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Hv ter «eschi-te vs» StalmM. Don Oberlehrer Hommel. IV. » EaS Vberluugwitzer «chulwese, einst und jetzt. Die erstell Anfänge der Volksschulen stnden sich in Deutschland im 12. und 13. Jahrhun dert. Zu den bereits wirkenden jeulturfoktoren trat die Volksschule ziemlich spät und mutzte sich Schritt für Schritt ihre Stellung «tckämp- sen. Die genaue Zeit der Gründung unserer Volksschule ist nicht zu bestimmen, Pastor Gumprecht verlegte sie in das 12. Jahrhun dert. Bei Gründung der Kirchgemeinde Ober lungwitz war dem Orte ein Pfarrer und ein Küster beigegeben. Letzterer hatte außer den kirchlichen Handreichungen auch als Lehrerden Unterricht für die Jugend mit zu übernehmen. Gelehrt wurden die Elemente der Religion, das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis. Später traten Lesen und Schreiben hinzu. Es kam »veniger aus solche Kenntnisse an, die der Jugend für ihr Forckommen im Leben zum Nutzen gereichten, als auf Fähigkeiten zur Hil'eleistung beim Gottesdienste. Während der katholischen Zeit stand die Schule unter der geistlichen Gerichtsbarkeit des Abtes vom Berg kloster zu Chemnitz. Ein Wendepunkt im Schulwesen trat mit der Reformation ein. Nach derselben übernahm das Haus Schönburg die selbständige, unab hängige Regelung aller schulischen Angelegen heiten. Es gründete 1717 ein eigenes Kon- sistovium, dem es die Aufsicht über die Schu len übergab- Auch nach 1740 blieb das Kon sistorium, wenn cs auch dem sächsischen unter geordnet wurde. Da die schönburgnschen Ge setze mit den sächsischen fast gleich lauteten, so herrschte auch in dm Schulverhältnissen in bei den Staaten Gleichheit. Die neue Kirche suchte eine Stütze in einer gründlichen Bildung der Jugend und ließ es sich angelegen sein, die vorhandenen Anfänge des Volksschulwesens lveiter auszubilden und dem christlichen Inter esse dienstbar zu machen. Luther sagte in sei ner Schritt an die Bürgermeister und Rats- berren: .Die Welt bedarf nicht bloß feiner und geschicktes Männer, sondern auch solcher Frauen. Ein Mägdlein kann ja so viel Zeit haben, daß sie des Tages eine Stunde zur Schule gehen." Infolge dieser Anregung wird auch in Oberlungwitz der Schulunterricht nach und nach auf die Mädchen ausgedehnt worden sein. 1580 wurde in Sachsen unter Kurfürst Va ter August (1553 bis 1586) die Schule Gegen stand der Gesetzgebung. In der von ihm er lassenen Schulordnung finden sich zugleich die ersten Grundlinien der Verfassung unseres Schulwesens, wie es bis 1835 bestand. Auf Grundlage dieser Schulordnung baute sich auch das schönburgischc Volksschulwesen auf. Eine Umgestaltung des Oberlungwitzer Schulwesens brachte das 18. Jahrhundert. Wegen der mehr und mehr anwachsenden Zahl der Schulkinder wurde im Jahre 1730 in der oberen Gemeinde ein besonderer Katechet an gestellt, und es entstanden nun 2 Schulbezirke Zur Kirchschule gehörten auch ferner die Kin der aus der mittleren (Nutzung und Stein berg) und niederen Gemeinde, sotme aus Ober hermsdorf, zur oberen Schule gingen die Kin der des Oberdorfes. Oben begnügte man sich zunächst mit einem Mietraume. 1766 verlangte ein Befehl des Prinzen Laver an den Obtspfarrer, das' Eltern und Vormünder bei namhafter Strafe sollten anae- halten werden, das; selbige die Jugend zeitig vom 5. bis 14. Jahr in die Schule geben und nur während der Ernte 4 Wochen aussetzen durften. Die Versäumnisse sollten der welt lichen Obrigkeit angezeigt werden. 