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Redakttoneller Teil. .V 151, 19. Juli 1919. Unternehmer- in der Wahl und Anstellung seiner Arbeiter nicht mehr frei, sondern es wird ein weitgehender Zivang ausgeübt. Eine ener gische Förderung der Arbeit ist somit den Unternehmern versagt: dazu kommt, daß die Arbeiterräte sich in das Bestimmungsrecht über die Betriebsleitung cingcmischt haben; die Arbeiter haben das Riecht, mitten aus der Arbeit fortzulausen, um den Arbeiterrat wegen vermeintlicher Beschwerden anzurusen. Dazu kommt ferner die Untersagung der Überstundenarbeit. So lässt sich eine zielbewusste Betriebsleitung über haupt nicht mehr durchführen. (Aktenzeichen Ut. I. 246/18.) Ein Arbeitgeber-Verband der Buch-, Kunst- und Musikalienhändler ist in Wien am 6. Juli in einer zahlreich besuchten Versammlung einstimmig beschlossen worden. Bttchhandlungsgehilfen-Vercin zu Leipzig. — Eine außer- ordentliche Hauptversammlung dieses Vereins findet am Dienstag, den 29. Juli 1919, abends 7 Uhr im kleinen Laake des Nnchhändlerhauses, Eingang Portal 111, statt. Ans der Tagesordnung stehen: 1. Stellungnahme des Vereins in der Tariffrage. — 2. Wie steht es mit dem Zusammenschluß aller Gehilfenvereinc zu einem Ver band oder zu einer Arbeitsgemeinschaft? — 4. Beschlußfassung betr. eines neuen Bercinslvkals. ^ SprechsM. BarbezUge und KommissionsspesenI IV. (Vgl. Bbl. Ar. 133 u. 145.) E. Hofmann L Eo., Berlin, empfehlen (Ar. 143), Barsendungen direkt per Postnachnahme zu senden unter Erhebung der Postscheckzah lungsgebühr. Das ist bei unbekannten Firmen praktisch. Bei be kannten Firmen macht es die Firma Bleyl L Kaemmerer-Dresdeu sehr geschickt. Es liegt mir eine Faktur der Firma vom 28. 6. 1919 vor über den Betrag von 5.—. Am Fuße der Faktur steht ge druckt: Nachschrift: Falls bis spätestens (hier steht Termin von 30 Tagen) eine Regelung nicht erfolgt ist, nehmen wir an, daß Ihnen Einziehung durch Nachnahme be quemer ist. Wir werden uns dann am genannten Tag erlauben, obigen Betrag zuzüglich der entstehenden Unkosten durch Nachnahme zu erheben. So weiß man, daß innerhalb 30 Tagen, wie bei Kaufleuten üblich, das Geld fort sein muß, sonst kommt eine Nachnahme. Dieses Ver fahren möchte ich allgemein zur Einführung empfehlen, jedoch mit der Abänderung, daß solche Nachnahmen für Sendungen, die durch den Kommissionär gehen, mit einem Termin von 40 Tagen avisiert werden. Der Sortimenter kann dann das Geld von seinem Post scheckkonto auf dasjenige des Verlegers überweisen lassen, und so wohl der Verleger wie der Sortimenter ersparen die Inkassospesen. Einen 40tägigen Termin empfehle ich für Sendungen, die durch den Kommissionär gehen, deshalb, weil die Pakete oft so lange auf der Bahn und den Kommissionsplütren liegen, daß häufig in 30 Tagen die Sendung noch nicht einmal in den Händen des Kommittenten ist. Der Sortimenter hätte unter Umstünden also nicht die Gelegenheit, das Geld rechtzeitig einzusenden. Für direkte Sendungen mochte ich deshalb eineu 30tägigen Termin empfehlen, weil direkte Postpakete heute öfters 14 Tage vom Ab- scndnngSort bis zum Empfänger lausen. Man hat dann noch 15 Tage, von denen einige vergehen, bis die Meldung des Betrags vom Wohn ort des Sortimenters zum Sitz seines Postscheckkontos vor sich geht und von dort znm Postscheckkonto des Verlegers gelaufen ist, sowie von dieser Stelle wieder an den Wohnort des Verlags mitgeteilt ist. Ich schreibe täglich meine Überweisungen der eingehenden Fak turen ans. Bei 30 bzw. 40 Tagen Frist ist ziemlich sicher, daß kein Verleger nötig hat, für beide Teile zeitraubende Auszüge zu schreiben, weil innerhalb dieser Zeit alles bezahlt werden kann. Den Sorti menter». die es ans Mahnungen ankommcn lassen, berechne der Ver leger das Mahnporto, dann wird der Säumige sich schon ändern. R. D. B. (Sortimenter.) Direkte Sendu««en — direkte Zahlungen. Bbl. IN. ISS „. 14S.> V. Der Verlagsbuchhandel geht allmählich in der Ausnutzung des Postschcckverkehrs viel zu weit. Es dürfte doch zu empfehlen sein, daß kleine und kleinste Beträge nicht durch Postscheckanwcisnng erbeten wer den. Ich bezahle heute djc in dieser Woche eiugelausenen Fakturen und finde dabei Beträge von .// 1.24, .// —.23, .// 4.20, .// —.83, .