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Vestell- Nr. Vordruck- Nr. Titel Preis für 100 Stück NM 788 Osü 1 Geflügelzüchter Bestimmungen des RNSt. für die Ausbildung zum Geflügelzüchter und zur 7,20 786 Oskl 3 Geflügelzüchterin . . . . Antrag auf Anerkennung als Lehrmeister für die Ausbildung von Geflügel- 8,40 793 Qskl 4 zuchtlehrlingen . . Lehrvertrag für die Gefliigelzuchtlehrlinge 5,10 794 Qsll6 Anmeldung zur Geflügelzuchtgehilfenprüsung . . 4,05 795 doll 7 Zeugnis über die Eeflügelzuchtgehilsenprüfung 3,75 796 Oskl 11 Lchranzeige für Gefliigelzuchtlehrlinge 2,90 797 Oskl 13 Anmeldung zur Geflügelzuchtmeisterprüfung 5,05 798 Oskl 14 Zeugnis über die Eeflügelzuchtmeisterprüfung 4,20 799 ?slr 1 Pelztierzucht» Bestimmungen des RNSt. für die Ausbildung zum Pelztierzucht» und zur 809 ?el^ 3 Pelztierzüchterin Antrag auf Anerkennung als Lehrmeister für die Ausbildung von Pelztierzucht- 9,30 820 kslr 4 lehrlingen Lehrvertrag für Pelztierzuchtlehrlinge 18,— 9>— 827 ?slr 6 Anmeldung zur Pelztierzuchtgehilfenprüfung 6,— 828 ?slr 7 Zeugnis über die Pelztierzuchtgehilfenprüfung 5,10 880 ?slr 11 Lehranzeige für Pelztierzuchtlehrlinge 4,50 840 - ?sl2 13 Anmeldung zur Pelztierzuchtmeisterprüfung 5,10 843 ?sk 14 Zeugnis über die Pelztierzuchtmeisterprüsung 7,05 854 link 1 Imker Bestimmungen des RNSt. für die Ausbildung zum Imker und zur Imkerin . . 9,80 855 Imk 3 Antrag auf Anerkennung als Lehrmeister für die Ausbildung von Jmkerlehrlingen 18,- 856 Imk 4 Lehrvertrag für Jmkerlehrlinge 9,— 857 link 6 Anmeldung zur Imkergehilfenprüsung 6,— 858 link 7 Zeugnis über die Imkergehilfenprüsung 5,10 859 link 11 Lehranzeige für Jmkerlehrlinge 4,50 860 link 13 Anmeldung zur Jmkermeisterprüfung 8,10 861 link 14 Zeugnis über die Jmkermeisterprüfung 7,05 870 Osk1 Gartenüausacharbeiter Vorläufige Bestimmungen des RNSt. für die Anerkennung von Eartenbaufach- 871 Ost 2 arbeitern Antrag auf Anerkennung als Gartenbaufacharbeiter 2,25 2,50 872 Osk3 Facharbeiteranerkennung 1,50 873 Ost 4 Anlernvertrag für Gartenbaufacharbeiter 4,— 868 1 Pflanzenzuchtwart Bestimmungen des RNSt. für die Ausbildung zum Pflanzenzuchtwart .... 3,25 869 ?kr2 Zeugnis über die Prüfung zum Pflanzenzuchtwart . . 2,50 494 Ivl1 Folgende in meiner Anordnung vom 27. 8.1941 — II H. 100 — (DN. S. 638) aufgeführten Bestimmungen und Vordrucke werden ungültig! Grundbestimmungen des RNSt. über die Ausbildung der Verufsmelker") 495 IVl2 Ausführungsbestimmungen zu den Crundbestimmungen des RNSt. über die 502 kvl 10 Ausbildung der Berufsmelker Bestimmungen über die Prüfung vom Melkergehilfen zu Melkermeistern 496 IVI 3 (b) Antrag aus Anerkennung als Lehrmeister sür die Ausbildung von Melker- 498 Ivl 5 sb) lehrlingen ! Zeugnis über die Melkergehilsenprüsung 499 IvI6 (s) ; Zeugnis über die Melkermeisterprüfung 509"") IV115 Anerkennung als Melkerlehrmeister ") Die Grundbestimmungen sind in der Anordnung vom 27.8.1941 versehentlich weggelassen worden. ") Die Vordrucke K4 9 Vestell-Nr. 501, Ivl11 (a) Vestell-Nr. 503 und Vestell-Nr. 700 behalten ihre Gültigkeit.