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WWMiWlerAnzeiM Tageblatt für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, Bernsdorf, Wüftenbrand, Mittelbach, Ursprung, Kirchberg, Erlbach, Lugau, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf rc. Der.Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger" erscheint mit Ausnahme der Sonn- und Festtage täglich abends mit dem Datum des folgenden Tages. Vierteljährlicher Bezugspreis bei freier Lieferung ins Haus Mli. 1.50, bei Abholung in den Geschäfts stellen Mk. 1.25, durch die Post bezogen (außer Bestellgeld) Mk. 1.50. Einzelne Nummern 10Pfg. Bestellungen nehmen die Geschäfts- und Ausgabestellen, die Austräger, sowie sämtliche Kaiser!. Postanstaltcn und die Landbriefträger entgegen, eilage erhalten die Abonnenten jeden Sonntag das „Illustrierte Sonntagsblatt". — Anzcigengebühr für die 6gespaltene Korpuszeile oder deren Raum 12 Pfg., für auswärts 15Pfg.; im Reklametetl die Zeile 30 Pfg. Die Lgespaltcne Zeile im amtlichen Teil 50 Pfg. Anzeigen-Annahme für die am Abend erscheinende Nummer bis vormittags 10 Uhr, größere Anzeigen werden am Abend vorher erbeten. Bei Wiederholungen wird entsprechender Rabatt gewährt, jedoch nur bei alsbaldiger Zahlung. Die Ausnahme von Anzeigen an vorgeschriebenen Tagen und Plätzen wird möglichst berücksichtigt, eine Garantie jedoch nicht übernommen. — Für Rückgabe unverlangt eingesandter Manuskripte macht sich DDGDGDGTTGGGGDGGGSGGGGGTGGGGDGDTGGGGGTGG die Redaktion nicht verbindlich. GGGGGGGDTGGGTTGDVDVGTGGGGDGGGTGGDDKDGGDL Donnerstag, den 12. Juni 1913. s. 49. Jahrgang Nr 133, Fernsprecher Nr. ist. Das 25jährige Regierungsjubiläum Sr. Majestät des Kaisers wird hier wie folgt gefeiert werden: <I^n 14. 4 «ni, abends Vr?—? Uhr: Glockengeläute von beiden Kirchtürmen, „ 7—8 Uhr: Platzmufik auf dem Altmarkte; <1t IU IT. früh: Weckruf durch die Straßen der Stadt unter Begleitung durch die Gewchrabtcilungen des Kncgcrvereins und der Militärvcreinc, vormittags 9 Uhr: Festgottesdienst mit Kirchenparadc in beiden Kirchspielen, vormittags II —12 Uhr: Platzmufik auf dem Neumarkte, abends 8 Uhr: Vaterländische Festfeier im Saale des Altstädter Schützenhauscs; Festfeiern der Schulen. Zu den Festgottesdienstcn uud dem Festabend wird mit der Bitte um zahlreiche Teilnahme hiermit herzlich eingeladcn, namentlich möchten sich an dem Zuge zu den Kirchen die Vereine unter Mitnahme ihrer Fahnen beteiligen. Die Aufstellung zum gemeinsamen Kirchgänge findet von früh '^9 Uhr ab für die Altstadt auf dem unteren Teile des Altmarktes und für die Neustadt im Hofe der Neustädter Schule (Eingang von der Herrmanns! raße aus) statt. Man bittet, den Weisungen der für die Ordnung der Züge bestimmten Herren, die durch eine weiße Binde am Arme kenntlich sind, bereitwillig Folge zu leisten. Der Abmarsch erfolgt mit dem Beginnt des Glockengeläutes. Für die Teilnehmer am geschlossenen Zuge werden Pläße in der Kü che vorbehalten. Wir ersuchen unsere Mitbürger, der Stadt bereits uom Sonnabend ab durch Beflaggen der Häuser ein festliches Gepräge zu geben. Hohenstein-Ernstthal, am 9. Juni 1913. Der Ausschuß für vaterländische Festlichkeiten. Der Stadtrat. AlMdt.r Schulen. Znm Regierungsjubiläum des deutschen Kaisers, Sr. Maß Wilhelms II. soll Montag, den 18. Ani 1S1Z, von punkt 4—6 Uhr auf dem Turnplätze des Turnerbundcs am Pfasfcnberge ein kurzer JestMns unter freiem Himmel und Schauturnen, bestehend in Massenfreiübungen, Geräteturnen und Turnspielen, abgehalten werden. Bei ungünstiger Witterung wird die Veranstaltung in der großen Turnhalle des Turnerbundes stattfinden. Die Schulkinder aller Klassen 1—4 versammeln sich '/.4 Uhr in der Schule nnd ziehen mit Musik nach dem Pfaffenberge. Zu diesen Veranstaltungen wird hierdurch höflichst eingeladen. Die Altstädter Schulen. Mser-Miliim in Gersdvrs Sonntag, den 15. Juni d. 3. Frith '/§9 Uhr: Stellen am „Blauen Stern" zum gemeinsamen Dankgottesdienst durch Kirchenparadc. '^3 Uhr: Festzug des Turnvereins I und der Jugendpflege durch Mittelgersdorf. 