abonnenten jeden Sonntag das „Illustrierte Sonntagsblatt'. — Anzeig engebühr für die bgespaltene Korpuszeile oder deren Raum 12 Pfg., für auswärts 15 Pfg.,- im Reklameteil die Zeile 30 Pfg. Die 2gejpaltene Zeile im amtlichen Teil 50 Pfg. Anzcigen-Annahmc für die am Abend erscheinende Nummer bis vormittags 10 Uhr, größere Anzeigen werden am Abend vorher erbeten. Bei Wiederholungen wird entsprechender Rabatt gewährt, jedoch nur bei alsbaldiger Zahlung. Die Aufnahme von Anzeigen an vorgeschrtebenen Tagen und Plätzen wird möglichst berücksichtigt, eine Garantie jedoch nicht übernommen. — Für Rückgabe unverlangt eingesandter Manuskripte macht sich GGGGT<D<DGGGGGGGGG<IGTOGGDGGGTGTDGGGT DDTGOT die Redaktion nicht verbindlich. GTTDDDTDTDDGTGTTDGTTGTT<DTGGTT<DDGT<DDTGDDD Nr 183. lkmchrech-r Nr. -SU Sonnabend, den 9. August 1913. B-Mstrft-ll- B-H»ftr°ß- g. 40. Jahrgang Bekanntmachung. Wir machen hiermit bekannt, daß sich am 31. August dieses JahreS unter Genehmigung der Zustimmung des Oberversicherungsamtes Chemnitz die Ortskrankenkasse für Strumpfwirker in Oberlungwitz anflöst. Alle Forderungen an obengenannte Kasse sind bis zum 18. September bei der Kasfeu- vcrwaltnug anzubringen. Die Mitglieder der Kasse treten also am 1. September zur Ortskrankenkasse Ober lungwitz über und zwar zu denselben Rechten und Pflichten, wie selbige zurzeit die Mitglieder der Ori-Krankenkasse genießen. Oberlungwitz, den 2. August 1913. Kassenvorstand der Ortskrankenkasse fnr Strnmpstvirker zu Oberlungwitz. Hugo Hinke, Vors. Nachstehende Polizeiverordnung der Königl. Amtshanptmannschast Glauchau wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Gersdorf (Bez. Chtz.), den 7. August 1913. Der Gemeindevorstand. Abschrift. Verbot des anstößigen Tanzens. 8 i. Jedes Tanzen in sittlich Anstoß erregender Weise, insbesondere das Tanzen der sogenannten Schiebe-, Mattel- und Knitttänze, wird auf allen öffentlichen Tanzstnttcn des Bezirks verboten. 8 2. Zuwiderhandlungen werden, soweit nicht allgemeine strafrechtliche Vorschriften Platz greifen, mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft. 8 3. Der gleichen Strafbestimmung unterliegen die Veranstalter der Tanzvergnügen und die Tanzwirte, die das verbotene Tanzen dulden. Glauchau, den 29. Jnli l9l3. Die Königl. Amtshauptmannschaft. Der genehmigte Bebauungsplan über die Erlbacher Straße in Gersdorf nebst Pcofil- plänen und Bauvorschriften vom 22. Februar d. I. wird hiermit gemäß H 25 des Allgemeinen Bangesetzcs bekannt gemacht und öffentlich ausgelegt. Gersdorf (Bez. Chtz.), den 7. August 1913. Der Gemeindevorstand. Der Bukarester WedensMutz. Scft der Kriegserklärung Italiens an die Türkei am 29. September 1911 hat der das Wirtschaftsleben Europas störende Kriegszu stand am Ballan augedauert. Der Krieg der Baüanstaalen gegen die Türkei hatte bereits begonnen,, als der türkisch-italienische Krieg durch den Frieden von Ouchy am 18. Oktober vor-gen Jahres sein Ende erreichte. Nach dem vorausgegangmen Austausch ernsteste Droh- nolcn hatte schon zehn Tage vor dem Ouchyer Friedensschluß König Nikita von Montenegro der Türkei den Krieg erklärt. Am 17. OKober begannen die Feindseligkeiten an der bulga- riüh linkischen und an der serbisch-türkischen Grenze. Am 16. Dezember v. I. begannen na h der mit furchtbaren Opfern erkauften Nie derwerfung der Türkei die Londoner Fric- dcnsverhandluugen, die am 6. Januar d. I. abgelrochen wurden, da die Unterhändler eine Einigung über Adrianopel, das sich bis daUn behauptet hatte, nicht erzielen konnten. Am 3. Februar begann der zweite Abschnitt des Bal- kankrieges, der am 26. März die Eroberung Adrianopcls durch die Bulgaren brachte. Am 30. Mai mittags wurde der Präliminarfrieden im St. James-Palast zu London unterzeich net, der die Beutcteilung in Mazedonien den siegreichen Balkaniern überließ, Thrazien und Adrianopel den Bulgaren zusprach und die Grenze der europäischen Türkei auf die Mi- dia -Enos-Linie festlegte. Da Bulgaren und Serben sich über ein vet ! "Itnismäßig kleines Gebiet nicht einigen konn ten, so fielen in der Nacht zum 1. Juli an geblich ohne Wissen und Willen der Sofioter Negierung und ohne vorausgegangene Kriegs erklärung