kann: das Geschlechtsorgan. Indem wir uns das Recht jenes Blumenstandpnnktes vollends wahren, stellen wir es unbefangen jetzt in den Mittelpunkt unserer Erörterung, gleichwie wenn eines jener lieben Vergißmeinnicht-Blauäugelein oder Myrthen- Sternchen uns naiv seine Befruchtungsseite im Hellen Lichte entgegen reckte.