1769 wurde durch ein „Generale" der Befehl erneuert. Kin der, welche vor dem 14. Lebensjahr in den Dienst traten, sollten doch wenigstens täglich zwei Stunden Unterricht genießen. Bei dem alljährlich in Oberlungwitz stattfindenden Hege- und Rügengericht, wobei 18 Artikel verlesen wurden, heißt es XIVtens: „Soll vor allen Dingen ein jeder hiesiger Untertan, besonders seine Kinder und Gesinde in der Zucht und Furcht des Herrn zu allem Guten an halten, damit sie nebst der Hauszucht, auch durch fleißiges Kirchen- und Schulgehen einen guten Unterricht erlangen und in allen Tugenden gute Wurzel fassen, damit sie künf tighin rechtschaffene Untertanen werden und am Ende der Seelen Seligkeit davon tragen mögen." 1773 erschien eine erneuerte Schulordnung, welche, von einigen Abänderungen und Er weiterungen abgesehen, bis zum Jahre 1835 Geltung hatte. Nach ihr sollen die Kinder nicht nur in der Religion, im Lesen, Schrei- ben, Rechnen, Singen unterrichtet werden-, son dern es sollte ihnen allerlei Nützliches aus der Erdbeschreibung, Weltgeschichte und Naturkunde beigobvacht werden. 1799 gelangte die obere Gemeinde durch Kauf in den Besitz eines Schulhaufes. (Siehe später.) Ein Gesetz vom Jahre 1805, das Anhatten der Kinder zur Schule und die Bezahlung des Schulgeldes bett., machte den Eltern, von deren Willkür der Schulbesuch bis dahin immer noch sehr abhängig war, das Anhalten der Kinder zur Schirle zur bürgerlichen Zwangspflicht. Zu gleich sollten alle Kinder nach! ihren FähiAe:- ten in zwei Klassen geteilt und jede für sich unterrichtet werden. Dagegen erhoben Lehrer und Gemeinde von Oberlungwitz Schwierig keiten,-. erst 1810 konnte der Ortspfarrer die Kinder in jeder Schule in 2 Klassen hringen. Unten waren 170, oben 120 Kinder zu unter richten. In die 1. Klasse wurden nur aufge nommen, wer deutlich wenn auch langsam lesen konnte. Die Sitzreihe wurde durch die Kenntnisse bestimmt. Alle sollten einerlei Ar beit hab«;. Unterricht war an 5 Tagen von 7—10 bez. 8—11 und 1—3 Uhr. 1815 kam eine Missive an den Pastor mit einem Befehle des Kgl. Preuß. Gouvernements zur Einreichung einer Tabelle, um eine bessere Einrichtung des Schul wesens zu veranstalten. 1816 wurde auf der Nutzung in Brühls Spinnerei (Mecklenburg) ein FabriSschullehrer angrstellt, zu welchem die Nutzunger ihre Kinder schicken durften. 24 El tern erklärten sich bereit dazu. Unterricht durs ten nur die Kinder vom 9.—11. Jahre ge nießen. Wöchentlich betrug das Schulgeld 6 Pfg. 1822 kam ein Schreiben des Justizamtes Lichtenstein, mit der größten Strenge darauf zu sehen, daß schulfähige Kinder gehörig die Schule besuchen. 1824 wurden die Nutzunger Fabnikschüler geprüft, mehr als die Hälfte konnte Nicht lesen. Im gleichen Jahre wurde den Nutzungen;, welche ihre Kinder in die obeve Schüle zum Katecheten schickten, bekannt gegetben, daß dieses unzulässig sei, sie gehörten in die Kirchschule. Kirchischu lel rer Tröger habe nur früher seinem Sohne, dem oberen Katschsten, erlaubt, zur Aufbesserung seines Einkommens jene Kinder mit zu übernehmen. Eine umfassende Neugestaltung des hiesigen Schulwesens bracht« das neue Schulgesetz vom Jab« 1835. Die Zetit von 1835 — 1874. Das Gesetz brachte nachstehende Veränderungen und Einrichtungen. Einführung d e s S ch u l v o v st a n- d e s. Bisher erledige jeder Bezirk leine Schul angelegenheiten für sich, ohne mit dem anderen in Fühlung zu stehen. Noch im Jahre 1835 wählte auf Aufforderung des Pastors Gump recht, der mit treuer Hingabe für die Schule tätig war, der engere Gemeindeausschuß 9 Männer, von denen Strpfw. Sal. Fr. Wein rich (obere Gemeinde), Pferdebauer Sal. Fr. Spindler (mittl. G.), Pferdebauer Karl Gotti Schindler, Strpfw. Ehr. Draugott Selbmann (nied. G.), Chn. Fr. Weiße (Oberhermsdorsi, Strpfw. Christian