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1362 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 26, 1. Februar 1911. lich der Cotta'schen Buchhandlung zusteht, z. B. Anzen gruber, Verth old Auerbach, Rudolf Baumbach, Marie von Ebner-Eschenbach, Ernst Eckstein, Theodor Fontane, Karl Emil Franzos, Paul Heyse, Hans Hoffmann, Gottfried Keller, Betty Paoli, W. H. Riehl, Otto Roquette, Heinrich Seidel, Adolf Wilbrandt, An diese Volksausgaben aber dachte der berühmte Nationalökonom Lujo Brentano wohl nicht allein, als er in jenes Jubiläumsalbum dem Verleger der von ihm mit Walther Lotz in mehr als 100 Bänden herausgegebenen -Münchener volkswirtschaftlichen Studien« den Lobspruch widmete: »Vom Verleger hängt es nicht zum wenigsten ab, welche Talente und in welchem Maße sie zur Entfaltung gelangen und welche Ideen und Gefühle die Massen der Nation beseelen, und er trägt einen großen Teil der Verantwortlichkeit, ob zwischen den Trägern des geistigen Fortschritts und den breitesten Schichten der Bevölkerung Einheit des Denkens, Fühlens und Wollens bestehe. Es ist Ihr großes Verdienst, daß Sie, indem Sie den Cottaschen Verlag zu neuer Blüte geführt haben, diese seine ideale Tradition nie aus den Augen verloren. Möge es Ihnen noch recht lange vergönnt sein, in immer verstärktem Maße im Sinne einer Wiederherstellung der Einheit der Gesittung unseres Volkes zu wirkenl« Nachdem schon früher König Wilhelm II. von Württem berg, der den geistvollen Buchhändler gern in seinen Verkehr zog, die Verdienste Kröners durch seine Ernennung zum Geheimen Kommerzienrat und durch die Verleihung des persönlichen Adels anerkannt hatte, wurde dieser noch vor dem zweihundertfllnfzigjährigen Jubiläum der Firma Cotta, das zugleich das fünfzigjährige seiner Selbständigkeit im Buchhandel war, vom Vorstand des Börsenoereins der Deutschen Buchhändler zum Ehrenmitglied des letzteren, bei diesem Jubiläum selbst aber von der philosophischen Fakultät der Universität Tübingen, sowie von der staatswisfenschastlichcn Fakultät der Universität München zum Ehrendoktor ernannt. Natürlich konnte der Verstorbene sein reiches, in seiner Tragweite kaum zu ermessendes Lebenswerk nicht ohne zahl reiche treue Helfer vollbringen. Seines Bruders Paul Kröner gedachten wir oben; dieser schied schon am 25. Februar 1900 nach schwerem Leiden aus dem Leben. Ihm folgte in der Leitung der technischen Anstalten der -Union« sein Sohn Otto Kröner. Von Adolf Kröners nächsten literarischen Mitarbeitern gingen ihm I)r. Ludwig Laistner und 0r. Otto Rommel im Tode voran. Sein älterer Sohn, Alfred Kröner, war in seinen vielfachen Geschäften längere Zeit sein Mit arbeiter, ehe er 1898 auf der Grundlage des von Cotta abgezweigten technologischen Verlags, sowie des hinzu erworbenen tunstgeschichtlichen Verlags von Arnold Berg- sträßer-Tarmstadt die eigene Firma gründete, die jetzt in Leipzig unter seinem Namen besteht. Der jüngere Sohn, Robert Kröner, stand seit 1899 als Geschäftsführer der Cottaschen Buchhandlung dem Vater zur Seite und wurde, nachdem dieser Verlag 1904 in das alleinige Eigentum Adolf Kröners übergegangen war, am 1. Januar 1907 Teilhaber desselben. Als Adolf Kröner 1904 den Vorsitz im Aussichtsrat und die Geschäftsleitung der -Union« nieder legte und aus ihr schied, wurde sein Nachfolger in diesen Ämtern sein Schwiegersohn Heinrich Beck, der dem Aufsichts rat schon seit 1898 angehört uud in Gemeinschaft mit Otto Kröner, dem Sohne Paul Kröners, zur Geschäftsleitung der Union delegiert ist. So liegen die großen Geschäfte, die Adolf von Kröner kraftvoll geleitet hat, in den Händen von Männern, die unter seiner Führung mit ihnen vertraut wurden. Was er als Vertreter seines ganzen Standes geleistet hat, wird fort wirken noch in fernen Zeiten zum Wähle des deutschen Vaterlandes! Kleine Mitteilungen. w. Die neuen Poftauwcisungsformulare. — Es war die Befürchtung ausgesprochen worden, daß die