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WchM-CrOhckrAnzM Tageblatt für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, Bernsdorf, Wüstenbrand, Mittelbach, Ursprung, Kirchberg, Erlbach, Lugau, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf rc. ktellen^MK 1 k r"' c» erscheint mit Ausnahme der Sonn- und Festtage täglich abends mit dem Datum des folgenden Tages. Vierteljährlicher Bezugspreis bei freier Lieferung ins Haus Mk. 1.50, bei Abholung in den Geschäfts- o, ' ' ' b ^ogkn (außer Bestellgeld) Mk. 1.50. Einzelne Nummern 10 Pfg. Bestellungen nehmen die Geschäfts- und Ausgabestellen, die Austräger, sowie sämtliche Kaiser!. Postanstalten und die Landbriefträger entgegen. r e onnenten jeden Sonntag das „Illustrierte Sonntagsblatt". — Anzeigengebühr für die ögespaltene Korpuszeile oder deren Raum 12 Pfg., für auswärts 15 Pfg.; im Reklameteil die Zeile 30 Pfg. Die »Opa ene Ze e m am -2?", Anzeigcn-Annahme für die am Abend erscheinende Nummer bis vormittags 10 Uhr, größere Anzeigen werden am Abend vorher erbeten. Bei Wiederholungen wird entsprechender Rabatt gewährt, an «> an " Zahlung. Die Aufnahme von Anzeigen an vorgeschriebenen Tagen und Plätzen wird möglichst berücksichtigt, eine Garantie jedoch nicht übernommen. — Für Rückgabe unverlangt eingesandter Manuskripte macht sich DTDGGGDGGGDTGGGTTGGDGGGMDGTGDTDGGTDTGGGD die Redaktion nicht verbindlich. GGGGGGTGGDGGDGDGDDDDGGDGGGGGGTDGTDDDGGDS, Nr. 84 Fernsprecher Nr. 151. Sonntag, den 13. April 1913. G-sch°stsst°ll-B-h»str-b-g. 40. Jahrgang ksivkskvG vdvwMlr Kronvnotr. I« vdSWMtr »aerkanat vorrvLlt«k«r Nier«: "di I. tttiiiibnuiisii, ÜS«Ii»ir kuiiiddli, ». linidigi int kiluivüir. VrüsN» XvlSVAlLl tu Lilos 8pol»vs äsr »n orÜLii^O» krolsov Rovu» vo» 1L—8 UKr, ovW^H L l» Vos 5 Mur vd tktzsllod rvlvi»o t» 8pvrt»Isser>ekt«v. ltNKa. Hö^sz*. ...' ^/z?^s/mAüs/. -tsaLLo/-s /2. 7a/s/o^ 75/2. SeswLtrArz-rA 6^/>6ts?r. 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Das Deutsche Reich hat in dieser Zeit seine Weltmachtstellung behauptet und gefestigt, hat seine Kolonien ausgebaut und zur Blüte gebracht. Wenn deutsches Wesen und deutsche Kultur in den Schutzgebieten Eingang gefunden haben, so gebührt unstreitig daran ein wesentliches Verdienst den christlichen Missionen. Mutig und uneigennützig haben sie die Arbeit in den Kolonien in Angriff genommen. Neben ihrer religiösen Aufgabe, den Heiden das Evangelium zu bringen, haben sie nicht nur die Heranwachsende Bevölkerung durch ein ausgedehntes Schulwesen zur Arbeit und zu sittlichen Be griffen erzogen, sondern durch einen umfassenden ärztlichen Samariterdienst sich auch selbst in den Dienst der Krankenpflege gestellt. Und doch bleiben noch viele Aufgaben zu erfüllen, die aus Mangel an Mitteln bisher haben zurückgestellt werden müssen. So bedarf die eingeborene Be völkerung dringend ärztlicher Hilse zur Bekämpfung der verheerenden Seuchen und der Kinder sterblichkeit, die das schwerste Hindernis einer gedeihlichen wirtschaftlichen Entwickelung bilden. Andere Kolonialstaaten bringen für ihre Missionen in richtiger Erkenntnis ihrer hohen Bedeutung für die Nation fortgesetzt reiche Opfer. Daran fehlt es bei uns noch. Das Regierungsjubiläum unseres Kaisers, zu dem sich das deutsche Volk in Verehrung und Dankbarkeit rüstet, fordert dazu auf, dieser