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WnsttiMOWAWM Tageblatt für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, Bernsdorf, Wüstenbrand, Mittelbach, Ursprung, Kirchberg, Erlbach, Lugau, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf re. Der„.tzohenstein-Ernslthaler Anzeiger" erscheint mit Ausnahme der Sonn- und Festtage täglich abends mit dem Datum des folgenden Tages. Vierteljährlicher Bezugspreis bei freier Lieferung ins Haus Mk. 1.50, bei Abholung in den Geschäfts stellen Mk. 1.25, durch die Post bezogen laus,er Bestellgeld) Mk. 1.50. Einzelne Nummern 10 Pfg. Bestellungen nehmen die Geschäfts- und Ausgabestellen, die Austräger, sowie sämtliche Kaiser!. Postanstalten und die Landbriestrüger entgegen. 20 rtlage erhalten die Abonnenten jeden Sonntag das „Illustrierte Sonntagsblatt". — Anzeigengebühr für die 6gespaltene Korpuszeile oder deren Raum 12 Pfg., für auswärts 15 Pfg.; im Reklameteil die Zeile 30 Pfg. Die 2gejpaltene Zeile im amtlichen Teil 50 Pfg. Anzeigen-Annahme für die am Abend erscheinende Nummer bis vormittags 10 Uhr, größere Anzeigen werden am Abend vorher erbeten. Bei Wiederholungen wird entsprechender Rabatt gewährt, jedoch nur bei alsbaldiger Zahlung. Die Aufnahme von Anzeigen an vorgeschriebenen Tagen und Plätzen wird möglichst berücksichtigt, eine Garantie jedoch nicht übernommen. — Für Rückgabe unverlangt eingesandter Manuskripte macht sich GGTGGGGGGGGTGDGDGGGGTDGGDTGGTGTGGGTTGTGV die Redaktion nicht verbindlich. GTTGGGGGGGTGGGGGGTTGVGTGGGGGGGGGTTKGGGGS, Nr. 205 F-rn,pr-ch-r Rr. ISI. Mittwoch, den 4. September 1912. s-schWsst-ll° Bahxftr-ß-s. 39. Jahrgang Bekallntmach'ullg, betreffend die Wahl der Vertrauensmänner und Ersatzmänner M US ff. des Bersicherungsgesetzes für Angestellte). Die Wahl der Vertrauensmänner und Ersatzmänner für die Angestelltenversicherung findet für die Stadt Hohenstein-Ernstthal Sonntag, den A. Oktober M2, '/Kl Uhr vormittags bis 1 Uhr nachmittags im Nathause, Stadtvcrordnetensaal, statt. Es sind zu wählen 6 Vertrauensmänner und 12 Ersatzmänner. Die Vertrauens- und Ersatzmänner werden je zur Hälfte aus den versicherten Angestellten, die nicht Arbeitgeber sind, und aus den Arbeitgebern der versicherten Angestellten gewählt. Die Vertrauens- und Ersatzmänner aus den Arbeitgebern werden von den Arbeitgebern der versicherten Angestellten, die übrigen von den versicherten Angestellten gewählt. Wahlberechtigt sind volljährige Deutsche, männlichen und weiblichen Geschlechts, sofern sie zu den versicherten Angestellten oder deren Arbeitgebern gehören und im Bezirke der Stadt Hohen stein Ernstthal wohnen. Wahlberechtigt als Arbeitgeber sind — wenn sie nicht als Angestellte wahlberechtigt sind — auch I. die gesetzlichen Vertreter geschäftsunfähiger und beschränkt geschäftsfähiger natürlicher Personen, 2. bei juristischen Personen die Mitglieder des Vorstandes, bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung die Geschäftsführer, bei anderen Handelsgesellschaften die persönlich haftenden Gesellschafter, soweit sie nicht von der Vertretung ausgeschlossen sind. Sind hiernach für eine juristische Person oder Gesellschaft mehrere wahlberechtigte Personen vorhanden, so darf nur eine von ihnen tzaU Wahlrecht ansüben. Wählbar sind nur Versicherte, die nicht Arbeitgeber sind, und Arbeitgeber der versicherten Angestellten, die im Bezirke der Stadt Hohenstein-Ernstthal wohnen oder beschäftigt werden oder ihren Betriebssitz haben. Wählbar als Arbeitgeber sind — wenn sie nicht als Angestellte wählbar sind — auch: 1. die gesetzlichen Vertreter geschäftsunfähiger nnd beschränkt geschäftsfähiger natürlicher Personen, 2. die Mitglieder des Vorstandes einer juristischen Person, die Geschäftsführer einer Gesell