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WWMllWerAnzeiM Tageblatt für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, Bernsdorf, Wüstendrand, Mittelbach, Ursprung, Kirchberg, Erlbach, Lugau, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf rc. Der.Hohenstein-Ernstthalcr Anzeiger" erscheint mit Ausnahme der Sonn- und Festtage täglich abends mit dem Datum des folgenden Tages. Vierteljährlicher Bezugspreis bei freier Lieferung ins Haus Mk. l.5O, bei Abholung in den Geschäfts stellen Mk. 1.25, durch die Post bezogen (außer Bestellgeld) Mk. 1.50. Einzelne Nummern 10 Pfg. Bestellungen nehmen die Geschäfts- und Ausgabestellen, die Austräger, sowie sämtliche Kaiser!. Postanstalten und die Landbriefträger entgegen. Ad eilage erhalten die Abonnenten jeden Sonntag das „Illustrierte Sonntagsblatt". — Anzeigengebühr für die ügcspaltene Korpuszeile oder deren Raum 12 Pfg-, für auswärts 15 Pfg.; im Reklameteil die Zeile 30 Pfg. Die Lgespaltene Zeile im amtlichen Teil 50 Pfg. Anzeigen-Annahme für die am Abend erscheinende Nummer bis vormittags 10 Uhr, größere Anzeigen werden am Abend vorher erbeten. Bei Wiederholungen wird entsprechender Rabatt gewährt, jedoch nur bei alsbaldiger Zahlung. Die Aufnahme von Anzeigen an vorgeschriebenen Tagen und Plätzen wird möglichst berücksichtigt, eine Garantie jedoch nicht übernommen. — Für Rückgabe unverlangt eingesandter Manuskripte macht sich DTTTTTDTTGGTGGTGGGTGTTGGGTGGTGTGGGGGGTGG die Redaktion nicht verbindlich. GGTTGGGGGGTGTGGGNTGGGGTGGGGGGGDTGGKGTDGL Nr. 107. g-mspr-ch-r Nr. 1«. Sonntag, den II. Mai IN 3. »WDM- B°hM°ße 3. 40. Jahrgang ksivkskol kdvMwtL kronsnslr. ll LKswMlr ». x«Ät,x«o3t«» Hisr-üiitMLrunt «m »oerLuant vorrllxltvker «kt ?>!«« !. Ubs3bf»ü«öi, llütulinit 8p«t»däiii, knünni. ». kiulm- »litiiditi uiiil IImlM iiitinitiilit. tu LU«» äsr »a LI««»« von 12—8 ULr, >0^1« L I» «Lrt«. VvQ b Vkkr »d tLxllvr» rvlvL« 1v 8pvr1»1x«e1el»t«». äi/ssr/ostsrst/-./^ »s- smp/tsä/t Srautpaarsa ssme ssär Asl//sssnsa unk/ st//ao//sa!Vo/> n unAse/sr/e/i tun gon, — äusssrst so/tl/s 7Vscb/srarbsch pr/ma ?o/stsrmöbe/, — sc/ion von 260 an, souns m/tt/ers vnct üssssrs /n ^'oc/sr ?rs/s/aps anct grosser Basmati/ b/s ru 2000 unc/ tü/ier ra msrk//v/> b////gen ?re/ssn, 6a/>er vorte///>a/tosts Ss^vgsgvo//s. Oni Sss/e/it/gvng w/rc/ srgsüsnst gebeten. — öests 6mp/sb/vagen. 8Ill866 -L08tiIM6W0l<6 j tOeiljek - 8e^iöMo Oakcüoeo - Ikieot3§66 Wä8e!i6 - ?!äicj8 - 6t6. 6t0. Obemniir, Annsdeixetrtt. 8-10. Z I-Minlen in ^rösstsr^usvalil als tz/lonopcü- l-sibbinclsn, Or. Xaissrscfis l-sibbinclsn von 2.80 VIK. SN. Uorinsuu 4Iippi Okvuinttr, Xrouonstrssso 17. 8ss1s und billiZsis SsruAsqusIls kür idklüspZloffg o r<onf6kiion o 8fau1au38l3ttungön ^6i88^artzu, loppiebs kn8lling8au88la11ungkn uoO Ksfoi'm-Kktt^vlisn. 8lsigsk«air! L!<3!§ss Nar^l, Lolrs ^lai-kt^Ü88otioii »1»'^ Re diesjährigen öffentlichen MOngm finden in nachfolgender Ordnung statt. Zur Impfung zu bringen sind die Erstimpflinge a) aus dem Ortsteile in die Altstädter Schulturnhalle (Schulstraße) Mittwoch, den 14 Mai, von 5—6 Uhr nackm., soweit der Familiennamen mit A bis I anfängt; Donnerstag, den 15. Mai, von 5—6 Uhr nackm., soweit der Familiennamen mit K bis Q anfängt; Freitag, den 46. Mai, vvn 5—6 Uhr nackm., soweit der Familiennamen mit R bis Z anfängt; d) aus dem Ortsteile in die Nenstädter Schulturnhalle (Gartenstr.) Mittwock, den 21. Mai, von 1—5 Uhr nackm., soweit der Familiennamen mit A bis G anfängt; Donnerstag, den 22. Mai, von 4—5 Uhr nackm., soweit der Familiennamen