Gotth. Metzner (Nutzung), Strpfw. K. Gotttl. Petzold (Steinberg) be stätigt wurden. Die 1. Sitzung fand am 28. August 1835 im Brauhaus« (Post) statt. Ta gesordnung tvar: Errichtung einer Schulkasse, Wahl eines Rechnungsführers, Feststellung der Schulbezirke. Mit Einführung der nm«n Laud- gemeindeordnung 1839 gehörten sämtliche Ge- meinderatsmitglioder zum Schulvorstand. Festsetzung der Lehrergehalte. Lehrer ohne Kirchendienst durtten außer Woh nung nicht unter 120, mit Kirchendienst nicht unter 200 Taler beziehen. Nach vielen Ver handlungen erhielt der Katechet 243 Taler 9 Gr. Schulgeld (für die großen Kinder 9 Pfg., für die kleinen 6 Pla.), 10 Taler 15 Gr. Jo hannisgeld (von jedem Hausbesitzer 2 Gr., von jedem Äausgeuießen 1 Gr.), 8* Taler Nolzgeld und 15 Taler Gregoriusumgang. Der Kantor erhielt 405 Taler 4 Gr. Schulgeld, 44 Taler 16 Gv. Gregoriumsumgang, 5 Ta ler 14 Gr. Gregoriusumgmg von der Abtei (Ün welcher der hiesige Schullehrer seit meh reren hundert Jahren observanzmäßig Umgang gehalten bat" — war jedenfalls nicht gerecht fertigt), 6 Taler 10 Gr. wegen Besuch der Katechumenen aus der oberen Schule. Sa- 456 Taler 6 Gr. Außerdem bekam er 198 Brote von 62 Bauern und 4 Erbgärtnen;, in Ge treide berechnet 16f^ Scheffel Dresdner Maß, 2 Eier oder 1 Pfg. von jedem AbendmaNs- gast. Ferner erhielt er einige kleinere Beträge aus dem .Kirchenärar und den; Armenkasten Das Einkommen des Abteier Lehrers wurde festgesetzt wie folgt: Von 149 Kindern bezah len 49 a 6 Pfg., 90 a 9 Wg. gleich 199 Ta ler 8 Pfg., hiervon Einnebmergebübren, blei ben 182 Taler 17 Gr. 8 Pfg. Hierzu 5 Ta ler 2 Gr. Gregoriusumgang, 3 Taler heiliger Abend und grüner Donnerstag, 16 Gr. für Aufbewahrung des Priesterrocks, Sa. 191 Ta ler 11 G. 8 Plg. Holzgeld 12 Taler aus der Hirschgrundkassi. Von Käufen bekommt er auf 100 Taler 1 Gr. Wegfall des G r e g o r i u- s u m - a a n g e s. Zu Ostern wurden oewöhnlich von Lehrern und Schülern die Straßen durchzogen und bei jedem Haus ein Lied gesungen. Da für wurden ihnen Gaben an Geld oder Le bensmitteln gereicht. Wie hoch sich in unierm Orte dar Anteil der Lebrer belief, ist aus den GebaMangaben zu ersehen. Durch das Schul- g«fetz von 1835 wurde dietts Gregoriusünaen als eine den Lehrerstand entwürdigende Tätig keit abgeschasU. Einführung einer Schulkasse, aus welcher den Lehrern das GebM monat lich zu zahlen war. Zuerst wurden, gewöhnt an hie 100jährige Trennung, zwei Schuttossen oingoführt, die aber nicht bestätigt wurden. Festsetzung der Schulbezirke. Zunächst errichtete man 2 Schulbezirke. Der obere bestand aus dem Oberdorf, der niedere aus Steinberg. Nutzung, Niederdorf und Ober- bermsdorf. Mit dem wetteren Ausbau der Schulen traten jedoch melwache Veränderun gen ein-, namentlich Steinberg und Nutzung wurden bald diesem bald jenem zuaewiesen Von 1850 ab bildeten beide Ortsteile einige 20 Jahre einen Bezirk für sich. Weiterer Ausbau der Schule. Eine Verbesserung der Schulverhältnille war, wie anderwärts, auch hier notwendig. Die Schl^ttrüfung der oberen Schule von 1832 ent hält die Themen: 1. Kl. Evangelienbuch lesen, 2. Kl. Buchstabieren, 3. Kl. Buchstaben an sagen. Die Schuld an den schlechten Schul- verbältnillen lag z;rm größten Teil an der oroßen Kinderzabl und an dem mangelnder; Raum. Dem in etwas abzuhelfen wurden be reits 1834 die Kinder der Nutzung (53) und des Steinberges (35) aus der überfüllt«; obe ren Schule in die niedere eingeschukt und des halb dort ein Hilfslehrer angesteM, welchen der Hauptlehrer aus seine;; Mitteln zu besol den hatte. Er bekam dafür das Schulgeld und den Johannisgroschen. Nach Einführung d«s Schulgesetzes