bulgarische Truppen bei Jstip und Kotschana über die serbische Armee her und gri len fast gleichzeilig auch griechische Streit tröste all. In dem jetzt folgenden dritten Ab schnitt des Balkankrieges, der genau einen Monat wahrte, wurden die Bulgaren vernich tend geschlagen und zur Bitte um Frieden ge zwungen. Am 10. Juli rückten rumänische Truppen in bulgarisches Gebiet ein und am 22. besetzten die türkischen Avantgarden unter Enver Bei Adrianopel. Aus Rumäniens Bt m chungen hin traten am 31. Jucki die Bevoll mächtigten der fünf beteiligten Mächte in Brr tarest zu Fricdensverhandlnngen zusammen. Der sofort beschlossene sün tägige Waffenstill- s and wurde um drei Tage verlängert; jedoch noch ehe die erweiterte Frist der Waffenruhe abgelaufen war, gelangte der Friedensrurtrag ain 7. August zur Unterzeichnung. Ter Bukarester Friede führt leider noch nicht den vollen Abschluß der Balkanstreitigkeiten I erbei, sondern überläßt den Möchten noch die Lösung ernster Schwierigkeiten. Die Süd- greuze des künftigen selbständigen Fürstentums Albanien ist noch nicht festgelegt, die Aegäische JnjÄfrage noch nicht erledigt und die Ent scheidung über Adrianopel noch nicht getroffen. Außerdem werden die Großmächte zu dem bul garischen Vorbehalt gegen die Bestimmungen des Bukarester Friedensvertrages, insonderheit bezüglich Kawalas, Stellung nehmen inüssen. Nach dem Londoner und Bukarester wird da uer noch ein dritter Friedensschluß notwendig werden, um gesicherte Zustände zu schaffen. Kompliziert wird die Lage noch dadurch, daß ctzt auch Montenegro mit Gebicts'orderungen hervoriritt und von Serbien die Abtretung eines Teilles des Sandschaks verlangt unter Hinweis darauf, daß es in dem gemeinsamen Kriege gegen die Türkei verhältnismäßig die größten Opfer an Güt und Blut gebracht habe. Das Friedensprotokoll ist am Donnerstag vormittags von den Bevollmächtigten der Bu- larester Konferenz unterzeichnet worden, un mittelbar darauf erfolgte die Unterzeichnung des Entmobilifierungsa zwilchen den Balkanstaaten und Bulgarien, nachdem Rumä nien schon vorher seinen Entschluß zur Ab rüstung tundgegeben und gleichzeitig mit des sen Verwirklichung begonnen hatte. Der Frie densvertrag wird bis zum morgigen Sonn abend redigiert sein und dann unterzeichnet werden. Bulgarien hat sich in alle Forderun gen gefügt. In der Donnerstagfitzung der Konferenz verlas der rumänische Ministerpräsident eine Note Oesterreich-Ungarns und Rußlands, worin sich beide Länder eine Revision des Friedensvevtrags Vorbehalten. Der bulgarische Delegierte Tontschew erklärte, daß Bulgarien unter dem Zwange der Verhältnisse das Frie- densprotokoll unterzeichne, daß es aber hoffe, die Großmächte würden seine Lage berücksich- ligen und in der Revision seinen berechtigten Wünschen Rechnung tragen. Alle aus der Frie denskonferenz vertretenen Staaten erklärten, daß sie die Zurückdrängung der Türkei aus die von der Londoner Konferenz fssstgelegte Mi- dia—Enos-Linie wünschen. — Die gleichlau tende Note der Großmächte wegen der Adria- nopeler Frage wurde am Donnerstag in Kon- stankinopel dem Großwesir überreicht. Tie Grenzreguliernng gemäß dein Bukarester Friedsnsvertrage ge währt Serben und Griechen eine langgestreckte Berührungsgrenze von Kotschana bis zur Mitte der albawischen Ostgrenze. Das Gebiet von Uesküb und Jstip bis hin nach Egri Palanka wird serbisch. Strumitza behalten noch die Bulgaren, Radowitza wird serbisch. Griechen land erhält das ganze Gebiet südlich von Mo- nastir und Serres bis nach Kawala. Während bisher Bulgarien sogar noch Saloniki und da- mic die ganze Nordküste des Aegäischen Mee res bis Enos beansprucht hatte, wird es jetzt durch einen breiten griechischen Gebietsgürtel vom Meere getrennt und erlangt erst ganz im Südosten Zugang zur Aegäischen Küste. In Athen glaubt man nicht, daß die Mächte Kawala, das in feder Beziehung zu Griechenland gehört und dessen reiche Tabak plantagen den griechischen Handel beleben würden, an Bulgarien zurückgeben werden. Das Börsengerückst, Bulgarien wolle der Tür kei den Krieg erklären, um Adrianopel zurück zugewinnen, beruht selbstverständlich auf leerer Erfindung. Für die Rückgabe Adrianopels kann und