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MchelMOWerAnWr Tageblatt für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, Bernsdorf, Wüstenbrand, Mittelbach, Ursprung, Kirchberg, Erlbach, Lugau, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf rc. Der.Hohenstein-Ernstthalcr Anzeiger" erscheint mit Ausnahme der Sonn- und Festtage täglich abends mit dem Datum des folgenden Tages. Vierteljährlicher Bezugspreis bei freier Lieferung ins Haus Mk. 1.50, bei Abholung in den Geschäfts stellen Alk. 1.25, durch die Post bezogen (außer Bestellgeld) Mk. 1.50. Einzelne Nummern 10 Pfg. Bestellungen nehmen die Geschäfts- und Ausgabestellen, die Austräger, sowie sämtliche Kaiser!. Postanstalten und die Landbetefträger entgegen. M rilage erhalten die Abonnenten jeden Sonntag das .Illustrierte Sonntagsblatt". — Anzeigengebührfür die Sgespaltene Korpuszeile oder deren Raum 12 Pfg., für auswärts 15 Pfg.; im Reklameteil die Zeile 30 Pfg. Di» 2gespaltene Zeile im amtlichen Teil 50 Pfg. Auzeigen-Annahme für die am Abend erscheinende Nummer bis vormittags 10 Uhr, größere Anzeigen werden am Abend vorher erbeten. Bei Wiederholungen wird entsprechender Rabatt gewährt, jedoch nur bei alsbaldiger Zahlung. Die Ausnahme von Anzeigen an vorgeschriebenen Tagen und Plätzen wird möglichst berücksichtigt, eine Garantie jedoch nicht übernommen. — Für Rückgabe unverlangt eingesandter Manuskripte macht sich DDGDDSGTGTTGGGGGGGTTGGTDGGTGDTDDTGTTTGGD bie Redaktion nicht verbindlich. GGGGDDGGGDGTGDGGGDGDGSDTGDGDGGGGTGKTDDGL Nr. 67. Fernsprecher Nr. 151. Sonntag, den 23. März 1913. B°h»str°ß. g. 40 Jahrgang ksivkskoF Ldswwlr Xron«n«1r. II Lddwlülr ». xiätixsmt«» Li»r-N»«t»>r»ot sm k1»t». »nirtsnllt rorrüxI1«k«r Rt«ri: »lit k»nn I. Utimbmeni, Meken rutndklw, kiiilintt ». IMn tu All«» Spvlvv» ävr »a wiiaitzxv» Vrstse» Revv» von 1L—8 rMr, »a^lv » I» o»rt«. VoQ L ad UizrUod In 8pvr>»Ix»r>edte». SovdLvdtua,»voU VfUK. L//7vo//s v/?e/ voz- --00—L7. 0000 ...' 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Alle in Hohenstein-Ernstthal aufhältlichen Militärpflichtigen werden angewiesen, zu den festgesetzten Zeiten an dem bezeichneten Orte persönlich in reinlichem und nüchternem Zustande vor der Königlichen Ersatz-Kommission sich einzustellen. Wer zu spät, betrunken oder in schmutzigem Zustande zum Mustcrungstermine erscheint, hat eine Geldstrafe von 10 Mk. oder eine Haftstrafe von 2 Tagen zu erwarten. Außerdem können ihm von den Ersatzbehörden die Vorteile der Losung entzogen werden. Im übrigen wird noch folgendes bemerkt: l 1. Durch Krankheit am Erscheinen im Mustcrungstermine behinderte Militärpflichtige haben j ein ärztliches und, sofern der ausstellende Arzt nicht amtliche Eigenschaften hat, von der Polizei behörde beglaubigtes Zeugnis beim Zivilvorsitzenden der Königlichen Ersatz-Kommission zu Glauchau einzureichen. Gemütskranke, Blödsinnige, Krüppel usw. können auf Grund eines derartigen Zeug nisses von der Gestellung überhaupt befreit werden. 2. Jeder MMärpstichtM kann sich im Musterungstermine freiwillig zu zwei-, drei- oder vier-, bei der Marine auch zu fünf- oder sechsjährigem Dienste melden, ohne daß ihm hieraus ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppenteils erwächst; nach einer Verordnung des Königlichen Kriegsministcriums sollen jedoch die Wünsche solcher Militärpflich tigen, bei einer bestimmten Truppe, für welche der hiesige Bezirk aushebt, cingestelll zu werden, nach Möglichkeit Berücksichtigung finden. Werden die Wünsche erst im Aushebungstermine ange bracht, so kann auf ihre Berücksichtigung nicht gerechnet werden. Wer sich freiwillig zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit bei der Kavallerie verpflichtet und dieser Verpflichtung nachgekommen ist, braucht in der Landwehr ersten Aufgebots nur drei, anstatt fünf Jahre zu dienen. Durch diese freiwillige Meldung verzichtet der Militärpflichtige auf die Vorteile der Los nummer und gelangt in erster Linie zur Aushebung. Militärpflichtige, welche sich freiwillig zum Diensteintritt melden wollen, haben, wenn sie noch minderjährig sind, die Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters oder eine obrigkeitliche Be scheinigung darüber vorzulegen, daß die Familie der Hilfe des Militärpflichtigen entbehren kann. Diese Ausweise sind bei der Musterung, jedenfalls aber noch vor der Losung, abzugeben. 