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51 DN. 1942 Nr. 9 52 Zorst- Beschaffung von Forstuniformen. — IIk 20/4 vom 15. 1. 1942 —. Auf Grund des nachstehenden Erlasses des Reichs forstmeisters vom 18. 12. 1941 — ? 122.06—10 — weise ich darauf hin, daß die Abänderungen des Nunderlasses vom 6. 3. 1940 — ? 2101 (RMBlFo. S. 96) — auch für die Forstdienststellen des RNSt. und des Privatforstdienstes Anwendung finden. Bei der Ausstellung von ll.-Bezugscheinen für Forstuni formen ist ein besonders strenger Maßstab anzulegen. „Im Einvernehmen mit dem Sonderbeauftragten für die Spinnstoffwirtschaft erhalten die drei letzten Abschnitte meines Runderlasses vom 6. 3. 1940 — ? 2101 — (RMBlFv. S. 96) folgenden Wortlaut: ,Unter Anrechnung von bereits vorhandenen Kleidungsstücken beträgt die Höchstausstattung an Spinnstoffwaren für die zum Tragen von Forst dienstkleidung verpflichteten Beamten und Ange stellten: 2 Röcke einschl. Waldbluse, 3 Hosen einschl. Stiefelhosen, 1 Mantel und ein Lodenmantel oder Umhang oder Uberziehjoppe, 2 Paar Wickelgamaschen oder 2 Paar lange Sportstrümpfe oder'2 Paar Sportstutzen, 1 Hut. Als Röcke dürfen nur Rock K und Waldbluse beschafft werden. Die Ermächtigung zur Ausstellung von U.-Be- zugscheinen gilt nur für die genannten Spinnstoff waren. Alle sonstigen Bekleidungsstücke aus Spinnstoffen (z. B. Hemden, weitere Strümpfe, Wäsche und Unterkleidung) sind bei Bedarf auf Reichskleiderkarte zu beziehen. Mütze, Feldmütze und Vaschlikmütze können frei bezogen werden.' Ich weise nochmals darauf hin, daß die Beschaf fung aller für die Forstuniformen erforderlichen Spinnstoffe auf Schwierigkeiten stößt. Aus diesem Grunde ist der bisher bei der Ausstellung der U.-Ve- zugscheine angelegte Maßstab zu verschärfen. Ich habe feststellen müssen, daß in vielen Fällen U.-Bezug- scheine ohne zwingende Notwendigkeit ausgestellt worden sind. Die vorgesetzten Dienststellen haben bei Bereisungen die Kontrollbllcher über ausgefertigte U.-Bezugscheine für Spinnstoffwaren und die nament lichen Listen laufend zu prüfen und auf die genaueste Einhaltung meiner Anordnungen hinzuwirken. Falls mir Fälle bekannt werden, in denen U.-Bezugscheine ohne zwingende Notwendigkeit ausgestellt worden sind, werde ich die Schuldigen zur Verantwortung ziehen. In den Anträgen auf Erteilung eines U.-Bezug- scheins für Spinnstoffwaren ist stets der gesamte Be stand an Röcken, Hosen oder Mänteln anzugeben, so daß aus den Anträgen einwandfrei zu ersehen ist, welchen Bestand der Beamte an Waren der angefor derten Art besitzt. Die Runderlasse vom 28. 2. 1941 — ? 1941 — (RMBlFv. S. 66) und vom 21. 10. 1941 —' ? 122.06—3 — (RMBlFv. S. 343) werden hiermit aufgehoben." An die Landesbauernschaften, Forstabteilungen (außer Alpenland, Donauland, Südmark). — DN. 1942 S. 51. Technik in -er Umstellung von stationär und stationär verwen deten Treibstoffverbrauchern auf elektromotori schen Antrieb. — II 6 450/3 vom 13.1. 1942 —. Auf Grund der bei Kriegsausbruch verschärften Materialkontingentierung war es, um die Bereit stellung von Elektromotoren mit Zubehör, Schalt- geräten, Leitungsmaterial usw. zu sichern, notwendig geworden, die allseits bekannte Motorenaktion für die Landwirtschaft ins Leben zu rufen. In vorbild licher Zusammenarbeit der an dieser Aufgabe betei ligten Gruppen konnten seit Ende 1939 bis heute rund 100 000 Elektromotoren einschließlich Anschluß leitungen den gerade infolge der Kriegsauswirkungen besonders auf elektrische Kraft angewiesenen land wirtschaftlichen Erzeugerbetrieben zur. Verfügung ge stellt und zudem eine hohe Zahl von Neuanschliissen überhaupt erst ermöglicht werden. In der gleichen Zeit wurden aber auch aus Mitteln der Motoren aktion bereits etwa 15 000 Diesel- und Benzin motoren — vor allem aber bisher stationär einge setzte Schlepper — auf elektrischen Antrieb umgestellt. Da jedoch die Wehrmacht flüssige Treibstoffe in stei- Lanöwirtschast. gendem Maße in Anspruch nimmt, muß der zivile Bedarf mehr und mehr eingeschränkt werden. Dies wirkt sich für die Landwirtschaft dahingehend aus, daß die dringende Forderung erhoben werden muß, statio näre und stationär verwendete Diesel-, Benzin- und Petroleummotoren in weit größerem Ausmaß als bisher auf elektromotorischen Antrieb umzustellen und durch die hierdurch erreichte Entlastung des Treib stoffkontingentes des Ernährungssektors den vor dringlichsten Bedarf für die Feldbestellung und für- unerläßliche Transporte sicherzüstellen. Diese Um- stellungsvorhaben müssen unter allen Umständen b e- fchleunigt durchgeführt werden, und es gelang mir, für diese vordringliche Aufgabe Sonderkontin gente zu erhalten. Fertigungsauf träge sind W eh r m a ch t s a u ft r ä g e n gleich gestellt und werden in eine Sonder stufe eingereiht. Außerdem gelang es, das bisher für Wehr machtsaufträge übliche Antragsverfahren und auch den Antragsweg durch Einschaltung der Bezirksgrup pen der WEV. als llnterkontingentsträger so weit wie überhaupt möglich zu vereinfachen.