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WeHM-EnlstAVMeiM Tageblatt für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, Bernsdorf, Wüstenbrand, Mittelbach, Ursprung, Kirchberg, Erlbach, Lugau, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf rc. Der„Hohensteiu-Ernstthaler Anzeiger" erscheint niit Ausnahme der Sonn- und Festtage täglich abends mit dem Datum des folgenden Tages. Vierteljährlicher Bezugspreis bei freier Lieferung ins Haus Mk. 1.60, bei Abholung in den Geschäfts stellen Mk. 1.25, durch die Post bezogen (außer Bestellgeld) Mk. 1.50. Einzelne Nummern 10 Pfg. Bestellungen nehmen die Geschäfts- und Ausgabestellen, die Austräger, sowie sämtliche Kaiser!. Postanstalten und die Landbrieslräger entgegen. Als Extrabeilage erhalten die Abonnenten jeden Sonntag das „Illustrierte Sonntagsblatt". — Anzeigengebühr sür die 6gespaltene Korpuszeile oder deren Raum 12 Pfg., für auswärts 15 Pfg.; im Reklameteil die Zeile MPfg. Die Zgespaltene Zeile im amtlichen Teil 50 Pfg. Anzcigcn-Annahme für die am Abend erscheinende Nummer bis vormittags 10 Uhr, größere Anzeigen werden am Abend vorher erbeten. Bei Wiederholungen wird entsprechender Rabatt gewährt, jedoch nur bei alsbaldiger Zahlung. Die Ausnahme von Anzeigen an vorgeschriebenen Tagen und Plätzen wird möglichst berücksichtigt, eine Garantie jedoch nicht übernommen. — Für Rückgabe unverlangt eingesandter Manuskripte macht sich GGGGTGGGTGGGGVGiDGSSGGGGTGGTTGGGGGGTTGGGG die Redaktion nicht verbindlich. GGGGTGGGGGGTTDGGGTGDGGTGTGGGVTGGTTGGGTTD Nr. 46. Fernsprecher Nr. lS1. Sonntag, den 25. Februar 1912. Geschäftsstelle B-Hnstraß- s. 39. Jahrgang Ldswmtr Xrononsip. tt Lkswmtr U«a«ro«s n. x»aier«n«t„ Lt«r-L«,t»iir»ilt am Lists«. ^assekaok anerkannt rvrrllxlleder Lier«: i-lit Pistills I. Ktisndsnsui, Meli»» 5s»t,«dkiii, kuilmck r. Iftilm- vmdsr, viul »aUssr ksttuUvss. tr» »Hsn kpplLvv äor J»Lro»ro1t »u kreis«» »evri« vov 12—8 Illrr, »o^lv L la oarto. Von b Udr ad tkxUod rvlodo ^ai^adl lo 8psrl»I^vrlckLva. HoodaodtullAgvoll LUKll. V^or siuv MMMIZtzMNßA siue Lrfttllnxsansstattnnx oäor sonstig« Hsu- ausekaüllngsn an Wllseli« nötig bat nnä Werd ank soliä« 8toüs, geäiggsns nnä gesebiuaekvotts Xus- kübrnng legt, verlange Preisliste v. ä. Wäsoksksdrik öMO 8MM«rZ«i', kvemitr. Xi »I »1 Verrsickuisss Küster, frei. Vertreter nur erstklassiger Weltürmsr» I 61 nsstos kiano- klilKel, Muninos, I'konolss, »Li-moniums kankt nu i leibt man am billigsten bei e. t. XieiW, KIiWililr, ir«88M»rltt, fvknkuf 535. u. dloteulaxer »w ?1»t2«. «LrLLLrLLLLrLLLLLrrrrrrrrLLLLrrn» Usrrsustrasss M »iN Haltestelle kür W lA. 'MG bcirsobaktl. ^utosW»»»M tlwiilrcliö giel^de. Haltestelle kür bsrrsebaktl. ^.uto» Vvrrüglieber Weiss- nnä Rotvroio, Seboppsn LO kkg. .'. Oie Lüobe bietet <las Lebmaekbakteste. .. ,. Uoebaebtuogsvoll .löset 8lngvr, Ztsigerwaill L!(si8Ss össts unci billiAsls SsrussqusIIs kür Kikiljs^loikv o Konfvldion o knaulsusslallungen Lrium^voU^rirtzu, Oaräinsu, ^tzppietw ^8l!ing8LU88lattungkn o o kvform-k6N8lkIIvn. Die diesjährige Musterung der Militärpflichtigen der Stadt Hohenstein-Ernstthal findet im Logenhause zu Oberlungwitz statt nnd zwar haben sich zn stellen: RittlSlllh, den 13. März 1S12, früh 1.8 Uhr die Akannschaften aus den Jahrgängen 1890 nnd 1891, sowie diejenigen älterer Jahrgänge, DvmrsW, den 14 März 1812, früh 1,8 Uhr die Mannschaften ans dem Jahrgange 1892. Alle in Hohenstein-Ernstthal aufhältlichen Militärpflichtigen werden angewiesen, zn den festgesetzten Zeiten an dem bezeichneten Orte persönlich in reinlichem nnd nüchternem Zustande vor der Königlichen Ersatz-Kommission sich einznstellen. Wer zn spät, betrunken oder in schmutzigem Zustande zum Mnsterungstermine erscheint, hat eine Geldstrafe von 10 Mark oder eine Haftstrafe von 2 Tagen zu erwarten. Außerdem können ihm von den Ersatzbehörden die Vorteile der Losung entzogen werden. Im übrigen wird noch folgendes bemerkt: 1. Durch Krankheit am Erscheinen im Mnstcrungstcrminc behinderte Militärpflichtige haben ein ärztliches und, sofern der ausstellcndc Arzt nicht amtliche Eigenschaften hat, von der Polizei behörde beglaubigtes Zeugnis beim Zivilvorsitzcnden der Königlichen Ersatz-Kommission zn Glau chau einzureichen. Gemütskranke, Blödsinnige, Killppel usw. können auf Grund eines derartigen Zeugnisses von der Gestellung überhaupt befrei! werden. 