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MnstMMlthcklMW Tageblatt für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, Bernsdorf, Wüstenbrand, Mittelbach, Ursprung, Kirchberg, Erlbach, Lugau, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf rc. Der.Hotzenstein-Ernslthaler Anzeiger" erscheint mtt Ausnakmc der Sonn- und Festlage täglich abends mir dem Datum des folgenden Tages. Vierteljährlicher Bezugspreis bei freier Lieferung ins Haus Mk. 1.50, bei Abholung in den Geschäfts» stellen Mk. 1.25, durch die Post bezogen lauster Bestellgeld) Mk. 1.50. Einzelne Nummern 10 Pfg. Bestellungen nehmen die Geschäfts- und Ausgabestellen, die Austräger, sowie sämtliche Kaiser!. Postanstalten und die Landbricsträger entgegen. A rilage erhalten die Abonnenleu jeden Sonntag das „Illustrierte Sonntagsblatt". — Anzeigengebühr für die 6gespaltene Korpuszeile oder deren Raum 12 Pfg., für auswärts 15 Pfg.; im Rcklameteil die Zeile 30 Pfg. Die 2gc>pattenc Zeile im amtlichen Teil 50 Pfg. Anzeigen-Annahme für die am Abend erscheinende Nummer bis vormittags 10 Uhr, größere Anzeigen werden am Abend vorher erbeten. Bei Wiederholungen wird entsprechender Rabatt gewährt, jedoch nur bei alsbaldiger Zahlung. Die Ausnahme u in 'Anzeigen an vorgeschriebenen Tagen und Plätzen wird möglichst berücksichtigt, eine Garantie jedoch nicht übernommen. — Für Rückgabe unverlangt eingesandter Manuskripte macht sich G G G T T G G G G G D G G G D S D G D G D L S v S G G G G G G G G G G GGTTG die Redaktion nicht verbindlich. TGGGGGGGGTGTGGTGGGTGGGGGGGGGGGGGTGKTGDGL »M» «m ! mr-" N"- "ssA "NIU.---nnn-vu'"N „ü Nr 50 Fernsprecher Nr. 151. Sonntag, den 2. März 1913 Ggchästjst-Lc B°h»ltr<ch° S. 40. JshlWilg kLsnAür onS unVuederfrosfen in boker Xror snsLi t»«S6 17. Universal- ßeibbinci hüdbin^» in Arösstsr^usrvLdl als l^Ionopol- l-vidbinctsn, Or. ^aissrsctis l-sibbinctsn von 2.50 Xllc. an. Nvl MAHN Xlippi tlkemnltr, /2. 7o/o/oo /§/2. Hasreterbeke/r. oo/r 4/. LDDO kronsnsir. ll OrLMLÜL H.ck.ra«, ». AXltsranst««! Vl«r-R»«tiiorrrnt »m ^«»i>ok»ak »nerkuoot voerUUlleker Vier«: «k! I. Ktiindunai, tlünrlinir snHstti. «. I«c!»s- liind«!» in»! llr««lnsr k«!»nti!!«r. tu t»Uo» stpotnv» äsr ^»^roirolt »u mLsiltk«» V»v!svo Sonu, von 12—» IMr, ,oB^o ä!n onrto. VoQ V »d U^l'ori rvIvLo lr» 8por1»Ixvr1edtvu. Äloc^^odtrlNU-'va^ 6It!86kI »L08ttlM6lÖeI<6 j Klecks-' 8MsTtm I Lal'cjinko »Iiieota^eo ' Wä8Lll8 - ?<3!68 Kto. Kto. l-l8N8 lldemnitr, Lnnsbe^ekLtt. 8-1Ü. 8 Ms » K °° kssls und billiZsIs ösrluZsqusIIs D 8 6^!^86?' Kleiderstoffs o Konfektion o krsutsusststtungsn W > V W UM d NB W« N MM »d V V tziss^arM, öllum^oll^aroii, Oriräiuoo, loppioktz D ^stlingssusststtungsn ° ° ° koform kettztsllen. Die diesjährige Musterung der VÜlilärpflichtigen der Stadt Hoheilstein-Ernstthal findet im Loqenhausc stalt, und zwar Haden sich zn stellen: SonnerstW, den 27. Miirz M3, früh '48 llhr die Mannschaften ans den Jahrgängen 1891 und 1892, sowie diejenigen aus dem Jahrgange 1893, deren Familiennamen mit bis mit 8 anfangen; Neitag, den 28. Mürz M3, früh ^8 llhr die übrigen Mannschaften aus dem Jahrgange 1893, sowie diejenigen älterer Jahrgänge. Alle in Hohenstein-Ernstthal aufhältlichen Militärpflichtigen werden angewiesen, zu den festgesetzten Zeiten an dein bezeichneten Orte persönlich in reinlichem und nüchternem Zustande vor d,r Königlichen Ersatz-Kommission sich einznstelleu. Wer zu spät, betrunken oder in schmutzigem Zustande zum Musterungstcrmine erscheint, hat eine Geldstrafe von 10 Mk. oder eine Haftstrafe von 2 Tagen zu erwarten. Außerdem können