mit H bis N anfängt; Freitag, den 23. Mai, von 4—5 Uhr nackm., soweit der Familiennamen mit O bis Z anfängt. Die Impfung der Erstimpflinge des Ortsteiles wird Dienstag, den 2V. Mai, von 3—'/^4 Uhr nackm. in der Hüttengrundschule vorgenvmmen. Die Termine für die Wiederimpflinge werden in den Schulen bekannt gegeben. Der Jmpfpflicht unterliegen alle diejenigen Kinder, welche: I. im Jahre 1912 hierselbst geboren und noch am Leben sind; 2. im vergangenen Jahre ohne Erfolg geimpft, wegen Krankheit zurückgestellt morden sind oder deren Impfung von den Erziehungspflichtigen hinterzogen worden ist; 3. im vergangenen oder laufenden Jahre in Hohenstein-Ernstthal zugezogen sind und der Jmpfpflicht noch nicht Genüge geleistet haben; 4. im Jahre 1913 ihr 12. Lebensjahr zurücklegen und 5. bereits 12 Jahre alt gewesen, von der Impfung aber im Jahre 1912 zurückgestellt bezw. ohne Erfolg geimpft worden sind oder sich der Jmpfpflicht entzogen haben. Diejenigen, welche die Zurückstellung ihrer Kinder wünschen, haben durch ärztliches Zeug nis den Grund der Zurückstellung bis spätestens 1. Oktober 1813 in der Expedition für das Impfwesen, Rathaus, Zimmer Nr. 1, nachzuweisen. Die geimpften Kinder sind am 8. Tage nach der Impfung dem Jmpsarztc zur Revision «(Nachschau) im Jmpflokale wieder vorzustcllen und zwar die Kinder der Altstadt non '/ch—6 Uhr nachm., die Kinder der Neustadt von —g Uhr nachm., und die Kinder des Ortstcilcs Hütten grund von 3—'^4 Uhr nachm. Wir fordern die Eltern, Pflegeeltern, Vormünder und die Vorsteher der hiesigen Schulan stalten hierdurch auf, mit ihren Kindern, Pflegebefohlenen und Schnlzöglingcn pünktlich in den anberaumten Impf- und Nachschauterminen zu erscheinen. i Im übrigen sind nachstehende Anordnungen streng zu befolgen: : - i Aus einem Hause, in welchem ansteckende Krankheiten wie Scharlach, Masern, Diph- theritis, Croup, Keuchhusten, Flecktyphus, rosenartige Entzündung oder die natürlichen Pocken herrschen, dürfen die Impflinge zum allgemeinen Termine nicht gebracht werden. 2. Die Eltern des Impflings oder deren Vertreter haben dem Jmxfarzte vor der Aus- 'm führung der Impfung über frühere oder noch bestehende Krankheiten des Kindes Mitteilung zu machen. 3. Die .Kinder müssen zum Impftermine mit reingewaschenen Körper und mit reinen Kleidern gebracht werden. Hinterziehung der Impfung wird nach 8 14 des Gesetzes mit Geldstrafe bis 80 Mk. oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Stadtrat Hohenstein-Ernstthal, den 8. Mai 1913. Die Engel-Apotheke ist zur Arzneilieferung an unsere Mitglieder wieder zugelassen. Hohenstein-Ernstthal, 9. Mai 1913. Allgemeine Ortskrankenkasse. Bullenkörung. Nach dem Gesetz, die Unterhaltung und Körung von Zuchtbullen betr. vom 15. März d. I. finden im hiesigen Ort zum erstenmal Sammelkörungen statt. Der Körzwang ist auf sämtliche Privatbullen ausgedehnt. Die Körungen erfolgen in drei Bezirken Dienstag, den 13. Mai 1913. 1. Bezirk: Ortsl.-Nr. 1 bis mit 95 und 522 bis mit 621. 2. Bezirk: Ortsl.-Nr. 96 bis mit 224, 465 bis mit 521 und 622 6 bis mit 627 8. 3. Bezirk: Ortsl.-Nr. 223 bis mit 464. Körplätze: 1. Bezirk: Gehöft des Herrn Louis M per, Ortsl.-Nr. 78, 2. Bezirk: Gehöft des Herrn Emil Riedel, Ortsl.-Nr. 156 und 3. Bezirk: Gehöft des Herrn Emil Wendler, Ortsl.