// 1.60 und so weiter: im ganzen sind es zwölf Beträge unter .// 5.— und eine ähnliche Zahl unter .// 10.—! Das bedeutet doch für beide Teile - Verlag und Sortiment — keine Einsparung: der an Kommissions gebühren ersparte Betrag wird reichlich aufgcbraucht durch die ver ursachte Mehrarbeit! Es sollten Beträge unter .// 10.— überhaupt nicht durch Postscheckanweisung erbeten werden. Anssprache über diesen Mißbrauch einer an sich ausgezeichneten Sache wäre sehr notwendig. P a s s a n . 9. Juli 1919. 6) g. K leite r. VI. E i » e V erri ngcrnng der K o m m i s s i o n ä r s p e s c n durch Einschränkung des Barverkehrs über Leipzig wird auch jeder Verleger dankbar begrüßen. Die völlig kostenfreie Postschecküberweisnng darf nur nicht zu unhaltbaren Zuständen führen. Wenn ein Verleger an die Überweisung des Fakturenbetrages erst mehrcremale erinnern muß, wird er lieber den für ihn bequemeren, wenn auch etwas kost spieligeren (bisherigen) Weg des Einzugs über Leipzig wählen. Dan» ein Zweites: Heute begleicht eine unserer angesehensten Sortiments- buchhandlungen eine Barsenüung durch Postscheck unter Abzug v o u 2 Skonto mit der Begründung: »diese 2"/, sparen Sie durch direkte Überweisung unsererseits«. Ja, spart denn der Sortimenter hie 2°/o nicht auch? Auf diese Weise würde er sogar einen Sonder rabatt von 4°z erhalten! Das sind in ihren Folgewirkungen »ii- mögliche Forderungen. Wenn die Sortimenter also die durchaus be rechtigte und wünschenswerte Spesencrsparnis allgemein cingcführt sehen wollen, dürfen sie diese Erleichterungen dem Verlag nicht be sonders erschweren, sondern müssen bestrebt sein: sofort nach Er halt der Sendung ohne besondere Erinnerung und ohne irgendwelche Abz ü g e z u i'i berweiscn ! H a n n o v e r , den 15. Juli 1919. Earl Micrzi n s k y VII. Unterzeichneter möchte empfehlen, ans den Bestellzetteln und -Karten bei dem Satz: »Betrag folgt nach Eingang der Sendung (durch mein Postscheckkonto)« noch einzuschalten: »oder ist nachzuneh- m e n«. Mit diesem Wortlaut habe ich seit einigen Monaten gute Erfahrungen gemacht und brauche nicht über verspätete Eingänge zu klagen. Jeder einsichtige Verleger wird dann doch wissen, woran er ist. Die Herren Sortimenter müssen nur dafür sorgen, daß nach Eingang der Sendung auch alsbaldige Überweisung er folgt, dann wird diese Art Regulierung bald gang und gäbe sein und beide Teile znfricdenstellen. Der bargeldlose Verkehr durch Post scheck erspart jedenfalls allen Beteiligten sehr viel kostbare Zeit und Geld. Freiburg i. B. Alwin Glocke VIII. In letzter Zeit geht der Kamps wieder um »direkte Zusen dung« des Verlegers an den Sortimenter. Hiergegen wehrt sich der Zwischenhandel mit aller Macht; von seinem Standpunkt aus mit Recht. Aber das gleiche Recht darf er auch dem Sortimenter nicht absprechc». Dieser hat ein sehr großes Interesse an der Verringerung seiner Spe sen, die namentlich heute für ihn schwer ins Gewicht fallen und seinen Verdienst bedeutend schmälern. Um beiden Teilen — denjenigen, die lieber direkt mit dem Verlag verkehren, und denjenigen, die über Leipzig weiter beziehen wollen — gerecht zu werden, schlage ich vor. daß die Verleger bei ihren Bezugsbedingungen auf den Bestellzetteln die Porto- bzw. Verpacknngsspesen für das Stück, bzw. Kreuzband, Postpaket etc. veröffentlichen, sodaß jeder Sortimenter in der Lage ist. den Betrag der Bestellung beifügen zu können, wenn er direkte Sen dung vom Verlag wünscht, und das wird in der Regel dann der Fall sein, wenn der Sortimenter rasch in den Besitz des Buches kommen will. Mancher Verleger kehrt sich zwar nicht an den Ver merk: »direkt unter Kreuzband, eilt!«, sondern sendet doch über Leipzig, und dann kann der Sortimenter 2, 3 oder gar 4 Wochen auf die Sendung warten. Bei einer etwaigen Reklamation bekommt er dann in der Regel die Zusendung doppelt. Auch die Verleger müssen sich mausern. Nene Zeiten verlangen neue Methoden, und wer sich dem entgegenstemmt, der wird mit der Zeit sehen müssen, daß er die Rechnung ohne den Buchhändler gemacht hat. Y.:Richard«lbert1. — Verlag: DerBdrfenverei» der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsche» BuchhändlerhauS. Seemann. Sämtlich in Letpztg. — »»resse »er Redaktion und Expedition: Leipzig. Gerichtsweg 2« sBuchhändlerhauS». 612