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puIsnltzerMckenblatt vennspnecken llr. iS Erscheint Dienstag, Donnerstag und Sonnaben d. Im Falle höherer Gewalt - Krieg oder sonstwer irgend welcher Störung des Betriebes der Zeitung oder derBslör^erungsUnctchtuagen - hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lie ferung oder Nachlieferung der Zeüung oder : auf Rückzahlung des Bezugspreises. : - : Vierteljährlich M 2—, bei freier Zustellung; bei Abholung vierieljähri. M l.7O, monatl. 60 Pf„ :—: du ch die Post bezogen M 2 10 : des Königlichen Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz Postscheckkonto Leipzig 24127 velegp.-tzdn.: Wochenblatt pulsnik Inserate sind bis vormittags 10 Uhr auiru- geben. Die sechsmal gespaltene Petiizeile (Masses Zeilenm. 14) 20 Pf., im Bezirke der Amtshauptmannschaft 15 Pf. Amtliche Zeile 50 Pf., außerhalb des Bezirks 60 Pf., Reklame : 50 Pf. Bei Wiederholungen Rabatt : Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 25 Aufschlag Bei zwangsweiser Einziehung der Anzeioegebühren durch Klage oder in Kon- kursfällen gelangt der volle Rechnungsbetrag unter Wegfall von Preien chl. in Anrechnung. MMatt M Seo wtsgerlUsvesieii volsoly umfassend die Ortschaften: Pulenitz, Pulsnitz M. S., Vollung, Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersteina, Niedersteina Weißbach, Oder- und Niederlichtenau, Friedersdorf - Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein - Dittmannsdorf Druck und Verlag von E. L.Försters Erben (Inh. I. W. Mohr). Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr 265. Schriftleiter: I. W. Mohr in Pulsnitz. Nummer 29 Sonnabend, den S. Marz 1918. 70. Jahrgang Amtliche Bekanntmachungen befinden sich auch auf dcr Beilage. Amtlicher Teil. Hausschlachtungen. Ausnahmen von dem nunmehr seit über Monatsfrist in Kraft befindlichen Schlachtverbot für Selbstversorgerschweine können nur insoweit bewilligt werden, als es sich um. Schlachtungen solcher Schweine handelt, die mit Genehmigung des Kommunalverbandes in Anstalten, Lazaretten, Massenspeiseanstalten und dergleichen für deren eigene Zwecke meitergefüttert worden sind, oder um Ernteschlachtungen, die jedoch nur in beschränktem Umfange und nur dann zugelassen werden können, wenn der gesamte Schlachtanfall während der Erntezeit zur Versorgung der Erntearbeiter aufgebrancht wird. Zur Bewilligung solcher Ausnahmen werden die Vorstände der Kommunal« verbände ermächtigt. Dresden, am 5. März 1018. Ministerium Les Innern. SaatkKrtsffeLangebot. Die König!. Amtshauptmannschaft hat einen größeren Posten guter, gesunder Saatkartoffeln der gangbarsten Sorten in Posen und Mecklenburg erworben. Sie wird dieselben durch die Firmen'Bombast: L Paatz in Kamenz, M. E. Schöne in Kamenz, H. Mi Trepte m Kamenz «nd Hermann Herzog in Bischheim sowie durch die Landwirtschaftlichen Bezugsvereine des Bezirks zum Verkauf bringen lassen. Die Landwirte wollen ihre Bestellungen dort sofort aufgeben, damit die Lieferung recht« zeitig erfolgen kann. Da die Abgabe nur gegen Saatkartoffelkarte erfolgt, wollen die Landwirte ebenfalls sofort die Ausstellung der Saatkartoffelkarte bei dcr König!. Amtshauptmannschaft beantragen. Hierzu ist der amtliche Vordruck, der bei den Gemeindebehörden erhältlich ist, zu verwenden. Die Kgl. Amtshauptmannschaft will nicht unterlassen, immer wieder darauf hinzuweisen, daß zur Erzielung guter Ernten Saatwechsel unbedingt notwendig ist. Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, am 7. März 1018. SpeisekürtoffelversorgLMg. Auf Grund der Bekanntmachung des Kgl. Ministeriums des Innern vom 28. Februar 1018 — Kamenzer Tageblatt Nr. 51 — Pulsnitzer Wochenblatt Nr. 26 — wird die gemeinsame Be kanntmachung der unterzeichneten Behörden über die Speisekartoffelversorgung vom 18. Februar 1918 — Kamenzer Tageblatt Nr. 48 — Pulsnitzer Wochenblatt Nr. 26 — in den Ztz 2 und 3 wie folgt abgeändert: An außerhalb des hiesigen Bezirkes wohnhafte sächsische Landcskartoffelkarteninhaber darf die Abgabe von Kartoffeln erst vom 25. März 1918 ab erfolgen. Die unmittelbare Eindeckung bei einem außerhalb des hiesigen Bezirkes wohnhaften Laud« Wirt ist ebenfalls erst vom 25. Mürz 1918 ab zulässig. Es sei jedoch darauf hingewiesen, daß die Amtshauptmannschaft Bautzen, Borna, Döbeln und Meißen für die Kartoffelaurfuhr gänzlich gesperrt worden sind. Ksmeiiz, den 1. März 1918. Die Königliche Amtshauptmannschaft für Len Kommunalverkand. Ve- Stadtrat zu Kamenz. für 115 115 115 Kartoffelsago oder Hafernährmittel oder Grieß, Graupen Haferpräparate (lose) einen 250 xr Beutel Kartoffelsago Grieß Marmelade. Vom 15. März 1S18 ab werden durch die Verkaufsstellen für Nährmittel ""l Abschnitt 2 der allgemeinen (gelben) Nährmittelkarte (Personen im Alter von uver 4 Fahren), 4 Lebemjahr^ Abschnitt 2 der Kinder« (roten) Nährmittelkarte (Kinder bis zum vollendeten Nährmittelabgabe. Vom 11. März 1818 ab werden durch die Verkaufsstellen für Nährmittel abgegeben: ») auf Abschnitt 1 der allgemeinen (gelben) Nährmittelkarte (Personen im Alter von über 4 Jahren): 280 Gramm Graupen und Vorstehendes gilt auch für die rev. Städte Kamenz und Pulsnitz. Kamenz, am 7. März 1918. der Königlichen Amtshauptmannschaft. 36 Pfg. 50 „ 33 „ 120 „ 32 „ wobei jedoch den einzelnen Kunden ein Wahlrecht, welches dieser drei Nährmittel sie geliefer er« halten wollen, nicht eingeräumt werden kann; b) auf Abschnitt 1 der Kinder- (roten Nährmittelkarte (Kinder bis zum vollendeten 4- Lebensjahre): 2 Pfund Grieß; c) auf Abschnitt 1 der Alters- (weißen) Nährmittelkarte (Personen über 65 Jahr): '/, Pfund Grieß. Der Preis beträgt für 1 Pfund: 1 Pfund Marmelade abgegeben. Vorstehendes gilt auch für die rev. Städte Kamenz und Pulsnitz. Kamenz, den 8, März 1918. Der Kammunalverband der Königlichen Amtshauptmannschaft. iZeKanntmactiung. wie kMMii wik gM Sie gWMNW WWMsmr Öffentliche Versammlung Mr erSrtermg m erMkWssrWii Mittwoch, den 13. März 1918, abends 7 Uhr, im Saale des Schützenhauses zu Pulsnitz. Vortrag des Herrn Professor vr. Böhm aus Meißen: Die krNiWlMlisWöli MMS VMSS UMM ösr kamMsnMmats. Die Versammlung ist wichtig für jedermann, insbesondere für Hausfrauen, Arbeiter und Landwirte. Der StadLrat. Die Preise der von der Reichsbekleidungsstelle vermittelten Strümpfe betragen Männerstrümpfe: 2,90 M Frauenstrümpfe: Größe 10 3,60 „ 11 3,80 „ 12 4,00 „ Kinderstrümpfe: Größe 1 1,75 „ 2 1,95 „ 3 2,15 „ 4 2,35 „ 5 2,55 „ 6 2,75 „ 7 2,95 „ 8 3,15 „ 9 3,35 „ Vorstenhende Preise müssen im Laden des Verkäufers sichtbar angeschlagen werden, lieber« schreitung der Preise ist strafbar. Kamenz, am 8. März 1918. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Inhaber der grünen Kohlenstammkarten Nr. 561—835 der Stadt Pulsnitz erhalten ans den Abschnitt 22 am Montag, den 11. März 1918 beim Kohlenschuppen Löhnig, Puls nitz, Polzenberg, je 1 Zentner Steinkohle zum Preise von 2,90 M und zwar: Nr. 561—590 von 8— 9 Uhr vorm. 591—630 „ 9—10 „ 631—665 „ 10—11 „ 666—700 „ 11—12 „ 701-730 „ 1- 2 ,, 731-760 „ 2- 3 „ „ 761-795 „ 3- 4 „ 796—835 „ 4— 5 „ Pulsnitz, am 9. März 1918. Der Stadtrat.