Ostpreußen. Ernannt wurde: Zum LR. Georg Grothe, StL. der KBsch. Braunsberg. Versetzt wurde: StL. Werner Klaus von der KBsch. Johannisburg als StL. an die KBsch. Mielau. Pommern. Berufen wurde: Als StL. Hans Harbrecht an die KBsch. Neustettin. Schlesien. Befördert wurde: LR. Dr. Werner Starke zum OLR., AL. III L. Versetzt wurden: Neubauernberaterin Katharina Beier von der LdwSch. u. WBSt. Haynau als Leiterin der Mädchenabteilung an die LdwSch. u. WBSt. Frankenstein. Lehrerin der landw. Haushaltungskunde Else Nerger von der LdwSch. u. WBSt. Lüben als Leiterin der Mädchenabteilung an die LdwSch..u. WBSt. Liegnitz. Schleswig-Holstein. Ernannt wurde: Zum LR. Dr. Walter Rehders, LdwSch. u. WBSt. Hamburg-Lohbrügge. Berufen wurde: Als Lehrerin der landw. Haushal tungskunde Ilse Bergmann an die LdwSch. u. WBSt. Heide. Sudetenland. Ernannt wurde: Zum LR. Alfred Wirth, AL. I?. Versetzt wurde: Landw.Assessor Dr. Michael Dürr von der LBsch. Württemberg als SV. an das VA., HO. Südmark. Entlassen wurde (auf eigenen Antrag): LR. Hans Schröder. Thüringen. Befördert wurde: LR. Dr. Wolfgang Mummen- hoff zum OLR., Leiter der Stelle für ES. Wartheland. Versetzt wurde: Komm. KStL. Bruno Tunkel von der LBsch. Ostpreußen an das VA. Weser-Ems: Befördert wurde: Oberforstmeister Gerd Boedecker nach Bes.Gr.K2b NStVO., II?. Westfalen. Ernannt wurde: Zum LR. Adolf Welcker, LdwSch. u. WBSt. Billerbeck. Befördert wurde: Verw.Sekretär Heinrich Art meier zum Verw.Jnspektor, IIK. Berufen wurde: Als StL. Erich Birkel an die KBsch. Wittgenstein. In den Ruhestand versetzt wurde (auf eigenen Antrag): LR. Dr. Hans Koch. In das Beamtenverhältnis berufen wurden unter Ernennung zum Verw.Jnspektor-Anwärter: Josef Mindel, LBsch. Bayerische Ostmark, Wilhelm Koch, LBsch. Rheinland, Heinz Link, LBsch. Rheinland, Gerhard Hamich, LBsch. Sachsen-Anhalt, Paul Linke, LBsch. Sachsen-Anhalt. Organisation unü allgemeine Verwaltung. Anordnung des RBF. betr. Kranzspenden und Nachrufe aus Anlatz des Ablebens von ehrenamt lichen Vauernführern und Mitarbeitern. — I 224 vom 19.12.1941 —. Bei der Beschaffung von Kränzen und der Ver öffentlichung von Nachrufen aus Anlaß des Ablebens von ehrenamtlichen BF. und Mitarbeitern des RNSt. ist in Anlehnung an die unter dem 27.7.1937 — IVK I 892/37 — (DN. S. 279) und dem 27.11.1937 — IV^I 892/37 — (DN. S. 452) erlassenen Anord nungen nach folgenden Richtlinien zu verfahren: 1. Eine Kranzspende aus Mitteln des RNSt. ist stets aus Anlatz des Todes eines im RNSt. tätigen ehrenamtlichen BF. oder Mitarbeiters ge boten. Sie kann auch beim Ableben von Alt bauernführern, ehemaligen ehrenamtlichen BF. und Mitarbeitern sowie bei sonstigen um die Landwirtschaft verdienten Personen je nach Be deutung des Amtes und nach Matz der Verdienste um das deutsche Bauerntum bewilligt werden. Von einer bestimmten Dienstzeit oder -stellung darf die Kranzspende nicht abhängig gemacht werden. Die Kranzspende ist mit einer Schleife in roter Farbe zu versehen, die an einem Ende das Hakenkreuz (in weitzer Scheibe), am anderen das Abzeichen des RNSt. (Hakenkreuz mit Schwert und Ähre in Schrägstellung, ebenfalls in weitzer Scheibe) trägt. Die in silbernen Buchstaben aus- zuführende Kranzinschrift über dem Abzeichen des RNSt. hat zu lauten: s) für die ehrenamtlichen BF. und Mitarbeiter der Reichsdienststellen, die LBF. und LO. „Der Reichsbauernführer": b) für die LHAL., die bei den LBsch. tätigen ehrenamtlichen Mitarbeiter sowie die KBF. und KO. „Der Landesbauernführer": c) für die KHAL., KFW. für Gartenbau und Landeskultur usw., BBF. und OBF. sowie die in den KBsch. tätigen ehrenamtlichen Mit arbeiter, z. B. KJW.(in), KFschW. „Der Kreisbauernfiihrer".