3. Diejenigen Militärpflichtigen, welche bei der Musterung als tauglich zum Militärdienst befunden werden, werden darauf aufmerksam gemacht, daß die von der Königlichen Ersatz-Kom mission ausgesprochene und im Losung^schein vermerkte Entscheidung über die Truppengattung, zu welcher sie bestimmt worden sind, nicht endgültig ist, sondern daß die entscheidende Bestimmung darüber erst von der Königlichen Ober-Ersatzkommission getroffen wird. 4. Etwaige Zurückstellungsanträge wegen bürgerlicher Verhältnisse können gemäß tz 63, 7 der Wehrordnung nur dann berücksichtigt werden, wenn die Beteiligten solche vor dem Musterungs geschäfte oder spätestens bei Gelegenheit desselben anbringen. Spätere Reklamationen können dann Berücksichtigung finden, wenn die Veranlassung zu denselben erst nach Beendigung des Musterungsgeschästs entstanden ist. 5. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten spätestens im Musterungs terminc drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen oder ein amtliches Protokoll über deren Ab hörung oder ein Zeugnis eines beamteten (Bezirks-, Gerichts-, Polizei- oder Armen-) Arztes bei zubringen. 6. Gestellungspflichtige, die auf einem oder beiden Augen nicht gut sehen können oder des halb Augengläser (Brille und Klemmer) tragen, haben zur leichteren und sicheren Ermittelung der Sehschärfe ihre Augengläser zum Musterungstermine milzubringen. Die Losung der Mannschaften der laufenden Altersklasse wird für den Aushebungs bezirk Hohenstein-Grnstthal im Logenhause Reims, den 28. Mürz MZ, nomittasr '«io Uhr vorgenommen. Das Erscheinen im Losungstermine bleibt jedem Militärpflichtigen überlassen. Durch das Ausbleiben in diesem Termine entstehen aber keine Nachteile, es wird vielmehr für die Nichterschienenen durch ein Mitglied der Ersatz-Kommission gelost. Stadtrat Hohenstein-Grnstthal, den 26. Februar 1913. Es sind in der letzten Zeit mehrfach Klagen darüber laut geworden, daß namentlich Kinder in den öffentlichen Anlagen der Stadt und des Erzgebirgsvereins den gröbsten Unfug verübt haben. Mit Rücksicht hierauf wird erneut darauf hingewiesen, daß das Betreten der Anlagen außerhalb der gebahnten Straßen, Wege und Plätze, das Beschädigen dec Bäume, Sträucher, Blumen, Bänke usw sowie das Fahren mit Wagen aller Ari, Viehtreiben usw. durch die öffentlichen Anlagen verboten ist. Eltern, Handwerksmeister und Dienstherren werden für die von ihren Kindern, Lehrlingen und Arbeitern begangenen Uebertretungen dieses Verbots dann verantwortlich gemacht, wenn ihnen ein Mangel an der ihnen obliegenden Aufsichtsfüheung zur Last fällt. Zuwiderhandlungen werden, sofern nicht reichs- oder landesgesetzlich höhere Strafen ange droht find, mit Geld bis 130 Mark oder Haft bis zu 2 Wochen bestraft. Hohenstein-Ernstthal, den 20. Mürz 1913. Der Stadtrat. Gewerbeschule zu Wenstein-ErnsttW. Die Anmeldungen zum Besuche der Gewerbeschule werden entgegengenommen Sonntag, den 30. März, vormittags V-H—12 Uhr in -er 2. Etage des mittleren Schulhauses -er Altstadt. Hohenstein-Ernstthal, den 22. März 1913. Die Leitung der Gewerbeschule. ' Jähnig. Wkb- und Wirkschule zu Ho-enstein-EruWal. Die Anmeldung der neu eintretend-n Zöglinge erfolgt Sonntag, den 30. März, vor mittags '/zll—12 Uhr in der 2. Etage des mittleren Schulhauses -er Altstadt. Hohenstein-Ernstthal, den 22. März 1913. Die Leitung der Web- und Wirkschule. Jähnig. Hauck. Freibank Hohenstein-Ernstthal. DienStag, den 25. März 1913 Verkauf von gekochtem Schweinefleisch, Pfund 50 Pfg. MmtmchW. Auf dem hiesigen Gottesacker an der Hauptkicche müssen demnächst auch Abteilung II Flügel O, mit Erwachsenen belegt 1888/1889, und Flügel N, mit Kindern unter 2 Jahren belegt 1901/1902, von neuem in Gebrauch genommen werben. Diejenigen Gemeindeglieder, welche das Grab eines ihrer Angehörigen erhalten zu sehen wünschen, haben dies umgehend und längstens bis zum 31. März LSL3 bei Herrn Totenbettmcister Karl Förster jun. unter Erlegung der festgesetzten Lösegebühr an zumelden. Oberlungwitz, den 21. Februar 1913. Der Kirchenvorstand. v. Dosky. MMfMMllnMule zu GersM Die Anmeldung zur hiesigen Mädchenfortbildungsschule hat seilens aller Mädeln n, die Ostern 1913 konfirmiert wurden und in Gersdorf wohnen (d. h. hier uue Schlafstä ie haben) Donnerstag, den 27. März, abends 7 Uhr in der Wohnung („Arbeitszimmer") des Unterzeich neten zu ersolgen. Das Schulentlassungszeugnis ist vorzulegcn und die Erklärung ist abzugeben, ob die Schülerin eine Früh- (8—12 Uhr) oder eine Abendabteilung (5—9 Uhr) besuchen will. Die Aufnahme findet Montag, den 31. März, nachmittags 5 Uhr im Schnlsuale statt. Gersdorf, den 22. März 1913. Die OrtSschnlinspektion. O. Pfeifer, Schuldirektor.