2. Jeder Militärpflichtige kann sich im Mnsterungstermine freiwillig zu zwei-, drei- oder vier-, bei der Marine auch zu fünf- oder sechsjährigem Dienste melden, ohne daß ihm hieraus ein besonderes Recht ans die Auswahl der Waffengattung oder des Truppenteils erwächst; nach einer Verordnung des Königlichen Kriegsministeriums sollen jedoch die Wünsche solcher Militärpflichtigen, bei einer bestimmten Truppe, für welche der hiesige Bezirk aushebt, eingestellt zn werden, nach Möglichkeit Berücksichtigung finden. Werden die Wünsche erst im Aushebungstermine angebracht, so kann ans ihre Berücksichtigung nicht gerechnet werden. Wer sich freiwillig zn einer vierjährigen aktiven Dienstzeit bei der Kavallerie verpflichtet und dieser Verpflichtung nachgekommen ist, braucht iu der Landwehr ersten Aufgebots uur drei, anstatt fünf Jahre zu dienen. Durch diese freiwillige Meldung verzichtet der Militärpflichtige auf die Vorteile der Los nummer und gelangt in erster Linie znr Aushebung. Militärpflichtige, welche sich freiwillig zum Diensteintritt melden wollen, haben, wenn sie noch minderjährig sind, die Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters oder eine obrigkeitliche Be scheinigung darüber vorzulegen, daß die Familie der Hilfe des Militärpflichtigen entbehren kann. Diese Ausweise sind bei der Musterung, jedenfalls aber noch vor der Losung abzugcben. 3. Diejenigen Militärpflichtigen, welche bei der Musterung als tauglich zum Militärdienst befunden werden, werden darauf aufmerksam gemacht, daß die von der Königlichen Ersatz-Kom mission ausgesprochene und im Losungsschein vermerkte Entscheidung über die Truppengattung, zu welcher sie bestimmt worden sind, nicht cndgiltig ist, sondern daß die entscheidende Bestimmung darüber erst von der Königlichen Ober-Ersatzkommission getroffen wird. 4. Etwaige Znrückstellungsanträge wegen bürgerlicher Verhältnisse können gemäß A 63, 7 der Wehrordnung mir dann berücksichtigt werden, wenn die Beteiligten solche vor dem Mnstc- rungsgeschäste oder spätestens bei Gelegenheit desselben anbringen. Spätere Reklamationen können dann Berücksichtigung finden, wenn die Veranlassung zu denselben erst nach Beendigung des Mnsterungsgcschäfts entstanden ist. 5. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten spätestens im Muste rungstermine drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stelle« oder ein amtliches Protokoll über deren Abhörung oder ein Zcnguis eines beamteten (Bezirks-, Gerichts-, Polizei- ober Armen-) Arztes beizubringen. 6. Gestellungspflichtige, die auf einem oder beiden Augen nicht gut sehen können und des halb Augengläser (Brille nnd Klemmer) tragen, haben zur leichteren nnd sicheren Ermittelung der Sehschärfe ihre Augengläser zum Musterungstermine mitzubringen. Die Losung der Mannschaften der laufenden Altersklasse wird für den AuShebungS bezirk Hohenstein-Ernstthal im LogenhauS zu Oberlungwitz Donnerstag, den 14. Mörz 1812, vom. 1« ilhr vorgenommen. Das Erscheinen im Losnngstermine bleibt jedem Militärpflichtigen überlassen. Durch das Ausbleiben in diesem Termine entstehen aber keine Nachteile es wird vielmehr für die nicht Erschienenen durch ein Mitglied der Ersatzkommission gelost. Stadtrat.Hohenstein-Ernstthal, den 2l. Februar >912. Das 16. und 17. Stück des vorjährigen und das 1. Stück des diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen sowie Nr. 66—73 des vorjährigen nnd Nr. 1—3 des diesjährigen Reichsgesetzblattes sind eingegangen und liegen 14 Tage lang im Rathause, Zimmer Nr. 2, zu jedermanns Einsicht aus. Ein Inhaltsverzeichnis dieser Gesetzblätter ist im Hausflur des Rathauses angeschlagen. Hohenstein-Ernstthal, am 23. Februar 1912. Der Stadtrat. Dienstag, den 27. dss. Mts., von 1^8 Uhr vormittags au, werden in der Vorhalle des hiesigen Personenbahnhofs-Gebäudes, in einer nnan dringlichen Frachtgutsendung enthaltene Zigarren und zwar 3000 Stück in ' Packung und 350 Stück in '/20 Packung, unter den bei Beginn der Verkaufshandlung bekannt zu gebenden Be dingungen meistbietend verkauft. Hohenstein-Ernstthal, am 22. Februar 1912 K. S- Güterabfertigung. Bekanntmachung. Von der Handelskammer zu Chemnitz soll für das Jahr 1912 mit dem II Ein- kommcnsteuertermin znr Bestreitung ihres Aufwandes ein Steuerzuschlag zur Einkommensteuer von 2 Pfennigen für die Mark desjenigen Steuerbetruges erhoben werden, welcher auf die in Spalte ä des Einkommensteuerkatasters (für Handel nnd Gewerbe) eingestellten Beträge entfällt. Dieser Steuerzuschlag für die Handelskammer gelangt hierdurch mit dem Hinweis zur Ausschreibung, daß er nur von denjenigen Steuerpflichtigen erhoben wird, die nach AK 17 ck und 21 des Einkommensteuergesetzes vom 14. Juli 1900 mit einem Einkommen von mehr als 3100 Mark eingeschätzt sind. Chemnitz, den 23. Februar 1912. Die Handelskammer. Gulden, Vorsitzender. Dr. Schlenker, Syndikus. Freibank Hohenstem-Crnftthal. Montag gekochtes Rindfleisch, Pfd 35 Pfg. Tagesgeschichte. Das Kaiserpaar tritt nach den bisherigen Dispositionen Ende März die Reise nach Korfu an, und zwar fährt das Kaiserpaar mittels Sonderzuges nach Venedig, von wo es sich an Bord der „Hohen- zollern" begibt. Der neue Reichstag hat an der Gepflogenheit seiner Vorgänger festgehalten, alle vierzehn Tage einen Sonn abend und Montag sitzungsfrei zu lassen, um seinen Mitgliedern die Möglichkeit zu bieten, aus ihrer Freifahrtkarte nach Hause zu eilen und dort nach dem Rechten zu sehen. Dieser Einrichtung entsprechend, gegen die billiger weise nichrs einzuwenden ist, fallen die Ple narsitzungen am heutigen Sonnabend und am Montag der neuen Woche aus. Von Kom missionsberatungen werden der erste und letzte Wochentag der Regel nach freigehalten. Die drei letzten Februartage sollen der Beendigung der bereits am Freitag begonnenen ersten Lesung der Gesetzentwürfe über den Mädchen handel nnd die Reichszugehörigkeit dienen, und mit dem I. März soll die zweite Lesung des Etats begonnen werde». Bei der Kürze der Zeit ist aus eine rechtzeitige Verabschiedung des Etats bis zum 1. April ja auch dann nicht zu rechnen, wenn die Beratungen in dem bis her beobachteten flotten Tempo fortschreiten; aber das Etatsnotgesetz wird hoffentlich nur für wenige Wochen als Aushilfe zu dienen haben. Wann die neuen Wehrvorlagen an den Reichstag gelangen werden, ist noch immer ungewiß, da gegen eine Wiedereinbringung der Erbschaftssteuervorlage Bedenken aufgestiegen zu sein scheinen und infolgedessen die Deckungs frage noch Schwierigkeiten verursacht. Auch über die Zusammensetzung des Reichstagsprä sidiums bei dessen endgültiger Wahl am 13. März herrscht noch Ungewißheit. Die Mög lichkeit eines aus einem Zentrums-, einem konservativen und einem nationalliberalen Ab geordneten bestehenden Präsidiums wird von nationalliberaler Seite sür ausgeschlossen er klärt. Die Entscheidung wird daher voraus sichtlich wiederum erst im Augenblick der Wahl Handlung fallen; nur so viel weiß man vor her, daß ein Sozialdemokrat nicht wieder in das Präsidium des deutschen Reichstags ge wählt werden wird. Ein sozialdemokratisches Präsidium im Rudolstädter Landtag. Der ueugewählte Landtag von Schwarz bürg Rudolstadt hat eine sozialdemokratische