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Sonderzuteilung auf Grund der bekannten „Dring lichkeitsbescheinigung für Vleimantelkabel" wegen Geringfügigkeit ablehnt. An die Landesbauernschaften. — DN. 1942 S. 54. Gütevorschriften für Schlepper-Holzgaserzeuger. — HO 113/5 vom 15. 1. 1942 —. Auf Grund der Besprechungen bei der letzten Tagung der LAL. II O gebe ich nachstehend die vom RKTL. aufgestellten vorläufigen Gütevorschriften für Schlepper-Holzgaserzeuger zur Unterrichtung bekannt: 1. Holzart: Die Generatoranlage mutz in der Lage sein, alle Holzarten, gleichgültig ob Laub- oder Nadelholz, sowie jede beliebige Mischung dieser Holzarten zu vergasen. 2. Holzqualität: Die Generatoranlage mutz in der Lage sein, nicht nur gesundes Holz, sondern auch rotfaules Holz (am Stamm abgestorbenes Holz) zu ver gasen. 3. Torf: Die Generatoranlage mutz in der Lage sein, Torf mit einem Aschegehalt unter 2,5 vH im Dauerbetrieb zu vergasen. 4. Holzfeuchtigkeit: Die Generatoranlage mutz in der Lage sein, Holz oder Torf mit einem Feuchtigkeitsgehalt bis 40 vH betriebssicher im Dauerbetrieb zu vergasen. 5. Holzkohleverbrauch: Ein laufender Holzkohleverbrauch darf im Holz feuchtigkeitsbereich unter 30 vH nicht vorhan den sein. 6. Gasreinigung: Die Easreinigungsanlage mutz, auch bei reiner Nadelholzvergasung, einen Staubgehalt des gereinigten Gases (Reingasstaubgehalt) bei Vollast von unter 0,150 §/I^n? herbeiführen. 7. Dauerbetriebsfähigkeit: Der Generator mutz eine Dauerbetriebsfähig keit von 1000 Vetriebsstunden bei Holz und 200 Betriebsstunden bei Torf aufweisen, ohne datz eine Entleerung des Vergasungsschachtes und eine Erneuerung der Holzkohlefüllung nötig wird. 8. Wartungsaufwand: Der tägliche Wartungsaufwand (d. h. nicht früher als nach 10 Betriebsstunden) muh sich, abgesehen vom Nachfüllen des Treibstoffes, auf die Entleerung der Asche aus dem Asche raum des Generators und die Bedienung eines Reinigers beschränken. Der Zeitaufwand hier für darf zusammen 5 Minuten nicht über schreiten. Feinreiniger und Gaskühler sollen erst nach durchschnittlich 50 Betriebsstunden einer War tung bedürfen. 9. Bunkerinhalt: Der Vorratsbunker des Generators mutz so grotz sein, datz im Holzbetrieb bei voller Be lastung eine Betriebszeit von mindestens 2,5 Stunden erzielt wird. 10. Startverfahren: Der Gaserzeuger mutz mittels des Motors an gefacht werden können (Hansa-Start, Solex- Ejektor-Anfacher, Anfachen unmittelbar mit dem Motor bei Dieselgasbetrieb). 11. Feuerverhütung: Die heitzen Teile des Generators müssen nach außen so abgeschirmt oder isoliert sein, daß jede Brandgefahr für in der Nähe befindliche leicht entzündliche Stoffe ausgeschlossen ist. 12. Kamin: Der Gaserzeuger mutz mit einem Kamin aus gerüstet sein, um den Abzug der im Bunker enthaltenen Wasserdämpfe unmittelbar nach dem Abstellen des Motors zu ermöglichen. An die Landesbauernschaften. — DN. 1942 S. 55. Mähgarn aus Papier. — HO 1V1/3 vom 15.1.1942 —. Für die kommende Ernte mutz damit gerechnet werden, datz neben dem Fasergarn in größerem Um fange Papiergarn eingesetzt werden muß. Die Her stellung dieses Garnes wird mit aller Sorgfalt vor bereitet. Es ist jedoch nicht zu umgehen, daß der Ein satz mit einiger Sorgfalt durchgeführt werden mutz, wenn keine Enttäuschungen entstehen sollen. Die Einstellungen, die am Knoter erforderlich sind, sind im wesentlichen die gleichen, wie sie beim Papier druschgarn in der Strohpresse erforderlich sind. Es ist darüber vor kurzem in einem Aufsatz von Kloth und Thiele in den „Mitteilungen des RNSt." Heft 43/1941 berichtet worden. Die Arbeitsspanne des Papiergarnes ist erheblich schmaler als beim Faser garn, d. h. es gibt nur einen verhältnismäßig engen Bereich in den Einstellungen, in denen das Papier garn ordnungsgemäß arbeitet. Selbstverständlich müssen die Maschinen in Ordnung sein und dürfen z. B. keine eingeschnittenen Rillen im Knoter und den Fllhrungsteilen haben. Die Messer müssen scharf sein. In der Ernte ist das Garn im besonderen Maße durch Austrocknen gefährdet. Schon beim Druschgarn waren fast alle Beanstandungen auf das Austrocknen zurückzuführen. Bei trockenem windigen Erntewetter ist die Gefahr noch viel größer. Zum Lagern soll das Garn einen kühlen, nicht zu trockenen Raum haben (Keller), ohne daß er jedoch dumpf ist und das Garn zum Schimmeln bringt. Auf dem Felde sollen die Spulen so lange wie möglich im Sack bleiben, der heute schon fast immer aus undurchlässigem Bitumen- Papier hergestellt wird. Vorläufig muß mit der Herstellung eines beson deren „Mähgarnes" im Gegensatz zum „Druschgarn" gerechnet werden, da noch nicht alle Spinnereien in der Lage sind, den besonders hohen Ansprüchen, die daran gestellt werden müssen, zu genügen. Das Mäh garn ist als solches ausdrücklich gekennzeichnet. An die Landesbauernschaften. — DN. 1942 S. 56.