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^.. ku-kksrde lu-pkerds, die im Heimatkriegsgebist in 6er WekrmLckt auck nickt mekr als WirtsckLkts- pkerde verwandt werden können, sink — soweit OXI4 in kinrelkallen nickt anderweitig vsrkügt sowie in Ken Fällen gem. KI Ov 262, 2,ikk. 100 a und b — den kür Ken Wekrkreis rustandigen kbsck und Levollmäcktigten kür Ken klakverkekr sklbv) gegen krststtung des gsmäü ^.bscknitt k berecknsten ^.bgabsprsises ru den in 2^.b- 8cknitt I) aukgskükrtsn bedingungen anrubietsn, und rwar im Verkültni8 von 75 : 25. von Vertretern der kbsck und der klbv 8tekt 68 krei, 8ick im kinrelkalls auck auk ein anderes ^aklsnvsrkältnis ru einigen. In einem golcken Kalls kann aber der dadurck sntsteksnde klntsr- 8ckied Kei späteren Zuteilungen entspreckend susgsglicksn werden. Den Nbv sollen müglickst nur kür den Ztrsösnverkekr geeignete pksrds Angeboten werden. Ltutsn sind bevorzugt den kbsck snrubisten. pkerde, deren Obsrnakme abgelsknt wird, sind gsmab KI Ov 262 sowie /tbscknitt k, letzter -^bsstr, ru versteigern. 8. kräcktige Stuten und Kokken 1. Kins Abgabe von träcktigen Stuten brw. Stuten mit koklen bei kuk erkolgt im Allge meinen nickt mskr. Stuten von nackgswisssnem 2ucktwsrt können gegen Qsstellung von voll tt. krsatr- pksrdsn unter Vsrrscknung der Zckstrwsrte und 2aklung des preisuntersckiedss aus- gstLusckt werden. 2. Oie koklen sind nack dem ^.bsstrsn, im All gemeinen nickt vor 3 k/lonsten, der K8sck rum Sckütrwert anrubietsn. koklen, deren Obsr- nskme Abgsleknt wird, sind gsmäü Id Ov 262 sowie -Vbscknitt k, letrter /tbsatr, ru ver steigern. Von der Abgabe susgsscklosssn sind koklen von XIsinpksrdsn sklaklingern und Anderen bergpkerdsn) sowie Xlaultisrkoklerp diese koklen sind rur ^.ukruckt An einen bei OXKI (OK KI Xüst und 3dk) 3n 3 ru erkragsn- den koklsnkok abrugebsn. L. Sonderbsstimmungen kür Abgabe völlig blinder pkerde 1. beiderseitig völlig blinde pkerde, die sonst ge- brscklick und Alt sind, und solcke, kür dis sick ^.bnskmer nack 2 nickt kinden, sind rum Scklsckten ru verkanten. 2. beiderseitig völlig blinde, aber sonst gesunde pkerde sind snrubietsn: s) den Seruminstituten als Serumpkerde; kier- kür kommen vor allem kkerds, die nickt an den 2.ug gswöknt sind sXeitpksrds, Xe- monten) in krage und solcke, die nickt gsmäü b abgegeben werden können, b) den kbsck als 2ugpkerde, soweit diese kür den kinrelkall die Qewakr übsrnekmen, dal) die berscktigten kordsrungen des kiersckutres bei der blutrung derartiger kksrde gewskrt bleiben, -^.uk beiden 2Vugsn erblindete pkerde sollen nur an solcke pksrdekaltsr gegeben werden, bei denen das blinde ?ksrd, mit einem anderen, das gesunde ^.ugsn Kat, rusammengespannt, auk guten Wegen und bei guter kklegs Arbeit verricktsn kann. O. bedingungen kür die kmpkänger von pksrden Zwecks Verringerung der Qskakr der kin- scklsppung der ansteckenden Llutarmut in die bestände der Wirtsckakt dürksn Wekrmacktpkerde nur unter kolgenden, jeweils vor der Abgabe von den empkangenden Stellen anruerkennendsn be dingungen abgegeben werdens 1. ku-pkerds sind müglickst nur an solcke Xäuker abrugeben, dis nur ein kkerd kalten. Xäuker, die insgesamt mekr' als 2 pkerde kalten, sind in federn Kalls vom Xauk von Ku-Kkerden susgescklossen. 2. deder Xäuker vsrpklicktst sick, dem XblSt brw. dem Levollmäcktigten kür den blakverkekr gegenüber, das erworbene ?ksrd nickt vor Ab laut eines dakres ru vsräuüern. Oie glsicke Verpklicktung übernimmt er kür ein eventuell vorkandenes 2. ?kerd. Oie Krist rscknet in diesem Kalla vom läge.der kinstsllung des tu. kkerdes ab. 3. Kins vor -Vblauk dieser Krist aus wirtsckskt- lickem oder sonstigem ^.nlak etwa notwendig werdende Veräuüerung eines kkerdes ist nur nack vorkeriger smtstierärrtlicker klnter- suckung des kkerdes und soweit die amtstler- ärrtlicks Ontsrsuckung dis klnverdäcktigkeit des kkerdes ergibt, Zulässig. 4. Insoweit eine vorzeitige Verankerung rum Zwecks einer sokortigsn Lcklacktung bsab- sicktigt ist, bedsrk Vs einer amtstierarrtlicksn Idntersuckung nickt. In solcksn källen ist nack der Lcklacktung ein Lcklacktbekund des die Idntersuckung auskükrenden kleisck- besckautierarrtes dem beamteten kierarrt ein- rureicken. k. Preisregelung Oer kür die Abgabe maügebsnde bckatrwert ist allein von der mit der Abgabe seitens des Wkr.Xdos. betrauten Oienststells der Wekrm. auk Qrund der kicktlinien des beauktragtsn des kbILt kür den Verkekr mit pkerdsn kür dis Lckätrsr okne Letsiligung von Vertretern der Wirtsckakt ksstrusetrsn. ku-kkerds sind im All gemeinen in Oütsklasse V einrustuken. kür koklen kommt ein Preis bis rur Hüllte der kür Altersklasse 1 eingesetzten unteren Qrenre der Idöckstwsrte in Letrsckt. 2um Lckätrwert ist rur Abgeltung der Om- satrsteuer ein 2,uscklag von 1 vH kinrururecknerp der sick kisrnsck ergebende Preis ist der Ab gabepreis. Lonstigs Vergütungen <klukbsscklag usw.) sind nickt ru erkebsn. Kin /tbscklLg von dem Luk Qrund der kreis- ricktlinisn des XKILt kestgesstrten Wert wegen kkcktübernakme der Qsrantie kommt ent-