3—6 Uhr: Schauturnen, Spiele, Wettkämpfe, Ansprache und Prcisverteilnng auf dem Turn plätze des Turnvereins 1. V29 Uhr: Stellen zum Fackel- und Lampionzug an dem „Gasthaus zur Sonne". — Zug durch Gersdorf bis zur Kesselschmiede. Löschen der Fackeln beim „Grünen Tal". Alle patriotisch gesinnten Einwohner werden herzlich gebeten, au dein gemeinsamen Kirch gänge sich zu beteiligen, den Veranstaltungen auf dem Turnplätze l (3—6 Uhr) freundlichst beizu- wohncn und durch reichen Flaggenschmuck den Kaisertag nnd seine Feier zu ehren. Turnverein I und Jugendpflege zu Gersdorf. Nößler. Pfeifer. Schule Gersdorf. Die Feier des LSjWgen Regierungsjubiläums Sr. Raj. des Kaisers, bei der Herr Tann die Festrede halten wird, soll Montag, den 16. Juni, 9 Nhr, im Schulsaalc stattfinden. Es ladet zu diesem öffentlichen Aktus ergebens! ein, Gersdorf, den 10. Juni 1913, Das Lehrerkollegium. Pfeifer, Schuldirektor. Allgemeine Ortskrankenkasse Hahenstesn-EM Lusssrorcksntlisks QsnsrsIvsrsÄNimtunZ Sonnabend, den 21. Juni 1913, abends 8 Uhr, i:n Deutschen Hans, Brcitestraße Tages-Ordnung: 1. Genehmigung der von der ordentlichen Generalversammlung am 30. April 1913 gefaßten Beschlüsse. 2. Beschlußfassung über die neue Kassensatzung nach den Bestimmungen der Neichsversicherungsordnung. 3. Weiteres. Teilnehmer an der Versammlung sind die am 14. November 1910 gewählten Vertreter der Arbeitgeber und Kassenmitglieder, soweit sie noch mandatsberechtigt sind. Die Vertreterwahlen vom 18. November 1912 sind infolge einer Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 15. November 1912 ungültig. Wegen der Wichtigkeit der Beratungsgegenstände wird uni pünktliches und zahlreiches Erscheinen gebeten. Hohenstein-Ernstthal, den 10. Juni 1913. Julius Meier, Bors. Jas Erbrecht des Staates. Die Budgettomnüssion des Reichstags, die vorher den Wehrbeitrag erledigt und beschlossen 1 aüe, das: er in drei Raten zu erheben sei, das: sal'che Angaben mit Gefängnis zu bestra jen nnd etwaige Neberschüsse zur Schuldentil gung zu verwenden seien, begann am Diens !ag mit der ersten Lesung der Deckungsvor tagen für die lausenden Ausgaben, und zwar bei dem Entwurf über das Erbrecht des Staa les. Es lagen dazu mehrere Abänderungs anträge vor, über die jedoch die Abstimmung erst in der nächsten Sitzung, am Donnerstag, statlsindet. Der grundlegende 8 1 wurde ange nommen. Die Regierungsvorlage über das Erbrech des Reiches besagt: Sind nach den Vorschrift len des BGB. Abkömmlingen von Großeltern des Erblassers in der Seitenlinie oder Ver wandte der vierten Erbrechtsordnung oder der ferneren Ordnungen znr gesetzlichen Erbfolge berufen, so tritt an ihre Stelle als gesetzlicher Erbe der Fiskus. Der Fiskus ist ferner gesetz licher Erbe, wenn zur Zeit des Erbfalls weder ein Verwandter noch ein Ehegatte des Erb lassers vorhanden ist. Ist der Fiskus neben Grostellern des Erblassers gesetzlicher Erbe, so hat er ihnen bei der Erbauseinandersetzung Haushaltungsgegenständc, soweit sie nicht Zu behör eines Grundstückes sind, sowie Gegen stände des persönlichen Gebrauchs auf Antrag unentgeltlich zu überlassen. Ler Berichterstatter, der Volksparteiler W a l d st e i n, betonte, daß der Schutz der Verwandten testzernnsähiger Personen beson dere Schwierigkeiten macheil wurde. Es wür den infplae des Gesetzes jetzl auch da Testa mente gemacht werden, wo sie bisher unter lasten wurden. Sollte dadurch der Ertrag sehr klein werden, so lohnte es sich nicht, deshalb das Bürgerliche Gesetzbuch zu durchbrechen. Schatzsekretär Kühn sagte, das finanzielle Bedürfnis habe die Einbringung