nationalen Pflicht jetzt nachzukommen, durch eine Spende unsern Missionen die Erfüllung ihrer hohen Aufgaben wirksam zu erleichtern und damit zugleich die kulturelle und wirtschaftliche Entwickelung unserer Kolonien, an der auch der sächsische Handel und die sächsische Industrie ein weitgehendes Interesse haben, wesentlich zu fördern. Seine Majestät der Kaiser hat unter Ausdruck seiner Freude über diesen Plan seine Bereitwilligkeit ausgesprochen, die Nationalspende für den angegebenen Zweck in Empfang zu nehmen. Die Beteiligung Sachsens an der Sammlung in einer der Bedeutung des Landes ent sprechenden Weise in die Wege zu leiten, sind wir zu einem Landesausschusse für das Königreich Sachsen zusammengetrcten. Nachdem aus katholischen Kreisen eine besondere Sammlung fllr ihre Missionen bereits in die Wege geleitet worden ist, wenden wir uns au alle, die zu diesem nationalen Werke mithelfen wollen, mit der herzlichen Bitte, ihre Gaben für die evanglischen Missionen entweder einer der noch zu bestimmenden örtlichen Sammelstellen oder unmittelbar der Sächsischen Bank in Dresden, Schloßstraße 7, zukommen zu lassen, die als Hauptsammelstelle bestimmt worden ist. Jede Gabe, auch die kleinste ist willkommen. Wir sind dabei der sicheren Hoffnung, daß aus dem Gesamtergebnisse der Nationalspende auch unserer Leipziger Evangelischen Mission in gleicher Weise wie den übrigen die Mittel gewährt werden, die zur erfolgreichen L usdehnung ihrer segensreichen Tätigkeit in unseren Kolonien dringend erforderlich sind. Der Landesausschutz für das Königreich Sachsen. Oberstmarschall Graf Vitzthum v. Eckstädt Ur. Vogel Präsident Präsident der 1. Kammer der Ständeversammlung. der II. Kammer der Ständeversammlung. Auf Grund vorstehenden Aufrufs bitten die Unterzeichneten, das nationale Werk der Kaiser jubiläumsspende nach Kräften zu unterstützen und Beiträge an die unten verzeichneten Sammel stellen einzahlen zu wollen. Der Ortsausschutz der Stadt Hohenstein-Ernstthal. Albrecht, Pfarrer an St. Christophori. Anger, Stadtrat. Beck, Stadtrat. Böhm, Rechtsanwalt. Böttger, Wilh., Fabrikbesitzer. Ebersbach, Musttrzeichnercibesitzer. Sanitätsrat vr. mell. Eichhoff. Fahr, Oskar, Fabrikbesitzer. Fischer, Oöerbahnhofsvorsteher. Nr. Frisch, Buchdruckereibesitzer. Galster, Schuldirektor. Haase, Albert, Fabrikbesitzer. Haußmann, Dir. Lehrer. Horn, Vuchdruckerel- besitzer Lange, Stadtrat. Lauritz, Fabrikbesitzer. Lohse, Stadtoerordnetenvorsteher. Nobis, Werkmeister. Ur. Patz, Bürgermeister. Patzig, Schuldirektor. Pfefferkorn, Kommerzienrat. Redslob, Fabrikbesitzer. Reinhard, Stadtrat, Kommerzienrat. Rößler, Oberamtsnchter. Schmidt, Pfarrer an St. Trinitatis. Seidel, Postdirektor. Zschocke, Emil, Fabrikant. Sammelstellen: Stadtkasse, Hotel „GewerbehauS", Hotel „Drei Schwanen", Bahnhofswirt schaft, Hohenstein-Ernstthaler Bank, Pfarramtsexpedition „St. Christophori", Pfarramtsexpedition „St. Trinitatis", Expedition des Anzeigers, Expedition des Tageblattes, Stadthaus, Schule Hüttengrund. . . Außerdem find die Mitglieder des Ortsausschusses zur Entgegennahme von Bei- träge» bereit: H l . 6. öffentliche Stadtverordneten-Sitzang Dienstag, den 15. April 1913, abends 8 Uhr im Sitzungssaale des Rathauses. Hohenstein-Ernstthal, den 12. April 1913. Edm. Weigert, stellv. Stadtoerordneten-Vorsteher. Tagesordnung: 1. Kenntnisnahme. 