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Das zur Erleichterung der Einführung und zur Vermeidung von Fehlbeantragungen geschaffene „Merkblatt" wurde den LBsch., den EVU. sowie den Elektroinnungen mit ihren Mitgliedern zur Kenntnis gegeben. Im Zusammenhang hiermit ist jedoch besonders zu beachten: 1. Während der nächsten 2 bis 3 Jahre müssen die Umstellungen mit allen Mitteln vorange trieben werden. Um die zur Verfügung stehen den Materialkontingente möglichst günstig für diesen Zweck einzusetzen, die mit der Abwick lung des Antragsverfahrens beauftragten Be zirksgruppen der WEV. zu entlasten und das für die Landwirtschaft bestimmte Fertigungs programm der Elektro-Jndustrie ebenfalls in der Hauptsache frei zu machen, wird die Mo torenaktion für den Neu- und Erweiterungs bedarf an Elektromotoren ganz erheblich ge drosselt. 2. Das vereinfachte und beschleunigte Um stellungsverfahren läuft am 1.1.1942 an und gilt ausschließlich für a) landwirtschaftliche Erzeugerbetriebe, b) Dreschgenossenschaften und -gemeinschaften, c) Lohndruschunternehmen. Auskünfte erteilen die LBsch. (Abt. IIO), die Elektrizitäts - Versorgungsunternehmen (EVU.) sowie die Elektroinnungen mit ihren Mitgliedern. Die Durchführung der Umstel lung erfolgt durch ein Elektro-Jnstallations- Unternehmen, erforderlichenfalls in Zusam menarbeit mit dem Stromversorgungs-Unter nehmen. 3. Die Beantragung der Umstellung von Ver- a r b e i t e r betrieben landw. Erzeugnisse (Mühlen, Molkereien, Speicher- und Trock nungsanlagen u. a. m.) erfolgt nach wie vor mittels des bekannten Formblattes „Antrag auf Materialzuteilung für die Umstellung einer Dieselkraftanlage" beim zuständigen LWA. 4. Der Reichswirtschaftsminister gewährt gemäß Runderlaß vom 18. 7.1941 — Nr. 374/41 LWA. — Beihilfen aus Reichsmitteln in Form von Krediten oder verlorenen Zuschüssen für die Umstellung von stationären Dieselmotoren auf Betrieb mit nichtflüssigen Kraftstoffen, z. B.: auf elektrische Energie, Dampfkraft (Lokomo bile), Wind- und Wasserkraft usw. Beihilfeanträge sind mit den erforderlichen Unterlagen (wie Jahresbilanz oder — falls dies nicht möglich — einer Bescheinigung des zuständigen Kreiswirtschaftsamtes bezüglich Einheitswert und derzeitiger Verschuldung, Vermögensstatus, Original oder beglaubigte Rechnungen der gesamten llmstel- lungskosten sowie eine Abnahmeerklärung des EVU.) über die LBsch. bzw. KBsch. beim zuständigen LWA. einzureichen. Der Kredit oder Zuschuß kann bis zur Hälfte der gesamten llmstellungskosten betragen, wo bei davon ausgegangen wird, daß die Eesamtkosten 20 000 RM nicht überschreiten. > Auf meine Veranlassung wurde der Erlaß auch aus stationär verwendete Dieselmotoren (Schlepper für Schlepperdrusch) ausgedehnt. Nachdem nunmehr die wesentlichen Faktoren wie Materialbereitstellung, Beschleunigung der Fertigung mittels Sonderstufe sowie die Finanzierung klar ge stellt sind, muß erwartet werden, daß die vordring liche Umstellungsaktion im Eesamtinteresse sofort auf gegriffen wird, so daß bereits bis zur Ernte 1942 eine möglichst große Zahl von stationären Treibstoffver brauchern umgestellt ist. An die Landes- und Kreisbauernschaften. — DN. 1942 S. 81. Beseitigung von Mangellagen in der Versorgung der Landwirtschaft mit Sicherungspatronen für elektrische Anlagen. — HO 483/6 vom 15. 1. 1942 —. Obwohl die Meldungen auf Grund meiner „Anweisungen für den inneren Dienstgebrauch" in Nr. 16 vom August 1941 ergeben haben, daß in der Mehrzahl der Reichsgebiete ausgesprochene bzw. schwerwiegende Mängel an Sicherungspatronen wäh rend der Druschperiode 1941 nicht festzustellen waren, hat das Elektro-Handwerk und auch der Elektro-Eroß- handel in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemein schaft der Elektro-Verbände e. V. (AEV.) Berlin, das Gegenteil wegen der Eesamtversorgung feststellen müssen. Die auch von mir unterstützten Bemühungen, eine gerechte und ausreichende Verteilung der Produktion zu erzielen, haben nun doch endlich dazu geführt, daß der Reichswirtschaftsminister die AEV. ermächtigt und beauftragt hat, bei örtlich auftreten den Mangellagen einzugreifen, wobei ihr von der Sicherungspatronenindustrie durch Bereitstellung be stimmter Kontingente Hilfestellung geleistet werden muß. Auf Grund dieser Abmachungen können nun örtliche Mängel sofort behoben werden. Tritt im Gebiet der LBsch. der Fall auf, dann sind mir nach vorheriger Fühlungnahme mit dem ört lichen Elektro-Großhandel folgende Angaben für eine Meldung an die AEV. zu machen: I. Für die Eroßverteilung in Frage kommende Elektro-Eroßhandlung oder -Handlungen mit genauer Anschrift, 2. Anzahl der fehlenden Sicherungspatronen, Passchrauben usw., unterteilt nach Strom stärken. Ich mache jedoch darauf aufmerksam, daß nur der tatsächlich im Augenblick vorliegende vordring lichste Mangelbedarf gemeldet werden darf, der dar über hinausgehende eventuelle Lagerbedarf kann nicht berücksichtigt werden. An die Landesbauernschaften. — DN. 1942 S. 54 Beschaffung von Vleimantellabel. — HO 453/1 vom 15. 1. 1942 —. Auf Wunsch der Wirtschaftsgruppe Elektro- Jndustrie (WEI.) wird nochmals darauf hinge wiesen, daß die Kabelwerke gehalten sind, Aufträge auf Bltzimantelkabel, deren Bleianteil im Einzelfalle 50 und darunter beträgt, aus ihrem Verarbeiter kontingent zu decken. Es handelt sich dann um so genannte Kleinforderungen, bei denen die WEI. die