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?>,-! 48, 22. Februar 1830. Redaktioneller Teil. NörfcnblaN f. L. Dtschn Buchhanbcl. schon von >der Straße auffällt. Die Wände find natürlich mit Büchern bedeckt. In der Mitte des Raumes stehen Tische, auf denen Bücherausstellungen einander folgen. Der ganze Laden ist für die Kunden zugängig. Während man in den Buchhandlun gen in Deutschland oft den Eindruck hat, man soll kurz und präzis sagen, was man wünscht, bezahlen und wieder verschwin den, gehen in Brasilien die Kunden in aller Gemütlichkeit halbe Stunden, ja stundenlang im Laden umher, sehen sich ein Buch an urÖ legen cs beiseite, lassen sich vom Verkäufer ein paar Bücher aus den Schränken zeigen, gehen wieder allein herum, lesen eine halbe Seite hier und eine Seite dort, und wenn sie fertig sind, haben sie sich eventuell ein halbes Dutzend Bücher oder mehr zu sammengesucht. Das schwere Unglück, von dem die Iüvr.-»ria Lllsmä im An fang Oktober 1929 betroffen wurde, indem das ganze Haus in ein paar Stunden niederbrannte, scheint, trotz den dadurch ent standenen, enormen Schwierigkeiten, doch von vorübergehender Wirkung zu sein. Zwei Tage nach dem Brande war das Geschäft in einem neuen Lokal eingeraumt, das allerdings nachher ein paar mal vertauscht wurde, bis es den Anforderungen einiger maßen entsprach. Anfang Dezember schrieb mir eine Persön lichkeit, die aus SZo Paulo auf Besuch in Rio war, daß die neu- entstandcne Buchhandlung schon wieder «einen sehr feinen Ein druck- mache, und aus einer Anzeige in der »Deutschen Rio- Zeitung« kurz vor Weihnachten ist zu ersehen, daß für ein gutes Bücherlagcr wieder gesorgt ist und noch gesorgt wird. In der Aufbauarbeit ist die Buchhandlung von ihrem Kommissionär, der Firma K. F. Koehler in Leipzig, in der entgegenkommendsten Weise unterstützt worden. M. W. Bücherzensur in Amerika. Am schärfsten wird bekanntlich die Bücherzensur in Boston gehandhabt, der Hauptstadt der Neuengland-Staaten, die sich gern den Beinamen der »Stätte höchster amerikanischer Kultur« beilegt. Eine Privatgesellschaft unter dem Namen »Xew »ngland Watek and Ward Society«, mit einem emeritierten methodistischen Prediger an der Spitze, wacht darüber, daß die Bostoner Moral nicht durch den Inhalt irgendeines, dem betreffen den Geistlichen irgendwie anstößig erscheinenden Buches Schaden er leide. Die Tätigkeit dieses Privatzensors, dessen von gerichtlicher und polizeilicher Seite regelmäßig aufrechterhaltenem Urteil bereits gegen vierzig Bücher der klassischen und neuzeitlichen Literatur durch Ausschluß vom öffentlichen Verkauf zum Opfer gefallen sind, wird wesentlich durch die Bestimmung eines Staatsgesetzes erleichtert, wonach ein Buch schon dann dem Zensurbann verfällt, sofern auch nur ein Satz oder ein Abschnitt darin Anstoß erregt. Alle Bemühun gen von liberaler Seite, besonders seitens der Professoren der Boston nahegelegenen Harvard-Universität, eine Änderung dieses unver nünftigen Gesetzes herbeizuführen, waren bisher vergeblich. Gerade in jüngster Zeit sind erst wieder zwei Buchhändler verurteilt worden. In einem Falle der New Parker Verleger Donald S. Friede, Heraus geber des bekannten Romans »^n American Ira^ed^« von Theodore Dreiser, der, nachdem er auf Grund einer Vorladung vor dem Bostoner Superior Criminal Court erschienen war, wegen Vertrieb dieses, von der Wateb and Ward Sooiety für unsittlich erklärten Buches zu einer Geldstrafe von § 300 verurteilt worden ist. Schon vorher war der Verleger, der, um einen Präzedenzfall zu schaffen, selbst nach Boston gereist war und daselbst ein Exemplar an einen Lieuteant der Bostoner Polizei verkauft hatte, im dortigen Muni zipalgericht und auf daraufh-in erfolgte Berufung auch von den Geschworenen des Suffolk County-Gerichts für schuldig befunden worden. Auf Antrag des Verteidigers des Angeklagten kommt der Fall nunmehr zur endgültigen Entscheidung vor die Supreme Court von Massachusetts. Schlimmer ist es einem Buchhändler und dessen Gehilfen in Cambridge bei Boston, dem Sitze der Harvard-Universität, ergangen, die für Verkauf eines angeblich obszönen Buches schwere Strafe ge wärtigen müssen. Während in der Verhandlung