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DN. 1642 Nr. 3 Muster 3. Ortsbauernschast An die Kreisbauernschaft X. Betr.: Aushändigung der Verwaltungsbeitrags karten an die Betriebsführer. Ich habe alle von der KBsch. auf Grund der Erfassungsliste ausgestellten Veitragskarten gegen Empfangsbestätigung an die Betriebsführer ausge händigt. Die in der Anlage beigefügten roten Verwal tungsbeitragskarten grauen Beitrags karten laufende Nr der Er ¬ fassungsliste reiche ich zurück. Nr. 4 Kowac ist bereits wieder in seine Heimat zu- rückgekehrll). Ich bitte um entsprechende Eintragungen im dor tigen Nachweisbuch. , den 1942. Ortsbauernführer bzw. Ortsgefolgschaftswart. 0 Die Gründe der Nichtaushändigung der einzelnen Karten sind kurz anzugeben. scheidenden ausländischen Arbeiter nicht aus gehändigt werden. Die Karten sind von der KBsch. bis auf weiteres aufzubewahren,' über ihre spätere Behandlung ergeht weitere An weisung. Der OBF. hat sich in weiterem Umfange der Hilfe des OEW. zu bedienen. 2. Die Beitragskarten sind in dem benötigten Um fange von den KBsch. bei der LBsch. anzufordern. Die LBsch. werden auf Grund der mir bereits gemeldeten Vedarfszahlen in Kürze durch die RNSt.-Verlags-E.m.b.H. unmittelbar mit Bei tragskarten beliefert. Nachbestellungen sind von 4ü den LBsch. unmittelbar an die RNSt.-Verlags- E.m.b.H. zu richten. Beitragskarten stehen nach Auskunft des Verlages ab 15. 1. 1942 zur Belie ferung zur Verfügung. Am 15. 2. 1942 müssen spätestens alle KBsch. im Besitz eines Teils der Karten sein. Die Ausfüllung der Karten mutz am 30. 3. 1942 abgeschlossen sein, so datz die Beitrags karten Anfang April 1942 an die Betriebsführer ausgehändigt werden. 3. Bis zum 30. 4. 1942 melden die LBsch., wieviel rote Karten für ausländische Arbeiter aus gehändigt worden sind. 4. KBsch., die infolge Personalmangels die erforder lichen Arbeiten für die Ausschreibung der Karten fristgemäß nicht durchführen können, werden er mächtigt, Aushilfskräfte einzustellen. Über schreitungen der Ansätze für persönliche und säch liche Ausgaben, die durch die angeordnete Maß nahme zwangsläufig entstehen, werden ohne An trag genehmigt. Die LBsch. melden mir den Mehrbedarf bis zum 15. 4. 1942. 5. Unterrichtung der Betriebsführer. Die Vetriebsführer und die ausländischen Arbeiter sind in geeigneter Weise über die Bei-^ tragsheranziehung und das Verfahren aufzu- klären. Es wird zweckmäßig sein, zunächst die OBF. und die OEW. in gemeinsamen Versamm lungen zu unterrichten, damit sie in der Lage sind, ihrerseits die Betriebsführer aufzuklären. Die Anordnung vom 18. 12. 1941 — V8 I 1221/1 — (DN. S. 904) ist, soweit noch nicht geschehen, in den Wochenblättern zu veröffentlichen und bei der Erläuterung auf den Tag des Inkrafttretens (1. 4. 1942) hinzuweisen. Von Veröffentlichungen in der Tagespresse ist abzusehen. An die Landesbauernschaften (außer Alpenland, Donauland, Südmark, Sudeten land, Wartheland). DN. 1942 S. 37. Zusatz: für O st preußen und Schlesien: Die Anordnung gilt noch nicht für die eingeglieder ten Ostgebiete; für Rheinland: Die Anordnung gilt noch nicht für die eingeglie derten Gebiete Eupen und Malmedy; für Danzig-We st preußen: Die Anordnung gilt bis auf weiteres nur für die von der LBsch. Ostpreußen übernommenen KBsch. Betreuung unü Erziehung üer Gefolgschaft. Anordnung des NBF. betr. Einsatz der Kreis gefolgschaftswarte. — 112 vom 19. 12. 1941 —. Die Maßnahmen des RNSt. auf dem Gebiete der Leistungssteigerung müssen zugleich die Sicher stellung der sozialen Leistungsfähigkeit und Einsatz bereitschaft des Landvolkes mit umfassen. Die soziale Betreuung und Förderung der Land bevölkerung, insbesondere der landwirtschaftlichen Gefolgschaft ist kriegswichtig und daher vordringlich; denn ihre wirtschaftliche Leistung ist erheblich von ihrer sozialen Widerstandskraft und Einsatzbereit schaft abhängig. Aus diesem Grunde habe ich mich entschlossen, die soziale Betreuung des Landvolkes stärker auszu bauen und eine Reihe weiterer sozialer Förderungs- Termin Termin Termin Termin Termin