ihm von den Ersatzbehöcden die Vorteile der Losung entzogen werden. Im übrigen wird noch folgendes bemerkt: 1. Durch Krankheit am Erscheinen im M isterungstermine behinderte Militärpflichtige haben rin ärztliches und, sofern der ausstellendc Arzt nicht amtliche Eigenschaften hat, von der Polizei behörde beglaubigtes Zeugnis beim Zivilvorsitzenden der Königlichen Ersatz-Kommission zu Glauchau einzureichen. Gemütskranke, Blödsinnige. Krüppel usw. können auf Grund eines derartigen Zeug nisses von der Gestellung überhaupt befreit werden. 2. Jeder Militärpflichtige kann sich im Musterungsterminc freiwillig zu zwei-, drei- oder vier-, bei der Marine auch zu fünf- oder sechsjährigem Dienste melden, ohne daß ihm hieraus ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppenteils erwächst; nach einer Verordnung des Königlichen Kricgsministeriums sollen jedoch die Wrnschc solcher Militärpflich tigen, bei einer bestimmten Truppe, für welche der hiesige Bezirk aushebt, eingestellt zu werden, nach Möglichkeit Berücksichtigung finden. Werden die Wünsche erst im Aushebungstermine ange bracht, so kann auf ihre Berücksichtigung nicht gerechnet werden. Wer sich freiwillig zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit bei der Kavallerie verpflichtet und dieser Verpflichtung nachgckommcn ist, braucht in der Landwehr ersten Aufgebots nur drei, anstatt fünf Jahre zu dienen. Durch diese freiwillige Meldung verzichtet der Militärpflichtige auf die Vorteile der Los nummer und gelangt in erster Linie zur Aushebung. Militärpflichtige, welche sich freiwillig zu n Diensteintritt melden wollen, haben, wenn sie noch minderjährig sind, die Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters oder eine obrigkeitliche Be scheinigung darüber vorzulegen, daß die Familie der Hilfe des Militärpflichtigen entbehren kann. Diese Ausweise sind bei der Musterung, jedenfalls aber noch vor der Losung, abzugeben. 3. Diejenigen Militärpflichtigen, welche bei der Musterung als tauglich zum Militärdienst befunden werden, werden darauf aufmerksam gemacht, daß die von der Königlichen Ersatz-Kom mission ausgesprochene und im Losungs schein vermerkte Entscheidung über die Truppengattung, zn welcher sic bestimmt worden sind, nicht endgültig ist, sondern daß die entscheidende Bestimmung darüber erst von der Königlichen Ober-Ersatzkomnussion getroffen wird. 4. Etwaige Zurückstellungsanträge wegen bürgerlicher Verhältnisse können gemäß ß 63, 7 der Wehrordnung nur dann berücksichtigt werden, wenn die Beteiligten solche vor dem Musterungs- gcschäflc oder spätestens bei Gelegenheit desselben anbringen. Spätere Reklamationen können dann Berücksichtigung finden, wenn die Veranlassung zu denselben erst nach Beendigung des Musterungsgeschäfts entstanden ist. 5. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten spätestens im Musterungs- t.rmiue drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen oder ein amtliches Protokoll über deren Ab hörung oder ein Zeugnis eines beamteten (Bezirks-, Gerichts-, Polizei- oder Armen-) Arztes bei zubringen. "6 . Gestellungspflichtige, die auf einem oder beiden Augen nicht gut sehen können oder des halb Augengläser (Brille und Klemmer) tragen, haben zur leichteren und sicheren Ermittelung der Sehschärfe ihre Augengläser zum Mutsterungstermine mitzubringen. Die Losung der Mannschaften der laufenden Altersklasse wird für den Aushebungs bezirk .Hohenstein-Ernstthal im Logenhause Neitag, den 28. Mrz M3, oominagr '!Z0 llhr vorgenommen. Das Erscheinen im Losungstermine bleibt jedem Militärpflichtigen