nur der Autor des betreffenden Werkes genannt wurde, um jede Reklame für dasselbe zu vermeiden, war doch allgemein bekannt, daß es sich bei dem ver pönten Buch um das unter dem Titel »Cady Cdatterl^'s Cover« er schienene Werk des bekannten englischen Schriftstellers D. H. Lawrence handelt. Der Verhandlung des Falles vor der Superior Court in Cambridge wohnten außer zahlreichen Professoren und' Studenten der Harvard-Universität viele hochstehende Persönlichkeiten bei. Von 188 Professor Robert S. Hillyer wurde dabei D. H. Lawrence als einer der hervorragendsten englischen Autoren bezeichnet. Nach Aussage des angeklagten Buchhändlers hat er das beanstandete Werk nie auf Lager geführt, es allerdings im Sommer auf Bestellung an drei Harvard-Professoren und an zwei Büchersammler abgegeben. Als ein Agent der Ward and Watek Society bet ihm erschien und unter Angabe eines falschen Namens ebenfalls ein Exemplar be stellte, habe er ihm ausdrücklich erklärt, daß er das Werk nur auf besondere Bestellung beschaffe, und er habe dasselbe schließlich dem Angeber für den gleichen Preis von 15 H überlassen, den er selbst dafür bezahlt hatte. Ungeachtet dieser Aussage sowie des von her vorragenden Persönlichkeiten dem Buchhändler ausgestellten besten Leumundszeugnisses wurde derselbe zu einem Monat Strafhaft und einer Geldbuße von 500 tz verurteilt, während im Falle des Ge hilfen die Urteilsfällung verschoben wurde. Auch in diesem Falbe erfolgte Berufung an das oberste Staatsgericht. Auch in New Port sind letzthin zwei Buchhändler, namens Max Gottschalk und Philipp Pesky, wegen Vertriebs eines unsittlichen Buches dem Gericht überwiesen worden. In diesem Falle ist das beanstandete Werk eine hier im Privatdruck unter dem Titel »»and« ^round« erschienene englische Übersetzung des Schnitzlerschen Buches »Neigen«. Diese neuen Verhaftungen von Buchhändlern und Fälle von Beschlagnahme ihres Lagers von angeblich anstößiger Literatur hatten dazu geführt, daß letzter Tage sich etwa 50 Buchhändler der Stadt im »eople's »ouse, 7. C. 1,5 8tr., zu einer Beratung zufammen- gefunden haben, mit dem Resultat, daß es zu einer Vereinigung zum gemeinsamen Schutze unter dem Namen der »Sooksellers kro- teetive Association« gekommen ist. Als zeitweiliger Vorsitzender wurde der bekannte Sortimenter Martin Kamin erwählt, der Zu sagen von Geldzumendungeri entgegennahm, da die Verhafteten ge wöhnlich kleine Händler sind und nicht über genügende Mittel für die kostspielige Verteidigung vor Gericht verfügen. New Pork. EgonEisenhau-er. Die Staatshandbiicher von Danzig, Österreich und der Schweiz. Als Ergänzung zu dem Überblick über die »Deutschen Staats handbücher« im Börsenblatt Nr. 196 vom 24. August 1920 sei noch ein solcher über die deutschsprachigen Staatsgebilde jen seits der Reichsgrenzen geworfen. Umfaßt doch der deutsche Buch handel, unbeengt durch politische Grenzen, alle Fachgenossen, »soweit die deutsche Zunge klingt«. Und Firmen von hoher kultureller Bedeu tung, die dem deutschen Buchhandel so manchen klugen und ideal ge sinnten Führer stellten, walten auch im deutschsprechenden Ausland über deutsches Geistesgut. Österreich und die Schweiz sind wie das Deutsche Reich bundes staatlich aufgebaut. Bundesland und Kanton stehen neben den Zen- tralregicrung-en. Für die Schweiz als Dreisprachenland kämen zwar nur die deutschen Kantone in Frage. Die nachstehende Aufstellung nennt jedoch die Handbücher der welschen Kantone ebenfalls, auch wenn sie in den Beständen der Deutschen Bücherei, der Grundlage dieser Bibliographie, nicht vorliegen. Die Staatshandbllchcr d-er Schweiz sind amtliche Veröffentlichungen, mährend von Österreich auch solche mit halbamtlichem Charakter genannt werden. Danzig. Statist. Candesamt der kreien Stadt. ^.usZ. 1926. (VIII, 376 8., 10 l'ak.) gr. 8° Van2. Oulden 12.—. Österreich. ^ (Quellen. Wien: vsterr. Staatsdrueüerei 1930. (XXVIII, 1166, 68 8.) Hin. 15.—. (2. ^ukl. 1928). Sauenbrunn: ^rtdur Sebikker. (IV, 220 8.) Vst. Leb. 10.—. XlaZenkurt: »erd. Xleinmaz^r (1926). (II, 760 8.) gr. 8° »Iw. 12.50. .1. Wimmer. 1929. (516 8.) gr. 8" »Iw. Vst. Sek. 12.—. bur§: Ua^risede kuekk. (292 8.) gr. 8" »Iw. 4.40.