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RM RM 3. Torso Uteri 10,— bis 30,— 4. Kaiserschnitt a) bei Kleintieren .... 10,— „ 30,— b) bei Luxustieren .... „ 100,— 5. Ablösen der Eihäute Pferd 10,— „ 25,— Rind 5,— „ 20,— Kleintier 3,— „ 10,— 6. Behandlung eines Eebär- muttervorfalles Pferd 20,— „ 60,— Rind 10, - „ 30,— Kleintier 3,— „ 15,— 7. Behandlung eines Scheiden vorfalles 3,— „ 6,— 8. Amputation der Gebärmutter oder des Euters Eroßtier 10,— „ 40,— Kleintier 3,— „ 15,— 9. Behandlung der Eebärparese 3,— „ 10,— X. Kastrationen (Wege- und Be ¬ täubungsgebühren dürfen bei den Nrn. 1 bis 9 nicht berechnet werden). 1. Hund und Katze 3,— „ 10,— 2. Ferkel bis drei Monate . . . 0,50 „ 1,50 3. Eber und Sauen 3,— „ 10,— 4. Jährlingsfohlen „ 10,— 5. zweijähriger Hengst .... „ 20,— 6. Hengst von drei Jahren und darüber „ 30,— 7. Bullenkälber bis drei Monate 1,— „ 2,— 8. Bulle 3,— „ 10,— 9. Hahn . . . (im Einzelfall) 0,50 10. Bruchferkel 2,— „ 5,— 11. Kuh 10,— „ 30,— 12. Stute 20,— „ 75,— 13. Kryptorchid-Pferd .... 30,— „ 75,— 14. Kryptorchid-Eber 5,— „ 15,— 15. Kryptorchid-Ferkel (bis drei Monate) . . 3,— „ 5,— XI. Rotlaufschutzimpfungen bis 25 Stück a) Ferkel und Läufer bis 50k§ 0,75 „ 1,— b) Schweine bis 100 lc§ . . . 1,— „ 1,25 e) Schweine über 100 . . . 1,30 „ 1,50 Bei Impfung von über 25 Schweinen in einem Bestände ermäßigt sich der Betrag vom 26. bis 50. Tier um 0,10 RM je Schwein, von über 50 Tieren in einem Bestände vom 51. Tier ab um 0,20 RM je Schwein. Nachimpfungen mit Kulturen je Tier 0,50 bis 0,75 RM. Diese Preise verstehen sich für Rot lauf-Schutzimpfungen einschl. Impfstoff (Serum und Kultur) und Wegegebühren, wenn die Impfung nicht auf besonderen Wunsch des Tier besitzers zu einem von diesem bestimmten Zeit punkt stattfindet. Bei Not- und Heilimpfungen ist eine Jmpf- gebühr von 1,— RM für jedes Tier ausschließlich Serum und ein Aufschlag von 50 vH zum Serum zu berechnen. RM XII. 1. a) Impfungen bei Geflügel bis zu 200 Tieren je Tier 0,10 von 201 bis zu 300 Tieren . je Tier 0,09 von 301 bis zu 400 Tieren . je Tier 0,08 von 401 Tieren ab ... . je Tier 0,07 d) Bei Impfungen gegen Ee- flügelpocken staffelt sich die Gebühr nach folgenden Sätzen: von 201 bis zu 300 Tieren . je Tier 0,07 von 301 bis zu 400 Tieren . je Tier 0,06 von 401 Tieren ab ... . je Tier 0,05 Impfstoff wird besonders berechnet. 2. Blutprobe-Entnahme' Sätze wie zu 1a). 3. Blutprobe-Entnahme einschl. Untersuchung mit der Schnellagglutination bei weißer Kllcken- ruhr: Sätze wie zu 1 a) mit einem Zuschlag von 50 vH. 4. Ablesen der Pocken-Diphtherie-Jmpfung bzw. Tuberkulinisierung'. die halben Sätze wie zu 1 a). Werden die Verrichtungen bei einem in die Pauschalgebllhr des Eeflügelgesundheitsdienstes des RNSt. einbegriffenen Besuch durchgeführt, so sind Wegegebühren nicht zu erheben. An derenfalls betragen die Wegegebühren 0,30 RAI für den lfdn. Kilometer. Bei einem Betrag von über 10,— RM fällt die Reiseent schädigung fort. Werden auf der gleichen Reise bei Tieren mehrerer Besitzer Verrichtungen durchgeführt, so ist eine etwaige Neiseentschädi- gung anteilmäßig umzulegen. XIII. Sterilitätsbehandlung RM RM Stute 3,— bis 8,— Kuh 3,- „ 8,-- Für Massenbehandlungen können mit Zu stimmung der Reichstierärztekammer besondere Vereinbarungen getroffen werden. XIV. In den Sätzen für tierärztliche Verrichtungen sind mit Ausnahme der Sätze für Rotlauf- Impfungen und der Kosten für Betäubungs mittel bei Kastrationen Beträge für Arzneien nicht enthalten. XV. Zerlegungen mit Bericht ^M a) bei Eroßtieren . . . . . 8,— bis 15,- b) bei Kleintieren 3,— „ 10,— c) bei Geflügel und Kaninchen 1,— „ 3,— DN. 1941 S. 38.