schaft mit bcschränkier Haftung, die persönlich Haftenden Gesellschafter bei anderen Handelsgesell schaften, sowen sie nicht von der Vertretung ansgeschlossen sind, 3. die bevollmächtigten Betriebsleiter. Weder wahlberechtigt noch wählbar ist wer 1. infolge strafgerichilicher Verurteilung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter verloren hat oder wegen eines Verbrechens oder Vergehens, das den Verlust dieser Fähigkeiten zur Folge haben kann, verfolgt wird, falls gegen ihn das Hauptverfahren eröffnet ist, 2. infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Angestellte, die nach F 390 des Versicherungsgesetzes für Angestellte von der Beitrags leistung befreit sind, sind sowohl wahlberechtigr als auch wählbar. Gewählt wird schriftlich uach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Die Wahlberechtigten werden aufgeforde :, Vorschlagslisten für die Wahl bis spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag einznreichen. Die Vorschlagslisten sind für die Arbeitgeber und die versicherten Angestellten getrennt aufznstellen. Jede Vorschlagsliste soll mindestens soviel Namen entbalten, als Vertrauensmänner nnd Ersatzmänner zu wählen sind, sie darf höchstens die doppelte Zahl solcher Namen aufwcisen. Die Vorgeschlagcnen sind nach Vor- und Zunamen, Stand oder Beruf und Wohnort zu bezeichnen und in erkennbarer Reihenfolge aufzusühren. Mangels anderer ausdrücklicher Erklärung wird ungcnommeu, das; die an erster Stelle Aufgeführten als Vertrauensmänner vorgcschlagen werden. Die Vorschlagslisten müssen von mindestens fünf Wahlberechtigten unter Benennung eines für weitere Verhandlungen bevollmächtigten Vertreters unterschrieben sein. Die Vorschlagsliste soll die Wählcrvcreüngung, von der sie ausgeht, nach unterscheidenden Merkmalen kenntlich machen Hat eia Wähler mehrere Vorschlagslisten unterzeichnet, so wird seine Unterschrift auf allen Vorschlagslisten gestrichen. Die Vorschlagslisten sind ungültig, wenn sie verspätet cingereicht werden oder wenn sic nicht vorschriftsmäßig unterschrieben sind und der Mangel nicht rcchtzeiiig behoben wird. Zwei oder mehr Vorschlagslisten können in der Weise miteinander verbunden werden, das; sie den Vorschlagslisten anderer Wählervercinigungcn gegenüber als eine einzige Vorschlagsliste gelten. In diesem Falle müssen die Unterzeichner der Vorschlagslisten oder die bevollmächtigten Vertreter übereinstimmend spätestens bis znm Ablauf des elften Tages vor dem Wahltag die Er klärung abgeben, das; die Vorschlagslisten miteinander verbunden sein sollen. Andernfalls ist die Erklürnng über die Verbindung ungültig. Wird von den Arbeitgebern oder van den versicherten Angestellten bis znm 29. Sep tember 1912 nnr eine Vorschlagsliste cingereicht, so findet für die betreffende Gruppe keine Wahl statt. Die in der Vorschlagsliste gültig verzeichneten Personen gelten dann in der er forderlichen Zahl in der Reihenfolge des Vorschlags als von dieser Gruppe gewählt. Die Wähler haben sich über ihre Wahlberechtigung auszuwciscn. Für die versicherten Au gestellten dient die Persicherungskarte als Ausweis, für die Arbeitgeber eine vom Stadtrat aus gestellte Bescheinigung. Die Arbeitgeber werden anfgefordcrt, sich die Bescheinigung ausstellen M lassen. Das Wahlrecht wird in Person und durch Abgabe eines Stimmzettels ausgeübt. Die Stimmzettel dürfen nicht unterschrieben sein und keinen Protest oder Vorbehalt enthalten. Sie sind außerhalb des Wahlraums handschriftlich oder im Wege der Vervielfältigung herzustellen. Den Arbeitgebern ist es gestattet, anstelle der persönlichen Stimmabgabe ihren Stimmzettel dem Wahlleiter unter Beifügung des Ausweises über ihre Wahlberechtigung brieflich cinzusendeu. Die erforderlichen Umschläge erhalten die Arbeitgeber auf Verlangen von dem Vorsteher der Wahl ausgehändigt. Der Brief muß spätestens am Wahltage bei der unterzeichneten Behörde eingegangen sein. Nachträglich eingehende Stimmzettel sind ungültig. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. Enthält ein Umschlag mehrere Stimmzettel, so gelten sie als ein Stimmzettel, wenn sie gleichlautend sind, andernfalls sind sie ungültig. Es kann nur für unveränderte Vorschlagslisten gestimmt werden, auch die Reihen folge der Vorgeschlagcnen in der Vorschlagsliste darf nicht geändert werden. Stadtrat Hohenstein-Ernstthal, am 31. August 1912. Freibank Hohenstein-Ernstthal. Gekochtes Schweinefleisch, Pfund 50 Pfg. Untere Freibank, Oberlungwitz. Mittwoch, den 4. d. M., von früh 8 Uhr an hochfeines Ochsenfleisch, Pfd. 55 Pfg. Sie Reise des Kaisers nach der Schweiz. Unser Kaiser befindet sich nunmehr in der Schweiz, wo er den ersten offiziellen Besuch seit seiner nahezn fünfundzwanzigjährigen Re gierung abstattet. Dieser Besuch beansprucht lünc besondere politische Bedeutung, sondern bestätigt nur das freundschaftliche Verhältnis Deutschlands zur neutralen Schweiz, das ge legentlich wohl durch kleine wirtschaftliche Mei nungsverschiedenheiten getrübt, jedoch niemals gestört worden ist. Nachdem vor zwei Jah ren der Präsident der Republik Frankreich, Fallicres, offiziell in Bern geweilt hatte, hat man der Anwesenheit des Kaisers auf schwei zerischem Boden jedoch auch eine über den privaten Charakter h.nausgehende Bedeutung beizumesse». Der Besuch soll vor der Welt beweisen, das; ein Anschluß der Schweiz an Frankreich gegen Deutschland, den man in Paris nicht zum ersten Male sehnsüchtig her- beiwünscht, nicht cintreten kann und wird, das; die freie Schweiz vielmehr nach wie vor an ibrer Unabhängigkeit und Unparteilichkeit fcsthält und dem heißesten Liebeswerben wider steht. Darüber brauchen keine Unterredungen stattzufinden und werden auch nicht gepflogen werden. Der Besuch allein ist ein vollgültiger und unanfechtbarem Beweis dieser Tatsache. Der hauptsächlichste Zweck der Kaiserreise ist außerdem, die schweizerische Miliz kennen zu lernen. Die Gesamtkriegsstärkc des schweizerischen Heeres beträgt 227 147 Mann und ist nach der neuen Organisation, die bei den jetzigen Ma- növern vor den Augen unsers Kaisers erprobt werden soll, in drei Abteilungen: Auszug, Landwehr und Landsturm gegliedert. Die Dienstzeit bei jeder dieser Kategorien dauert eine Reihe von Jahren, da sich die Truppen als reines Milizheer nicht ständig unter den Waffen befinden, sondern nur jährlich zu Hebungen oder für den Krieg eingezogen wer den. Dem Grundsatz der allgemeinen Wehr pflicht glaubte man bei der Langwierigkeit des Dienstes nnr durch die Einführung der Wehr- ftcuer gerecht werden zu können. Der Dienst untaugliche zahlt. Die Dienstpflicht beginnt mit dem 20. Jahre und mit der Ueberweisung an die Trup pen des Auszugs, nachdem die brauchbaren Leute schon in jugendlicherem, ja bereits in schulpflichtigem Alter durch Wehrmänncr eine Vorbildung in turnerischen und militärischen Dingen erhalten haben. Im Auszuge dauert die Dienstzeit 12 Jahre, bei der Kavallerie 10, bei den Offizieren 15 Jahre lind darüber. Der erste Jahresdienst nimmt die Dienstfähigen bei der Infanterie 65, bei der Kavallerie 90 und bei der Artillerie 70 Tage in Anspruch. Die Hebungen während der folgenden 9 bezw. 11 Jahre haben eine Dauer von 11 bis 14 Tagen. Die acht-, bä. der Kavallerie zehn jährige Landwehrpflicht bringt in der Regel ilvr eine einmalige Hebung von der gleichen Dauer wie beim Auszug. Beim Landsturm, dem der Waffenfähige acht Jahre angehört, findet keine Wiederholungsübung, wohl aber dann und wann eine Waffeninspcktion statt, die auch bei der Landwehr