Volltext Seite (XML)
WOM-GOWer Anzeiger Tageblatt für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, Bernsdorf, Wüstenbrand, Mittelbach, Ursprung, Kirchberg, Erlbach, Lugau, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf rc. Der.Hoheilstein-Ernstthaler Anzeiger" erscheint mit Ausnahme der Sonn- und Festtage täglich abends mit dem Datum des folgenden Tages. Vierteljährlicher Bezugspreis bei freier Lieferung ins Haus Mk. 1.50, bei Abholung in den Geschäfts stellen Mk. 1.25, durch die Post bezogen (nutzer Bestellgeld) Mk. 1.50. Einzelne Nummern 10 Pfg. Bestellungen nehmen die Geschäfts- und Ausgabestellen, die Austräger, sowie sämtliche Kaiser!. Postanstalten und die Landbriefträger entgegen. Ar eilage erhalten die Abonnenten jeden Sonntag das „Illustrierte Sonntagsblatt". — Anzeigengebiihrfiir die 6gespaltene Korpuszeile oder deren Raum 12 Pfg., für auswärts 15 Pfg.; im Neklameteil die Zeile 30 Pfg. Die Zgespaltene Zeile im amtlichen Teil 50 Pfg. Anzeigen-Annahme für die am Abend erscheinende Nummer bis vormittags 10 Uhr, größere Anzeigen werden am Abend vorher erbeten. Bei Wiederholungen wird entsprechender Rabatt gewährt, jedoch nur bei alsbaldiger Zahlung. Die Aufnahme von Anzeigen an vorgeschriebcnen Tagen und Plätzen wird möglichst berücksichtigt, eine Garantie jedoch nicht übernommen. — Für Rückgabe unverlangt eingesandter Manuskripte macht sich GGGGGGGGGGGGGTGGGTGDGGGGDGTGGTGGTTTGGGTG die Redaktion nicht verbindlich. GTGGTGTGGTTGGGGGGGGTTTGGGTGDDGGTGTDGTDDL Nc 101. Fernsprecher Nr. lSI. S0Nlltag, dkN 4. MÄ 1913. G-Mstsst°ll° Bahnftroß-S. 40. Jahrgang ks-onsnsir. II unö kotier XrontznsLk'asss 17. HooLküdtvnDivoU Im Markt, Loks Mark1^L880Q6ll Universal- j.eibbintt IMjlM in grösster Xus viö! »Is IVIonopol- I-sibbinclvn, Vf. Kaissrscsts I-sibbinclsn von 2.50 LIK. an. Ilvi-manu Hipp! 6kemuttr, Uockiran ». x«Slix«n»1ii 8t«r-U«»tanr»n1 am Nlitn, Xussokuuk »nerLannt ^orrUxllelisr Rier«: »!it I. llüsikniin»!, Itdulmer 8»tMrii, sriüurtt ». k»«l!is- Siridsri siz «rminis tu Liisa 8pvt»«v äsr ^U^»o»Lvtt «u I?rvtsvv von 12—8 vkr, »o^tv L I» o»rto. Vou b llkr ad tLxHoL rvtokv tu 8pvLl>Ixvr1cktv». 8!ll86k> 'Lo8WM6ML!<6 sdoiciei»8eIiüMii Oaicliooii »IcieotaKoo Wä86^16 - ?Ittlö8 - Kto. 6t0. ^lösllS 6lwmmtr, Aillisbsl^^ 8-1ll. Sssls uncl billiZsIs SsruZssqusIIs kür ILIsiäk^loifk ° Konfektion ° 8i'au1au88lAttungsn ^6i88^arM, Laum^oH^artzii, OLräinM, loppioko ^8l!ing8LU88lattUNgkN LI o L, Kkfol'm-K6ll8l6llsn. emp^?s6/t ssi>s as/ir ^sO/sIsnsn unc/ st//vo//sn—äusssz-st so//0e r/svk/s^a^bs/t, ?o/sts^/nübe/, — se/>on von 260 M. an, aoiv/s m/tt/s?s unO bssssrs /n ^oc/se ?^s/s/aAo unc/ Arosss^ /taswak/ ü/s ra 2000 Zt/e. usr/ ms^/<//c6 ü////glon ?rs/son, La/is^ vorts//tia/tssts ös-rve/L-us//s. Om SsL/o/O/AvnI iv/>0 e^AsbsnLt Asbstsn. — Loste kmp/s^/unIsn. Jahrmarkt. I. Anläßlich des Jahrmarktes ist Sonntag, den 4. Mai 1912, der Betrieb des Handelsge werbes und die Beschäftigung von Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern in offenen Verkaufsstellen Zulässig u beim Handel mit Brot und weißen Bäckerwaren von 6 bis l/,9 Uhr vormittags und von '/rl bis 8 Uhr nachmittags; b. beim Handel mit Fleisch und Fleischwaren, Kolonial- nnd Materialwaren, Tabak und Zigarren, Butter, Sahne, Käse, Eiern, Grün- und Delikateßwaren, sowie sonstigen Eßwaren nnd Getränken, bum Kleinhandel mit Heizungs- und Beleuch- tnngsmaterial von V28 bis '/zO