29 DN. 1942 Nr. 2 SO Lanöbau. Bearbeitung von Grundwasserfragen. — IlL 243/2 vom 8. 1. 1942 —. Nach dem Ausscheiden von Diplomingenieur Dr. Carl habe ich Diplomingenieur Bollmann, Halle/Saale, Viktoria st ratze 4/7, unter Beibehalt der Leitung der Erundwasserstelle für Mitteldeutschland, mit der Bearbeitung von Erundwasserfragen in meinem VA. beauftragt. Dieser ist bei allen größeren Vor haben zuzuziehen und seine Teilnahme an Terminen und Besichtigungen rechtzeitig bei mir zu beantragen. Maßnahmen, von denen eine Beeinträchtigung des Erundwassers und dadurch möglicherweise schwere Schädigungen der Landwirtschaft zu befürchten sind, bedürfen einer besonderen Bearbeitung durch mit der artigen Fragen vertraute Fachkräfte unter gleich zeitiger Wahrung der gesetzlichen Vorschriften des Verfahrensganges. Daher sind von den KBsch. und WVSt. alle Aufforderungen zur Begutachtung von Grundwasserentnahmen und ihre Auswirkungen (Bergbau, Wasserwerk, Kanalbauten usw.) umgehend an die LBsch. weiterzuleiten bzw. diese von Terminen zu benachrichtigen. An die Landes- und Kreisbauernschaften, Landbauautzenstellen, Wirtschaftsberatungsstellen. — DN. 1942 S. 29. Gartenbau. Beihilfe für Gartenbaufräsen 1941. — IIx160 vom 8. 1. 1942 —. Um den Rest der Fräsenbeihilfe rechtzeitig zu- üll!_ teilen zu können, ist mir bis zum 25. 1. 1942 folgende Meldung zu machen: 1. aus der ersten Rate noch verfügbarer Betrag, 2. voraussichtlicher Eesamtbedarf bis zum 31. 3. 1942. An die Landesbauernschaften. — DN. 1942 S. 29. Zorst. Dienstkleidungsvorschrift für die Forstbeamten und -angestellten des RNSt. — 11? 2V/4 vom 5. 1. 1942 —. Auf Grund besonderer Anordnung sind die Dienstgradabzeichen der Staatsforstbeamten geändert worden. Der diesbezügliche Erlaß des Reichsforst meisters vom 5. 11. 1941 — ? 12 201—3 — ist im RMVlFv. Nr. 31 vom 13. 11. 1941 veröffentlicht. Dieser Erlaß ist für die Forstbeamten und -angestell ten des RNSt. sinngemäß, anzuwenden. Danach tra gen die Beamten, Angestellten und Anwärter im Forstdienst des RNSt. die neuen Abzeichen nach dem ... genannten Erlaß mit den in der Verordnung zur Durchführung des Erlasses des Führers und Reichs kanzlers über die Uniform der Forstbeamten vom 12. 4. 1938 (RGBl. I S. 453) vom 22. 4. 1938 auf geführten Abweichungen. Die bisherigen Dienstgradabzeichen dürfen noch bis 31. 3. 1942 weitergetragen werden. Von diesem T-rmia Zeitpunkt an sind Dienstgradabzeichen nur nach neuer Vorschrift zulässig. An die Landesbauernschaften/ Forstabteilungen. — DN. 1942 S. 29. Ländliche Hauswirtschaft. Konservierungsgefäße für Hausschlachtungen. — IIN 330 vom 3. 1. 1942 —. Nachdem die Klagen über die unzureichende Be lieferung der Selbstversorgerhaushalte mit Konser vierungsgefäßen sich in letzter Zeit immer mehr häuf ten, habe ich verschiedentlich mit der Reichsgruppe „Handel" verhandelt. Die Reichsgruppe Handel hat nunmehr den Einzelhandel und Großhandel mit Kon servierungsgefäßen darauf hingewiesen, daß in der Zeit vom 1. 1. bis 31. 3. 1942 Konservierungsgefüße nur an solche Abnehmer abzugeben sind, die Haus schlachtungen durchführen. In Zweifelsfällen kann zum Nachweis über erfolgte Hausschlachtungen die Vorlage des Schlachtscheines von den Kunden gefor dert werden. Die Anordnung bezieht sich auf die Abgabe von Konservendosen und -deckeln sowie von Konservengläsern. Ferner ist dem Großhandel nahe gelegt worden, in der gleichen Zeit in erster Linie den Landhandel in den Hausschlachtungsgebieten bei der Lieferung von Konservengefäßen zu berücksichtigen. An die Landesbauernschaften. — DN. 1942 S. 29.