des Ent Wurfs veranlaßt, nicht die Absicht, das In teslaterbrecht der Verwandten einzuschränken. Bei der geringen Auswahl der L-teuerquellen müßte das Reich hier zugreifen. Geheimrat Hoffmann machte Mittel langen über die Ertragsschätzungen und be tonte, daß in 75 Prozent aller Fälle Testa mente gemacht werden. Ein Zentrumsmitglied machte viele Bedenken geltend, namentlich im Falle der Testierunssihigkeit des Erblassers. Es lägen bereits Petitionen gegen das Gesetz nicht Ivos, von einzelnen Personen, sondern auch von Städten und Vereinen vor. Es seien geradezu phantastische Ertragsschähnngen ver öffenticht worden. Die Zahl der Testamente würde gewa tig wachsen, im Ausland befind Uche Erbmassen nur sehr schwer für das Reick) zu gewinnen sein. Glaube man, daß der Fa milien.sinn bei entfernten Verwandten abgenom men habe, dann müßte man ihn stärken. Es sei dies ein odröses Gesetz, zumal in weiten Kreisen große Abneigung gegen Testaments ¬ errichtung herrsche. Ein etwaiger Ertrag müßte mindestens zu wohltätigen Zwecken verwendet werden. Der Schatzsekretär gab für die Erbfälle im j Auslaude Schwierigkeiten zu; diese lbnnten aber die Regelung im Jnlandc nicht hindern, l Der konservative Redner erklärte, seine Freunde f lebnten das Gesetz einstimmig ab, stellten da ! er auch keine Anträge, würden aber bei der ! Abstimmung da'ür sorgen, daß dem Gesetz die schlimmsten Giftzäl ne ausgezogen würden. Der sozialdemokratische Redner trat lebhaft für die Vorlage ein und meinte, die atzschwäch-nden Zentrumsanträge würden das Gesetz zu einer i Farce machen. Ein nationalliberales Mitglied wandte sich gegen die Anträge des Zentrums nnd der Volkspartei, die das ganze Gesetz wertlos machen würden. Als den Anfang der Testicrbeschrän ung, wie es die Zozialdemokra Ne tue, fasse seine Pann das Gesetz natürlich nicht aus Das alte deutsche Recht habe das allgemeine Perwandtenerbrechr nicht gekannt. F"r die Fälle der Testierunfähigkeit mühten noch besondere Garantien geschaffen werden. Der Schatzsekrctär hält gleich dem Vorred ner eine baldige grundsätzliche Entscheidung über das Ge'etz für zweckmäßig. Ungerecht sei d e Bekämpfung des Enlwur's mit der Be gründung, ein Fortschreilen auf diesem Wege tönn e zu gefährlichen Konsequenzen führen. Das sei doch schließlich bei jeder Steuer der Fall. Die Regierung habe jedenfalls die Ab sicht, keine weitere Ausdehnung des dem Ent würfe zugrunde liegenden Gedankens vorzu nehmen. Der pa nische Redner begrüßte den alllehnenden Standpunkt der Konservativen. Das Zentrum nahm einen Antrag der Vollspartei, der von dieser zurückgezogen wor den Ivar, wieder au', wonach nicht schon die Ankömmlinge von Großeltern des Erblassers in der Sestenlinie, sondern erst Verwandte der vierten Erbrechtsordnung durch den Fiskus als gesetzlichen Erben verdrängt werden. Der An trag wurde abgelehnt, ebenso von den Zen trnmsanträgen der Vorschlag, der die staatliche Erbfolge erst bei Seitenverwandten der fünften Erbrechtsoronung anfangen lassen will. Der § 1 der Regierungsvorlage wurde mit der einzigen Aenderung angenommen, daß bei Meinungsverschiedenheiten nicht der Bundes rat, sondern das Reichsgericht zu entscheiden habe. Zu § 4, der von den landwirtschaftlichen Grundstücken handelt, erneuerten die Sozial demokraten und das Zentrum ihr: Haupt- anträge aus der Beratung des Wchrbeürages: die Sozialdemokraten verlangen auch hier die Ansetzung des Verlehrswertes statt des Ertrags wertes und das Zentrum d rs Zwa «zigfache des Reinertrages anstelle d-s Fün'undzwanzig fachen. Die Volkspartei beantragt die Ver günstigungen des Entwursspar igraphen für die land- und forstwirtschastlichen Grundstücke, de ren Wert auf neunzig Hundertteile des Ertrags wertes angenommen werden soll, zu streichen. Die Abstimmung hierüber findet am Donners tag statt,