wird die Türkei indessen nur auf Kosten Bulgariens entschädigt werden. TageSgeschichte Angebliche Reisepläne des Kaisers. Wie aus Hofskreisen verlautet, sind sämt liche Meldungen, hie über bevorstehende Reifen des Kaisers nach Ischl, nach Gmunden, npch Eckartsam nach Korfu usw. verbreitet werden ediglich Vermutungen. Bestimmte Pläne für weitere Reisen des Kaisers bestehen zurzeit noch nicht, und ihre Festsetzung hängt zum Teil von Umständen ab, deren Eintreffen oder Nichteintreffen heute noch nicht zu übersehen ist. Ter Kaiser in Swinemünde. Der Kaiser stattete in Swinemünde dem Uebungsschiff „Pommern" einen unerwarteten, plötzlichen Besuch ab. Das Uebungsschiff ist ein auf dem Lande errichteter Bau, der den Jungen der Ferienkolonien rc. Gelegenheit bie tet, sich in allerlei Bordmanövern zu üben. Als der Kaiser eingetroffen war, fand sogleich eine Uebung der Jungen statt, es war eine Fe rienschar aus Berlin-Wilmersdorf. Der Kaiser äußerte sich sehr anerkennend über das Ge sehene und zur Mannschaft sagte er: „Jun gens, ich habe mich sehr gefreut, daß Ihr so früh anfangt, Disziplin zu lernen! Was Ihr hier lernt, ist eine Schule für den Ernstfall. Ich hoffe, daß Ihr später brauchbare Solda ten und Matrosen im Dienst des Vaterlandes werdet. Adieu, Jungens." Maßnahmen für den Fall einer Mobilmachung. Seit der Marokkoaffäre beschäftigt man sich in Regierungskreisen eingehend mit der Frage, durch welche Maßnahmen im Falle einer Mo bilmachung einer schweren Erschütterung unse rer Volkswirtschaft' vorgebeugt werden kann. Das preußische Kriegsmimsterium hat nun, der „Nätionalztg." zufolge, die Linienkomman- daururen angewiesen, die Anforderungen des wirtschaftlichen Verkehrslebens an die Eisen bahn- und Wasserstraßen dauernd im Auge zu behalten, um auch für den Kriegsfall neben der Wahrung der militärischen Interessen den Bedürfnissen des öffentlichen Verkehrs Rech nung tragen zu können. Zu diesem Zwecke finden von Zeit zu Zeit Konferenzen der Li- nieukommandanturen mit hervorragenden Per sönlichkeiten des praktischen Erwerbslebens statt. Außerdem ist für den Mobilmachungs fall die Errichtung von Kriegslombardkassen, die sich bereits in den Jahren 1866 und 1870 gut bewährt haben, in Aussicht genommen. Diese' würden gegen Verpfändung von Wert papieren und Waren, wahrscheinlich auch von Rohstoffen, Maschinen und Gebäuden Darlehen gewähren und zu diesem Behufe zur Ausgabe von Darlehnskassenfcheinen ermächtigt werden. Da diese Kassenscheine vom Reich garantiert würden, wären sie als ein genügend gedecktes Staatspapiergeld zu betrachten. Die „Norddeutsche" über den Krupp-Prozeß. Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung" schreibt: In den Betrachtungen der bürger lichen Blätter zu dem kriegsgerichtlichen Urteil im Verfahren gegen Tilian und Genossen kommt die Genugtuung über die öffentliche Klarstellung des Geschehenen, soweit sie in die sem Verfahren möglich war, zu ihrem Recht. An der wirklichen Bedeutung der unentschuld baren Vorkommnisse ist vor Gericht nichts ab geschwächt, nichts beschönigt worden. Gerade daourch aber wird den Uebertreibungen der Boden entzogen, mit denen der Abg. Lieb knecht die öffentliche Behandlung der Ange legenheit eingeleitet bat. Der bisherige Vsr- lauf der amtlichen Maßregeln zur Aufklärung agitatorisch vergrößerter Mißstände ist für die Sozialdemokratie eine Enttäuschung. Ein „Pa nama" der deutschen Heeresverwaltung gibt es nicht. Das haben nach eingreifender Beweis aufnahme die Vertretung der Anklage und die Prozeßleitung festgestellt und in den unvorein genommenen Besprechungen des Urteils wird dieses Ergebnis gegenüber allen AustbAU- chungsversucken in das richtige Licht gesetzt. An diesem Ergebnis kann auch durch das noch bevorstehende zweite Gerichtsverfahren, dessen Feststellungen im übrigen abzuwarten bleiben, nichts geändert werden. Der zweite Krnpp-Prozeß wird laut „Braunfchw. Landesztg." in der ersten Septemberwoche vor der Strafkammer in Moa- 8äok8isedv8 Varäerodv-LLU» Mok. Z^nko!i>, vTlsuttr!. Lrrxvb. (Vvrlot^to 8tativn). ^erren-ldd^ern, ?ale1ot8, trügen, eleganter 7üngbng8- und Knaben- ----- " Kleidung, lueben und 8uek8Kin8, Blüten und lVlütren. ——