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Redaktioneller Teil. . V >51. I». Juli >919. gung und daher den Schutz des Gesetzes, darüber hknaus- gehcudc persönliche Interessen bleiben unbeschützt. Damit ist auch der Fall widerstreitender Interessen des Verfassers nnd Verlegers geregelt. Denn berechtigt ist das Interesse des Ver fassers nur dann, wenn es die Rechtsordnung trotz des ent- gcgenstchcndcn Interesses des Verlegers berücksichtigt, d. h. das Gesetz will in einem solchen Falle einen Ausgleich nach Treu nnd Glauben herbciführen. In Ausnahmcsällen kann nach Z >4,2 der Verkaufsordnung der Verleger Sortimentern und Antiquaren die Erlaubnis geben, einzelne Exemplare von alten Werken als antiquarisch unter dem Ladenpreis zu verkaufen, wodurch aber der Frage nach der Zustimmung des Verfassers zu diesen Maßnahmen nicht vorgegriffen ist. Der Ermäßigung des Ladenpreises ist dessen Aufhebung gleich zu behandeln, da beide ein Minus gegenüber dem fest gesetzten Ladenpreise darstellen (beistimmeud Daude, Urheber recht, Seite 159, anderer Meinung Voigtländer-Fuchs, Seite 3l5, der die Aufhebung dem Verleger freistem). Die Aufhebung des Ladenpreises kann ausdrücklich erfolgen durch Bekanntmachung oder auch durch tatsächliche Maßnahmen, die einer Aushebung des Ladenpreises gleichkommen, — so wenn ein Buch als Prämie für Zeitungsleser gewährt wird (vgl. Erläuterungen zum Z 16 der Verkaufsordnung). Nach Aufhebung des Ladenpreises kön nen die Werke zu beliebigen Preisen, aber nur mit einer solchen Bezeichnung verkauft werden, die die Exemplare mit Bestimmt heit als Bücher des Rcsthandels oder Antiquariats kennzeichnet 17 Verkaufsordnung). Insbesondere steht es dem Verleger frei, den Auflagerest Lurch Ramschverkaus an einen Restbuch- händler zu verkaufen. Die Verramschung durch den Verleger ist auch, soweit nicht ein berechtigtes Interesse des Verfassers entgegensteht, bei der Absatz- oder Gewinnbeteiligung des Ver fassers zulässig (anderer Meinung Voigtländer-Fuchs, Seite 324, Urteil des Kammergerichts vom 24. April 1912 in Leip ziger Zeitschrift 1912, Seite 733, und Anschlltz: Gutachten der Rcchtsauskunftstelle des Deutschen Verlcgervereins, 1. Heft, Seite 35). Denn auch bei diesem Verlagsvertrag behält der Verleger die Leitung des Verlagsgeschäfts und darf die ihm erforderlich erscheinenden Maßnahmen zum Vertriebe des Wer kes wählen. Mit dem Verkauf des Auflagerestes an den Rest buchhändler gilt die Auflage als vergriffen, da eine Verbrei- tungspflicht des Restbuchhändlers nicht besteht und die Verbrei- tungspflicht des Verlegers mangels Exemplaren des Werkes, an denen diese Verpflichtung besteht, gegenstandslos geworden ist. über Behandlung unverkäuflich gewordener Werke vergleiche Voigtländer-Fuchs, Seite 340. Vertragliche Einräumung der freien Ermäßigungsbefugnis des Verlegers ist möglich, denn es ist anzunehmen, daß eine solche vor allen den Verleger speziell treffende Verfügung nur in wirklich begründeten Fällen erfolgen wird, wenn nämlich ein Absatz eines Werkes nur zu einem stark verringerten Laden preise möglich ist. Gefährlich bleibt aber die von vornherein gewährte Einwilligung des Verfassers auch hier, denn der Fall ist möglich, daß die Herabsetzung oder Aufhebung des Ladenpreises zwar im Interesse des Verlegers, der das Werk möglichst bald ab setzen will, um ein konkurrierendes in seinen Verlag aufzu nehmen, nicht dagegen im Interesse des Verfassers liegt. 3. Erhöht der Verleger den Ladenpreis ohne Zustimmung des Verfassers, oder ermäßigt er den Ladenpreis trotz cntgegcn- stehender berechtigter Interessen des Verfassers, so liegt eine rechtswidrige Vervielfältigung nnd Verbreitung seitens des Verlegers vor. Diese Rechtswidrigkeit aber verletzt nicht die im Urheberrecht als solchem zustehcndcn Befugnisse, sondern be trifft die dem Verleger überlassenen Ausschnitte aus diesen Be fugnissen. Es handelt sich mithin um eine Vertragsverletzung, nicht um Urhebcrrechtsverlctznng. Der Anspruch des Verfassers gegen den Verleger aus einer nicht vertragsmäßigen Verviel fältigung und Verbreitung ergibt sich aus HZ 30, 32 Verlags gesetzes, neben denen die allgemeinen Bestimmungen der KH 322 u. f. BGB. Anwendung finden (vgl. de Boor, Seite 306 ff.). tzio ^Für die buchhändlerische Fachbibiiothek. ", Vorhergehende Liste 1919, Nr. 145. Büchet, B roschüren usw. dueü) 11.6rbstmtz886 1919 in ru 8 8 i 8 olrer 8praelre. 