2. Bewilligung eines Berechnungsgeldes für Grenzsteinbeschaffung. 3. Bewilligung von Mitteln für eine Schreibmaschine. 4. Aufnahme einer Anleihe für Straßen herstellungen. 5. Festsetzung des Gemeinde-Einkommensteuersatzes 1913. 6. Geschäftszeit an Sonn abenden. 7. Nachprüfung einer Rechnung. .Hierauf geheimeSitzung. WiMimge« über Einführung der geschlichen Vormundschaft in Hohenstein Ernstthal. Unbeschadet der im Ariikel 136 Nr. 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetz buchs vorgesehenen Befugnis des Vormundschaftsgerichts zur Bestellung eines anderen Vormundes gilt der beim Stadtrat zu Hohenstein-Ernstthal angestellte Berufsvormund als gesetzlicher Vormund für die der vormundschaftlichen Fürsorge bedürftigen Minderjährigen, die in Hohenstein-Ernstthal unter seiner Aufsicht in einer von ihm ausgewählten Familie oder Anstalt oder als uneheliche Kinder in der mütterlichen Familie erzogen oder verpflegt werden und für deren Bevormundung das Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal zuständig ist. Hat der Minderjährige bereits einen Vormund, so gilt diese Vorschrift nur für den Fall, daß der Vormund aus seinem Amte ausscheidet, ohne daß der Grund dec vormundschaftlichen Fürsorge wegfällt. Der gesetzliche Vormund kann sich bei der Erfüllung seiner Pflichten oder bei der Wahr nehmung seiner Rechte zu seiner Unterstützung der städtischen Beamten und Angestellten sowie der in der Armen- und Waisenpflege ehrenamtlich tätigen Personen bedienen. Diese Vorschriften treten am 1. April 1913 in Kraft. Hohenstein-Ernstthal, am 1. April 1913. Der Stadtrat. Die Stadtverordneten. (I-. 8.) vr. Patz, Bürgermeister. (I-. 8.) E. Lohs e, Vorsteher. Der Stadtrat hat mit Zustimmung der Stadtverordneten neue Bedingungen für die Lieferung von GaS und Bestimmungen über die Herstellung und Unterhaltung von Gas- einrichtungen im BeleuchtnngSgebiet der Gasanstalt Hohenstein-Ernstthal aufgestellt, die mit dem heutigen Tage in Kraft treten und zu jedermanns Einsicht im Zimmer Nr. 7 des Rathauses 2 Wochen lang öffentlich ausliegen. Druckabzüge werden in einigen Tagen zum Preise von 10 Pfg. für das Stück abgegeben. Hohenstein-Ernstthal, am 10. April 1913. Der Stadtrat. Das 1. bis 4. Stück des Gesetz- und Ver.rdnungsblattes für dvs Königreich Sachsen, sowie Nr. 7 bis 16 des Reichsgesetzblattes vom Jahre 19l3 sind eingegangcn und liegen 14Tage lang im Rathanse, Zimmer Nr. 2, zu jedermanns Einsicht aus. Ein Inhaltsverzeichnis dieser Gesetzblätter ist im Hausflur des Rathauses angeschlagen. Hohenstein-Ernstthal, am 12. April 1913. Der Stadtrat. In Anbetracht der Wichtigkeit des Fensterschmuckes und der Vorgärtchen für das freundliche Aussehen der Straßen und den guten Eindruck der Stadt auf Fremde Hai der Rat beschlossen, im laufenden Jahre 3 Preise für die am schönsten durch Blumen geschmückten Fenster je einer Wohnung und 1 Preis für das am besten gepflegte bez. ausgestattete Vorgärtchen auszusetzen. Die Preisrichter werden 2 Ratsmitglieder und em Stadtverordneter sein. Hohenstein-Ernstthal, am 10. April 1913. Der Stadtrat. Die Dienstzimmer des Rathauses bleiben Montag, den 14. April 1S13, wegen Reinigung geschloffen. Das Standesamt ist vormittags von 8—9 Uhr geöffnet. Gersdorf (Bez. Chtz ), den 7. April 1913. Der Gemeindevorstand.