wurde die Katechetenschule (1838) ausgehoben, der Katechet entlassen und di« obere Schule in ein selbständiges Institut ver wandelt. Lehrer Gerisch wurde erster ständiger Lehrer oben. 1839 wurde eine gewerbliche Sonntagsschule eingerichtet, sie kostete der Ge meinde keinen Pfennig. In demselben Jahre wurden infolge der vielen Versäumnisse der Nutzunger und Steinberger für jede Schule zwei Lehrer angeordnet. Von 1840 an brauch ten dis Kinder der oberen Schule nicht mehr Don nerstags in die untere Schule geschickt zu wer den. Früher mußten sie das ganze letzte Jahr, von 1824 an nur die letzten 2 Monatte vor der Entlassung die Kirchschule besuchen. 1842 führte Lehrer Kunze von der unteren Schule gegen den Willen seines Vorgesetzten die Lau tiermethode ein. Erst 1843 kommt die Ge meinde den Anordnungen der Behörde nach und stellt oben einen Hilfslehrer an. Zugleich bringt dieses Jahr den 6tägigen Unterricht, doch bleibt die Einrichtung nur 6 Jahre be stehen. Interessant sind die Einwände da gegen: Ungleichheit der Uhren bringt Mitt wochs und Sonnabends eine Stunde Verlust, bei Regen und Kälte müssen die Kinder drau ßen stehen, das Austragen der gewerblichen Arbeiten ist dann Sonnabends unmöglich, ebenso Wäschereinigen, Schuhausbessern, Kir- chenbemch leidet, Sabbathenitheiligung möglich, mehr Heizung. Die Kuhhirten müssen die Schule Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags nachmittags von 1 bis 2 Uhr be suchen. 1850 tyrten größere Veränderungen im Oberlungwitzer Schulwesen dadurch ein, daß eine neu« Schüle und ein neuer Schul bezirk auf der Nutzung errichtet wurde. 200 Kinder blieben in der oberen Schule, 152 be kam der bisherige 2. Lehrer, der nach der Nutzung versetzt wurde. 1853 erhoben sich neue Klagte;; wegen Ueberfüllung der oberen Schule. Dies führt 1854 zur Anstellung eines neuen Hillslebrers daselbst. Neue Forderungen tre ten im Jahre 1859 an die Gemeind« heran. Der Hilfslehrer an der oberen Schule sollte ständig und ein Hilfslehrer an der Nutzung neu angestellt werden, da die Kinderzahl für die beide;; Lebrer, 144 und 212, für zu hoch angesehen wurde. 1860 wird der Hilfslehrer im Landgrafschen Hause eingemietet und bleibt darin bis zur Einweihung des 1865 gebauten Nutzunger Schulhauses. Zugleich kommt dann auch die Schule im Ubligschen Hauf« zur Auf hebung. In dem neuen Schulhause unterrich teten nun 3, oben 1 Lehrer. In der Kirch- schvle bleiben bis kurz vor Einführung des neuen Schulgesetzes 2 Lehrer angestellt. Wtt sich jede Neueinrichtung erst bewähren muß, ehe sie für heilsam angesehen wird, so war eS auch mit dem Schulgesetze von 1835. Gar bald erhoben sich Klagen. Di« bisherigen bedeutenden SchrllVersäumnisse mußten beseitigt werden, das gefiel viel«; nicht. Die Schul gelder gingen schlecht ein, die Lehrer mußten oft monatelang auf den Gehalt warten. Gegen den Schulvorstand erhob sich Entrüstung, wenn er die gesetzlich«; Bestimmungen durchführen wollte. Mit der Höhe des Schulgeldes, 9 und 6 Pfg., war man auch unzufrieden. Schul anlagen brauchten nicht erhoben zu werden, aber eine Kopfsteuer von monatttch 1 Pfg. für jeden Erwachsenen empfand man als drückend. Die Gemüter waren gegen einander aufgeregt. Verschiedene Prozesse trugen auch zur Milde rung nichts bei. Erst die Gewöhnung konnte die Einsicht bringen, daß das Schulgesetz mit seinen Grundsätzen in bezug- auf die Anforde- ru;men an sine güte Volksschule für die da malige Zeit entsprach. Jahrzehntelang hat die Erziehung und Bildung der Jugend, wenn auch nicht ohne Kampf, dann «inen gedeih lichen Fortgang genommen. 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