U)r vormittags und von 11 Uhr vormittags bis 8 Uhr nachmittags; 0. beim Handel mit allen anderen Waren von 11 Uhr vormittags bis 8 Uhr nachmittags, mit Ausnahme des Milchhandels, der auch an diesem Tage von 6—'/,9 Uhr vormittags, von V,11 Uhr vormittags bis 12 Uhr mittags und von 6—7 Uhr nachmittags zulässig ist. In den auf Straßen nnd Plätzen anfgestellten Verkaufsständen wird der Gewerbebetrieb van 3 bis 10 Uhr nachmittags gestattet. Auf den Straßen nnd Plätzen, wo dec Hausierhandel freigegeben ist, — Vergl. unter II. — ist dieser am 4. Mai 1913 ebenfalls nur von 3 — 10 Uhr nachmittags zulässig. Am Jahrmarktsmontag, den 5. Mai 1913 können die Verkaufsstellen für den geschäftlichen Verkehr bis 10 Uhr abends geöffnet sein; bis zur gleichen Stunde ist an diesem Tage auch der Hausierhandel gestattet. 11. Ferner wird bekannt gegeben, daß das Ansrnfen oder Anpreisen von Waren oder Gegenständen aller Art mittelst Trompeten oder sonstigen Instrumenten nnd der Handel im Umherziehcn mit Waren aller Art ans den für den Marktverkehr bestimmten Straßen und Plätzen innerhalb und außerhalb der Häuser und Schankwirtschaften verboten ist. Die Straßen und Plätze sind folgende: Altmarkt, Karlstraße, Friedhofstraßr, Lichtensteiner Straße, Bismarckstraße bis zur Schillerstraße, Mollkestcaße, Kunzegäßchen, Weinkellerstraße, Conrad Claußstraße, innere Dresdner Straße, Schulstraßc, Landgraffstraße, Breitestraße, Zillplatz, Tcichplatz, Pfarrhain, Waisenhausstcaße, Schubertstraße, Lungwitzer Straße. III. Der nachfolgende H 17 der Marktordnung wird erneut in Erinnerung gebracht: „Niemand ist berechtigt, zu verlangen, daß der Platz vor seinem Hause von Buden oder Ständen frei bleibe, oder daß nach seiner Haustür oder seinem Verkaufslokal ein besonderer Durchgang durch die Budenreihe offen bleibe." Den Weisungen des Marktmeisters ist unweigerlich Folge zu leisten. Hohenstein-Ernstthal, den 2. Mai 1913. Der Stadtrat. Das Königliche Oberoersicherungsamt Chemnitz hat auf Grund von tz 229 der Reichsver- sichecnngsordnnng genehmigt, daß die Errichtung einer Landkrankenkasse für den hiesigen Stadtbezirk wegen mangelnden Bedürfnisses unterbleibt. Die jetzige gemeinsame „Allgemeine" Ortskrankenkasse Hohenstein-Ernstthal wird zu einer allgemeinen Ortskrankenkasse nach den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung ausgestaltet. Hohenstein-Ernstthal, am 3. Mai 1913. Der Stadtrat — Versicherungsamt — Bürgermeister ür. Patz, Vorsitzender. Am 2. Mai 1913 findet eine Arbeiterzahlrmg statt. Es werden daher alle Gewerbeunternehmer in hiesiger Stadt veranlaßt, die ihnen in den nächsten Tagen zugehenden Formulare am 2. Mai 1913 auszufüllen, sodann aber die ausgefüllten Formulare spätestens vis zum 6. Mai d. I. zur Vermeidung einer Ordnungsstrafe von 10 Mk. im Rathause, hier — Zimmer 9 — zurückzugeben. Hohenstein-Ernstthal, am 26. April 1913. Der Stadtrat. Männer, die sich für die zur Erledigung gekommene Dienstmannstelle eignen, wollen sich beim hiesigen Stadtrat umgehend melden. Hohenstein-Ernstthal, am 3. Mai 1913. Der Stadtrat. Der 1. Termin Gemeindesteuer für 1913 ist spätestens bis Sonnabend, den 10. Mai d. I., auch im Falle cingewendeter Reklamation, an die Gemeindekassc — Rathaus, links, 2. Zimmer — zu bezahlen. Oberlungwitz, am 2. Mai 1913. Der Gemeindevorftand. Steuerpflichtige hier, die über das Ergebnis ihrer diesjährigen Gemeindesteuer-Einschätzung eine Zuschrift noch nicht erhalten haben, werden hiermit aufgefordert, sich bei der hiesigen Gemeindckasse — Rathaus, links, 2. Zimmer — zu melden. Oberlungwitz, am 2. Mai 1913. Der Gemeindevorstand. Emlädmtg zur 2. GmsfenWftMrsLMlW der MteOltiMMiisfensAst für de« LiiiWiMch Donnerstag, den 8. Mai L0L3, nachm. 