- Nr. 251. Der erste Bezirk sammelt Uhr vorn , der zweite Bezirk ^,12 Uhr vorm. und der dritte Bezirk 3 Uhr nachm. Die über 2 Jahre alten und besonders bösartigen Bullen können ans Antrag in den Ge höften der Besitzer gekört werden. Diese Antrag, sind bis spätestens Sonnabend, den 10. Mai, im Gemeindeamt — Registratur — anzubringen. Auch sind innerhalb gleicher Frist alle in den Bullenbeständen seit dem 1. März d. I. vorgekommenen Veränderungen im Gemeindeamt zu melden' Bei Vorführung der Tiere sind folgende Vorsichtsmaßregeln streng zu beachten: a) Die Bullen sind einige Tage vor der Körung regelmäßig jeden Tag eine Zeit lang im Freien herumzuführen, um sich un das Führen zu gewöhnen. b) Das Führen der Tiere hat nur durch kräftige erwachsene Personen zu geschehen. Unruhige und bösartige Tiere sind nötigenfalls durch mehrere Personen zu »ühren. Die Verwendung von unerwachsencu, schwächlichen oder zu alten Leuten als Bullen- führer ist nicht statthaft. o. Die Bullen sind alle mit einem Naseuring zu versehen und an einem ungefähr 1'/, Meter langen Lorführstock, an dessen Ende sich ein an einigen Kettengliedern befestigter Karabinerhaken zum Einhaken in den Nascnring befindet, vorzuführen. Das Vorfüyren lediglich mit in deu Nasenring eingeknüpften Stricken ist verboten. <l) Im Bedarfsfälle sind die Bullen mit „Blende" zu versehen. Zuwiderhandlungen gegen die getroffenen Anordnungen werden mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder Haft bis 14 Tagen bestraft, soweit nicht nach den bestehenden gesetzlichen Bestim mungen eine höhere Strafe verwirkt ist. Oberlungwitz, am 7. Mai 1913. Der Gemeindevorstand. Ae?Mches KNÄ Tächstfcheö.! *— Schönes Wetter für die P ' i n g st f e i e r t a g e in Aussicht? Gerade noch rechtzeitig, um die regenmüde Menschheit wieder mit froherem Mute bezüg lich des Pfingstfestes zu erfüllen, zeigt Petrus ein Einsehen. Schon gestern waren die Aus sichten auf Grund ziem ich weitgehender Unter lagen für die künftige Wettergestaltung günsti ger geworden, und seit heute früh strahlt wie der die während der letzten Woche schmerzlich vermißte Frühlingssonne auf die fröstelnde Erde nieder. Ein ausgedehntes Hochdrucksz? biet beherrscht jetzt die Wetterlage, so daß nun mehr nach Ansicht der Meteorologen b e st ä n big schönes Wetter bis n a> ch den Feiertagen zu erwarten ist. Ob und in welchem Umfange die Feuchtigkeitsmengen, welche während der letzten Tage dem Erd boden zugeiühvt worden sind, die Mldung lokaler Gewitter beeinflussen werden, hängt ganz Von örMchen Verhältnissen ab und entzieht sich daher der Beurteilung. Der Anstieg der Temperatur tritt nicht plötzlich, andern all mählich ein und darin liegt schon eine Ge- wähe da mr, daß ein häufiges Auftreten loka ler Gewitter nicht stnttfänden wird. * — Witterungsaussicht für Sonntag, den 11. Mai: Südwestwind, Bewöl kungszunahme, wärmer, zunächst noch trocken. Ein Programm für die P § i n g st f e i e r t a g e aufzustellen, das für alle unsere geschätzten Leser passen möchte, liegt leider, so gern wir ihnen nach Kräften mit Rat und Dat beistehen, nicht in unserer Macht. Die Jugend hält es mit der Quelle der Heiterkeit, andere unternehmen eine „Psingstspritze", wieder andere frequentieren die Bierquellen des Ortes oder der Umgebung und noch andere suchen die Orte auf, an denen Konzerte oder Tanz abgehchten werden. Wir können deshalb allen Interessenten nur den Jn- eratenteil der vorliegenden Nummer, welcher eine große Anzafl von Einladungen zu den verschiedensten Veranstaltungen ausweist, zur geneigten Durchsicht empfehlen. Wenn nur der Himmel ein freundliches Antlitz zeigt, dann wird es auch an einer echten Festtagsstimmung, die nur allen unseren verehrten Lesern wün schen, nicht fehlen.