vorgenommen wird. Die Offiziere ergänzen sich aus dem Unter ossizierkorps nach Ableistung besonderer Was- fenübungen. Von der Gesamtkriegsstärke des Heeres entfallen 142 054 auf den Auszug, 69 513 aus die Landwehr nnd 15 580 auf den Landsturm. Sechs Prozent der Bevölkerung stehen im Kriege unter den Waffen. Außer dem treten zu der Kriegsstärke noch mehr als 206 000 Manu für Hilfsdienste. Die schweizerische Heeresverwaltung sieht der Kritik des deutschen Kaisers mit Zuversicht entgegen und hofft, daß der Kriegsherr der größten militärischen Macht auf Erden sich lobend über die vmgeführten Leistungen aus sprechen wird. Bei der militärischen Veran lagung des schweizerischen Volkes und seiner großen Dienstfreudigkeit sowie den wahrhaftig nicht geringen Anforderungen des Dienstes er scheint diese Zuversicht auch gerechtfertigt. Eine Eigenart, die der Milizdienst mit sich bringt, besteht, wie wir noch erwähnen wollen, darin, daß die Dienstpflichtigen ihre gesamte Aus rüstung, Munition, ja selbst die Pferde, mii sich in die Heimat nehmen nnd sich ihrer bei jeder Einberufung zu einer Nebnng bedienen. Dieser Eigentümlichkeit war es zuzufchrciben, daß vor einigen Tagen ein entlassener Miliz soldat, der irrsinnig geworden war, ohne das; "eine Vorgesetzten davon wußten, mit seinem Dienstgewehr sieben Personen erschoß. Das war jedoch ein ganz vereinzelter Ausnahme fall. Sonst ist niemals ein Mißbrauch der Wasstn seitens der Dienstpflichtigen von einer Uebung zur andern vorgekommen. TageSgeschichte. Tic Berliner Kaisertage. Das deutsche Kaiserpaar war am Montag nach der Parade der Gegenstand lebhafter Ovationen. Vor dem Kgl. Schlosse batte sich eine ungeheure Menschenmenge versammelt, die stets von neuem in Hochrufe ausbrach. Auch den weiten Platz vor dem kronprinzlichen Palais füllte ein vieltausendköpfiges Publi kum, dem sich das Kronprinzenpaar wiederholt zeigte. Der große Zapfenstreich vor dem Kgl. Schlosse, der den Schluß der glänzend ver laufenen Berliner Kaisertage bildete, hatte am Montag abend noch einmal Zehntausende von Zuschauern und Zuhörern auf die Beine ge bracht. Schon die Vorprobe, die im Luna- park stattgefunden hatte, var von vielen tau send Berlinern und Fremden besucht worden. Nicht weniger als 1200 Musiker, die vereinig ten Kapellen des Gardekorps und des 3. Ar meekorps, hatten vor dem Kgl Schloß Auf stellung genommen. Die einzelnen Musikstücke wachten einen überwältigenden Eindruck und der Schall der Riesenkapelle war weithin ver nehmbar. Die Leitung dieses einzigartigen Massenmusikkorps lag in den Händen des 1. Musikinspizienten Prof. Grawert. der seit eini gen Jahren alle großen anläßlich der Kaiser manöver stattfindenden Zapfenstreiche dirigiert. Das Kaiserparadegeschcnk des Kaisers, das nach alter Ueberlieferung jeder preußische Soldat in Höhe von 50 Pfennigen und jeder Unter offizier in Höhe von 1 M^:k erhält, beträgt in diesem Jähre 45- bis 50 000 Mark. Da gegen ist das Revue-Geschenk an die Einjäh rig-Freiwilligen, das meist zur Erinnerung an der Khrkette getragen wird, seit einigen Jah ren in Fortfall gekommen. Ter Besuch schwedischer Journalisten in Berlin gilt nicht nur dem Studium deutscher Ein richtungen im allgemeinen und deutscher Presse verhältnisse im besonderen sondern ist in erster Linie auch darauf berechnet, die freundschaft lichen Beziehungen, die vor zwei Jahren ge legentlich des Besuches der deutschen Journa listen in Schweden angeknäpft wurden, zu er neuern und zu erweitern. Die Journalisten, die u. a. der Parade beiwohnten und sich den Zapfenstreich vor dem Kgl. Schloß anhörten, waren am Montag mittag Gäste des schwedi scken Gesandten Grafen Taube. Am heutigen 7ienstag werden sie vom Staatssekretär von Kidersen-Wächter empfangen.