8°. 40, 161 8. .Vlit 54 Leiten liberalen. Oeip^ig, .vle83amt tür üiS IVInäterÄ6886U.. ?lei8: . // 4.—- Hei3U8L6Zeben von. ^xok. l^x. blrreü OreaeganZ in XViv8bac1en. 20. 3alrrZan§, Kr. 5 u. 6 vom älar-üuni. 1919. Oerprix, Verlag von Otto Hmr3580>vitL. ^.U8 dem Inlralt: I)r. 0. ?Iate: Voltz8- unterdelrtziclet. k ü e ti e r k i 8 te , Die. iV1onyt88etirikt. kür Literatur, Oraplrrtz unü 6uetibe8pret:tiullb. Herai^Zebeben von Oeo Letrerpenbaetr. kr. 3 von 1919. tVIüneiien 2, Verlag Laeiiryair L Lo., I<nrkür8ten8tr. 8. ^U8 liem Inüalt: Lrn8t Orüntlral: Oeranne. — Oelrx Ltiemer: keue Kün8t. Deutsch, Geh. K o m m e r z i e n r a t Felix: Was haben die An gestellten von der Sozialisierung zu erwarten? Vortrag vor den Angestellten der AEG, gehalten am 7. Mai 1919. 8". 39 S. Ber lin 1919, Carl Heymanns Verlag. Ladenpreis 1.—. Echo, Das literarische. Herausgegeben von Dr. Ernst Heil born. 21. Jahrg., Heft 20 vom 15. Juli 1919. Berlin, Egon Fleische! L Co. Aus dem Inhalt: Albert Ludwig: Otto Soyka. - Otto Soyka: Autobiographische Skizze. — Friedrich Hei-lmann: Vom Geiste. — Marie von Bunsen: Das Geheimnis der belieb testen Biographie. — Ottomar Enking: Frauenromane. A. Schmied: Zur Wertung des Dadaismus. E i g e n t u m, G e i st i g e s. Herausgeber: Friedrich Huth. 15. Jahr gang, Heft 10 vom Juli 1919. Verlag: Charlouenburg, Kaiser- Fricdrich-Straße 53. . Aus dem Inhalt: Friedrich Huth: Schutz von Bücher- und Zeitnngstiteln. — Prof. Adolf Bartels: Deutsche Dichtung aus der Biedermeierzeit. Hand weiser, Literarischer. Herausgegeben von Professor Ernst M. Noloff. 55. Jahrg. 1919, Nr. 7 vom Juli. Freiburg i. Br., Herdersche Verlagshandlung. Aus dem Inhalt: Johann Georg, Herzog zu Sachsen: Bedeutung der deutschen Landesge- schichle. Herdersche V e r l a g s h a n d l u n g, Frei bürg i. Br.: Bücherverzeichnis: Neuere Erscheinungen vom Juni 1919. 8° 47 S. Hirth: Zensuranekdoten. Kl.- 8°. 240 S. München, Georg Müller Verlag. Ladenpreis: brosch. 3.—, geb. 5.50. Koehler, K. F., Leipzig: Einlage Nr. 169 (Juli) in K. F. Koehlers auswechselbares Schaufensterplakat: Neue Bücher, von denen man spricht. 29,5X18 em. Musikhandel und M u s i k p f l e g e. Mitteilungen des Vereins der Deutschen Musikalienhändler zu Leipzig. 21. Jahrg. Nr. 19 vom 10. Juli 1919. Geschäftsstelle des Vereins der Deutschen Musikalienhändler, Leipzig, Buchhändlerhaus. Aus dem Inhalt: Or. Max Schumann: Musikverlag und Sozialisierung. Natzberg, F.: Wie ist die Drucksachcnherstellung billiger möglich? Vorteile und wertvolle Spar-Winke für Auftraggeber in In dustrie, Handel und Gewerbe. 8°. 59 S. Leipzig, Hans Hedewigs Nachfolger, Curt Ronniger. Ladenpreis: 2.60. Warte, Die. (Buchhändler-Warte.) Herausgeber vr. F. Pfirr- mann. 22. Jahrgang, Nr. 11 vom 15. Juni 1919. Berlin-Schöne- berg, Monumentenstr. 39, Geschäftsstelle ö. A. V. D. B.-G. Aus dem Inhalt: Vorwärts — zum Einheitsverband! Von Pf. — Alma Pfaff: Die Frage der weiblichen kaufmännischen Ange stellten. Zeitschriften- und Zeitungsaufsätze. Buch und Ausfuhr. Leipziger Tageblatt Nr. 319 vom 10. Juli 1919. Expedition: Leipzig. (Der Aufsatz ist entnommen der »Oemoeratre nouvelle« in Paris vom 9. Mai 1919. Er zeigt, wie klar man sich in Frankreich über die Nolle des Buches als Pionier der Wirtschaft ist.s 0 r u e lc p r e i 8 e , Oie neuen erIröIrten. ^erkclrrikt kür 0eut8elr1anä8 kuekiclrueker kr. 28 vom 11. 3ulr 1919. 6e8elräkt8- 8te1Ie: Oeiprig, Oeut8elre8 Oudrgerverdetrarw. Oolrstr. ^U8lan6in8titut8 kr. 7 vom 3u11 1919. Oxpeäition: Ltutt^art. Karo, Pro f. Or. Georg: Der Krieg der Wissenschaft gegen Deutschland. Süddeutsche Monatshefte Nr. 8 vom Mai 1919 Leipzig und München, Verlag der Süddeutschen Monatshefte