überlassen. Durch das Ausbleiben in diesem Termine entstehen aber keine Nachteile, es wird vielmehr für die Nichterschienencn durch ein Mitglied der Ersatz-Kommission gelost. Stadtrat Hohenstein-Ernstthal, den 26. Februar 1913. Mhmrdt in Hchnsim-ErnsWl Montag, den 3. März »813. Stättegeld wird nicht erhoben. Der Stadtrat. Bei der Gewerbeschule wird ab Ostern dieses Jahres der Unterricht für die Schüler des 1. Jahrganges versuchsweise an nur einem Tage in der Woche, und zwar ausschließlich in den Tagesstunden, erteilt werden. Hohenstein-Ernstthal, am 28. Februar 1913. Der Stadtrat. Herr Trichinenschauer und Berufsvormund Karl Feldmann ist heute als Hauptarmenpfleger des westlichen Bezirks in Pflicht genommen worden. Hohenstein-Ernstthal, am 1. März 1913. Der Stadtrat. Zu der Donnerstag, den 6. März 1913, abends Uhr, im „Gasthof zur Post" statt findenden General-Versammlung des unterschriebenen Vereins werden dessen Mitglieder hierdurch geziemend eingeladen. Oberlungwitz, den 28. Februar 1913. Verein für Gemeindediakonie in der Parochie Oberlungwitz. v. Dosky. icsen-Verpachtung. Die am Hainholz gelegene Wiesenparzelle Nr. 146l der Flur Oberlungwitz, 1 Acker 258 Quadratr. groß, ist anderweit zu verpachten. Auskunft erteilt der Gräfliche Revierförster Knobloch im Forsthaus Hainholz. Glauchau, den 28. Februar 1913. Gräfliche Forstverwaltung. OerMches nttd Sächsisches. *— Der März i m G e s u n d h e i ts- und Wettersprichwort. Der März hat nach der VoUsanschauung den schlechtesten Ruf von allen Monaten. Er gilt für falsch, unbeständig, treulos, und das Sprichwort sagt von ihm: „Der März zu Anfang oder zu End', immer seine Gille send't." Darum war er schon in früheren Zeiten in gesundheitlicher Beziehung sehr schlecht angeschrieben. So forderte z. B. die Gesundheitspflege des 16. Jahrhunderts: „Ein jeder säuber' im März sein Blut, purgier' und bad', es ist sehr gut." Danrals herrschte noch die Ansicht, es sei zur Gesundheitspflege in jedem Frühjahre ein Aderlaß unbedingt notwendig, eine An schauung, die natürlich besonders von den Badern unterstützt wurde, die dakür die „ Laß- gröschlein" bezogen. Alles mußte sich dieser Operation durch das Aderlaßmännlein unter ziehen. An den Soldaten wurde sie alljähr lich in Reih' und Glied vorgenommen. Fer ner wurde für den März empfohlen: „Die jungen Kräuter nimm in acht, sie haben nun die größte Macht. Auch sind die frischen Eier gut; sie nähr'n und mehren nur das Mut. Brau nun gut Bier, mein lieber Brauer; es ist gesund und wird nicht sauer." — Der Bauer sielt im allgemeinen den März lieber windig und trocken, als regnerisch: „Ein März fein treug (trocken), April wohl naß, das füllt den Kornsack und das Faß" oder „Wenns im Märzen donnern tut, ist's zur Fruchtbar keit recht gut" oder „Auf Mürzendonner folgt ein fruchtbar Jahr; viel Frost und Regen bringt Gefahr." So gibt es viele Hunderte von Sprichwörtern über den März und seinen Einfluß auf den kommenden Sommer, Sprich wörter, die, je nach den einzelnen Landschaf ten, in denen sie üblich sind, recht vevschte- denes besagen und sich oft widersprechen. Man findet z. B. ebenso oft das Wort: „Märzen schnee tut Saaten weh", wie das Gegenteil: „Märzenschnee tut Saaten nicht Weh", oder „Märzenschnee ist Dung der Saat." Von allen diesen Regeln, die die Vergangenheit so innig pflegte, und glaubte, dürfte nur die eine über- all und unter allen Umständen zutresfen, näm lich diese: „Auf März folgt stets April, das ist Kalenderwill." * — Witterungsaussicht für Sonntag, den 2. März: Kalt und trocken, ziem lich klar.