Msgabe ZK Nur für üen Dienstverkekr ües RNSt. bestimmt! Dienstnachrichten des Reichsnährstandes Herausgeber: Der Reichsbauernführer, Verwaltungsamt Nr. H Serlin, üen 8. Zebruar 1-41 8. Jahrgang Inhalt. Pcrsonalnachrichten: S. 57. Organisation und allgemeine Verwaltung: Anordng. 5. 2. 1941, Heranziehung von berufstätigen Gefolgschaftsmit gliedern zum Bereitschaftsdienst im Werklustschutz und erweiterten Selbstschutz S. 87. Personalverwaltung: Anordng. 3. 2. 1941, Reisebeihilfen an unverheiratete Personen des öffentlichen Dienstes S. 59. Betriebsgemeinschaft: Anordng. 4. 2. 1941, Einflußnahme auf die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte S. 61. Recht: Anordng. 5. 2. 1941, Ausübung der Ordnungs- ftrafgewalt auf dem Gebiet der Erzeugungsordnung S. 61. Landbau: Anordng. 3. 2. 1941, Düngemittelversorgung S. 63. Tierzucht: Anordng. 3.2.1941, Bekämpfung der Schweine pest und der ansteckenden Schweinelähme (Teschener Krankheit) S. 63. Gartenbau: Anordng. 6. 2. 1941, Änderung von Keim fähigkeitszahlen für AKZ.-Saatgut S. 71. Forst: Anordng. 6. 2. 1941, Forstpflanzenzucht und Pflan zenpreisverordnung'S. 73. Hinweife aus nicht abgedruckte Verfügungen: S. 73. Berichtigung: S. 74. Personalnachrichten. Beamte und Angestellte. Im Stabsamt des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft und NVF. Entbunden wurde: RNStR. Dr. Erich Manns von der Wahrnehmung der Geschäfte des Leiters des StA. Beauftragt wurde: StL. Dr. Untermann mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Leiters des StA. In den Landesbauernschaften. Kurmark. Ernannt wurde: Zum LR. Arnold Fahl, LdwSch. u. WBSt. Wittstock. Saarpfalz. Ernannt wurde: Zum Gartenbauoberinspektor Her mann Frost, AL. IIL. Weser-Ems. Berufen wurde: Als Leiterin der Mädchenabteilung Else Uphoff an die LdwSch. u. WBSt. Ankum. Westfalen. Befördert wurde: Verw.Jnspektor Anton Dütting zum Verw.Oberinspektor, IVB. Berufen wurden: Als LdwL. Rudolf Menning haus an die LdwSch. u. WBSt. Olpe. Als Leiterin der Mädchenabteilung Elisabeth Val lee an die LdwSch. u. WBSt. Dorsten. Organisation unö allgemeine Verwaltung. Heranziehung von berufstätigen Gefolgschaftsmit gliedern zum Vereitschaftsdienst im Werkluftschutz und erweiterten Selbstschutz. — I 31k vom 5. 2. 1941 —. Nachfolgend gebe ich einen Erlaß des Reichs ministers der Luftfahrt und Oberbefehlshabers der Luftwaffe, Inspektion des Luftschutzes vom 12. 11. 1940, — Kr 41 ci 16 Nr. 5468/40 (2 I O) — zur Kennt nis und Beachtung mit dem Hinweis bekannt, daß dieser für den Bereich des RNSt. entsprechende An wendung findet: Auf Grund des Z 12 des Luftschutzges. vom 26. 6. 1935 (RGBl. I S. 827) in der Fass, der Ver ordnung vom 8. 9. 1939 (RGBl. I S. 1762) wird im Einvernehmen mit dem Reichsarbeitsminister folgendes bestimmt: 1. Männliche Eefolgschaftsmitglieder über 18 Aahre sind monatlich höchstens dreimal zum Vereitschaftsdienst einzuteilen. Nach Beendigung des Vereitschaftsdienstes ist ihnen, falls sie wäh rend des Vereitschaftsdienstes zu einer länger- dauernden oder mit körperlichen Anstrengungen verbundenen Hilfeleistung eingesetzt worden sind,