0 Uhr im Gasthaus zur Linde in Hermsdorf. Tages-Ordnung: 1. Regelung des Hochwasserdienstes. 2. Wahl eines Schatzmeisters und dessen Besoldung. 3. Beschlußfassung über Erhebung von Beiträgen. 4. Anlegung der überschüssigen Gelder. 5. Wahl zweier Rechnungsprüfer. 6. Beschlußfassung über eine Eingabe, betreffs Verlegung des Flußbettes in Bernsdorfer Flur. 7. Beschlußfassung über Beseitigung von Mtttelhegern an verschiedenen Stellen. 8. Allgemeine Aussprache. Gleichzeitig werden die Mitglieder darauf hingewiesen, daß bei den zuständigen Ortsbe hörden das Mitgliederoerzeichnis ausliegt. Die Mitglieder der Flur Glauchau werden mit nach Reinholdshain verwiesen. ^Der Borstand der Nnterhaltungsgenoffenfchaft für den Lungwitzbach. Decker, Bors. Aufruf zu einer DatLonalspettde anläßlich des Kaiserjubiläums für die christl. Misstouen in unfern Kolonien u. Schutzgebieten. Unter dem Protektorate Seiner Hoheit des Herzogs Johann Albrecht zu Mecklenburg, Regenten des Herzogtums Braunschweig, Präsidenten der Deutschen Kolonialgesellschaft. Die verflossenen 25 Jahre der Regierung Seiner Majestät des Kaisers sind für das deutsche Volk eine Zeit höchsten Aufschwunges auf wirtschaftlichem und geistigem Gebiete gewesen. Das Deutsche Reich hat in dieser Zeit seine Weltmachtstellung behauptet und gefestigt, hat seine Kolonien ansgebaut nnd zur Blüte gebracht. Wenn deutsches Wesen und deutsche Kultur in den Schutzgebieten Eingang gefunden haben, so gebührt unstreitig daran ein wesentliches Verdienst den christlichen Missionen. Mutig und uneigennützig haben sie die Arbeit in den Kolonien in Angriff genommen. Neben ihrer religiösen Aufgabe, den Heiden das Evangelium zu bringen, haben sie nicht nur die Heranwachsende Bevölkerung durch ein ausgedehntes Schulwesen zur Arbeit und zu sittlichen Be griffen erzogen, sondern durch einen umfassenden ärztlichen Samariterdienst sich auch selbst in den Dienst der Krankenpflege gestellt. Und doch bleiben noch viele Aufgaben zu erfüllen, die aus Mangel an Mitteln bisher haben zurückgestcllt werden müssen. So bedarf die eingeborene Be völkerung dringend ärztlicher Hilfe zur Bekämpfung der verheerenden Seuchen und der Kinder sterblichkeit, die daS schwerste Hindernis einer gedeihlichen wirtschaftlichen Entwickelung bilden. Andere Kolonialstaaten bringen für ihre Missionen in richtiger Erkenntnis ihrer hohen Bedeutung für die Nation fortgesetzt reiche Opfer. Daran fehlt es bei uns noch. Das Negicrnngsjubiläum unseres Kaisers, m dem sich das deutsche Volk in Verehrung und Dankbarkeit rüstet, fordert dazu auf, dieser nationalen Pflicht jetzt nachzukommen, durch eine Spende unsern Missionen die Erfüllung ihrer hohen Aufgaben wirksam zu erleichtern und damit zugleich die kulturelle und wirtschaftliche Entwickelung unserer Kolonien, an der auch der sächsische Handel und die sächsische Industrie ein weitgehendes Interesse haben, wesentlich zu fördern. Seine Majestät der Kaiser hat unter Ausdruck seiner Freude über diesen Plan seine Bereitwilligkeit ausgesprochen, die Nationalspende für den angegebenen Zweck in Empfang zu nehmen.