Postanweisungs- formulare der alten Form ohne anhängenden Posteinlieserungs- fchein vom t. Januar ab nicht mehr zulässig seien. Dagegen wendet sich die nachstehende Mitteilung des Staatssekretärs des Reichspostamts, die namentlich für solche Firmen von Interesse sein dürste, die mit ihrer Adresse versehene bisherige Formulare noch vorrätig haben: Reichs-Postamt. Berlin IV. 66, 27. Dezember 1910. Ihre Annahme, daß vom I. Januar I9II ab zur Einzahlung von Postanweisungsbeiträgen ohne Posteinlieserungsbuch nur noch die seit dem I. Juli d. I. eingeführten Formulare zu Post- anweisungen mit anhängendem, vom Publikum vorzuschreibendem Posteinlieserungsschein benutzt werden dürfen, trifft nicht zu. Eine derartige Anordnung ist nicht getroffen worden. Dagegen werden die Postanstaltcn angewiesen werden, vom I. Juli 1911 ab für Postanweisungen, die ohne Posteinlieserungsbuch oder Verzeichnis eingeliesert werden, nur Formulare mit anhängendem Einlieferungsschein anzunehmen. Für den Ausbrauch der mit vorgedruckter Adresse usw. versehenen Postanweisungssormulare älterer Art würde sonach seit Einführung der neuen Formulare (1. Juli I9I0> eine übergangssrist von einem Jahr dem Publikum gewährt sein. Eine Verlängerung der Frist über den 1. Juli I9II hinaus ist nicht angängig. Auch läßt sich dem Antrag nicht entsprechen, Ihnen Formulare zu Posteinlieserungs scheinen gewöhnlicher Art zu dem Zwecke zur Verfügung zu stellen, daß Sie die Scheine verschreiben und den Ihren Kunden zu übersendenden Postanweisungsformularen zur Benutzung bei der Einlieserung der Postanweisungen beifügen. <gez.) Im Aufträge des Staatssekretärs (Unterschrift > n. Aolltarisentschcidung des Schatzamtes der vereinigten Staaten von Nordamerika. — Bücher aller Art, gebunden oder nicht, einschließlich unbeschriebener Bacher, Schrcibtafel. bücher usw., Musikalien in Büchern, alle diese, ganz oder dem Haupiwert nach aus Papier, sind in den Vereinigten Staaten von Amerika mit LSA des Wertes zu verzollen. Bücher dagegen, deren Einbände so luxuriös und kostbar sind, daß die Einfuhr wegen der Einbände und nicht wegen der eigentlichen literarischen Bedeutung oder ihres Wertes als Bücher geschieht, sollen nach der Entscheidung des Schatzamtes je nach Beschaffenheit der Einbände verzollt werden. sb. Vom Reichsgericht. Diskontierte gefälschte Wechsel. (Nachdruck verboten.) — Die Chemnitzer Filiale der Spar, und Kreditbank, A.-G in Mittweida hatte den Inhaber Sch. der Firma Oswald Fr. in Schönau um 3600 .6 verklagt als den Teilbetrag eines Schadens, den die Bank durch Diskontierung von 17 von dem Buchhalter Schm, der beklagten Firma gesälschten und ihr unter dem Namen der Firma angebotenen Wechseln er- litten hatte. Der unredliche Buchhalter war nach Entdeckung der Tat geflüchtet und hat sich später entleibt. Zwischen der Bank und der Firma hatte bis zum Jahre 1902 Kontokorrent, verkehr bestanden; nachdem war eine Einigung dahin erfolgt, daß fortan die Diskontierung von Kundenwechseln Zug um Zug erfolgen solle und daß der Überbringer der Wechsel zum Empfange der Valuta für die Firma berechtigt sei. In den Jahren 1904 —07 hatte die Bank zahlreiche von dem Buchhalter gefälschte Wechsel diskontiert, die jedoch durch spätere Fälschungen immer wieder gedeckt worden waren. Bei der Flucht des Buchhalters blieben aber l7 Wechsel im Gesamtbeträge von etwa 9000 ungedeckt, sür dessen Ersatz die Bank die Firma verantwortlich machte, unter deren Namen ihr die gesälschten Wechsel zur Diskontierung überbracht worden waren. Die Firma treffe ein Verschulden insofern, als sie sich vor Anstellung des Buchhalters nicht genügend von dessen Redlich keit überzeugt habe. Sie sei überhaupt dem Buchhalter gegen über zu vertrauensselig gewesen; der Girvstempel der Firma habe dem Buchhalter ständig zur Verfügung gestanden, Fehl- betrüge in der Ladenkasse sowie ausgefundene Schriftproben, in denen der Buchhalter sich in der Nachahmung der Firmenzeich-